Archiv des Autors: Alexandra Weber

Tagesfahrt ins Erlebnisbad „Palm Beach“ – 31.10.2024

Das Erlebnisbad „Palm Beach“ in Stein bei Nürnberg lockt jedes Jahr unzählige Gäste mit der größten freitragende Rutschanlage Europas. Deshalb sollte „Moby Dick“, der „grüne Hai“, das „schwarzen Loch“, die „Hexenklamm“ oder der „Turbo Blitz“ auf dem Pflichtprogramm beim Besuch des Erlebnisbades stehen.

Wer es lieber ruhiger angehen möchte, kann die Strandatmosphäre und die tropischen Palmen im  Erlebnisbad genießen.

Egal ob Rutschenwelt, Strömungskanal, Sprudelbecken, dem Wellenbad oder den Thermenbecken: Der Tag ist für „Wasserratten“ reserviert und nur für Schwimmer gedacht!

Termine: 31. Oktober
Ort: Stein (bei Nürnberg)
Alter: 8 bis 14 Jahre
Kosten: 25,00 €
Leistungen: Infobrief, Transfer mit Reisebus, Eintritt, qualifizierte Betreuung
Anmeldung: https://formcycle.landkreis-regen.de/frontend-server/form/alias/1/tagesfahrt-palm-beach-termin-2/

 

Meldung vom: 17.10.2024

Tuberkulose

 

  • Das Gesundheitsamt informiert über die Tuberkuloseerkrankung und über Präventionsmaßnahmen.
  • Es führt Umgebungsuntersuchung zur Ermittlung von Infektionsquellen und Kontaktpersonen durch.
  • Es ordnet Schutzmaßnahmen ggf. Isolierungsmaßnahmen an und überwacht diese.

Merkblätter und Broschüren: “Publikationen zum Thema Tuberkulose“

Weitere Informationen:
“Was man über Tuberkulose wissen soll”
Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose, Berlin
Internet: www.pneumologie.de

Meldung vom: 06.03.2025

Sozialdienst / Pflegeüberleitung in den Arberlandkliniken Zwiesel, Viechtach

Hilfe bei pflegerischen und sozialen Fragen

Die Entlassung nach einem akuten Ereignis aus dem Krankenhaus stellt Angehörige oft vor Probleme. Darum stehen die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes / Pflegeüberleitung der Arberlandkliniken während des Krankenhausaufenthalts organisatorisch und beratend gerne zur Seite.

Die Mitarbeiterinnen sind feste Ansprechpartnerinnen im Krankenhaus, an die Sie sich z.B. bei Fragen rund um die häusliche Versorgung nach dem Krankenhaus oder bei anstehender Rehabilitation wenden können. Sie stellen ein Bindeglied zwischen dem Krankenhausaufenthalt und der Zeit nach der Entlassung dar.

Für jeden Patienten werden individuellen Lösungsmöglichkeiten gesucht und Familienangehörigen im Bedarfsfall in die Beratung miteinbezogen. Die Beratung ist für stationäre Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen vertraulich und kostenlos.

Beratungsangebote

  • Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen und ambulante Angebote nach einem stationären Aufenthalt, wie z.B. stationäre und ambulante medizinische Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung) oder geriatrische Rehabilitation
  • Hilfe bei wirtschaftlichen und sozialrechtlichen Fragen, wie z.B. Leistungen der Rehabilitation, Teilhabe des Schwerbehindertenrechts, finanzielle Hilfsmöglichkeiten
  • Hilfestellungen bei psychosozialen Fragen, wie z.B.: Krankheits- und Lebensbewältigung, Umgang mit Funktionseinschränkungen, Behinderung und Pflegebedürftigkeit, Suchtberatung, gesetzliche Betreuungen und Vollmachten
  • Beratung und Information bzgl. stationärer oder häuslicher Versorgung (Ambulante Pflege, Haushaltshilfen, Hilfsmittelversorgung, Essen auf Rädern, usw.)
  • Organisation weiterer, vor allem ambulanter Hilfen und Unterstützungsleistungen
  • Palliativ- und Hospizversorgung
  • Leistungen der Pflegeversicherung und Durchführung von Eilleistungen (Erstantrag)

Die Beratung ist für nur stationäre Patienten und ihre Angehörigen!

