Autorenarchiv: Alexandra Weber

Naturdenmal Linden in Frath

Wegen ihrer herausragenden Schönheit und Einmaligkeit wurden die beiden Linden 1977 als Naturdenkmal ausgewiesen. Seit über hundert Jahren prägen sie die Zufahrt zur Hofanlage aus dem 12. Jahrhundert. Sie haben einen Stammumfang von ca. 2,80 m und eine Höhe von 18 m. Ein ca. 800 Jahre alter, völlig ausgehöhlter „Lindenveteran“ (Feuerschaden) befindet sich im Bereich der alten Hofstatt. Der Umfang des verbliebenen, halbrunden Rindenkranzes beträgt 7,05 m. Daneben befinden sich die Gebäude des früheren Hofes (BauD vor 1800). Aus einer Hofteilung im 14. Jahrhundert stammt ein weiterer Hof, dessen Wohnhaus (Holzbauweise) ebenfalls BauD ist. Die Frath soll entstanden sein, als der damalige Grundherr der Gegend, der Graf von Bogen, während eines Kampfes mit einem Bären rettende Hilfe durch einen Hirten erhielt; aus Dankbarkeit wurde diesem das Gebiet der Frath geschenkt. Die Frath sollte auf immer abgabenfrei bleiben, wovon sich der Name „Frath“ (Freiheit) ableitet.

Meldung vom: 30.04.2018

Modellprojekt INKA („inklusive Kinder- und Jugendarbeit“) der Lebenshilfe Regen e.V.

Seit Anfang des Jahres 2015 hat sich die Lebenshilfe Kreisvereinigung Regen e.V. auf den Weg gemacht, das Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Landkreis weiter zu entwickeln. In den zurückliegenden Jahren gab es sowohl auf Landkreis- als auch auf örtlicher Ebene erste kleine Schritte hin zu mehr Inklusion in der Jugendarbeit.

Das Modellprojekt der Lebenshilfe setzt allerdings noch viel früher an. Man möchte Türen öffnen und Barrieren abbauen, damit Kinder und Jugendliche, egal ob mit oder ohne Behinderung, gemeinsam ihre Freizeit gestalten können. Die Fachkräfte der Lebenshilfe, die dieses Modellprojekt umsetzen, sehen sich vor allem als Berater und Vermittler. Darüber hinaus können sie über ihre Struktur eine Begleitung gewährleisten oder stehen selbst als Kooperationspartner zur Verfügung.

Ziel des Projektes ist es, möglichst flächendeckend mit sämtlichen Akteuren der Jugendarbeit in den Märkten, Gemeinden und Städten unseres Landkreises, eine gemeinsame Freizeitgestaltung aller Kinder und Jugendlichen vor Ort zu realisieren.

Meldung vom: 09.06.2017

Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – „Praxistag – Aktive Medienarbeit“

Smartphone, Tablets, Apps & Co. sind mittlerweile im Alltag allgegenwärtig. Welche Apps auch für die Aktive Medienarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit von Interesse sein können, sollen am „Praxistag – Aktive Medienarbeit“ in den Fokus genommen werden. Dabei geht es in erster Linie ums Kennenlernen und Selber ausprobieren verschiedener Apps, wie z.B. aus den Bereichen Foto, Film und Musik. Gearbeitet wird mit den Tablets der Medienfachberatung (iOS-basierend). Gern können an diesem Tage auch eigene Geräte mitgebracht werden, wobei es sein kann, dass bestimmte Apps, die die Medienfachberatung herausgesucht hat, fürs Android-Betriebssystem nicht verfügbar bzw. android-spezifische Features nicht bekannt sind.

Im Rahmen des Praxistages besteht auch immer wieder die Möglichkeit, bereits Selbst ausprobierte Apps dem Teilnehmerkreis kurz vorzustellen.

Ein Tag voller Praxis, an dem man natürlich selbst aktiv werden muss.

