Am Dienstag, dem 4. Dezember, 15 Uhr, fand im Besprechungszimmer neben dem Sitzungssaal des Landratsamtes Regen die 22. Sitzung des Kreisausschusses statt.
Es war folgende Tagesordnung festgesetzt:
Öffentlicher Teil:
- Jahresrechnung 2011 des Landkreises Regen; – Feststellung – Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben – Entlastung des Landrats (Vorberatung)
Ergebnis:
Kämmerer Franz Baierl informierte die Kreisräte über die Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschuss und über die Ausgaben des Landkreises. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ist nach Art. 89 Abs.1 der Landkreisordnung (LKrO) Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses, der aber gehalten ist, sich des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu bedienen.Die vom Kreisrechnungsprüfungsamt bei der Vorprüfung getroffenen Feststellungen waren die Grundlage für die Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner Sitzung am 26.11.2012. Das Prüfungsergebnis ist im Bericht vom 07.11.2012 zusammen gefasst. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 wurde einstimmig gebilligt.
Die Feststellung der Jahresrechnung kann somit erfolgen. Dies geschieht durch Beschluss des Kreistages. Mit der Feststellung macht sich der Kreistag das von der Verwaltung vorgelegte Zahlenwerk zu eigen. Eine sachliche Würdigung des Ergebnisses ist damit nicht verbunden.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 sind nach Art. 60 Abs.1 LKrO zu genehmigen. Zuständig für die Genehmigung ist nach § 29 Abs.2 Nr.5 und § 40 Abs.3 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse vom 07.05.2008 (GeschO)
bis 10.000 € der Landrat
bis 25.000 € der Kreisausschuss
bis 25.000 € der KreisausschussDer Kreisausschuss hat daher im Rahmen seiner Zuständigkeit über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu beschließen und die Zuständigkeitsgrenze übersteigende Beträge – soweit vorhanden – dem Kreistag die endgültige Beschlussfassung zu empfehlen.
Seit Gründung des Selbständigen Kommunalunternehmens Kreiskrankenhäuser Zwiesel und Viechtach (2001) sind die mit dem Unternehmen ausgegliederten Vermögensteile „Sondervermögen“ des Landkreises. Die Jahresabschlüsse dieser Sondervermögen sind nach Durchführung der örtlichen Prüfung vom Kreistag festzustellen (Art. 88 Abs.3 LKrO).
Ferner schreibt Art. 88 Abs. 3 LKrO vor, dass der Kreistag bereits nach Durchführung der örtlichen Prüfung nicht nur die Jahresrechnung festzustellen, sondern gleichzeitig über die Entlastung des Landrates zu beschließen hat. Hierfür wurde eine Regelfrist bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres festgelegt, weil diese zeitliche Höchstgrenze im Allgemeinen ausreichen müsste, um nach der örtlichen Prüfung noch offen gebliebene Fragen zu klären.
Mit der Entlastung bringt der Kreistag zum Ausdruck, dass er nach den Ergebnissen der örtlichen Prüfung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung dagegen nicht verbunden, sodass derartige Ansprüche auch noch erhoben werden können, wenn die überörtliche Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt als die örtliche Prüfung.
Entlastet wird der Landrat als Leiter der Landkreisverwaltung. Er kann daher an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung nicht teilnehmen (s. Art. 43 LKrO – Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung). Auf die
Erteilung der Entlastung besteht ein Rechtsanspruch, wenn keine Gründe vorliegen, die die Verfügung oder Einschränkung der Entlastung rechtfertigen.Der Kreisausschuss hat dem Kreistag diese Beschlussfassung zu empfehlen.
- Sportförderung durch den Landkreis Regen; – Einmalige Zuschüsse zum Sportstättenbau – Individuelle Einzelförderung
Ergebnis:
Die vom Sportbeirat erarbeitete Vorschlagsliste zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung des Sports aus Mitteln des Haushaltsjahres 2012 wird zur Kenntnis genommen.Die in den einzelnen Vorschlagslisten aufgeführten Vereine, Personen bzw. Organisationen erhalten folgende Zuwendungen:
Vereinspauschalen:
wurden vom Kreisausschuss in der Sitzung am 10.07.2012 bereits vergeben;einmalige Zuschüsse zum Sportstättenbau ( Summe 2012: 22.156,10 €):
SpVgg Allersdorf-Kirchaitnach 14.708,00 €
Schützenverein Hochstein Ober-/ Unterried 5.825,00 €
Tennisclub Weiß-Blau Weinberg Linden 312,00 €
Regener Schützen von 1643 232,00 €
TSV Lindberg 837,50 €
FC Langdorf 241,60 €individuelle Einzelförderung ( Summe 2012: 4.000,00 €):
Thomas Schmidberger, Viechtach: 1.000,00 €
Rollstuhl-Tischtennisspieler,
Medaillengewinner bei den Paralympics LondonVerena und Christina Schrötter, Arnbruck: 2.000,00 €
Biathletinnen an der Christophorusschule BerchtesgadenSkisportveranstaltungsgemeinschaft Bayerischer Wald 1.000,00 €
Deutsche Meisterschaften im SkilanglaufDie Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu Veranlassen.
