Allgemeines

SEPA-Kombimandat bei Zulassung notwendig

Die bisher für die Kfz-Zulassung notwendige Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen der SEPA-Einführung durch das Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Kombimandat) ersetzt. Das SEPA-Kombimandat vereint nun die bisher bekannte Einzugsermächtigung im nationalen Lastschriftenverfahren mit dem SEPA-Lastschriftverfahren. Das Landratsamt Regen weist darauf hin,

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