Datum: 18. Juli 2015
Uhrzeit: 10.00 – 17.00 Uhr (inkl. 1 Stunde Mittag)
Ort: Jugendzentrum Viechtach (Kollnburger Str. 16)
Teilnehmerzahl: maximal 8
Zielgruppe und Alter: ehrenamtiche Betreuer und Jugendleiter ab 15 Jahren sowie Jugendbeauftragte
Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring Regen
Kooperationspartner: Medienfachberatung Bezirksjugendring Niederbayern
Gern mitbringen: eigene Tablets samt spezielle Verbindungskabel und Adapter (!)
Leistungen: kein Teilnehmerbeitrag, Veranstaltung ist inkl. Frühstücksbrez’n, Getränke und Mittagsessen
Anmeldung: bis 15. Juli im Büro der Kommunalen Jugendarbeit (09921/601-425)
Links: Internetpräsenz Jugendzentrum Viechtach
Internetpräsenz Kreisjugendring Regen
Internetpräsenz Medienfachberatung Niederbayern

 

Meldung vom: 24.07.2019

Naturdenkmal Hochfall

Eine etwa 1 km lange, weitgehend natürlich erhaltene Fließstrecke des Moosbaches wurde hier, nördlich von Oberlohwies 1965 als Naturdenkmal ausgewiesen. Der Moosbach, dessen Quellgebiet zwischen dem Kleinen Arber und dem Enzian liegt, rauscht hier über mehrere eindrucksvolle Wasserfälle steil zu Tal. Vom Wanderweg aus, der den Bach auch auf einer Brücke ü;berquert, lässt sich dies gut beobachten.
Im Laufe der Jahrtausendwende hat das Wasser im Gestein (Gneis) mehrere Kessel ausgehöhlt. Gut sind im Fels auch die Verlagerungen des Bachbettes am oberen Beginn der Wasserfälle zu erkennen. Das Naturschauspiel, das hier im Fels eingraviert ein Stück Erdgeschichte schrieb, gehört mit zu den sehenswürdigsten grünen Perlen des Landkreises Regen. Es sollte in keiner Tourenplanung der Urlaubsgäste in der Arberregion fehlen.

Wegbeschreibung:
Ca. 2,3 km LL nord-nordwestlich der Kapelle (Kötztinger Straße) und ca. 1,5 km nördlich Mooshof. Ab Mooshof Rundwanderweg 3 (Hochfall von unten), Rundwanderweg 8 (Hochfall von oben). Ab Bodenmais (Kapelle) Rundweg 3 oder ZWW 6, mit Parkmöglichkeit an der Riedlbergstraße nördlich der Wasserfälle, dann südlich abbiegen auf Rundwanderweg 8.

Weitere Informationen bei:
Bodenmais Tourismus
Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Tel.: 09924 778135, Fax 09924 778150
E-Mail: info@bodenmais.de
www.bodenmais.de

Meldung vom: 30.04.2018

Naturschutzgebiet Rißloch

In einem eiszeitlichen, auffällig ausgeprägten Gebirgseinschnitt mit schroffen Felswänden stürzt der Rißbach, der sich hier mit dem Schwellbach vereinigt, steil zu Tal. Dabei durchquert er in mehreren Kaskaden die wilde Felsschlucht, die von naturnahen Buchen-, Ahorn- und Fichtenwäldern begleitet wird. Am unteren Ende der sich von Ost nach West öffnenden Schlucht knickt der Rißbach, gelenkt durch die Gebirgsformationen, fast rechtwinkelig nach Süden in Richtung Bodenmais ab, wo er, verstärkt um weitere Bachzuläufe, im Ort ein Elektrizitätswerk speist. Das „Rißloch“ mit seinen“Rißlochfällen“ den größten Wasserfällen im Bayerischen Wald und einer Flläche von 32,9 Hektar, wurde schon 1939 unter Naturschutz gestellt. Es gehört – neben dem ND Hochfall – zu den absoluten Höhepunkten im erlebnisreichen Angebot der Wälder in der Arberregion. Die Hochweiden (Schachten) und imposanten Felsformationen, die klaren Quellen und romantischen Gebirgsbachtäler kann sich der Wanderer, hier auf der Bodenmaiser „Sonnen-Seite“ des Arbermassivs – ganz für sich allein – Schritt um Schritt erobern.

