Archiv des Autors: Alexandra Weber

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);

Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Regenhütte in den Großen Regen, von abgeschlagenem Mischwasser in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte und von Niederschlagswasser in die Kleine Deffernik und in den Großen Regen durch die Gemeinde Bayer. Eisenstein, Landkreis Regen

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein beabsichtigt die Ausübung folgender Gewässerbenutzungen:

  • Einleiten des mechanisch-biologisch behandelten Abwassers aus der Kläranlage Regenhütte (Einleitungsstelle E 5, Fl.Nr. 1745/2, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Großen Regen,

    Folgende Abflüsse dürfen beim Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage nicht überschritten werden

    Trockenwetterabfluss
    11,1 m³/h
    125,9 m³/d

Mischwasserabfluss
(Abwassermenge je h) 25,2 m³/h

  • Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB, Einleitungsstelle E 4, Fl.Nr. 1723/3, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte,
  • Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Regenhütte über drei Einleitungsstellen:
Bezeichnung der Einleitung Fl.Nr. Gemarkung Vorfluter
E 1 1726/22 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik
E 2 1726/33 Bayer. Eisenstein Großer Regen
E 3 1682/4 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik

Die Kläranlage Regenhütte wurde im Jahr 2015 saniert, dabei wurde die vorhandene biologische Reinigungsstufe (Scheibentauchkörperanlage) um eine Wirbelschwebebettanlage erweitert. Die Ausbaugröße der Kläranlage bleibt bei 650 EW60. Die Mischwasserbehandlung im kanalisierten Einzugsgebiet erfolgt über den bestehenden Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung. Als Vorfluter für die fünf Einleitungsstellen dienen der Große Regen, die Kleine Deffernik und der Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte.

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein hat für die Maßnahme die erforderliche Erlaubnis nach §§ 10 und 15 WHG beantragt.

Dies wird bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass

  1. der Plan des Vorhabens in der Gemeinde Bayer. Eisenstein, Anton-Pech-Weg 2, 94252 Bayer. Eisenstein in der Zeit vom 26.04.2016 bis einschließlich 25.05.2016 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt wird,
  2. der Plan des Vorhabens in dem oben genannten Zeitraum in digitaler Form unter folgender Internetadresse eingesehen werden kann (maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen!):
    https://www.landkreis-regen.de/vollzug-der-wasser-und-abwasserabgabengesetze/artikel/150/3464/14372/
  3. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen bei der unter Ziffer 1 genannten Stelle oder beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer Nr. 220, bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 08.06.2016 (Einwendungsfrist) während der Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem erforderlichenfalls noch festzusetzenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Vorschriften gelten nach Maßgabe des EuGH-Urteils vom 15.10.2015, C 137/14),
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. „

 

Meldung vom: 30.04.2018

Raritätengärtnerei Treml

Dieser spezialisierte Gartenbaubetrieb wurde 1978 zunächst für die Anzucht und den Verkauf von Zierpflanzen gegründet. Ab 1990 begann die Umstellung auf die eigene Aufzucht, die Vermehrung und denüberregionalen Vertrieb von Raritäten- und Liebhabersortimenten aus Gewürz-, Duft- und Heilkräutern, Gemüse- und Zierpflanzen sowie weitere botanische Spezialitäten. Mittlerweile kann der Betrieb, der mehrere spezialisierte Gärtnerinnen und Gärtner beschäftigt, über 3000 verschiedene Pflanzen aus aller Welt anbieten, so z.B. allein 300 verschiedene Tomatensorten. Tropische Wild- und Zimmerpflanzen, Beet- und Schnittpflanzen, Rosen, Stauden, Gräser und Farne, seltene Obstsorten, aber auch Floristik können sowohl im Laden als auch über das Internet bezogen werden.

Wegbeschreibung
Von der Ortsmitte aus in nördlicher Richtung liegt die Gärtnerei mit „Blumenladl“ nach etwa 200 m direkt an der Ecker Straße. Nach Voranmeldung (möglichst nur als Gruppe) kann der Betrieb auch besichtigt werden.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16, Fax: 09945/9410-33
E-Mail: tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 03.05.2018

Altautoverordnung

Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)

Welche Kosten entstehen

  • EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises

 

Meldung vom: 09.06.2017

Spielgarten Ober-/Unterried

Zwischen Ober- und Unterried, bei der Montessorischule, wurde 1996 nach einer Planung durch die Kreisfachberatung, mit tatkräftiger Hilfe von Eltern, Dorfvereinen und der Gemeinde Drachselsried dieser pädagogisch nutzbare Erlebnisspielplatz geschaffen. Das spielerische Erleben und Begreifen der Natur mit allen Sinnen stand Pate bei der Planung.

Bei der Anlage, die durch ihre natürliche Ausstattung besonders die frühkindliche Entwicklung der Sinne und der Motorik anspricht, wurden anstelle vorgefertigter Geräte bewußt naturhafte Gestaltungs- und Spielelemente gewählt.

So können Kinder den Umgang mit den Urelementen Erde, Sand, Stein, Holz und Pflanzen unmittelbarer erleben und ihre Phantasie sowie die eigenen Fertigkeiten besser entwickeln.

Wegbeschreibung
An der Dorfstraße zwischen Ober- und Unterried.

