Autorenarchiv: Alexandra Weber

Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Jugendbildungsreise nach Norwegen“

Das Motto „Raus aus dem Alltag und rein ins Abenteuer“ gilt auch diesmal wieder, wenn wir gemeinsam zur Jugendbildungsreise nach Norwegen aufbrechen. Heuer geht’s in Zusammenarbeit mit den Kreisjugendringen aus Passau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau und Straubing-Bogen ins Land der Mitternachtssonne (im Norden des Landes geht im Sommer die Sonne nicht unter). Die einzigartige Landschaft (Fjorde, Gletscher, Berge, Wasserfälle) wird Dich auf unserer gemeinsamen 17-tägigen Erkundungstour immer wieder ins Staunen versetzen!

Egal ob zu Wasser oder am Lande, ein bisschen norwegisches Lebensgefühl haben wir sicher auch für Dich im Gepäck!
Auf unserem bisherigen Programmplan stehen neben Tages- und Wanderausflügen auch Angebote aus der Erlebnispädagogik (z. B. Raften, Hydrospeed, Geocaching, Crossgolf).

Erlebe auf unserer Tour durch Norwegen und in unseren selbst aufgebauten Zeltcamps den Gegensatz von Großstadtabenteuer (Bergen und Oslo) und purer Wildnis (Trysil, Provinz Hedmark). Tauche ein in die faszinierende Natur des Landes, lerne die typischen Sehenswürdigkeiten kennen und lass die Seele an den interessantesten norwegischen Plätzen baumeln – in zwei Worten ausgedrückt: „Erlebnis pur“!

Den Vorgeschmack und alle Details zur Fahrt (geplanten Ablauf, was man an Klamotten mitnehmen muss und, und, und) gibt’s dann beim Vortreffen!

Datum: 29.06 – 14.08.2016
Ort: verschiedene Orte in Norwegen
Alter: ab 14 Jahre (max. 34 und mind. 25 Teilnehmer)
Wichtig: Anmeldeschluss 28.06.2016
Kosten: 630,00 €
Leistungen: Transfer im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung, Infobrief, Vor- und Nachtreffen, Programm, Ausrüstung, qualifizierte Betreuung
Kooperationspartner: KJR Passau, KJR Rottal-Inn, KJR Freyung-Grafenau, KJR Straubing-Bogen

Meldung vom: 27.04.2018

Modellprojekt INKA („inklusive Kinder- und Jugendarbeit“) der Lebenshilfe Regen e.V.

Seit Anfang des Jahres 2015 hat sich die Lebenshilfe Kreisvereinigung Regen e.V. auf den Weg gemacht, das Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Landkreis weiter zu entwickeln. In den zurückliegenden Jahren gab es sowohl auf Landkreis- als auch auf örtlicher Ebene erste kleine Schritte hin zu mehr Inklusion in der Jugendarbeit.

Das Modellprojekt der Lebenshilfe setzt allerdings noch viel früher an. Man möchte Türen öffnen und Barrieren abbauen, damit Kinder und Jugendliche, egal ob mit oder ohne Behinderung, gemeinsam ihre Freizeit gestalten können. Die Fachkräfte der Lebenshilfe, die dieses Modellprojekt umsetzen, sehen sich vor allem als Berater und Vermittler. Darüber hinaus können sie über ihre Struktur eine Begleitung gewährleisten oder stehen selbst als Kooperationspartner zur Verfügung.

Ziel des Projektes ist es, möglichst flächendeckend mit sämtlichen Akteuren der Jugendarbeit in den Märkten, Gemeinden und Städten unseres Landkreises, eine gemeinsame Freizeitgestaltung aller Kinder und Jugendlichen vor Ort zu realisieren.

Meldung vom: 09.06.2017

E-Tankstelle am Landratsamt Regen in Betrieb

Die Stromtankstelle am Landratsamt Regen ist in Betrieb gegangen.
Sie befindet sich am Parkplatz zwei, hinter dem Landratsamt Regen. Dort können nun auch E-Autos aus dem E-Wald-Programm betankt werden.

