Geldleistungen

Babyerstausstattung / Bekleidung bei Schwangerschaft

Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von pauschaler Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können. Anträge hierfür können bei Bürgergeldbezug im Jobcenter gestellt werden. In allen anderen Fällen sind die Leistungen bei den Schwangerschaftsberatungsstellen zu beantragen.

Hilfen aus der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ können in Notlagen ebenfalls erbracht werden. Anträge hierfür sind ausschließlich bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis möglich.

nähere Informationen zu Leistungen für Schwangere in Not

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Regen
Telefon: 09921 601 420

Pro Familia Passau mit Außensprechtag in Zwiesel
Telefon: 0851 53121

Jobcenter Arberland

Adresse:                     Industriestraße 2, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular:        Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.

BAföG für Studierende

Hierbei soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Die staatliche Unterstützung für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen.
nähere Informationen zum BAföG

Ansprechpartner
Bei Fragen zum Studierenden-BAföG wenden Sie sich bitte an das zuständige Studierendenwerk an Ihrem Studienort.

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Für bestimmte schulische Aus- und Fortbildungen kann einkommensabhängig eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden (z.B. bei Besuch einer Berufsfachschule oder Berufsoberschule).
nähere Informationen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler

Landratsamt Regen
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

BAföG - Aufstiegs-BAföG

Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.
nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG

Landratsamt Regen
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Berufsausbildungsbeihilfe

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.
nähere Informationen zu Berufsausbildungsbeihilfe

Agentur für Arbeit
Online-Angebote:                             Hier gelangen Sie zum Online-Antrag
Kontaktmöglichkeiten:                     Hier finden Sie
die kostenfreie Servicerufnummer und die Servicezeiten.
sowie die online-Kontaktmöglichkeiten.

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.
nähere Informationen zum Bildungskredit

Ansprechpartner
Kontaktdaten der beiden Leistungsträger – Bundesverwaltungsamt/Bildungskredit Vergabe und KFW Bonn – finden Sie hier.

Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket - BuT)

Diese Leistungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Sowohl Angebote von Schule und Kindertagesstätten als auch Angebote im Bereich Freizeit und Kultur können durch die Bildungs- und Teilhabeleistungen bezuschusst werden.
nähere Informationen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen

Ansprechpartner
Sozialhilfeverwaltung: Bildungs- und Teilhabestelle
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Jobcenter Arberland (nur für Bürgergeldempfänger)
Adresse:                     Industriestraße 2, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular:        Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.

Bürgergeld

Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten, soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.
nähere Informationen zum Bürgergeld

Jobcenter Arberland
Adresse:                     Industriestraße 2, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular:        Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.

Elterngelde/ ElterngeldPlus

Diese Leistung können Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes beantragen. Die Leistung soll den Einkommenswegfall aufgrund der Kindererziehung ausgleichen. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.
nähere Informationen zu Elterngeld/ElterngeldPlus

Ansprechpartner

Beratung und Leistungserbringer

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

nur Beratung
Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis:
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Regen
Telefon:          09921 601 420

Pro Familia Passau mit Außensprechtag in Zwiesel
Telefon:          0851 53121

Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld wird für Kinder vom 13. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt unabhängig vom Einkommen oder einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
nähere Informationen zum Bayerischen Familiengeld

Ansprechpartner

Beratung und Leistungserbringer
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

nur Beratung

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis:
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Regen
Telefon:          09921 601 420

Pro Familia Passau mit Außensprechtag in Zwiesel
Telefon:          0851 53121

Familienerholung

Um Familien/Alleinerziehenden mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Familienerholung in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, kann der Freistaat Bayern Zuwendungen gewähren. Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da sie davon abhängt, ob Fördermittel zur Verfügung stehen.
nähere Informationen zu Familienerholung

Ansprechpartner

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

Kindergeld

Kindergeld erhalten Eltern für ihre minderjährigen Kinder, damit sie die Aufwendungen für Unterhalt und ggf. Ausbildung bestreiten können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder an das Kind selbst ausgezahlt werden.
nähere Informationen zum Kindergeld

Familienkasse Bayern Süd
Postanschrift:                              Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg
Besucheradresse:                            Hindenburgstr. 32, 94469 Deggendorf
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular: Alle Mitteilungen sind über das Kontaktformular möglich.

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ist ein einkommensabhängiger Zuschlag, der Eltern zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Je nach Anzahl der Kinder und Wohnkosten kann sogar bei höherem Einkommen ein Anspruch bestehen. Ob eine Antragstellung lohnt, beantwortet der KiZ-Lotse.
nähere Informationen zum Kinderzuschlag

Familienkasse Bayern Süd
Postanschrift:                                   Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg
Besucheradresse:                            Hindenburgstr. 32, 94469 Deggendorf
Kontaktdaten:                                   Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular:                              Alle Mitteilungen sind über das Kontaktformular möglich.

Krippengeld

Wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, können bereits ab dem 1. Geburtstag des Kindes die Elternbeiträge für den Besuch einer Kinderkrippe bis zu 100 € je Monat übernommen werden.

nähere Informationen zu Bayerisches Krippengeld

Ansprechpartner

Beratung und Leistungserbringer

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

nur Beratung

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis:
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Regen
Telefon:          09921 601 420

Pro Familia Passau mit Außensprechtag in Zwiesel
Telefon:          0851 53121

Mutterschaftsgeld

Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.
nähere Informationen zum Mutterschaftsgeld der Krankenkassen

Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.
nähere Informationen zum einmaligen Mutterschaftsgeld

Ansprechpartner
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Sind Sie gesetzlich familienversichert, finden Sie hier die Kontaktdaten des
Bundesamtes für Soziale Sicherung

Steuervorteile

Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.
Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden: Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld
nähere Informationen unter Steuertipps für Familien

Ansprechpartner
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss 

Landratsamt Regen
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietaufwendungen bzw. zu der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum.
nähere Informationen zum Wohngeld

Landratsamt Regen
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Wohnbauförderung

Die Eigenwohnraumförderung des Freistaates Bayern unterstützt gerade junge Familien mit vergünstigen Zinskonditionen oder Zuschüssen beim Erwerb eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie. Hierfür müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eine erste Prüfung über die Fördermöglichkeiten kann auf der Webseite der Bayerischen Landesbank vorgenommen werden.
nähere Informationen zur Wohnungsbauförderung

Ansprechpartner
Den Antrag auf Wohnungsbauförderung können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Bewilligungsstelle einreichen.

Übernahme von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung

Auf Antrag werden durch das Jugendamt die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) oder bei Betreuung in der Kindertagespflege übernommen. Dies ist abhängig vom Einkommen und den Belastungen der Eltern bzw. des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
Die Übernahme erfolgt ohne weitere Einkommensüberprüfung, wenn Bürgergeld, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen wird.
nähere Informationen zur Kostenübernahme für die Kindertagesstätte
nähere Informationen zur Kostenübernahme für die Kindertagespflege

Landratsamt Regen
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten (Kindertagesstätte) bzw.                                             Kontaktmöglichkeiten (Kindertagespflege) finden Sie auf unserer                                     Webseite.

Meldung vom: 11.09.2024