Ansprechpartner:
Arberlandklinik Viechtach Tel. 09922/20 0
Arberlandklinik Zwiesel Tel. 09922/99 0

 

Meldung vom: 17.01.2023

Betreuer*Innenseminar I

Ohne Jugendleiter*innen/Betreuer keine Jugendarbeit!
Die Jugendarbeit im Landkreis Regen wird in vielen Vereinen von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen geleistet. So auch bei den Freizeitmaßnahmen des Kreisjugendrings und der Kommunalen Jugendarbeit.

Wir bereiten traditionell unsere Betreuer*innen bei den Schulungen auf ihre verantwortungsvolle Arbeit vor.

Unsere Basisschulung ist auch für Jugendleiter*innen aus Vereinen und Verbänden offen. Nach Abschluss des Basisseminars können Jugendleiter*innen die Juleica erhalten.

 

 

Termin Basics der Jugendarbeit: 26. bis 28. März 2021
Ort Jugendhaus Krailing
Leistungen Unterkunft, Verpflegung, kostenlose Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen
Kooperation Kommunale Jugendarbeit
Anmeldung Kreisjugendring Regen

Meldung vom: 03.01.2022

Bootsführer-Aufbaukurs

Der Kurs an diesem Bootswochenende ist für alle interessant, die bereits Erfahrung bei unseren anderen Bootskursen oder auch im Schlauchbootfahren selbst gesammelt haben.

Techniktraining, Sicherheitsregeln und Rettungsmaßnahmen prägen das Programm.
Aber auch den Spaß im Wasser und an Land nehmen wir ins Visier.

 

 

Termin 08. bis 10. Juli 2022
Ort: Lofer/Österreich
Alter: ab 16 Jahren
Kosten: 30,00 €
Leistungen: Infobrief und Teilnahmebestätigung,  Transfer mit Kleinbussen, Verpflegung, Boots- und Campingmaterial, qualifizierte Referenten, qualifizierte Betreuung
Kooperation: Kreisjugendring Regen
Anmeldung Kommunale Jugendarbeit

Meldung vom: 06.02.2023

Auswahlprüfung für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst

Die Auswahlprüfung für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst (zweite Qualifikationsebene) für das Einstellungsjahr 2018 findet am 03.07.2017 statt.

Erforderlich ist eine Online-Anmeldung bis spätestens 01.05.2017 mit folgendem Antrag:

http://www.lpa.bayern.de/ausbildung/anmeldung/antrag/

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter www.lpa.bayern.de oder telefonisch von Astrid Roßmark-Lorenz, Tel. 09921/601-113.

 

Meldung vom: 07.06.2017

Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Deutsch-tschechisches-österreichisches Jugendlager“

Auf geht es in den Nationalpark Sächsische Schweiz!
Nicht nur im Bayerischen Wald und auf tschechischer Seite im Šumava gibt es einen Nationalpark, auch an der sächsisch-tschechsichen Grenze gibt es zwei Schwesternationalparke.

Der Nationalpark Sächsische Schweiz lädt Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren aus insgesamt 6 grenznahen Nationalparkregionen zu einem Jugendlager ein. Übernachtet wird in größeren Gruppenzelten. Das Camp ist dabei Ausgangspunk für gemeinsame Aktivitäten und Erkundungstouren in das Elbsandsteingebirge.

Eine spannende Landschaft, nette junge Menschen, abenteuerliche Aktionen, jede Menge Spaß: anmelden und dabei sein!

 

Datum: 16.-23.08.2014
Ort: Nationalpark Sächsische Schweiz
Alter: 12 – 17 Jahre
Kosten: 80,00 €
Leistungen: Transfer, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Infobrief,
qualifizierte Betreuung

Meldung vom: 07.06.2017

Ferienfreizeit – „Internationales Jugendcamp im Nationalpark Sächsische Schweiz“ (08.08. – 15.08.2020)

Nicht nur hier bei uns im Landkreis und auf tschechischer Seite gibt es einen Nationalpark. Auch an der sächsisch-tschechischen Grenze treffen 2 Nationalparkregionen aufeinander.
Das diesjährige „Internationale Jugendcamp“ führt Euch diesmal in die Sächsische Schweiz.

