Sonnwendfeuer sind anzumelden

Die derzeitige sehr hohe Waldbrandgefahr kann zur Absage führen

Regen. „Sonnwendfeuer müssen bei der Gemeindeverwaltung angezeigt werden“, darauf weist der Landkreis Regen in einer Pressemitteilung hin.

Sonnwendfeuer, Foto: Archiv, Langer

Sonnwendfeuer, Foto: Archiv, Langer

„Dies ist unabhängig von der derzeitigen Waldbrandgefahr so“, sagt Pressesprecher Heiko Langer. Doch die derzeitige Situation führe dazu, dass nicht jedes Feuer genehmigt wird.

Liegt der Gemeinde eine Anzeige für ein Sonnwendfeuer vor, obliegt es in den meisten Fällen der Gemeinde, im Rahmen ihres Ermessens zu entscheiden, ob die Veranstaltung versagt wird, oder ob entsprechende Anordnungen zum Schutz, vor allem vor Waldbränden, erlassen werden. „Es kommt immer auf die Situation vor Ort an und darauf, wo die Veranstaltung stattfinden soll“, so der Pressesprecher weiter. Sonnwendfeuer, die sich näher als 100 Meter an einem Wald befinden, sind nicht nur anzuzeigen, sie sind erlaubnispflichtig.

Diese Erlaubnis kann von der Unteren Forstbehörde, also dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, im Einvernehmen mit der Kreisverwaltungsbehörde, also dem Landratsamt, erteilt werden. „Es ist aber äußerst unwahrscheinlich, dass ein solches Feuer derzeit genehmigt wird“, so die Amtsauskunft weiter. Grundsätzlich sollten die Sicherheitshinweise, die von Seiten des Landesfeuerwehrverbandes herausgegeben wurden, unbedingt beachtet werden. Diese Regeln können auch per Anordnung von der Gemeinde festgesetzt werden.

Demnach muss jedes Feuer grundsätzlich beaufsichtigt werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Es sollte zudem nicht „zu viel Material auf einmal abgebrannt werden. Zudem ist ein Funkenflug in jedem Fall zu vermeiden.“ Bei starkem Wind dürfe das Feuer nicht entzündet werden, brennende Feuer sind in diesem Fall zu löschen.

Als Sitzunterlagen sind Strohballen mancherorts sehr beliebt. Sie können sich aber allein durch die Hitzestrahlung entzünden und „sind deshalb als Sitzgelegenheiten ungeeignet.“ Eine Zufahrt für Feuerwehr und Rettungskräfte sind – wie bei allen Veranstaltungen – frei zu halten.

Auch für das Verhalten in der Natur hat das Amt Empfehlungen: „Glasflaschen sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Aufgrund des Lupeneffektes sind herumliegende Glasflaschen eine potentielle Brandquelle. Zigaretten und Zigarettenstummel sind ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen unter keinen Umständen weggeworfen werden.“

Meldung vom: 29.08.2017