Wegbeschreibung
Gut 1,5 km LL nord-nordöstlich Ortskern Bodenmais (Kreuzung/Verkehrsampel). ZWW 2 Richtung Arbergipfel ab Kreuzung Bahnhofstraße/Arberseestraße, oder RWW 2 ab Kötztinger Straße.

Weitere Informationen bei:
BodenmaisTourismus
Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Tel.: 09924/7781-35, Fax: 09924/7781-50
E-Mail: info@bodenmais.de
www.bodenmais.de

Meldung vom: 03.05.2018

Der Teufelstisch

Der Sage nach soll der Teufelstisch dem Teufel als Mittagstisch gedient haben, bis ihn das Mittagsläuten eines Einsiedlers von der Oberbreitenau verjagte. Solche Felsstapel finden sich vereinzelt auch in anderen bayerischen Grenzgebirgen aus Granit, z. B. im Fichtelgebirge, im Steinwald oder im Dreisesselmassiv. Diese eigenartigen Felsformationen, die an Stapel von Matratzen oder Wollsäcken erinnern, beruhen auf der sogenannten „Wollsackverwitterung“ des Granit: Die regellose Anordnung seiner Mineralkörner aus Quarz, Feldspat und Glimmer und ein dichtes inneres Kluftnetz bewirken, dass er sich im Gegensatz zu Gneisen nach allen Seiten spalten lässt. Verwitterungskräfte greifen bevorzugt an Kanten und kaum erkennbaren Klüften an und zerlegen den Fels allmählich in platten- oder sackförmige Gebilde, die den Jahrtausende alten Zerfallsprozess dokumentieren.

Wegbeschreibung:
Auf der Straße von Bischofsmais nach Habischried, rechts im Wald gelegen, am Rundwanderweg 7.

Meldung vom: 03.05.2018

Kreislehrgarten Patersdorf

Der Landkreis Regen und der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege arbeiten seit Frühjahr 1994 gemeinsam am Projekt“ Kreislehrgarten“. Nach und nach wurden – auch mit freiwilligen Helfern der Gartenbauvereine – Obstbäume und eine Wildstrauchhecke gepflanzt, ein Geräteschuppen und ein Bauerngarten errichtet, ein Bienen-Freistand mit Honig- Lehrpfad aufgestellt sowie ein Trocken- und Feuchtbiotop geschaffen. Auch verschiedene Wildrosen und Beerenobstarten sind hier zu finden, dazu auch Unterschlupf- und Brutmäglichkeiten für Insekten. Zu bestimmten Anlässen verwandeln der Kreisverband und die ihm angehörenden Gartenbauvereine das Freigelände zu einem wahren Paradies für Garten- und Naturfreunde durch die geschmückten Stände und das vielseitige Informations- und Produktangebot zum Thema „Garten“. Bei Führungen und Kursen im Kreislehrgarten soll das nötige Fachwissen weitergegeben und Verständnis für naturnahe Lebensräume vermittelt werden. Informationen und Anmeldungen bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt Regen unter Tel. 09921/601309.

Wegbeschreibung
Ca. 500 m LL westl. Patersdorf, an der Ortsverbindungsstraße von Patersdorf nach Linden.

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Patersdorf
www.patersdorf.de
Martinsplatz 10, 94265 Patersdorf
Tel.: 09923/8010-40, Fax: 09923/8010-45
E-Mail: tourist@patersdorf.de

Meldung vom: 30.04.2018

Naturerlebnispfad Panoramasteig Patersdorf

Viele wissenswerte Informationen über die Bodenentstehung, die Siedlungsgeschichte, die Kulturlandschaft, den Naturkreislauf, die Artenvielfalt im Wald oder über das Alter und die Höhenschätzung von Bäumen warten auf den interessierten Naturfreund. Dazu laden auch ein Baumtelefon, ein Waldxylophon und eine Holzorgel sowie ein Ratespiel für Kinder zum Lernen über die Waldlandschaft ein. Eine Panoramatafel beschreibt die höchsten Bayerwaldberge. Ruhebänke und die Aussicht aus ca. 750 m Höhe runden das Naturerlebnis am Spitzberg ab. Der Naturlehr- und Erlebnispfad wurde von der Gemeinde Patersdorf mit Unterstützung durch die Direktion für Ländliche Entwicklung (Landau), den Naturpark Bayerischer Wald (Zwiesel) und durch viele Gönner und Helfer erstellt.
Wegbeschreibung
Ca. 4 km südwestlich Patersdorf. Anfahrt über Knabenhof  Schön, ausgehend von der Bundesstraße 11 zwischen Patersdorf und Ruhmannsfelden. Wandermöglichkeit mit herrlicher Aussicht und Anbindung an einen Kreuzweg mit Denkmal.