Meldung vom: 08.06.2017

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);

Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Regenhütte in den Großen Regen, von abgeschlagenem Mischwasser in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte und von Niederschlagswasser in die Kleine Deffernik und in den Großen Regen durch die Gemeinde Bayer. Eisenstein, Landkreis Regen

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein beabsichtigt die Ausübung folgender Gewässerbenutzungen:

  • Einleiten des mechanisch-biologisch behandelten Abwassers aus der Kläranlage Regenhütte (Einleitungsstelle E 5, Fl.Nr. 1745/2, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Großen Regen,

    Folgende Abflüsse dürfen beim Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage nicht überschritten werden

    Trockenwetterabfluss
    11,1 m³/h
    125,9 m³/d

Mischwasserabfluss
(Abwassermenge je h) 25,2 m³/h

  • Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB, Einleitungsstelle E 4, Fl.Nr. 1723/3, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte,
  • Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Regenhütte über drei Einleitungsstellen:
Bezeichnung der Einleitung Fl.Nr. Gemarkung Vorfluter
E 1 1726/22 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik
E 2 1726/33 Bayer. Eisenstein Großer Regen
E 3 1682/4 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik

Die Kläranlage Regenhütte wurde im Jahr 2015 saniert, dabei wurde die vorhandene biologische Reinigungsstufe (Scheibentauchkörperanlage) um eine Wirbelschwebebettanlage erweitert. Die Ausbaugröße der Kläranlage bleibt bei 650 EW60. Die Mischwasserbehandlung im kanalisierten Einzugsgebiet erfolgt über den bestehenden Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung. Als Vorfluter für die fünf Einleitungsstellen dienen der Große Regen, die Kleine Deffernik und der Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte.

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein hat für die Maßnahme die erforderliche Erlaubnis nach §§ 10 und 15 WHG beantragt.

Dies wird bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass

  1. der Plan des Vorhabens in der Gemeinde Bayer. Eisenstein, Anton-Pech-Weg 2, 94252 Bayer. Eisenstein in der Zeit vom 26.04.2016 bis einschließlich 25.05.2016 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt wird,
  2. der Plan des Vorhabens in dem oben genannten Zeitraum in digitaler Form unter folgender Internetadresse eingesehen werden kann (maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen!):
    https://www.landkreis-regen.de/vollzug-der-wasser-und-abwasserabgabengesetze/artikel/150/3464/14372/
  3. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen bei der unter Ziffer 1 genannten Stelle oder beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer Nr. 220, bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 08.06.2016 (Einwendungsfrist) während der Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem erforderlichenfalls noch festzusetzenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Vorschriften gelten nach Maßgabe des EuGH-Urteils vom 15.10.2015, C 137/14),
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. „

 

Meldung vom: 30.04.2018

Arberland Verkehr startet erstes Rufbus Haltestellengewinnspiel

Rufbus Gewinnspiel – Haltestellen

Regen. Noch keine Rufbus Haltestelle entdeckt? So sieht die Haltestelle aus.

HIER GEHTS ZUM GEWINNSPIEL

Bei dem Arberland Verkehr Gewinnspiel haben Sie die Chance auf je einen von drei Gutscheinen für eine Landkreis-Zehnerkarte der RBO für unseren Rufbus und den regulären RBO-Busverkehr im Landkreis Regen.

Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Teilnahme am Spiel die Teilnahmebedingungen an. Jeder Teilnehmer hat nur eine Gewinnchance.

GEWINNCHANCE VERDOPPELN: Schickt uns ein Bild unserer Rufbus-Haltestellen mit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Sie bei einem Gewinn im Internet und in der Presse veröffentlicht werden.

Teilnahmeschluss ist am Mittwoch, 22. Juni 2016.

Die Gewinner werden telefonisch, per E-Mail oder per Post benachrichtigt.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter www.arberland-verkehr.de

Meldung vom: 02.11.2021

Der Landkreis Regen in Zahlen

Der Landkreis Regen, im Bayerischen Wald, gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern und setzt sich aus 24 kommunalen Einheiten, die sich auf einer Fläche von 97.506 ha ausdehnen, zusammen. Im Zuge der EU-Osterweiterung befindet sich der Landkreis im Herzen Europas und ist ein ideales Sprungbrett zu den Märkten in Osteuropa.