Auf dem Programm stehen verschiedenste Aktivitäten und Erkundungstouren in das Elbsandsteingebirge.

Eine spannende Landschaft wartet auf junge Menschen aus den insgesamt 6 Nationalparkregionen. Da dürfte sich jeder Abenteuerhungrige und Entdecker wohl fühlen.

 

Datum: 08. August – 15. August 2020
Ort: Nationalpark Podyji
Alter: 12 bis 17 Jahre
Kosten: 100,00 €
Leistungen: Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Infobrief, qualifizierte Betreuung

Meldung vom: 10.02.2021

Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – Betreuerseminar I

Spaß und Abwechslung, Erholung und Freizeit, aber auch strukturierte Angebote gelten bei der Kommunalen Jugendarbeit und beim Kreisjugendring Regen als Bestandteil in einem Ferienprogramm. Dazu braucht’s ausgebildete ehrenamtliche Betreuer, die im Auftrag der beiden Veranstalter die Maßnahmen durchführen können.

Neben der Vermittlung von wichtigen pädagogischen Grundkenntnissen, dem rechtlichen Rahmen oder Maßnahmen der „1. Hilfe“ kommen bei den Wochenenden Spaß und Action auch nicht zu kurz. Genügend Platz ist aber auch für die eigenen Ideen und Innovationen der Ehrenamtlichen.

Aufgrund der vielen Inhalte, die für eine solche Qulifizierung notwendig sind, bieten beide Veranstalter seit einigen Jahren zwei Seminare für ehrenamtliche Freizeitbetreuer.

Jedes Qualifizierungswochenende hat dabei einen anderen Schwerpunkt.

Die Betreuerseminare sind auch für Vereinsjugendleiter und deren Mitarbeiter gedacht!

 

Datum: 28. Februar – 01. März 2020
Ort: Jugendhaus Abtschlag
Alter: ab 15 Jahren
Kosten: kostenfrei
Leistungen: Unterkunft, Vollverpflegung, Programm

Meldung vom: 10.02.2021

Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – „Praxistag – Aktive Medienarbeit“

Smartphone, Tablets, Apps & Co. sind mittlerweile im Alltag allgegenwärtig. Welche Apps auch für die Aktive Medienarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit von Interesse sein können, sollen am „Praxistag – Aktive Medienarbeit“ in den Fokus genommen werden. Dabei geht es in erster Linie ums Kennenlernen und Selber ausprobieren verschiedener Apps, wie z.B. aus den Bereichen Foto, Film und Musik. Gearbeitet wird mit den Tablets der Medienfachberatung (iOS-basierend). Gern können an diesem Tage auch eigene Geräte mitgebracht werden, wobei es sein kann, dass bestimmte Apps, die die Medienfachberatung herausgesucht hat, fürs Android-Betriebssystem nicht verfügbar bzw. android-spezifische Features nicht bekannt sind.

Im Rahmen des Praxistages besteht auch immer wieder die Möglichkeit, bereits Selbst ausprobierte Apps dem Teilnehmerkreis kurz vorzustellen.

Ein Tag voller Praxis, an dem man natürlich selbst aktiv werden muss.

