Petition wurde nicht gewürdigt – Landtagsausschuss verweist Buchban auf die Gerichte

München/Regen. „Wir sehen uns nach wie vor in unserer Rechtsmeinung bestärkt“, sagt Heiko Langer, der Pressesprecher des Landratsamtes Regen, mit Blick auf den Beschluss des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtags. Die Abgeordneten hatten sich dort am Mittwochvormittag mit einer Eingabe von Hans Buchban beschäftigt. Er wünschte sich eine Würdigung seines Anliegens eine Intensivpflegeeinrichtung im alten Pfarrhaus in Zwiesel errichten. Dazu wäre eine Nutzungsänderung notwendig, die Baugenehmigung hierfür hat ihm das Landratsamt mit dem Hinweis auf ein fehlendes Lärmgutachten bisher verweigert.

„Wir können Herrn Buchban erst eine Nutzungsänderung ermöglichen, wenn er nach der TA Lärm belegt hat, dass seine Einrichtung dort genehmigungsfähig ist“, betont der Pressesprecher. Da Buchban – wie berichtet – anderer Meinung ist, legte er zum einen Klage ein, zum anderen rief er den Petitionsausschuss an. Der Ausschuss befasste sich nun in öffentlicher Sitzung. Einstimmig kamen die Abgeordneten, um die Ausschussvorsitzende Sylvia Stiersdorfer, zu der Entscheidung, dass sich der Ausschuss nicht in laufende gerichtliche Entscheidungen einmischen könne. So wurde die Petition Buchbans nicht gewürdigt. Sollte Buchban auch vor Gericht keine Baugenehmigung erteilt bekommen, wovon neben den Landratsamtsvertretern auch die Ministeriumsvertreter ausgehen, kann Buchban den Ausschuss noch einmal anrufen.

Meldung vom: 07.01.2016