Dem Kreisausschuss gehören der Landrat und 12 Kreisräte an. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor.
In eigener Verantwortung ist er zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten beschließt er endgültig (Art. 26 LKrO).
Mitglieder des Kreisausschusses – Wahlperiode 2020 – 2026