Datum: 18. Juli 2015
Uhrzeit: 10.00 – 17.00 Uhr (inkl. 1 Stunde Mittag)
Ort: Jugendzentrum Viechtach (Kollnburger Str. 16)
Teilnehmerzahl: maximal 8
Zielgruppe und Alter: ehrenamtiche Betreuer und Jugendleiter ab 15 Jahren sowie Jugendbeauftragte
Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring Regen
Kooperationspartner: Medienfachberatung Bezirksjugendring Niederbayern
Gern mitbringen: eigene Tablets samt spezielle Verbindungskabel und Adapter (!)
Leistungen: kein Teilnehmerbeitrag, Veranstaltung ist inkl. Frühstücksbrez’n, Getränke und Mittagsessen
Anmeldung: bis 15. Juli im Büro der Kommunalen Jugendarbeit (09921/601-425)
Links: Internetpräsenz Jugendzentrum Viechtach
Internetpräsenz Kreisjugendring Regen
Internetpräsenz Medienfachberatung Niederbayern

 

Meldung vom: 24.07.2019

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Bekanntmachung

Die vorläufige Sicherung des ermittelten Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen im Bereich der Stadt Zwiesel ist durch Fristablauf erloschen. Das Landratsamt Regen hat daher die unten stehende Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Kleinen Regen erlassen. Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt Nr. 12/2015 vom 29.06.2015 und tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Verordnung wird zusammen mit den Planunterlagen bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsichtnahme niedergelegt.

Verordnung
Erläuterungsbericht
Fachliche Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten
Übersichtkarte
Detailkarte K1
Detailkarte K2
Detailkarte K3
Detailkarte K4
Detailkarte K5

Weitere Auskünfte und Informationen zur Lage von Grundstücken im Überschwemmungsgebiet können Sie im Internet unter www.iug.bayern.de („Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete“) abrufen.

Links zu diesem Thema:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Verwaltungsservice Bayern

Formular:
Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall

Meldung vom: 02.06.2023

Belehrungen

Aufgaben / Dienstleistungen
Seit dem 2. Januar 2001 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Die frühere Stuhl- und Lungenuntersuchung entfällt jetzt komplett und wird durch eine Belehrung ersetzt. Hierbei wird zwischen der sogenannten Erstbelehrung und den Folgebelehrungen unterschieden. Die Erstbelehrung darf nur vom Gesundheitsamt oder von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden. Die beauftragten Allgemeinärzte und Internisten können Sie bei uns erfragen.

Die Belehrung durch das Gesundheitsamt dauert etwa 1 Stunde. Im Anschluss der Belehrung erhält man eine Bescheinigung, sowie eine schriftliche Zusammenfassung der Belehrung. Diese Erstbelehrung gilt als Grundlage ein ganzes Leben. Bei fortgesetzter Tätigkeit im Lebensmittelbereich sind jedoch sogenannte Folgebelehrungen vorgeschrieben. Diese können durch den Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden und sind nicht kostenpflichtig. Sie müssen jedoch schriftlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer dokumentiert werden. Beide Unterlagen sind am Arbeitsplatz aufzubewahren, um sie bei einer Lebensmittelkontrolle vorweisen zu können.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Es sind keine Unterlagen erforderlich

Welche Kosten entstehen?
Eine Belehrung durch unsere Abteilung kostet 14 Euro.

Welche Fristen sind einzuhalten?
Die Belehrungen werden in der Regel am letzten Mittwoch im Monat durchgeführt.
Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung zwingend notwendig. Bei Bedarf können größere Gruppen auch separate Termine vereinbaren.

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 02.07.2025

Altautoverordnung

Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)

Welche Kosten entstehen

  • EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises

 

Meldung vom: 09.06.2017

Technische Umstellungsarbeiten

Das Landratsamt Regen ist am Mittwoch, 24.09.2014 wegen technischer Umstellungsarbeiten ab 16.00 Uhr telefonisch nicht mehr erreichbar.

Meldung vom: 08.06.2017

Fragebogenaktion zum Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Regen

Um eine Anpassung der Verkehrsplanung an die Alltagsrealität und dem Mobilverhalten aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises bewerkstelligen zu können, ist Ihre Mithilfe notwendig.

Mit Ihrer aktiven Beteiligung an dieser Fragebogenaktion haben Sie die Möglichkeit, die Zukunft des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regen für sich und Ihren Wohnort mit zu gestalten.

Da die mit der Post versandten Fragebögen jeweils nur für eine Person im Haushalt galten, haben Sie hier die Möglichkeit, weitere Fragebögen auszudrucken. Sie können aber auch weitere Fragebögen in Ihrer Gemeindeverwaltung abholen.

