
Kreistagssitzung am Dienstag, 19. Juli 2022, in der Aula des Gymnasium Zwiesel
In der Aula der Realschule Regen findet die 8. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses statt. Weiterlesen
Aufgepasst! Seit 01.08.2020 können Schüler, Studierende und Auszubildende clever sparen, wenn sie eine Schülermonatskarte im Jahres-Abo besitzen. Der Landkreis Regen übernimmt für seine jungen Landkreisbürger mit Schülermonatskarte im Jahres-Abo die Kosten für 3 Monate. So fährt die Landkreisjugend supergünstig zur Schule, zur Ausbildungsstelle und zurück nach Hause oder zu den Freizeitzielen auf der gebuchten Strecke.
Wie kommt man an diese Fahrkosten-Förderung?
Antrag auf anteilige Kostenerstattung Jahresabo Bahn
Das Angebot gilt für die gesamte Waldbahnstrecke.
Interessiert an einem Schüler-Abo bei der Länderbahn? Hier gibt´s weitere Infos und den Antrag: https://www.laenderbahn.com/waldbahn/tickets/abo/#schuelerabo
30 Ehrenamtskarteninhaber mit Begleitung beim Reindlessen im Arberseehaus
Der Kreistag des Landkreises Regen hat in der Sitzung am 27.04.2022 die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 erlassen und den Haushaltsplan verabschiedet.
Er schließt im Verwaltungshaushalt mit 84.791.190,- € und im Vermögenshaushalt mit
14.409.400,-€ ab. Zum Haushaltsausgleich ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 6.681.620,- € eingeplant. Der Hebesatz für die Berechnung der Kreisumlage wurde erneut auf 48 v. H. festgesetzt.
Haushaltsjahr 2022
Hebesätze 2022:
Links
Am 10.12.2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verabschiedet.
Teil dieses Gesetzes ist der neu eingeführte § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der am 12.12.2021 in Kraft getreten ist und in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für den Schutz vor der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vorsieht.
Ausführliche Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht erhalten Sie auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit:
Informationen zum Digitalen Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (BayImNa) erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfmeldung/
Folgende Einrichtungen sind von der Impfpflicht betroffen:
Diätassistentin und Diätassistent,
Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
Hebamme und Entbindungspfleger,
Logopädin und Logopäde,
Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
Orthoptistin und Orthoptist,
Physiotherapeutin und Physiotherapeut und
Podologin und Podologe sowie
Psychotherapeutin und Psychotherapeut
Zur Meldung wurde eigens das Meldeportal BayImNa eingerichtet. Die Einrichtungsleitungen werden gebeten, die Meldung und Übermittlung der personenbezogenen Daten hierüber vorzunehmen. Informationen dazu finden sie auf der Internetpräsenz des Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfmeldung.
Viele Menschen fliehen vor dem Krieg in der Ukraine und suchen Schutz in den Nachbarländern und in Deutschland. Vor allem Mütter mit Kindern und Schwangere erreichen unser Land.
Informationen und Orientierungshilfen für Eltern im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine
7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen in der Realschule Regen