Landrat Michael Adam bittet Staatsminister MdL Brunner um Unterstützung

Probebetrieb auf der Bahnlinie Viechtach-Gotteszell – Bitte um einen Gesprächstermin im Innenministerium

Sehr geehrter Staatsminister, lieber Helmut,

in Vorbereitung der abschließenden Beschlussfassung des Kreistags des Landkreises Regen zur Frage des Probebetriebs auf der Bahnlinie Viechtach-Gotteszell am 15. Dezember trägt die Landkreisverwaltung derzeit alle Daten und Fakten zusammen. Mit Blick auf die Landespolitik, sind dabei final noch drei folgende Themenkomplexe offen:

  • Gesamthöhe der Beteiligung des Landkreises Regen an den Kosten des geplanten zweijährigen Probebetriebs:
    Bei der Zusage des Probebetriebs durch Staatsminister Herrmann im Februar 2014, wurde seitens der Bayerischen Staatsregierung eine Kostenbeteiligung von 10 Prozent pro Jahr als Bedingung für einen zweijährigen Probebetrieb definiert. Minister Herrmann gab die jährlichen Kosten damals mit zwei Millionen Euro an. Ferner verlangte er zunächst eine Kostenbeteiligung von 20 Prozent pro Jahr, also 400 TEuro jährlich. Übereinstimmend waren wir beide damals der Meinung, dass ein kleiner strukturschwacher Landkreis eine freiwillige Leistung in einer derartigen Höhe nicht erbringen könne. Glücklicherweise gelang es Dir in Verhandlungen mit Deinem Kollegen Herrmann dann jedoch, die Kosten auf 200 TEuro, als zehn Prozent der jährlichen Kosten zu drücken. Wie Du weißt, liegen uns zwischenzeitlich die durchkalkulierten Angebote der Länderbahn vor. Bedingt durch abweichende Fahrpreise und vor allem durch nicht unwesentlichen Investitionsbedarf (an dem sich die Länderbahn selbst mit Eigenmitteln kostenmäßig nicht beteiligen wird) in Form von Netznutzungsentgelten wird ein Probebetrieb die BEG jährlich knapp vier Millionen Euro kosten. Eine Beteiligung von zehn Prozent an diesen Kosten würde die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Regen erheblich strapazieren und zumindest zu einer weiteren Kreisumlageerhöhung führen. Ich muss bekennen, dass ich eine zehnprozentige Kostenbeteiligung im Februar nicht akzeptiert hätte, wäre seitens Innenminister Herrmann schon damals von derartigen jährlichen Betriebskosten gesprochen worden. Im Sinne Deines Heimatlandkreises bitte ich Dich daher, auf eine Kostenbegrenzung auf die ursprünglich vereinbarten 200 TEuro pro Jahr hinzuwirken.
  • Schülerbeförderung im Rahmen des geplanten zweijährigen Probebetriebs:
    Auch nach heutiger Erörterung der Rechts- und Sachlage mit der Regierung von Niederbayern, erscheinen die Vorgaben der BEG, 150 Schüler pro Tag im Rahmen des Probebetriebs zu befördern, einerseits, sowie Deine Erwartungen einer sozialverträglichen Sonderlösung für die Schülerbeförderung andererseits, wie die „Quadratur des Kreises“. Summa summarum lässt sich feststellen, dass die Landkreisverwaltung zwar mehrere Varianten einer Art Sondermodus erarbeitet hat, diese aber allesamt nicht ohne Wiederhall der Elternschaft bleiben dürften. Und auch nach Einbeziehung der Regierung von Niederbayern können wir leider der Erkenntnis nicht ausweichen, dass ein Szenario ohne jegliche rechtliche Risiken und vor allem ohne erhebliche mittel- und langfristige finanzielle Mehrbelastungen des Landkreises unter den o.g. Maßgaben definitiv nicht realisierbar erscheint. Deshalb möchte ich Dich dringend ersuchen, Deinen Einfluss im Kabinett geltend zu machen, um zu erreichen, dass eine tatsächliche Schülerbeförderung im Probebetriebszeitraum gänzlich unterbleiben kann.
  • Förderschädlichkeit freiwilliger, über die rechtliche Kostenfreiheit des Schulwegs hinausgehende Beförderungsleistungen des Landkreises:
    Details hierzu folgen.

Diesbezüglich bitte ich Dich, mit mir zusammen ein Gespräch mit Deinem Kabinettskollegen Herrmann im Innenministerium zu führen. Denn die Ergebnisse dieses Gesprächs sind m.E. entscheidend für die abschließende Beschlussfassung im Kreistag.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Adam
Landrat

Meldung vom: 25.11.2014