Wir benötigen Ihre Unterstützung, denn nur wenn möglichst viele Bürger an dieser Befragungsaktion teilnehmen, können wir auch für Sie und Ihre Bedürfnisse die „ÖPNV-Zukunft“ planen.

Selbstverständlich werden die von Ihnen angegeben Informationen anonym und vertraulich behandelt.

Den ausgefüllten Fragenbogen können Sie bis 31. August 2014, bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeben oder per Fax (09921 601-100, bitte BEIDE Seiten) an das Landratsamt Regen senden.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Jana Graßl unter der Telefonnummer 09921 601-360 gerne zur Verfügung.

Für die Gemeinden Bayerisch Eisenstein, Langdorf, Zwiesel, Rinchnach, Kirchberg i.W., Kirchdorf i.W., Frauenau, Lindberg benutzen Sie bitte Fragebogen A

Für die Gemeinden Achslach, Arnbruck, Drachselsried, Prackenbach, Viechtach, Bodenmais, Kollnburg, Geiersthal, Böbrach, Teisnach, Patersdorf, Ruhmannsfelden, Zachenberg, Bischofsmais, Regen, Gotteszell benutzen Sie bitte Fragebogen B

Meldung vom: 08.06.2017

Jugendcamp im „Muehl-Fun-Viertel“ in Österreich

Hier erwartet Euch ein ganz neues und unvergleichliches Programm.
Im Fereindorf „Mühl-Fun-Viertel“ ist Abwechslung garantiert. Ihr habt den Badesee direkt vor der Tür und der Hochseilgarten für die ganz Sportlichen unter Euch ist auch nicht weit.
Geplant ist außerdem eine Kanu- bzw. Rafting Tour auf den nahe gelegenen Tschechischen Gewässern.

Kreativität und Entspannung werden natürlich auch nicht zu kurz kommen.

Änderungen im Programm vorbehalten.

Veranstalter: KJR Freyung-Grafenau in Kooperation mit der Kommunalen Jugendarbeit Regen und dem KJR Rottal-Inn.

 

 

Datum: 02. – 08.08.2015
Ort: Klaffer am Hochficht (Österreich)
Alter: 12 – 17 Jahre
mindestens/maximal: mind. 10 Teilnehmer
Kosten: 145,00 €
Leistungen: Transfer, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Ausrüstung,
Infobrief, qualifizierte Betreuung
Kooperationspartner: KJR Freyung-Grafenau, KJR Rottal-Inn

Meldung vom: 08.06.2017

Ergebnis des Bürgerentscheids „Bahnprobebetrieb Gotteszell – Viechtach“

 

Hier gelangen Sie zum Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids

„Bahnprobebetrieb Gotteszell – Viechtach“ am 08.02.2015.

Die Ergebnisse der einzelnen Gemeinden, Märkte und Städte können auch separat aufgerufen werden. Ebenso können die einzelnen Stimmbezirke sowie die Beteiligung an der Abstimmung eingesehen werden.

http://service.landkreis-regen.de/wahlen/276000_000039/index.html

 

 

 

Meldung vom: 09.06.2017

Der Landkreis Regen in Zahlen

Der Landkreis Regen, im Bayerischen Wald, gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern und setzt sich aus 24 kommunalen Einheiten, die sich auf einer Fläche von 97.506 ha ausdehnen, zusammen. Im Zuge der EU-Osterweiterung befindet sich der Landkreis im Herzen Europas und ist ein ideales Sprungbrett zu den Märkten in Osteuropa.

Meldung vom: 08.06.2017

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Anhörungsverfahren

Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für

  • Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
  • Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.

Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

Hierzu liegen der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen in der Zeit vom 10.02.2015 bis einschließlich 09.03.2015 während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsicht aus. Dies wird in den jeweiligen Gemeinden auch öffentlich bekannt gegeben.

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis spätestens 23.03.2015 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift in den betroffenen Gemeinden oder beim Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, erheben.

Meldung vom: 09.06.2017