Archiv des Autors: Alexandra Weber

Wie und wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

Die Bayerische Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Landratsamt Regen beantragen.

Gerne schicken wir Ihnen das Antragsformular zu oder es ist auch online verfügbar (Antragsformular).

Der Verein bzw. die Organisation, in der die/der Ehrenamtliche tätig ist, bestätigt die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen und ergänzt das Antragsformular mit Unterschrift und Stempel.

Das vollständig ausgefüllte und bestätigte Antragsformular ist beim Landratsamt Regen einzureichen, hier wird es geprüft und die Ausstellung der Ehrenamtskarte veranlasst.

Die Vergabe der Ehrenamtskarten erfolgt ca. zweimal jährlich im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung, zu der die Ehrenamtlichen entsprechend eingeladen werden.

Meldung vom: 09.08.2017

Wer kann die Ehrenamtskarte beantragen?

Ehrenamtlich tätige Personen, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten von mindestens 250 Stunden jährlich leisten und die dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinaus geht,
  • im Landkreis Regen wohnen

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die im Landkreis Regen wohnen und

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Meldung vom: 10.03.2020

Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Flussabschnitten des „Schwarzen Regens“ eine Verordnung zum Befahren gilt! Beim Bootfahren und Betreten ist dies zu beachten.

Auszug aus der Verordnung:

  • gilt nur für die Strecke Raithsäge (Parkplatz), ab Fluss-km 152,5 bis Schnitzmühle (Einmündung der Altnach), bei Fluss-km 123
  • das Befahren ist nur von 10.00 – 18.00 Uhr gestattet
  • Pegelstand mind. 62 cm (von 15. April bis 15. Juni), 58 cm für die übrige Zeit
  • unsere Ausnahmeregelung für Entleiher bezieht sich nur auf die zulässige maximale Personenzahl pro Boot, nicht auf alle anderen Beschränkungen!

Den notwendigen Wasserstand können Sie telefonisch (0180/4370037296) und online abrufen: Hochwassernachrichtendienst Bayern

Bitte beachten Sie bei der telefonischen Abfrage, dass in Gumpenried oftmals kein Netzzugang vorhanden ist!

Amtsblatt 08/2011 – Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen

Meldung vom: 29.05.2017

Umsetzung vom Bundeskinderschutzgesetz im Landkreis Regen

Zum 01.01.2012 hat der Bundesgesetzgeber das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen. Hierbei handelt es sich um ein ganzes Paket von Gesetzesänderungen, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit ausschließen sollen.
Das Gesetz sieht im § 72a SGB VIII u.a. vor, dass Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen müssen.

Grund für die Gesetzesänderung
Anliegen des Gesetzgebers war es, das „erweiterte Führungszeugnis“ als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren.

Es geht hierbei nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die, in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement essentiell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll die Regelung des § 72 a SGB VIII als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemeinen akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden.

Nach den gesetzlichen Regelungen sollen die Jugendämter als öffentliche Träger der Jugendhilfe mit allen freien Trägern (z.B. Vereinen, die Jugendarbeit betreiben) Vereinbarungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII treffen. Durch diese Vereinbarungen verpflichten sich die freien Träger, erweiterte Führungszeugnisse von Neben- und Ehrenamtlichen einzusehen. Ziel ist es, einschlägig vorbestraften Personen den Zugang zur Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig zu verwehren.

Das Kreisjugendamt unterstützt die freien Träger im Landkreis Regen bei auftauchenden Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung vom Bundeskinderschutzgesetz.

Meldung vom: 12.09.2017

Auftakt zu den „Bayerisch-Böhmischen Wandertagen 2014“

Am Sonntag, den 18.05.2014 um 11:00 Uhr findet auf der Schareben im Zellertal ein Fest zum Auftakt der „1. Bayerisch-Böhmischen Wandertage“ im ArberLand statt (Ende ca. 16:00 Uhr).

Wanderparadies mit Urwaldfeeling zum Seele lüften

Die Bayerisch-Böhmischen Wandertage dauern bis Oktober 2014. Jede Woche werden in den verschiedensten Regionen des ArberLandes geführte Wanderungen aus dem neuen Wanderführer ARBERLAND BAYERISCHER WALD – SUMAVA angeboten.

Bis Oktober sind nun alle Wanderer, die auf der Suche nach „besonderen“ Wanderwegen und -zielen sind, eingeladen, bei den regelmäßig angebotenen geführten Wanderungen die TOP-Wanderwege und somit auch das Wanderparadies ARBERLAND BAYERISCHER WALD – SUMAVA kennen und vor allem schätzen zu lernen.

