Afrikanische Schweinepest droht auch bei uns

 - Schweine in Freilandhaltung müssen mit einem Doppelzaun gesichert werden.  Der doppelte Zaun (Elektrozaun) soll nicht nur um die Haus-Schweine am Ausbrechen hindern, sondern auch Wildschweine am Einbrechen zu hindern. Foto: Scherm

Meldepflicht für Schweine – Auslaufhaltungen sollen umgehend gemeldet werden

Regen. Die Afrikanische Schweinepest hat längst Europa erreicht. Nun machen sich die Tiermediziner des Veterinäramtes Regen Sorgen, dass die Krankheit auch den Landkreis Regen erreichen könnte.

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine und ist für den Menschen ungefährlich. Die ASP ist bisher in Deutschland noch nicht aufgetreten. Seit 2007 breitet sich die Viruserkrankung von Georgien über die Russische Förderation in Richtung Europäische Union aus. „Zu Beginn des Jahres wurde bei Wildschweinen in Litauen und Polen an der Grenze zu Weißrussland die ASP festgestellt“, sagt Dr. Stefan Wechsler, der Leiter des Veterinäramtes in Regen und weist darauf hin, dass der Erreger sehr widerstandsfähig ist. Einen Impfstoff oder Heilmittel gibt es nicht. „Die Übertragung erfolgt durch infizierte Schweine, daraus gewonnene Lebensmittel und Produkte, sowie durch kontaminierte Gerätschaften. „Da ein Ausbruch der Erkrankung in Deutschland einschneidende Bekämpfungsmaßnahmen zur Folge hat, kommt den Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Erregers besondere Bedeutung zu“, so Dr. Wechsler weiter.

Die bekannten Schweinehaltungen mit Auslauf im Landkreis wurden vorbeugend bereits auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen überprüft. Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass es für jede Schweinehaltung eine Meldepflicht beim Veterinäramt gibt. „Dies betrifft auch Hobbyhaltungen“, betont der Veterinär.

„Schweinehaltungen mit Auslauf sind besonders gefährdet, hier ist ein direkter Kontakt zu Wildschweinen oder ein indirekter Kontakt über Futter sicher zu verhindern.“ Zudem weisen die Tierärzte darauf hin, dass das Verfüttern von Schlachtabfällen und Speiseresten an Schweine wegen der Gefahr der Seuchenübertragung verboten ist. Jäger werden gebeten, dem Veterinäramt auffälliges Fallwild zur weiteren Untersuchung zu melden und auf Jagdreisen in gefährdete Gebiete möglichst zu verzichten.

Weiterführende Informationen für Schweinehalter und Jäger zur Erkrankung und Schutzmaßnahmen sind auf der Homepage des Landratsamtes, (Natur- und Umwelt, Veterinäramt Regen, Tierseuchenbekämpfung) und telefonisch unter der Rufnummer 09921/601403 zu erhalten. Mögliche Bildunterschrift:

Meldung vom: 05.05.2017