Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von pauschaler Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können. Anträge hierfür können bei Bürgergeldbezug im Jobcenter gestellt werden. In allen anderen Fällen sind die Leistungen bei den Schwangerschaftsberatungsstellen zu beantragen.
Hilfen aus der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ können in Notlagen ebenfalls erbracht werden. Anträge hierfür sind ausschließlich bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis möglich.
nähere Informationen zu Leistungen für Schwangere in Not
Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis
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