Das Fest am 18.05.2014 beginnt mit einer Sternwanderung, bei der Wanderer aus allen Himmelsrichtungen zum „Wandermarktplatz Schareben“ marschieren um dort gemeinsam einige gesellige Stunden mit bayerischen und böhmischen „Schmankerln“ und Musik zu verbringen. Für das leibliche Wohl sorgen an diesem Tag die Zellertaler Ortsvereine. Die musikalische Umrahmung übernimmt die Blaskapelle des Zellertaler Spielmannszuges.

Informationen zum Programm sowie zu den verschiedenen Treffpunkten und Abmarschzeiten der Sternwanderungen, sowie Anmeldebogen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
ARBERLAND REGio GmbH
Touristisches Service Center
Amtsgerichtstraße 6 – 8, D-94209 Regen
Tel. +49(0) 9921 9605 0, Fax +49(0) 9921 9605 101
E- Mail: info@touristisches-service-center.de
Internet: www.wandern.arberland-bayerischer-wald.de

Meldung vom: 29.05.2017

Mitternacher Ohe

 - Röhrnachmühlbach, Foto: Touristinfo KirchdorfDas 123 Hektar große Naturschutzgebiet Mitternacher Ohe liegt zum größten Teil bereits im Nachbarlandkreis Freyung-Grafenau und wurde erst 1985 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Nur die Quellbäche Gernbach und Röhrnachmühlbach befinden sich noch im Landkreis Regen. Die naturnahen Gewässerabschnitte bieten Lebensraum für seltene Tierarten wie Fischotter, Wasseramsel und Eisvogel. Die Landschaft wird durch die teilweise tief eingeschnittenen Bachtäler geprägt und erhält dadurch einen besonderen Erlebniswert.

Meldung vom: 09.04.2021

Steinbruchweg

Steinbruchweg, Foto: Landratsamt Regen

Steinbruchweg, Foto: Landratsamt Regen

Der Steinbruchweg in Zachenberg bietet auf einer Länge von 6,2 Kilometern einen Themen– und Rundwanderweg mit insgesamt 9 stillgelegten Steinbrüchen. Teilweise liegen die Steinbrüche etwas abseits des Hauptweges, die Nebenrouten sind aber gut beschildert. Der Weg führt durch Wälder, vorbei an blauen Tümpeln und zum höchsten Punkt, einer kleinen Kapelle. Eine alte Steinhauerhütte wurde restauriert, sie zeigt alte Arbeitsgegenstände und informiert über die harte Arbeitsweise in einem Steinbruch.

 

Meldung vom: 12.06.2017

Pfahlpartie Metten und Oleumhütte

 - Pfahlpartie bei Viechtach, Foto: Landratsamt RegenDiese beiden Pfahlpartien gehören zu den unbekannteren im Landkreis Regen, obwohl ihre Formationen sichtbar, wenn auch nicht sehr dominant in Erscheinung treten. Allerdings haben diese Quarzfelsen mit starkem Bewuchs zu kämpfen und müssten daher regelmäßig freigeschnitten werden um sie besser sehen zu können.

 

Meldung vom: 09.11.2017

Silberberg

 - Silberberg, Foto: Touristinfo BodenmaisDer Ursprung des Bergwerks liegt im 12ten Jahrhundert, fast mehr als 700 Jahre später, 1962, wurde dort die letzte Schicht gearbeitet. Mittlerweile bietet der Berg vielerlei Attraktionen für seine Besucher an. Bei einer Führung durch den Barbarastollen erlebt man wie anno dazumal das tägliche Brot verdient wurde, ein kleines Museum bietet Einblicke in die Lebensweise der Bergmänner. Eine Besonderheit bietet die sogenannte Stollentherapie, bei der das dort herrschende Reinstluftklima heilend auf Atemwegserkrankungen wirkt. Mit der Bergbahn gelangt man bis zum Gipfel des Silberberges, von dort wird man mit einem Blick über ganz Bodenmais belohnt. Gaststätten an der Mittel– und Talstation laden zur Rast ein. Abenteuerspielplatz, Sommerrodelbahn und Tubingbahn stehen den aktiven Besuchern zur Verfügung.

