Rekordsummen bei der Stabilisierungshilfe

Der stellvertretende Landrat Willi Killinger begrüßt die angekündigten Hilfen

Regen. „Dass der Freistaat mit der Stabilisierungshilfe den besonders klammen Kommunen finanziell kräftig unter die Arme greift ist höchst erfreulich“, sagt der stellvertretende Landrat Willi Killinger. Es sei sehr gut, wenn von acht Kommunen, die einen Antrag gestellt haben, auch sieben tatsächlich und mit teilweise sehr hohen Summen berücksichtigt wurden. Er freue sich darüber, dass mit 10,1 Millionen Euro deutlich mehr Hilfen in den Landkreis fließen als in den letzten Jahren. Killinger verweist auf die Notwendigkeit der Hilfen und erinnert zugleich auch an die Vorarbeit, die die beiden staatlichen Rechnungsprüfer Michael Reiter und Roland Wölfl leisten.

„Der Landkreis unterstützt die Gemeinden durch die Arbeit der beiden aktiv“, betont Killinger und erinnert daran, dass jedes Jahr im Herbst von den Antragstellern auf Stabilisierungshilfe die Tagung des sogenannten Verteilerausschusses und die daraufhin erfolgende Bekanntgabe, ob der Antrag erfolgreich war, herbeigesehnt wird. „Bis es allerdings zu einer Auszahlung kommt, muss ein Antrag mehrere Stationen über das Landratsamt, die Regierung von Niederbayern und schlussendlich dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat durchlaufen, ehe er dem Verteilerausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden kann.“ Und gerade dieser Vorlauf, mit der Erstellung aller Unterlagen ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch äußerst komplex. „Insofern möchte ich heute nicht nur dem Verteilerausschuss für die Bereitstellung der Mittel danken, ich möchte mich auch bei unseren Mitarbeitern für ihren wichtigen Einsatz bedanken“, so Killinger weiter. Killinger findet aber auch mahnende Worte, so würde er sich wünschen, dass keine Kommune mehr auf die Unterstützung durch die Stabilisierungshilfe angewiesen sei. Ihm wäre es lieber, die Gemeinden wären finanziell so gut aufgestellt, dass sie aus eigener Kraft ihre Aufgaben erfüllen könnten. So lange dies aber nicht möglich ist, freue er sich, dass der Verteilerausschuss die Region gut berücksichtigt.

Dabei war die Vergabe heuer für einige Kommunen ganz besonders spannend. Die Antragssteller aus Bayerisch Eisenstein, Frauenau, Langdorf, Lindberg sowie für die Stadt Zwiesel stellten bereits zum sechsten Mal einen Antrag auf Stabilisierungshilfe. Nachdem das Stabilisierungshilfeprogramm des Freistaates Bayern, welches 2013 für besonders finanz- und strukturschwache Kommunen eingeführt wurde, jedoch nur auf einen Zeitrahmen von fünf Jahren ausgelegt ist, bedurfte es für weitere Hilfsleistungen über diesen Zeitraum hinaus einer besonderen Bedarfslage. „Was genau darunter zu verstehen ist, wusste im Vorfeld niemand so genau“, sagt Michael Reiter. Es mussten jedoch in diesen Fällen weitere Begründungen und Berechnungen, welche die finanzielle und strukturelle Härte aufzeigen, vorgebracht werden. Darüber hinaus bedurfte es auch einer Fortentwicklung der Konsolidierungsprogramme. „Dass diese besonderen Fälle genauer betrachtet wurden, war durchaus feststellbar, gerade in den Sommermonaten gab es eine Vielzahl von Rückfragen und weiterer Erläuterungswünsche seitens des Ministeriums“, so Reiter weiter.

Auch er stellt fest, dass man allgemein über das Ergebnis sehr erfreut sein kann, „da nun allen diesen Antragsstellern eine weitere Leistung gewährt und damit eine besondere Bedarfslage in diesem Jahr anerkannt wurde.“ Auch die anderen Kommunen, die sich im fünften Antragsjahr befanden (Bodenmais, Regen) können sich über eine weitere Stabilisierungshilfe freuen. Die Rechnungsprüfer gehen aber davon aus, dass es aufgrund der finanziellen Entwicklung – bei gleichbleibenden Antragsvoraussetzungen – wohl vielleicht beim einen oder anderen Antragssteller dennoch die letzte Stabilisierungshilferate gewesen sein könnte.

Dass die Gemeinde Böbrach in diesem Jahr erneut keine Stabilisierungshilfe bekommt, zeichnete sich aus Sicht der Prüfer schon im Vorfeld ab. Bereits bei der Ablehnung im vergangenen Jahr wurde der Gemeinde das Kriterium der finanziellen Härte nicht mehr anerkannt. Aufgrund zwischenzeitlich weiterer Verbesserung von Kennziffern war die Ablehnung daher keine Überraschung. Auch die Gemeinde Arnbruck erhält 2018 keine Stabilisierungshilfe mehr – anders als bei Böbrach entschied sich jedoch Arnbruck in diesem Jahr aus eigenen Erwägungen keinen Antrag mehr zu stellen.

Allgemein werde von Seiten der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle gegenüber den übergeordneten Behörden stets darauf hingewiesen, dass eigentlich der strukturschwache Raum einer besonderen Förderung bedürfte und somit das Stabilisierungshilfeprogramm konsequent ausgeweitet werden müsste. Denn gegenüber den restlichen Entwicklungen im Freistaat, insbesondere in den Speckgürteln beziehungsweise den Lagen mit Autobahnanschluss, dürfte man aus heutiger Sicht weiterhin das Nachsehen haben. „Die Schere zwischen den reicheren und den ärmeren Gegenden wird somit immer weiter auseinandergehen. Darüber hinaus bestehen, neben dem finanziellen Aspekt, auch nach wie vor allgemeine strukturelle und demographische Defizite, denen man ohnehin teilweise nur schwer begegnen kann“, sagt Roland Wölfl.

Auch wenn hinsichtlich der Zuteilungen jetzt die Freude in manch einem Rathaus groß ist, so fängt die Arbeit eigentlich nun wieder von vorne an. Denn mit den Stabilisierungshilfebescheiden werden den Kommunen auch eine Menge Auflagen und Bedingungen mit auf den Weg gegeben. Sozusagen Hausaufgaben, die nun in den kommenden Wochen und Monaten erledigt werden müssen, ehe man sich wieder an eine eventuelle Neuantragsstellung wagen kann.

Meldung vom: 11.10.2018