Autorenarchiv: Alexandra Weber

Eltern-Kind-Gruppen

In Mutter-Kind-Spielgruppen können Kleinstkinder zusammen mit Ihren Eltern neue, außerhäusliche soziale Kontakte knüpfen. Weiterlesen →

Meldung vom: 24.08.2026

Stationäre Pflege – Rundumversorgung

Vollstationäre Pflege
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegerische Versorgung und die soziale Betreuung in zugelassenen vollstationären Einrichtungen (Pflegeheimen), wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht möglich ist, oder wegen der Besonderheiten des Einzelfalls nicht in Betracht kommt. Die Zuzahlung der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegestufen beträgt zum Heimentgelt die nachfolgend angegebenen monatlichen Beiträge.

Falls das eigene Einkommen für die Bezahlung der Heimkosten nicht ausreicht, können zur Deckung der restlichen Heimkosten öffentliche Mittel (Sozialhilfeträger) in Anspruch genommen werden. Die Antragsstellung erfolgt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung am Wohnort. Für die dauerhafte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim stehen folgende, monatliche Beträge zur Verfügung:

 

Pflegegrad Betrag
Pflegegrad 1 –,–
Pflegegrad 2 770,– €
Pflegegrad 3 1.262,– €
Pflegegrad 4 1.775,– €
Pflegegrad 5 2.005,– €

Meldung vom: 29.08.2017

Selbständig im Alltag – Individuell betreut

Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft bietet die Möglichkeit, in Gemeinschaft selbstbestimmt alt zu werden und gemeinsam den Herausforderungen eines zunehmenden Hilfs- und Pflegebedarfs zu begegnen. Diese Wohnform soll ein individuelles und unabhängiges Leben ermöglichen. Wichtige Inhalte sind neben der notwendigen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung in einer den persönlichen Bedürfnissen angepassten Wohnung, auch die selbstgestaltete Privatsphäre innerhalb einer Gemeinschaft mit der Möglichkeit sozialer Kontakte und Geborgenheit. Dabei stehen die Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen an oberster Stelle. Gemeinsam entscheiden die Bewohnerinnen und Bewohner, wie das Zusammenleben gestaltet und was an Leistungen eingekauft wird.

Betreutes Wohnen
Selbständig und selbstbestimmt die freie Wahl der Wohnung zu haben, ist ein grundsätzliches menschliches Bedürfnis. Oberstes Ziel ist daher, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbständig zu gestalten bzw. eine Unterbringung in einem Altenheim oder Altenpflegeheim zu vermeiden oder so weit wie möglich hinauszuschieben.

Meldung vom: 29.08.2017

Ambulante Pflege – Finanzielles

Pflegesachleistung
Bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes für die Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung erhalten Pflegebedürftige ein monatliches Budget in Höhe
von:

 

Pflegegrad Betrag
Pflegegrad 2 689,– €
Pflegegrad 3 1.298,– €
Pflegegrad 4 1.612,– €
Pflegegrad 5 1.995,– €

Pflegegeld
Wird die häusliche Pflege von einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson (z.B. Angehöriger) übernommen, bezahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von:

 

Pflegegrad Betrag
Pflegegrad 1 –,–
Pflegegrad 2 316,– €
Pflegegrad 3 545,– €
Pflegegrad 4 728,– €
Pflegegrad 5 901,– €

Kombinierte Leistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden (z.B. das Budget der Pflegesachleistungen wird nur zu 50% ausgeschöpft – dann wird noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 50% ausbezahlt).

Betreuung für Demenzkranke
Monatlicher Betrag (sog. Entlastungsbetrag)
125,– € für alle Pflegegrade
208,– € für Härtefälle

Meldung vom: 29.08.2017

Serviceleistungen – Zuhause und unterwegs

Ein Hausnotruf (kostenpflichtig) bringt Sicherheit, Selbständigkeit und schnelle Hilfe bei Bedarf rund um die Uhr. Der Hausnotrufdienst hilft Ihnen, in einer Notlage, in der Sie alleine nicht zurecht kommen. Weiterlesen →

Meldung vom: 20.08.2025

Netzwerkpartner

Mit anderen Fachdisziplinen und Fachstellen zusammenzuarbeiten ist äußerst effektiv – man spricht in diesem Zusammenhang auch von Synergieeffekten. Weiterlesen →

Meldung vom: 24.08.2026