Meldung vom: 09.04.2021

14 Nothelfer Kapelle

14 Nothelfer Kapelle, Foto: Landratsamt Regen

14 Nothelfer Kapelle, Foto: Landratsamt Regen

Wanderer und Gläubige finden einen Moment der Ruhe und Einkehr bei der 14 Nothelfer Kapelle nahe Eckersberg. Die Kapelle liegt alleine mitten im Wald und bietet mit den Totenbrettern und dem geschmückten Altar eine eigene kleine Idylle. Viele Wanderer und Gläubige finden in der Waldeinsamkeit ihre innere Ruhe und erleben einen Augenblick der Meditation.

 

Meldung vom: 09.11.2017

Informationsbroschüre „Kommunalwahlen in Bayern“

Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit hat eine Informationsbroschüre herausgegeben. Diese Broschüre soll die Wahlberechtigten über die Bedeutung der Wahlen, das Verfahren bei der Stimmabgabe sowie über Aufgaben und Organisation der Gemeinden und Landkreise unterrichten.

Die Broschüre wird sowohl im Landratsamt als auch in den Gemeinden in begrenzter Anzahl vorgehalten.

Meldung vom: 16.07.2019

Teufelstisch

 - Teueflstisch, Foto: Touristinfo BischofsmaisEiner der Sagen nach soll der Teufel gerade auf seinem Weg von Fahrnbach gekommen sein als ihn ein großer Hunger überkam. Der Teufel ließ sich natürlich nicht lumpen und baute einen Tisch aus großen Gesteinsbrocken. Gerade als er sein Mittagsmahl zu sich nehmen wollte hörte man von der Unterbreitenau das 12 Uhr– Läuten und der Teufel ließ den Tisch zurück und floh. Geologisch betrachtet handelt es sich hier um die Wollsackverwitterung, einen unterirdischen Prozess, der erst nach hunderten von Jahren an die Oberfläche kommt.

Meldung vom: 09.04.2021

Trifterklause Schwellhäusl

 - Trifterklause Schwellhäusl, Foto: Touristinfo Bayerisch EisensteinNicht weit von Zwieslerwaldhaus entfernt liegt die „Trifterklause Schwellhäusl“. Ein uriges Gasthaus mitten im Wald mit Terrasse und Biergarten am Schwellsteig und Forellenteich. Viele Wanderwege laufen am Schwellhäusl vorbei und führen auch bis in die Tschechische Republik. Die Wanderwege sind im Sommer wie Winter begehbar und nach einer anstrengenden Wanderung kann man zur Rast ins Schwellhäusl einkehren und dort die hauseigenen Spezialitäten genießen.

Meldung vom: 09.04.2021

Linde in Handling

Linde in Handling. Foto: Landkreis Regen

Linde in Handling. Foto: Landkreis Regen

Zwischen 150 und 200 Jahre alt wird die Linde in Handling geschätzt. Als eine der wenigen der früher weit verbreiteten Hofbäume, besteht sie noch heute. Die meisten Hofbäume sind inzwischen Hoferweiterungen oder dem Straßenbau zum Opfer gefallen. Die fast 20 m hohe Linde ist seit 1978 als Naturdenkmal unter Schutz gestellt.

 

Meldung vom: 12.06.2017

Bachlerner Moos

Bachlerner Moos, Foto: Landkreis Regen

Bachlerner Moos, Foto: Landkreis Regen

Das Naturschutzgebiet Bachlerner Moos, nördlich der Weiler Bachlern und Bühling gelegen, wurde 2003 als Naturschutzgebiet ausgewiesen, deshalb ist es das jüngste Naturschutzgebiet im Landkreis Regen. Geschützt wird die 7,09 Hektar große, markante Abfolge aus Hoch-, Zwischen- und Flachmoorstandorten sowie die typischen Streu– und Feuchtwiesenflächen, auf denen zum Teil sehr seltene Tier- und Pflanzenarten heimisch sind.

 

Meldung vom: 10.10.2018

Linden in Gscheidbühl

Linden bei Gescheidbühl. Foto: Landkreis Regen

Linden bei Gescheidbühl. Foto: Landkreis Regen

Die zwei alten Winterlinden beiderseits der Kapelle bei Gscheidbühl wurden 1991 als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Die 150 Jahre alten Bäume befinden sich am Wanderweg zur Burgruine Neunußberg. Die mächtigen 15 m hohen Bäume bieten, zusammen mit der Kapelle, ein für die Kulturlandschaft des Bayerischen Waldes sehr typisches und prägendes Erscheinungsbild.

 

Meldung vom: 12.06.2017