- Förderung des Feuerlöschwesens durch den Landkreis Regen; Zuschüsse an Kommunen für Beschaffungsmaßnahmen (Mittelvergabe 2012)
Kreisbrandrat Hermann Keilhofer informierte die Kreisräte über die geplanten Zuschüsse für die Feuerwehren im Landkreis Regen.
Ergebnis:
Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden für Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen aus Mitteln des Haushaltsjahres 2012 (1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag.Von dem Gesamtbedarf aus dem Jahr 2011 in Höhe von 106.107,27,- € wurde bereits ein Betrag von 57.516,93 € abfinanziert. Der offene Restbetrag von 48.590,34 € ist aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2012 in Höhe von 100.000,- € zu bedienen. Dabei werden Restförderbeträge aus dem Vorjahr von ca. 10.000.-€ vollständig ausbezahlt. Für die noch offenen Förderbeträge aus 2011 und die beantragten aus 2012 in Höhe von 125.595,01 € stehen Haushaltsmittel in Höhe von 86.009,67 € zur Verfügung, die anteilig mit einer Förderquote von 68,48 % verteilt werden.
Die Auszahlung der verbleibenden Restbeträge 2012 von insgesamt 39.590,34 € erfolgt in den kommenden Haushaltsjahren. Über die Höhe der Teilbeträge wird im jeweiligen Haushaltsjahr nach Haushaltslage entschieden.
Die Auszahlung der verbleibenden Restbeträge 2012 von insgesamt 39.590,34 € erfolgt in den kommenden Haushaltsjahren. Über die Höhe der Teilbeträge wird im jeweiligen Haushaltsjahr nach Haushaltslage entschieden.
Folgende Zuschüsse werden bewilligt:
Altfälle:
Stadt Viechtach TLF 20/40 SL 8.500,10 €
Stadt Regen DLK 23/12 10.832,94 €
Gde Kirchberg TSF-Allrad, FFW Raindorf 5.495,23 €
Stadt Zwiesel Rüstwagen, FFW Zwiesel 12.856,96 €Neuanträge 2012:
Gde Prackenbach HLF 20/16, FFW Prackenbach 23.967,22 €
Gde Geiersthal HLF 20/16, FFW Linden 23.967,22 €
Stadt Regen LF 10/6, FFW Weißenstein 14.380,33 €insgesamt: 100.000,00 €
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
- Sanierung des Grenzbahnhofes Bayerisch Eisenstein; Information zum Bauablauf und zur Finanzierung durch den Naturpark
Ergebnis:
Kreisrat und stellvertretender Landrat Heinrich Schmidt informierte in seiner Funktion als Naturparkvorsitzender über den Baufortschritt. Man sei hinsichtlich der Bauarbeiten im Zeitplan, lediglich bei der Ausstellungskonzeptionierung liege man leicht hinter den Zeitplan. Das Gebäude soll auch einen touristischen Mehrwert haben. So plane man eine rund 350 Quadratmeter große Modelleisenbahnanlage einzubauen. Landrat Adam regte an, dass sich der Ausschuss im kommenden Jahr das Gebäude ansehen soll. - Klimaschutz-Teilkonzept für die eigenen Liegenschaften; Übergabe des Konzeptes durch die Fa. Veit und Beschlussfassung zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Förderung eines Klimaschutzmanagers
Ergebnis:
Martin Veit übergab das Konzept an Landrat Michael Adam. Zuvor informierte er über die geleistete Arbeit. Im Teilkonzept hatte er sich unter anderem mit einem Organisationskonzept für die Bewirtschaftung und den Bau von Landkreisgebäuden auseinander gesetzt. Ferner beinhalte das Teilkonzept auch einen möglichen Maßnahmenkatalog. So sind darin 865 mögliche Maßnahmen aufgelistet. - Zusammensetzung des Kreistages; Nachfolge für den verstorbenen Kreisrat Horst Rösing und Nachbesetzung der Ausschüsse (Vorberatung)
Ergebnis:
Als nächste Ersatzfrau wird Frau Susanne Keilhauer, Dr.-Schott-Straße 47, 94227 Zwiesel, als Nachfolgerin des verstorbenen Kreisrates Horst Rösing in den Kreistag des Landkreises Regen berufen. Ziel sei es nachhaltig Energie und Kosten zu sparen.