Meldung vom: 08.06.2017

Oberbreitenau mit Dorfruinen

Mehr als 400 Jahre sind vergangen, seitdem die ersten acht Siedler nach Zustimmung durch den Grundherren über die Breitenau und Bischofsmais, Reichsfreiherrn Johannes VIII. Sigmund von Degenberg zu Schwarzach, die Hochfläche der Oberbreitenau besiedelten. Dabei entstand auch eine einfache Waldglashütte. Ab 1925 begann die Wüstlegung der zuletzt 9 Anwesen nach Verkauf an den Staat. Die letzten Bewohner verließen den Ort 1956. 1991/92 erfolgte durch die Gemeinde Bischofsmais die Freilegung einzelner Höfe, darunter die Anwesen Pledl, Knogl, Saller, Wöß und Holzbauer. Durch Privatinitiative wurde 1999 auch das Aigner-Haus ausgegraben und die Grundmauerreste freigelegt. Bewohnt ist heute noch das Landshuter Haus, der ehemalige Greil-Hof, der dem Bayerischen Waldverein als bewirtschaftetes Berghaus dient (Aussichtsplatz). Die Bemühungen um die Freistellung dieses für den Mittleren Bayerischen Wald und den Landkreis eher seltenen Hochlagendorfes und seiner ehemaligen Ortsflur wurden von der Bayerischen Staatsforstverwaltung u. a. durch intensive Abholzungen unterstützt. Damit konnte auch das dortige Hochmoor (ND) wieder freigestellt werden.

Wegbeschreibung
Ca. 3,3 km LL westl. Bischofsmais/Ortskern. Ab Bischofsmais ZWW 16 südwestl. bis Hermannsried, dort ZWW 10 in nordwestl. Ri. zum Ziel. Ab Wastlsäge ZWW 12, auch Teilstrecke von ZWW 11 bis Landshuter Haus. Ab Unterbreitenau (PP) RWW 4 um den Geißkopf herum, bis Anschluß ZWW 8, 11 oder 12.

Weitere Informationen:
Tourist-Information Bischofsmais
Hauptstraße 34, 94253 Bischofsmais
Tel.: 09920/940-444 Fax: 09920/940-440
E-Mail: touristikinformation@bischofsmais.de
www.bischofsmais.de

Meldung vom: 03.05.2018

Jugendcamp im „Muehl-Fun-Viertel“ in Österreich

Hier erwartet Euch ein ganz neues und unvergleichliches Programm.
Im Fereindorf „Mühl-Fun-Viertel“ ist Abwechslung garantiert. Ihr habt den Badesee direkt vor der Tür und der Hochseilgarten für die ganz Sportlichen unter Euch ist auch nicht weit.
Geplant ist außerdem eine Kanu- bzw. Rafting Tour auf den nahe gelegenen Tschechischen Gewässern.

Kreativität und Entspannung werden natürlich auch nicht zu kurz kommen.

Änderungen im Programm vorbehalten.

Veranstalter: KJR Freyung-Grafenau in Kooperation mit der Kommunalen Jugendarbeit Regen und dem KJR Rottal-Inn.

 

 

Datum: 02. – 08.08.2015
Ort: Klaffer am Hochficht (Österreich)
Alter: 12 – 17 Jahre
mindestens/maximal: mind. 10 Teilnehmer
Kosten: 145,00 €
Leistungen: Transfer, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Ausrüstung,
Infobrief, qualifizierte Betreuung
Kooperationspartner: KJR Freyung-Grafenau, KJR Rottal-Inn

Meldung vom: 08.06.2017

Fragebogenaktion zum Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Regen

Um eine Anpassung der Verkehrsplanung an die Alltagsrealität und dem Mobilverhalten aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises bewerkstelligen zu können, ist Ihre Mithilfe notwendig.

Mit Ihrer aktiven Beteiligung an dieser Fragebogenaktion haben Sie die Möglichkeit, die Zukunft des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regen für sich und Ihren Wohnort mit zu gestalten.