Weitere Informationen bei:
www.patersdorf.de
Verkehrsamt Patersdorf
Martinsplatz 10, 94265 Patersdorf
Tel.: 09923/8010-40, Fax: 09923/8010-45
E-Mail: tourist@patersdorf.de

Meldung vom: 30.04.2018

Altautoverordnung

Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)

Welche Kosten entstehen

  • EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises

 

Meldung vom: 09.06.2017

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Bekanntmachung

Die vorläufige Sicherung des ermittelten Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen im Bereich der Stadt Zwiesel ist durch Fristablauf erloschen. Das Landratsamt Regen hat daher die unten stehende Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Kleinen Regen erlassen. Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt Nr. 12/2015 vom 29.06.2015 und tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Verordnung wird zusammen mit den Planunterlagen bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsichtnahme niedergelegt.

Verordnung
Erläuterungsbericht
Fachliche Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten
Übersichtkarte
Detailkarte K1
Detailkarte K2
Detailkarte K3
Detailkarte K4
Detailkarte K5

Weitere Auskünfte und Informationen zur Lage von Grundstücken im Überschwemmungsgebiet können Sie im Internet unter www.iug.bayern.de („Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete“) abrufen.

Links zu diesem Thema:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Verwaltungsservice Bayern

Formular:
Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall

Meldung vom: 02.06.2023

Belehrungen

Aufgaben / Dienstleistungen
Seit dem 2. Januar 2001 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Die frühere Stuhl- und Lungenuntersuchung entfällt jetzt komplett und wird durch eine Belehrung ersetzt. Hierbei wird zwischen der sogenannten Erstbelehrung und den Folgebelehrungen unterschieden. Die Erstbelehrung darf nur vom Gesundheitsamt oder von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden. Die beauftragten Allgemeinärzte und Internisten können Sie bei uns erfragen.

Die Belehrung durch das Gesundheitsamt dauert etwa 1 Stunde. Im Anschluss der Belehrung erhält man eine Bescheinigung, sowie eine schriftliche Zusammenfassung der Belehrung. Diese Erstbelehrung gilt als Grundlage ein ganzes Leben. Bei fortgesetzter Tätigkeit im Lebensmittelbereich sind jedoch sogenannte Folgebelehrungen vorgeschrieben. Diese können durch den Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden und sind nicht kostenpflichtig. Sie müssen jedoch schriftlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer dokumentiert werden. Beide Unterlagen sind am Arbeitsplatz aufzubewahren, um sie bei einer Lebensmittelkontrolle vorweisen zu können.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Es sind keine Unterlagen erforderlich

Welche Kosten entstehen?
Eine Belehrung durch unsere Abteilung kostet 14 Euro.

Welche Fristen sind einzuhalten?
Die Belehrungen werden in der Regel am letzten Mittwoch im Monat durchgeführt.
Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung zwingend notwendig. Bei Bedarf können größere Gruppen auch separate Termine vereinbaren.

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 02.07.2025

Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Aufgaben / Dienstleistungen

Wir beraten Sie über die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, wie z.B.

 

  • Enterohämorrhagisches Escherichia coli (EHEC)
  • Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • Hepatitis A, B und übrige Formen
  • Meningitis / Enzephalitis
  • Paratyphus A, B und C
  • Typhus abdominalis
  • Shigellen-Ruhr
  • Salmonellen
  • Legionellen
  • Cholera
  • Tollwut
  • Malaria
  • Aidsberatung
    – kostenlose Aidstests
    – kostenlose Aufklärung
  • Tuberkulose

Wir informieren Sie, welche Tätigkeiten Sie mit einer übertragbaren Krankheit nicht ausüben dürfen.
Wir beraten Sie, wann Ihr Kind nach einer übertragbaren Krankheit wieder die Schulen bzw. eine sonstigen Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf.

