Unterschiedliche Gebühren in den Landkreisgemeinden

Kommunale Rechnungsprüfer stellen umfangreiches Vergleichszahlenwerk vor

Regen. „Diese Arbeit machen wir aufgrund des Umfangs nicht jedes Jahr, sondern nur alle zwei bis drei Jahre“, sagt der staatliche Rechnungsprüfer Michael Reiter. Heuer war es aber wieder soweit, zusammen mit seinem Kollegen Roland Wölfl hat er sich viel Arbeit gemacht: Sie haben die aktuellen Beitrags- und Gebührensätze sowie Steuersätze der Kommunen im Landkreis ermittelt und stellen die Zahlen nun vor.

„Die Kommunen sind gerade im Bereich der Gebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu einer Deckung ihrer Kosten angehalten. Durch eine regelmäßige Kalkulation, bei der die Zeiträume zwischen einem und vier Jahren festgelegt werden dürfen, wird die Kostendeckung und schlussendlich auch die Gebührenhöhe ermittelt“, sagt Wölfl. Entstehen Gebührenüberschüsse oder -defizite so sind diese im nächsten Kalkulationszeitraum einzubeziehen.

Nachdem der Vergleich der Gebühren auch in der politischen Diskussion immer wieder herangezogen wird, sind die Daten, die die Prüfer ermittelt haben für die Bürger interessant, wobei Reiter und Wölfl darauf hinweisen, dass die Zahlen oft nicht direkt vergleichbar sind. Vor allem bei den Wasser- und Abwassergebühren müsste man oftmals auch andere Faktoren berücksichtigen. „Die meisten Kommunen erheben Grundgebühren, die werden aber beim Kubikmeterpreisvergleich nicht erfasst“, weiß Wölfl. Er warnt daher davor rasche Schlüsse zu ziehen. So liegt der Durchschnitt der Wassergebühren im Landkreis Regen derzeit bei 1,73 Euro je Kubikmeter und bei den Abwassergebühren bei 2,62 Euro je Kubikmeter (Beide Angaben sind ohne etwaige Grundgebühren). Gegenüber der letzten Datenerhebung im Jahr 2016 sind die Durchschnitte moderat angestiegen: beim Wasser lag der Preis damals bei 1,62 Euro je Kubikmeter und beim Abwasser 2,47 Euro je Kubikmeter. „Diese Anstiege sind unter anderem begründet durch gestiegene Energiekosten in den Anlagen beziehungsweise auch durch die erfolgten Investitionen, welche über die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen letztlich wieder refinanziert werden“, erklärt Reiter. „Wenn auch gerne die Gebühren unter den Nachbarkommunen verglichen werden, beziehungsweise oftmals hieraus eine Rangliste erstellt wird, so ist bezüglich der Aussagekraft oder der direkten Vergleichbarkeit dieser Werte äußerste Vorsicht geboten“, sagen deswegen Reiter und Wölfl unisono.

Die Grundgebühren seien in den Orten sehr unterschiedlich, so erheben Kirchdorf im Wald und Rinchnach beispielsweise keine, in Regen können sie aber auf bis zu 960 Euro pro Jahr steigen. Insofern bedeutet es nicht, dass man mit der niedrigsten Wasser- bzw. Abwassergebühr automatisch die günstigste Gesamtgebührenstruktur hat. „Es bedarf also stets den Blick darauf, ob neben den reinen Benutzungsgebühren noch Grundgebühren erhoben werden. Andererseits steckt hinter jeder einzelnen Gebühr auch eine verschiedene Versorgungsanlage, beziehungsweise ein gesondertes Versorgungsgebiet“, erklärt Wölfl. Nachdem diese nicht identisch sind oder je nach Anforderungen variieren, ergeben sich auch unterschiedliche Kosten, die dann auf unterschiedlich viele Gebührenzahler umgelegt werden. Gebührenmindernd wirken sich somit ein hoher Anschlussgrad (viele Nutzer), kompakte Versorgungsgebiete und auch ein möglichst hoher Anteil der Refinanzierung über Beiträge bzw. möglichen Verbesserungsbeiträge aus. „Eine besonders niedrige oder hohe Gebühr einer Kommune möchten wir aufgrund der vorgenannten schwierigen Vergleichbarkeit daher an dieser Stelle auch nicht exemplarisch nennen“, betont sein Kollege Reiter.