Da die mit der Post versandten Fragebögen jeweils nur für eine Person im Haushalt galten, haben Sie hier die Möglichkeit, weitere Fragebögen auszudrucken. Sie können aber auch weitere Fragebögen in Ihrer Gemeindeverwaltung abholen.

Wir benötigen Ihre Unterstützung, denn nur wenn möglichst viele Bürger an dieser Befragungsaktion teilnehmen, können wir auch für Sie und Ihre Bedürfnisse die „ÖPNV-Zukunft“ planen.

Selbstverständlich werden die von Ihnen angegeben Informationen anonym und vertraulich behandelt.

Den ausgefüllten Fragenbogen können Sie bis 31. August 2014, bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeben oder per Fax (09921 601-100, bitte BEIDE Seiten) an das Landratsamt Regen senden.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Jana Graßl unter der Telefonnummer 09921 601-360 gerne zur Verfügung.

Für die Gemeinden Bayerisch Eisenstein, Langdorf, Zwiesel, Rinchnach, Kirchberg i.W., Kirchdorf i.W., Frauenau, Lindberg benutzen Sie bitte Fragebogen A

Für die Gemeinden Achslach, Arnbruck, Drachselsried, Prackenbach, Viechtach, Bodenmais, Kollnburg, Geiersthal, Böbrach, Teisnach, Patersdorf, Ruhmannsfelden, Zachenberg, Bischofsmais, Regen, Gotteszell benutzen Sie bitte Fragebogen B

Meldung vom: 08.06.2017

Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – „Praxistag – Aktive Medienarbeit“

Smartphone, Tablets, Apps & Co. sind mittlerweile im Alltag allgegenwärtig. Welche Apps auch für die Aktive Medienarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit von Interesse sein können, sollen am „Praxistag – Aktive Medienarbeit“ in den Fokus genommen werden. Dabei geht es in erster Linie ums Kennenlernen und Selber ausprobieren verschiedener Apps, wie z.B. aus den Bereichen Foto, Film und Musik. Gearbeitet wird mit den Tablets der Medienfachberatung (iOS-basierend). Gern können an diesem Tage auch eigene Geräte mitgebracht werden, wobei es sein kann, dass bestimmte Apps, die die Medienfachberatung herausgesucht hat, fürs Android-Betriebssystem nicht verfügbar bzw. android-spezifische Features nicht bekannt sind.

Im Rahmen des Praxistages besteht auch immer wieder die Möglichkeit, bereits Selbst ausprobierte Apps dem Teilnehmerkreis kurz vorzustellen.

Ein Tag voller Praxis, an dem man natürlich selbst aktiv werden muss.

Datum: 18. Juli 2015
Uhrzeit: 10.00 – 17.00 Uhr (inkl. 1 Stunde Mittag)
Ort: Jugendzentrum Viechtach (Kollnburger Str. 16)
Teilnehmerzahl: maximal 8
Zielgruppe und Alter: ehrenamtiche Betreuer und Jugendleiter ab 15 Jahren sowie Jugendbeauftragte
Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring Regen
Kooperationspartner: Medienfachberatung Bezirksjugendring Niederbayern
Gern mitbringen: eigene Tablets samt spezielle Verbindungskabel und Adapter (!)
Leistungen: kein Teilnehmerbeitrag, Veranstaltung ist inkl. Frühstücksbrez’n, Getränke und Mittagsessen
Anmeldung: bis 15. Juli im Büro der Kommunalen Jugendarbeit (09921/601-425)
Links: Internetpräsenz Jugendzentrum Viechtach
Internetpräsenz Kreisjugendring Regen
Internetpräsenz Medienfachberatung Niederbayern

 

Meldung vom: 24.07.2019

Ehrenamtliche Sprachpaten helfen Kindern mit Migrationshintergrund

 - Sprachpatenausbildung - Referentin Gabriele Wintermeier (li.) mit Kursteilnehmern. Foto: Niedermeier/Landkreis Regen

Regen.  Kürzlich startete an der Volkshochschule (vhs) Regen der erste Ausbildungsblock zum ehrenamtlichen Sprachpaten. 16 interessierte Bürger aus dem Landkreis Regen bilden sich in der vhs Regen weiter um später Kindern mit Migrationshintergrund helfen zu können.

