Dienstleistungen | Benötigte Unterlagen / Links | BayernPortal |
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, gebunden an einen bestimmten Aufenthaltszweck. |
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Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, zeitlich und räumlich unbeschränkt.
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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Soweit das Aufenthaltsgesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt. Der Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis-EU hat auch in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. |
Neben den benötigten Unterlagen, die bei der Ausländerbehörde zu erfragen sind, ist ein biometrisches Passbild mitzubringen. | |
Ablehnung von Aufenthaltstiteln |
Links im Internet
Informationen im BayernPortal