Dem Kreisausschuss gehören die Landrätin und 12 Kreisräte an. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor.
In eigener Verantwortung ist er zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder der Landrätin vorbehalten sind. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten beschließt er endgültig (Art. 26 LKrO).
Mitglieder des Kreisausschusses – Wahlperiode 2020 – 2026