Gabriele Wintermeier, Seminarleiterin der Förderlehrer, und Claudia Hasenkopf, Migrationsbeauftragte und Schulleiterin, konnten vom Landkreis Regen als Referenten gewonnen werden. Zu Beginn des Kurses konnten die Teilnehmer ihre persönlichen Erwartungen und Ziele erläutern und sich gegenseitig kennenlernen. Zum besseren Verständnis und als Grundlage für die spätere Tätigkeit als Sprachpaten erhielten die Kursteilnehmer fundierte Informationen über die unterschiedlichen Kulturen der Kinder mit Migrationshintergrund.

Aus welchen Ursprungsländern kommen die Kinder? Worin besteht der Unterschied zwischen deutschen und fremden Kulturstandards? Wie kommuniziert man mit Kindern anderer Länder und wie verhält man sich ihnen gegenüber? Diese Fragen und viele mehr wurden von den Referentinnen kompetent beantwortet und anhand von Praxiserfahrungen veranschaulicht. Ziel der kostenlosen Ausbildung ist, Asylbewerberkinder im Landkreis Regen zu unterstützen, die Sprach- und Ausdruckweise im Deutschen zu verbessern und somit die Bildungs- und Integrationschancen zu erhöhen. Die ausgebildeten Sprachpaten haben somit die Möglichkeit, Kinder mit Migrationshintergrund gezielt an den betroffenen Schulen im Landkreis Regen unter die Arme zu greifen.

Die Idee des ehrenamtlichen Sprachkurses entstand im Rahmen der Projektarbeit des Koordinierungszentrums für Bürgerschaftliches Engagement mit der Projektleiterin Rebekka Niedermeier in Zusammenarbeit mit Mark Bauer-Oprèe, Rektor am Staatlichen Schulamt in Regen.

Aus Sicht der Projektkoordinatoren war der erste Ausbildungsabschnitt ein voller Erfolg mit reger Teilnahme und großem Interesse. Die nächsten Termine finden Ende Oktober und Anfang November statt.

Meldung vom: 09.06.2017

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Anhörungsverfahren

Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für

  • Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
  • Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.

Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

Hierzu liegen der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen in der Zeit vom 10.02.2015 bis einschließlich 09.03.2015 während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsicht aus. Dies wird in den jeweiligen Gemeinden auch öffentlich bekannt gegeben.

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis spätestens 23.03.2015 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift in den betroffenen Gemeinden oder beim Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, erheben.

Meldung vom: 09.06.2017

Ergebnis des Bürgerentscheids „Bahnprobebetrieb Gotteszell – Viechtach“

 

Hier gelangen Sie zum Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids

„Bahnprobebetrieb Gotteszell – Viechtach“ am 08.02.2015.

Die Ergebnisse der einzelnen Gemeinden, Märkte und Städte können auch separat aufgerufen werden. Ebenso können die einzelnen Stimmbezirke sowie die Beteiligung an der Abstimmung eingesehen werden.

http://service.landkreis-regen.de/wahlen/276000_000039/index.html

 

 

 

Meldung vom: 09.06.2017

Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Aufgaben / Dienstleistungen

Wir beraten Sie über die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, wie z.B.

 

  • Enterohämorrhagisches Escherichia coli (EHEC)
  • Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • Hepatitis A, B und übrige Formen
  • Meningitis / Enzephalitis
  • Paratyphus A, B und C
  • Typhus abdominalis
  • Shigellen-Ruhr
  • Salmonellen
  • Legionellen
  • Cholera
  • Tollwut
  • Malaria
  • Aidsberatung
    – kostenlose Aidstests
    – kostenlose Aufklärung
  • Tuberkulose

Wir informieren Sie, welche Tätigkeiten Sie mit einer übertragbaren Krankheit nicht ausüben dürfen.
Wir beraten Sie, wann Ihr Kind nach einer übertragbaren Krankheit wieder die Schulen bzw. eine sonstigen Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf.

