Pendler müssen sich wöchentlich testen lassen

Ein Mundschutz allein kann vor dem COVID-19-Virus nur unzureichend schützen. Idealerweise sollten alle sozialen Kontakte gemieden werden. Foto: Grispb - stock.adobe.com

Neue Einreise-Quarantäneverordnung in Kraft getreten – Testergebnisse sind dem Arbeitgeber vorzulegen

Regen. Für Grenzpendler aus Risikogebieten und damit auch aus den nahe gelegenen Gebieten in Tschechien oder Österreich wurde durch den Freistaat Bayern eine Testpflicht eingeführt. Einmal wöchentlich müssen demnach Einpendler aus Risikogebieten ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen.

„Diese Regelung gilt für alle Personen, die aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreisen, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten“, erklärt Landkreispressesprecher Heiko Langer. Grundsätzlich wäre vorgesehen, das Testergebnis bei der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul- oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. „Das wäre in unserem Landkreis das Landratsamt Regen“, so der Sprecher weiter. Um die regelmäßige Vorlage der Testergebnisse von Einpendlern sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber möglichst unkompliziert und ohne größeren Aufwand zu gestalten, wird das Landratsamt Regen aber festlegen, dass diese Nachweise in unserem Landkreis beim jeweiligen Arbeitgeber beziehungsweise den Schulen und Hochschulen vorgelegt werden müssen.

„Die Betriebe vor Ort haben selbst den besten Überblick über Ihre Arbeitnehmer aus Risikogebieten“, sagt Landrätin Rita Röhrl. Nachdem auch die Schulen und Hochschulen ihre Schüler und Studenten kennen, könne man hier auf die gute Zusammenarbeit vertrauen.

Die Einreise von Grenzpendlern ist diese Woche auf jeden Fall möglich, die erstmalige Vorlage eines Testergebnisses ist binnen sieben Tagen nach der ersten auf den Freitag, 23. Oktober, folgenden Einreise erforderlich. Insofern könnten sich die Pendler jetzt noch rechtzeitig testen lassen.

Im Landkreis Regen können Grenzpendler derzeit die Teststation in der Tierzuchthalle Regen nutzen, hier ist eine Online-Voranmeldung unter www.ims-rettungsdienst.de/regen notwendig. Bei den Testungen müssen sich die Personen ausweisen können, zudem ist bei Pendlern die Pendlerbescheinigung mitzuführen. Demnächst werde zudem eine Teststation in Bayerisch Eisenstein entstehen.

Ferner sind Grenzpendler dazu verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

Meldung vom: 17.02.2023