Auch in den Bereichen Bestattungswesen oder bei den Kindergärten wäre eine Kostendeckung anzustreben. Allerdings ergeben sich hier oftmals kalkulatorische Probleme, da im Bereich des Bestattungswesens die Kostendeckung von der Anzahl der Sterbefälle abhängig ist und diese kaum kalkulierbar sind. Daneben bestehe auch hier wieder das Problem der Vergleichbarkeit, da unterschiedliche Bestattungseinrichtungen in Größe und Leistungsumfang vorliegen. „Des Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass die errechneten Durchschnittswerte nur ein grober Anhaltspunkt sind“, betonen die Prüfer. Je nachdem, wie man unterschiedliche Gebührensätze (wie zum Beispiel für Erstnutzung, Verlängerung, Leichenhausgebühr Erwachsene, Normalgrab) einfließen lässt, ergeben sich andere Durchschnittswerte. Bei den Kindergärten ist zudem anerkannt, dass diese als soziale Einrichtungen oftmals nicht voll kostendeckend betrieben werden können. „Hier sollten die Kommunen aber dennoch mit Gebührenanpassungen die bestehenden Defizite eindämmen und stabilisieren“, so die Forderung der Prüfer.

Für Gemeinden, die touristisch geprägt sind, sind der Fremdenverkehrsbeitrag und der Kurbeitrag unverzichtbare Einnahmequellen um die Ausgaben in diesen Bereichen zumindest teilweise auch entsprechend refinanzieren zu können. Beim Fremdenverkehrsbeitrag beträgt der durchschnittliche Beitragssatz aktuell 6,44 Prozent. Die Bandbreite der Beitragssätze liegt hier zwischen vier und zehn Prozent. Im Bereich des Kurbeitrages ergibt sich aktuell bei den Beitragssätzen für einen Erwachsenen ein Betrag von durchschnittlich 1,61 Euro. Der niedrigste Kurbeitrag beziffert sich auf 90 Cent in Geiersthal und der höchste Kurbeitrag auf 2,50 Euro in Bodenmais. Eine Zweitwohnungssteuersatzung haben im Landkreis Regen nur fünf Kommunen.

Die Hundesteuer wird von allen Kommunen im Landkreis – außer dem Markt Teisnach – erhoben. Hier beträgt der durchschnittliche Steuersatz aktuell 34,78 Euro. Die höchste Hundesteuer wird aktuell in der Gemeinde Frauenau mit 60 Euro erhoben. Für Kampfhunde gelten in einigen Orten teils deutlich höhere Sätze. „Hier wären die Gemeinden Geiersthal und Langdorf mit einem Satz von 200 Euro zu nennen“, weiß Reiter und klärt zudem über eine Falschmeldung auf: „Nach wie vor ist die landläufige Meinung, dass diese Steuer dazu dient die Kosten der Verunreinigungen, welche durch Hunde entstehen, zu beseitigen. Dies ist jedoch nicht korrekt. Die Hundesteuer zählt zu den örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern. Gegenstand dieser Steuern ist die Verwendung von Eigentum und Vermögen zum Bestreiten eines bestimmten Aufwandes. Dabei wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt, besteuert. Daneben wird eine Eindämmung der Anzahl der Hunde verfolgt.“

Neben den vorgenannten Steuern werden von den Kommunen auch die sog. Realsteuern (also Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer) erhoben. Gerade die Grundsteuer ist momentan sehr stark im Fokus und wird aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtes demnächst reformiert. Ein aktuelles Hebesatzniveau für den Landkreis Regen wird erst in der zweiten Jahreshälfte ermittelt, da bei den Realsteuern Änderungen bei den Hebesätzen generell bis zum 30. Juni eines jeden Jahres möglich sind. Fest steht aber bereits jetzt, dass der Landkreis Regen allgemein über ein relativ hohes Realsteuerniveau verfügt. Das Realsteuerhebesatzniveau soll sich dabei stets am Finanzbedarf der Kommunen ausrichten, welches aufgrund der immer noch immensen Verschuldung und der notwendigen Sanierung der Infrastruktur als hoch zu bewerten ist.

Meldung vom: 08.05.2018