Kämmerer Franz Baierl wies auf die hohen Förderungen im Bereich der Energieeinsparungen, so könnte hier befristet gut bezuschusst Personal eingestellt werden.Herr Rösing war Mitglied in folgenden Ausschüssen/Gremien:
Kreisausschuss:
(Vertreterin: Kreisrätin Sigrid Weiß)Als Vertreter einer Kreisrätin/eines Kreisrats war Herr Rösing in folgenden Ausschüssen/Gremien:
Ausschuss für Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltfragen: Vertreter von Kreisrätin Spiewok Dagmar
Jugendhilfeausschuss: Vertreter von Kreisrätin Weiß Sigrid
ZAW Donau-Wald: Vertreter von Verbandsrat Rankl Werner
VHS: Vertreter von Verbandrätin Weiß SigridDie Kreistagsfraktion der GRÜNEN hat nun einen Vorschlag unterbreitet, wie diese Positionen künftig besetzt werden sollen. In diesem Zusammenhang beantragt die Fraktion der GRÜNEN auch eine Umbesetzung in folgendem Ausschuss/Zweckverband:
Schul- und Kulturausschuss: Mitglied bisher: Weiß Sigrid (Vertreterin: Dagmar Spiewok)
Mitglied neu: Keilhauer Susanne (Vertreterin wie bisher Spiewok Dagmar)Nach Vorberatung durch den Kreisausschuss wird dem Kreistag empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:
Die durch den Tod von Kreisrat Horst Rösing unbesetzten Positionen werden wie folgt neu besetzt:
Kreisausschuss:
Mitglied neu: Weiß Sigrid
Vertreterin neu: Kreisrätin Spiewok Dagmar (statt bisher Weiß Sigrid)Ausschuss für Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltfragen: Keilhauer Susanne als Stellvertreterin von wie bisher Spiewok Dagmar
Jugendhilfeausschuss: Mitglied neu: Kreisrätin Keilhauer Susanne (bisher: Weiß Sigrid)
Vertreterin neu: Kreisrätin Weiß SigridZAW Donau-Wald:
Kreisrätin Weiß Sigrid als Vertreterin von Rankl WernerVHS: Kreisrätin Keilhauer Susanne als Vertreterin von wie bisher Verbandsrätin Weiß Sigrid
Des Weiteren werden Umbesetzungen in folgendem Ausschuss vorgenommen:
Schul- und Kulturausschuss: Kreisrätin neu: Keilhauer Susanne (bisher: Weiß Sigrid) (Vertreterin wie bisher: Spiewok Dagmar) - Zusammensetzung des Kreistages; Übertritt der Kreisrätin Josefa Schmid zur FDP und Umsetzung in den Ausschüssen (Vorberatung)
Landrat Michael Adam erklärte, dass der Wechsel von Josefa Schmid nicht dazu führt, dass die FDP in mehreren Ausschüssen vertreten ist. Aus Sicht der FDP bleibt die Ausschussbesetzung unverändert. Die CSU wird in der nächsten Kreistagssitzung mitteilen, wie die Ausschussvertretungsposten, die Josefa Schmid bekleidet, neu besetzt werden. - Vollzug des § 54 Sozialgesetzbuch VIII; Unterbringung behinderter Kinder bei Pflegepersonen
Ergebnis: Die Sozialverwaltung wird ermächtigt, bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen, abweichend von den Sozialhilferichtlinien ein Pflegegeld zu gewähren, das sich von der Höhe her an den Sätzen des Jugendamtes orientiert. - Genehmigung des Satzungsentwurfes zur Gründung einer E-WALD GmbH (Vorberatung)
Ergebnis: Einstimmig beschloss das Gremium dem Kreistag zu empfehlen, die geänderte Satzung anzunehmen
Vor Beginn der Sitzung trafen sich die Mitglieder des Kreisausschusses in der neu gestalteten Eingangshalle des Landratsamtes zur offiziellen Übergabe durch den Architekten Robert Brunner.
Eine nichtöffentliche Sitzung fand im Anschluss statt.