Heimaufenthalte können kostspielig sein

Heribert Apfelbeck informierte über die Zuzahlung bei Heimaufenthalten

 - Die Kreisseniorenbeauftragte Christine Kreuzer mit dem Referenten Heribert Apfelbeck. Foto: Langer/Landkreis Regen Über sehr guten Besuch konnte sich die Kreisseniorenbeauftragte Christine Kreuzer, am Freitag, 4. September, freuen. Im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Regen fand ein Vortrag mit dem Thema „Zuzahlung bei Heimaufenthalten“ statt und der Sitzungssaal war gut gefüllt. Referent Heribert Apfelbeck vom Bezirk Niederbayern enttäuschte die zahlreichen Besucher nicht. Er präsentierte sich als fach- und sachkundiger Mann.

„Bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit stellt sich natürlich immer sofort die Frage nach den Kosten“, stellte er bereits eingangs fest. Erfahrungsgemäß stelle sich bei den Betroffenen und ihren Angehörigen zunächst die Frage nach den Leistungen der Pflegekasse. Danach komme meist auch die Frage „nach den Leistungen der Sozialhilfe, falls die eigene Rente für die erforderliche Zuzahlung nicht ausreicht. Dabei gilt der unumstößliche Grundsatz, dass Sozialhilfe das letzte Mittel ist“, informierte der Referent. „Zuerst kommt der Einsatz von Einkommen und Vermögen des Heimbewohners, danach Ansprüche aus Übergabeverträgen, Rückforderung von verschenktem Vermögen und danach die Heranziehung Unterhaltspflichtiger“, so Apfelbeck weiter. Im Rahmen der Selbsthilfe sei der Hilfesuchende verpflichtet zunächst sein eigenes Einkommen, sein eigenes Vermögen einzusetzen. Zudem sei er verpflichtet, die ihm zustehenden geldwerten Rechte, also bestehende Ansprüche gegenüber Dritten zu realisieren.

Renten sind Einkommen, Vermögen ist Geld und Geldeswerte wie Bankguthaben und sonstiges Kapitalvermögen, auch Aktien. Zum sonstigen Vermögen zählen: unbebaute oder bebaute Grundstücke, Forderungen aus Bausparverträgen, Lebens- und Sterbegeldversicherungen. Gerade zu den Sterbegeldversicherungen gab es Fragen von den Zuhörern, die der Referent sofort und gut verständlich erklärte. Es gehe hier um die aktuellen Rückkaufwerte und dass es hierfür Freibeträge gibt. Der Vermögensfreibetrag für eine alleinstehende Person liegt derzeit bei 2600 Euro, bei verheirateten bei 3214 Euro. Daneben kann eine Bestattungsvorsorge mit bis zu 3500 Euro unberücksichtigt bleiben. Bei der Unterstützung durch Andere werden vertragliche Ansprüche geltend gemacht. Dies können unter anderem Ansprüche aus Übergabeverträgen, Wohnrecht und Taschengeld sein. „Diese wandeln sich bei dauernder Heimunterbringung in Geldleistungen um“, erklärte Apfelbeck.

Auch Schenkungsrückforderungen müssen zum Tragen kommen. Schenkung sind dem Gesetz nach unentgeltliche Zuwendungen zur Bereicherung des anderen und daraus resultiert „die Rückforderung bei Bedürftigkeit“. Wobei es auch hier Ausschlussgründe geben kann. Ein Grund kann zum Beispiel der Ablauf der Zehnjahresfrist sein, ein anderer wäre die Gefährdung des eigenen Unterhaltes. Der Referent erklärte alles sehr ausführlich. Natürlich wurde auch die Frage gestellt, wer zum Unterhalt verpflichtet ist. „Es sind dies Verwandte in gerader Linie. Kinder und Enkelkinder sind gemäß Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) grundsätzlich verpflichtet, einander bei Leistungsfähigkeit und nach Prüfung von Einkommen und Vermögen, Unterhalt zu gewähren. Die Freibeträge, die den Unterhaltspflichtigen zustehen, werden individuell und von Fall zu Fall genau berechnet“, weiß der Experte.

Die Komplexität der Materie zeige sich bei den zahlreichen Nachfragen. „Nahezu jeder Fall ist anders“, sagt die Seniorenbeauftragte Christine Kreuzer und da dies so ist, gab der Referent seine Telefonnummer bekannt und versicherte den Anwesenden, weitergehende Fragen direkt und ganz individuell zu beantworten. Auch hatte er Broschüren dabei, die Kreuzer zum Schluss an alle verteilte, bevor sie sich ganz herzlich beim Referenten „für den ausgezeichneten Vortrag“ bedankte. Als kleine Aufmerksamkeit bekam Apfelbeck das neue Landkreisbuch überreicht.

Meldung vom: 07.09.2015