Neue Richtlinien für die Goldene Ehrenamtskarte

Anspruch auf Goldene Ehrenamtskarte nun auch ab 25 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit

Rgen/München. Die Richtlinien für den Erhalt einer Goldenen und damit unbegrenzt gültigen Ehrenamtskarte wurden geändert. Bisher bekamen Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern beziehungsweise die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte. Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten ebenfalls die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Neu ist, dass auch Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren, nun die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten können. Der Nachweis muss durch die entsprechende Organisation (Verein, Verband etc.) erbracht werden. Wer also bereits eine blaue Ehrenamtskarte ausgehändigt bekommen hat, kann diese mit Vorlage des Nachweises der Organisation für mindestens 25-jährige Tätigkeit in eine goldene Ehrenamtskarte umtauschen lassen.

Hintergrund:
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist nach ihrer Einführung 2012 im Landkreis Regen durch die nimmermüde und engagierte Arbeit der zuständigen Sachbearbeiter ein Erfolgsprojekt geworden. Neben den zahlreichen Akzeptanzpartnern, bei denen die Ehrenamtlichen ihre Karte für Vergünstigungen einsetzen können, haben viele attraktive Verlosungen mit interessanten Preisen stattgefunden, die den Gewinnern sicherlich viel Freude bereitet haben. Bereits im Juli steht nun die bereits neunte Verleihungsveranstaltung an und es wurden bereits mehr als 2500 Karten im Landkreis ausgehändigt.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt einer blauen Ehrenamtskarte mit einer Gültigkeit von drei Jahren erfüllt werden:

 

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
    – Inhaber einer Juleica
    – aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
    – aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.

Antragsunterlagen hierfür und nähere Informationen dazu gibt es im Bürgerbüro des Landratsamtes Regen bei Frau Werner und Frau Lallinger unter der Telefonnummer 09921/601-0 oder per E-Mail unter ehrenamt@lra.landkreis-regen.de.

Wer Anspruch auf eine Ehrenamtskarte hat, sollte diese auch unbedingt beantragen. Die Ehrenamtskarte kann in ganz Bayern bei den gewonnenen Akzeptanzpartnern der jeweils beteiligten Landkreise eingesetzt werden. Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte will der Landkreis Regen ein Zeichen der Anerkennung setzen für all diejenigen Ehrenamtlichen, die sich ganz besonders für das Gemeinwesen engagieren. „Wir wissen, dass Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen, dies aus einem Impuls ihres Herzens heraus tun, und nicht, um irgendwelche Vorteile zu erlangen“, sagt Landrat Michael Adam und ergänzt: „Dennoch – oder vielleicht gerade deswegen – wollen wir mit der Bayerischen Ehrenamtskarte Vergelt´s Gott sagen.“

 

  • Inhaber einer Juleica
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.

Meldung vom: 07.02.2023