Informationen im BayernPortal
Infektionskrankheiten; Verhütung und Bekämpfung
Lebensmittelpersonal; Belehrung

Meldung vom: 09.06.2017

Ergebnis des Bürgerentscheids „Bahnprobebetrieb Gotteszell – Viechtach“

 

Hier gelangen Sie zum Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids

„Bahnprobebetrieb Gotteszell – Viechtach“ am 08.02.2015.

Die Ergebnisse der einzelnen Gemeinden, Märkte und Städte können auch separat aufgerufen werden. Ebenso können die einzelnen Stimmbezirke sowie die Beteiligung an der Abstimmung eingesehen werden.

http://service.landkreis-regen.de/wahlen/276000_000039/index.html

 

 

 

Meldung vom: 09.06.2017

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Anhörungsverfahren

Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für

  • Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
  • Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.

Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

Hierzu liegen der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen in der Zeit vom 10.02.2015 bis einschließlich 09.03.2015 während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsicht aus. Dies wird in den jeweiligen Gemeinden auch öffentlich bekannt gegeben.

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis spätestens 23.03.2015 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift in den betroffenen Gemeinden oder beim Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, erheben.

Meldung vom: 09.06.2017

Arberland Verkehr startet erstes Rufbus Haltestellengewinnspiel

Rufbus Gewinnspiel – Haltestellen

Regen. Noch keine Rufbus Haltestelle entdeckt? So sieht die Haltestelle aus.

HIER GEHTS ZUM GEWINNSPIEL

Bei dem Arberland Verkehr Gewinnspiel haben Sie die Chance auf je einen von drei Gutscheinen für eine Landkreis-Zehnerkarte der RBO für unseren Rufbus und den regulären RBO-Busverkehr im Landkreis Regen.

Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Teilnahme am Spiel die Teilnahmebedingungen an. Jeder Teilnehmer hat nur eine Gewinnchance.

GEWINNCHANCE VERDOPPELN: Schickt uns ein Bild unserer Rufbus-Haltestellen mit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Sie bei einem Gewinn im Internet und in der Presse veröffentlicht werden.

Teilnahmeschluss ist am Mittwoch, 22. Juni 2016.

Die Gewinner werden telefonisch, per E-Mail oder per Post benachrichtigt.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter www.arberland-verkehr.de

Meldung vom: 02.11.2021

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);

Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Regenhütte in den Großen Regen, von abgeschlagenem Mischwasser in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte und von Niederschlagswasser in die Kleine Deffernik und in den Großen Regen durch die Gemeinde Bayer. Eisenstein, Landkreis Regen

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein beabsichtigt die Ausübung folgender Gewässerbenutzungen:

  • Einleiten des mechanisch-biologisch behandelten Abwassers aus der Kläranlage Regenhütte (Einleitungsstelle E 5, Fl.Nr. 1745/2, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Großen Regen,

    Folgende Abflüsse dürfen beim Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage nicht überschritten werden

    Trockenwetterabfluss
    11,1 m³/h
    125,9 m³/d

Mischwasserabfluss
(Abwassermenge je h) 25,2 m³/h

  • Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB, Einleitungsstelle E 4, Fl.Nr. 1723/3, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte,
  • Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Regenhütte über drei Einleitungsstellen:
Bezeichnung der Einleitung Fl.Nr. Gemarkung Vorfluter
E 1 1726/22 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik
E 2 1726/33 Bayer. Eisenstein Großer Regen
E 3 1682/4 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik

Die Kläranlage Regenhütte wurde im Jahr 2015 saniert, dabei wurde die vorhandene biologische Reinigungsstufe (Scheibentauchkörperanlage) um eine Wirbelschwebebettanlage erweitert. Die Ausbaugröße der Kläranlage bleibt bei 650 EW60. Die Mischwasserbehandlung im kanalisierten Einzugsgebiet erfolgt über den bestehenden Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung. Als Vorfluter für die fünf Einleitungsstellen dienen der Große Regen, die Kleine Deffernik und der Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte.