Informationen im BayernPortal
Infektionskrankheiten; Verhütung und Bekämpfung
Lebensmittelpersonal; Belehrung

Meldung vom: 09.06.2017

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Bekanntmachung

Die vorläufige Sicherung des ermittelten Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen im Bereich der Stadt Zwiesel ist durch Fristablauf erloschen. Das Landratsamt Regen hat daher die unten stehende Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Kleinen Regen erlassen. Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt Nr. 12/2015 vom 29.06.2015 und tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Verordnung wird zusammen mit den Planunterlagen bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsichtnahme niedergelegt.

Verordnung
Erläuterungsbericht
Fachliche Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten
Übersichtkarte
Detailkarte K1
Detailkarte K2
Detailkarte K3
Detailkarte K4
Detailkarte K5

Weitere Auskünfte und Informationen zur Lage von Grundstücken im Überschwemmungsgebiet können Sie im Internet unter www.iug.bayern.de („Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete“) abrufen.

Links zu diesem Thema:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Verwaltungsservice Bayern

Formular:
Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall

Meldung vom: 02.06.2023

Altautoverordnung

Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)

Welche Kosten entstehen

  • EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises

 

Meldung vom: 09.06.2017

Der Teufelstisch

Der Sage nach soll der Teufelstisch dem Teufel als Mittagstisch gedient haben, bis ihn das Mittagsläuten eines Einsiedlers von der Oberbreitenau verjagte. Solche Felsstapel finden sich vereinzelt auch in anderen bayerischen Grenzgebirgen aus Granit, z. B. im Fichtelgebirge, im Steinwald oder im Dreisesselmassiv. Diese eigenartigen Felsformationen, die an Stapel von Matratzen oder Wollsäcken erinnern, beruhen auf der sogenannten „Wollsackverwitterung“ des Granit: Die regellose Anordnung seiner Mineralkörner aus Quarz, Feldspat und Glimmer und ein dichtes inneres Kluftnetz bewirken, dass er sich im Gegensatz zu Gneisen nach allen Seiten spalten lässt. Verwitterungskräfte greifen bevorzugt an Kanten und kaum erkennbaren Klüften an und zerlegen den Fels allmählich in platten- oder sackförmige Gebilde, die den Jahrtausende alten Zerfallsprozess dokumentieren.

Wegbeschreibung:
Auf der Straße von Bischofsmais nach Habischried, rechts im Wald gelegen, am Rundwanderweg 7.

Meldung vom: 03.05.2018

Wann braucht man ein (neues) erweitertes Führungszeugnis?

In den Empfehlungen des Landesjugendamtes soll das Zeugnis im Regelfall von allen Ehrenamtlichen verlangt werden. Bestehen vertrauensbildende und kontaktintensive Situationen, die ausgenutzt oder missbraucht werden können, erhöht sich das Gefährdungspotenzial für Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen. Aus diesem Grunde sollte in jedem Falle Einsicht in das Zeugnis genommen werden. Im Zweifelsfalle sollten sich die Verantwortlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen.

Ein erweitertes Führungszeugnis gilt als aktuelle, wenn es innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung dem Verein/Verband zur Einsichtnahme vorgelegt wird.

Das erweiterte Führungszeugnis muss regelmäßig überprüft werden, egal ob es sich um ehrenamtliche, nebenamtliche oder hauptamtliche Tätige in der Jugendarbeit handelt. Der Gesetzgeber gibt vor, spätestens nach 5 Jahren die Einsichtnahme erneut durchzuführen.
Für das Kreisjugendamt sind unter dem Qualitätsaspekt diese 5 Jahre allerdings ein langer Zeitraum, in dem viel passieren kann. Wir empfehlen deshalb, die Prüfung bereits nach 3 Jahren wieder durchzuführen. Unabhängig davon besteht für jeden Verein/Verband jederzeit die Möglichkeit, die Ehrenamtlichen stichprobenmäßig zu prüfen. Dies erhöht die Sicherheit für Kinder und Jugendliche, dass die tätigen Personen für die Jugendarbeit geeignet sind.

Meldung vom: 29.04.2024