Allgemeines

Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes; Ausweisung eines landkreisüberschreitenden Wildschutzgebietes für Auerwild „Arber“ im Bereich Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten

Bekanntmachung
Die Landratsämter Regen und Cham beabsichtigen in ihrer Funktion als Untere Jagdbehörden aufgrund des Art. 21 Abs. 1 – 3 i. V. m. Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes vom 30.08.2014 (GVBI. vom 22.07.2014, S. 333) eine Fläche von ca. 2755 ha durch Rechts-verordnung zu einem gemeinsamen Wildschutzgebiet für Auerwild im Bereich „Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten“ zu erklären.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit dem entsprechenden Lageplan M 1 : 5.000

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Verpflichtungserklärungen (Einladung für Besuchszwecke)

Visumpflichtige ausländische Staatsangehörige müssen grundsätzlich vor der Einreise bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland ein Visum für die Einreise beantragen. Über die Erteilung von Besuchervisa entscheidet die Auslandsvertretung in eigener Zuständigkeit in der Regel ohne die inländische Ausländerbehörde zu beteiligen. Die Auslandsvertretung verlangt meist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung (Einladung). Diese wird bei der Ausländerbehörde ausgefüllt und beglaubigt.

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Modellprojekt INKA („inklusive Kinder- und Jugendarbeit“) der Lebenshilfe Regen e.V.

Seit Anfang des Jahres 2015 hat sich die Lebenshilfe Kreisvereinigung Regen e.V. auf den Weg gemacht, das Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Landkreis weiter zu entwickeln. In den zurückliegenden Jahren gab es sowohl auf Landkreis- als auch auf örtlicher Ebene erste kleine Schritte hin zu mehr Inklusion in der Jugendarbeit.
Das Modellprojekt der Lebenshilfe setzt allerdings noch viel früher an.

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Nicht jeder tote Vogel ist jetzt ein Fall fürs Amt – Vögel sollten aber in den Stall

Regen. Das Auffinden einzelner toter Wildvögel ist in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich, darauf weisen die Tiermediziner aus dem Veterinäramt Regen hin. „Eine Information des Veterinäramtes ist dann sinnvoll, wenn verendete Vögel, insbesondere Wasservögel in größerer Anzahl an einem Fundort festgestellt werden. Verendete Vögel sollten nicht berührt werden“, sagt Dr. Stefan Wechsler. Die derzeitigen Meldungen über den Ausbruch der Vogelgrippe in einigen Regionen Deutschlands

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