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein hat für die Maßnahme die erforderliche Erlaubnis nach §§ 10 und 15 WHG beantragt.

Dies wird bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass

  1. der Plan des Vorhabens in der Gemeinde Bayer. Eisenstein, Anton-Pech-Weg 2, 94252 Bayer. Eisenstein in der Zeit vom 26.04.2016 bis einschließlich 25.05.2016 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt wird,
  2. der Plan des Vorhabens in dem oben genannten Zeitraum in digitaler Form unter folgender Internetadresse eingesehen werden kann (maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen!):
    https://www.landkreis-regen.de/vollzug-der-wasser-und-abwasserabgabengesetze/artikel/150/3464/14372/
  3. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen bei der unter Ziffer 1 genannten Stelle oder beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer Nr. 220, bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 08.06.2016 (Einwendungsfrist) während der Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem erforderlichenfalls noch festzusetzenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Vorschriften gelten nach Maßgabe des EuGH-Urteils vom 15.10.2015, C 137/14),
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. „

 

Meldung vom: 30.04.2018

Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Jugendbildungsreise nach Norwegen“

Das Motto „Raus aus dem Alltag und rein ins Abenteuer“ gilt auch diesmal wieder, wenn wir gemeinsam zur Jugendbildungsreise nach Norwegen aufbrechen. Heuer geht’s in Zusammenarbeit mit den Kreisjugendringen aus Passau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau und Straubing-Bogen ins Land der Mitternachtssonne (im Norden des Landes geht im Sommer die Sonne nicht unter). Die einzigartige Landschaft (Fjorde, Gletscher, Berge, Wasserfälle) wird Dich auf unserer gemeinsamen 17-tägigen Erkundungstour immer wieder ins Staunen versetzen!

Egal ob zu Wasser oder am Lande, ein bisschen norwegisches Lebensgefühl haben wir sicher auch für Dich im Gepäck!
Auf unserem bisherigen Programmplan stehen neben Tages- und Wanderausflügen auch Angebote aus der Erlebnispädagogik (z. B. Raften, Hydrospeed, Geocaching, Crossgolf).

Erlebe auf unserer Tour durch Norwegen und in unseren selbst aufgebauten Zeltcamps den Gegensatz von Großstadtabenteuer (Bergen und Oslo) und purer Wildnis (Trysil, Provinz Hedmark). Tauche ein in die faszinierende Natur des Landes, lerne die typischen Sehenswürdigkeiten kennen und lass die Seele an den interessantesten norwegischen Plätzen baumeln – in zwei Worten ausgedrückt: „Erlebnis pur“!

Den Vorgeschmack und alle Details zur Fahrt (geplanten Ablauf, was man an Klamotten mitnehmen muss und, und, und) gibt’s dann beim Vortreffen!

Datum: 29.06 – 14.08.2016
Ort: verschiedene Orte in Norwegen
Alter: ab 14 Jahre (max. 34 und mind. 25 Teilnehmer)
Wichtig: Anmeldeschluss 28.06.2016
Kosten: 630,00 €
Leistungen: Transfer im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung, Infobrief, Vor- und Nachtreffen, Programm, Ausrüstung, qualifizierte Betreuung
Kooperationspartner: KJR Passau, KJR Rottal-Inn, KJR Freyung-Grafenau, KJR Straubing-Bogen

Meldung vom: 27.04.2018

Angerdorf Sohl

Sohl wird 1294 erstmals urkundlich erwähnt, dürfte aber mindestens 100 Jahre älter sein, wie die Gründungsdaten benachbarter Orte andeuten. Fernab vom heutigen Gemeindesitz Teisnach mussten die Sohler schon immer für eigene Interessen kämpfen. Die Errichtung der Dorfkapelle, der lange Kampf bis zur Gründung einer eigenen Ortsfeuerwehr, wie auch das intensive Vereinsleben mit seinen jährlichen Höhepunkten sind Ausdruck einer noch intakten, aktiven Dorfgemeinschaft in ihrer südlichen Randlage des Altlandkreises Viechtach. Der Einsatz der Bewohner und Marktgemeinde für ortsbildverschönernde Maßnahmen fand im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft“ 1996 (Landkreissieger) und 1998 Anerkennung.

