Wenn Sie beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten beginnen wollen, bei denen Sie
Lebensmittel z. B. herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder mit ihnen in Berührung kommen oder
wenn Sie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen, die auf gemeinschaftliche Verpflegung von Personen ausgerichtet sind, beschäftigt werden,