Wegbeschreibung
Auf der B 85/B 11 Regen-Viechtach bei Arnetsried abbiegen nach Sohl, oder von Regen aus auf der „Marcher Höhe“ (B 85/B 11) rechts abbiegen nach Sohl.

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Teisnach
Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach
Tel.: 09923/8011-15, Fax: 09923/8011-22
E-Mail: tourist-info@teisnach.de
www.teisnach.de

Meldung vom: 03.05.2018

Burgruine Weißenstein

Neben Moosbach und Viechtach tritt auch in Weißenstein die Quarzader markant zu Tage. Die Erhebung mit weitem Rundblick war ideal, um hier schon um 1100 eine Burganlage zur Kontrolle des wichtigen Böhmweges zu errichten, welcher der weiße Quarz ihren Namen gab. Im Jahre 1940 wurde hier eine Fläche von etwa 6 Hektar des Weißensteiner Pfahls unter Naturschutz gestellt, die auch das Gelände der Burgruine einschließt. Der im Jahr 2000 fertiggestellte Burglehrpfad des Naturparks Bayerischer Wald zeigt Wichtiges und Interessantes zur Geschichte, zur Geologie sowie zur Tier- und Pflanzenwelt des Burggeländes und des Weißensteiner Pfahls auf.

Führungen jeden Mittwoch um 14:00 Uhr, Anmeldung erforderlich.

Burgruine mit Burgfried (weiter Rundblick)

„Gläserner Wald“ entlang dem Burgweg
„Fressendes Haus“ des Dichters Siegfied von Vegesack (und dessen Grab am Pfahlweg), mit

Vegesack-Museum, Ausgrabungsfunden und Schnupftabak-Gläsersammlung

Burggarten

Wegbeschreibung
Ca. 2 km LL südlich OK Stadt Regen. Die Burgruine ist weithin sichtbar.

Weitere Informationen unter:
Touristinformation Regen
Schulgasse 2, 94209 Regen
Tel.: 09921 604-26, Fax 09921604-33
E-Mail: tourist@regen.de
www.regen.de

Meldung vom: 03.05.2018

Der Moosbacher Pfahl

Auf den trockenen, basenarmen Silikatverwitterungsböden des Pfahls konnten sich nur Birken-Eichen-Wälder und Kleinstrauch- bzw. Wacholderheiden etablieren. Ein ca. 12,1 ha großer Pfahlabschnitt wurde hier bereits 1939 als „Moosbacher Pfahl“ unter Naturschutz gestellt. Ein besonderer Vorteil für den Urlauber wie auch für die Einheimischen ist ein attraktiver, sehr gut begehbarer Wanderweg, der diesen seltenen Lebensraum erschließt.

Eine Besonderheit dieses Pfahlabschnittes sind die 14 Kreuzwegstationen und die teils lebensgroßen Figuren aus dem Jahre 1852, die den Moosbacher Pfahl auch zu einem Stück Geschichte der Frömmigkeit im Bayerischen Wald machen. Wissenswertes zu Geologie, Nutzungsgeschichte und Vegetation des Pfahls kann auf einem Naturlehrpfad am Großen Pfahl bei Viechtach (direkt neben der B 85) sowie in der Pfahlausstellung des Naturparks Bayerischer Wald, im Alten Rathaus (BauD) am Stadtplatz in Viechtach, erfahren und erkundet werden.

Wegbeschreibung
Von der B 85 Viechtach in Richtung Cham, gleich nach Unterrubendorf links ab nach Moosbach. Knapp 300 m vor Moosbach von Nordwest nach Südost verlaufend. FWW Waldmünchen-Passau und FWW „Pandurensteig“. Ein Weg läuft exakt parallel zum Pfahl.

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Prackenbach
Schulweg 10, 94267 Prackenbach
Tel.:09942/9445-14, Fax: 09942/9445-21
E-Mail: tourist-info@prackenbach.landkreis-regen.de
www.prackenbach.de

Meldung vom: 30.04.2018