Weitere Informationen bei:
Information Drachselsried
Zellertalstraße 8, 94256 Drachselsried
Tel.: 09945/905033, Fax: 09945/905035
E-Mail: tourist-info@drachselsried.de
www.drachselsried.de

Meldung vom: 30.04.2018

Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes; Ausweisung eines landkreisüberschreitenden Wildschutzgebietes für Auerwild „Arber“ im Bereich Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten

Bekanntmachung

Die Landratsämter Regen und Cham beabsichtigen in ihrer Funktion als Untere Jagdbehörden aufgrund des Art. 21 Abs. 1 – 3 i. V. m. Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes vom 30.08.2014 (GVBI. vom 22.07.2014, S. 333) eine Fläche von ca. 2755 ha durch Rechtsverordnung zu einem gemeinsamen Wildschutzgebiet für Auerwild im Bereich „Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten“ zu erklären.

Der Entwurf der Rechtsverordnung mit dem entsprechenden Lageplan M 1 : 5.000 liegt in der Zeit von Freitag, den 07.08.2015 bis Montag, den 07.09.2015 jeweils von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr  vormittags und von 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr nachmittags sowie am Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer-Nr. 014, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Regen vorgebracht werden.

Regen, den 21. Juli 2015

Landratsamt Regen

Michael Adam, Landrat

 

Meldung vom: 09.06.2017

Öffnungszeiten Führerscheinstelle

 

  • Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
  • Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Montag und Mittwoch Nachmittag geschlossen!

 

Meldung vom: 10.10.2018

Naturdenmal Linden in Frath

Wegen ihrer herausragenden Schönheit und Einmaligkeit wurden die beiden Linden 1977 als Naturdenkmal ausgewiesen. Seit über hundert Jahren prägen sie die Zufahrt zur Hofanlage aus dem 12. Jahrhundert. Sie haben einen Stammumfang von ca. 2,80 m und eine Höhe von 18 m. Ein ca. 800 Jahre alter, völlig ausgehöhlter „Lindenveteran“ (Feuerschaden) befindet sich im Bereich der alten Hofstatt. Der Umfang des verbliebenen, halbrunden Rindenkranzes beträgt 7,05 m. Daneben befinden sich die Gebäude des früheren Hofes (BauD vor 1800). Aus einer Hofteilung im 14. Jahrhundert stammt ein weiterer Hof, dessen Wohnhaus (Holzbauweise) ebenfalls BauD ist. Die Frath soll entstanden sein, als der damalige Grundherr der Gegend, der Graf von Bogen, während eines Kampfes mit einem Bären rettende Hilfe durch einen Hirten erhielt; aus Dankbarkeit wurde diesem das Gebiet der Frath geschenkt. Die Frath sollte auf immer abgabenfrei bleiben, wovon sich der Name „Frath“ (Freiheit) ableitet.

Meldung vom: 30.04.2018

Kurpark Böbrach

Zum Zeitpunkt des Baues der Umgehungsstraße kam dieses Grundstück im Zentrum des Dorfes in den Besitz der Gemeinde nach Aussiedlung eines der letzten innerörtlichen, landwirtschaftlichen Anwesen. Im Rahmen der städtebaulichen Sanierung konnte neben der Neugestaltung des gesamten Ortskerns auch diese frühere Hofstelle als öffentliche Grünfläche vollständig überplant werden. Durch Abriss störender Nebengebäude und einer ansprechenden Freiflächengestaltung, mit Erhalt seines „Obstwiesencharakters“ und Ergänzung durch weitere Gehölze, bietet der heutige Kurpark eine zentrale Erholungsfläche für Urlauber und Anwohner, die den dörflichen Ursprung noch spüren läßt. Dabei wurde auch ein kleiner Teich angelegt. Für kulturelle Veranstaltungen wurde der halboffene „Musikantenstadl“ geschaffen, der bewusst einer Scheune nachempfunden ist. Das bestehende, ortstypische Wohnstallhaus wird für eine künftige öffentliche Nutzung erhalten.

Wegbeschreibung: Ortsmitte gegenüber dem Rathaus.

Meldung vom: 03.05.2018

Kurpark Bodenmais

Eine besonders beziehungsreiche Situation für die Verbindung des Kurortes mit der Welt ist hier durch die Endstation der Bahnlinie entstanden, inmitten des 1989 fertiggestellten Kurparks .Für die Bahnreisenden, die mit der „Waldbahn“ anreisen, beginnt der Urlaub bereits bemi Aussteigen auf der Promenade. Das 2,35 Hecktar große Gelände stellt mit seinen beschaulichen Aufenthalts- und Spielbereichen, den vielfältig gestalteten Pflanz- und Wasserflächen sowie Brücken und Wegen eine wichtige Verbindung zwischen dem Kurparkbad, den alten Kuranlagen, dem Rathaus mit Kurverwaltung, der Bahnhofstraße und dem neugestalteten Marktplatz im alten Ortskern dar. Man wollte die den Ort prägende, historische Bahnhofsituation insgesamt erhalten, eines der früheren Bahngleise wurden zum Teichbecken umgestaltet.

Wegbeschreibung
Ortsmitte, unmittelbar hinter dem Rathaus, auf dem Bahnhofsgelände, das auch Ausgangspunkt für den Besuch der Rißlochfälle ist (ZWW 2).

Weitere Informationen:
Bodenmais Tourismus
Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Tel.: 09924 778135, Fax  09924 778150
E-Mail: info@bodenmais.de

Meldung vom: 10.12.2018

Naturdenkmal Hochfall

Eine etwa 1 km lange, weitgehend natürlich erhaltene Fließstrecke des Moosbaches wurde hier, nördlich von Oberlohwies 1965 als Naturdenkmal ausgewiesen. Der Moosbach, dessen Quellgebiet zwischen dem Kleinen Arber und dem Enzian liegt, rauscht hier über mehrere eindrucksvolle Wasserfälle steil zu Tal. Vom Wanderweg aus, der den Bach auch auf einer Brücke ü;berquert, lässt sich dies gut beobachten.
Im Laufe der Jahrtausendwende hat das Wasser im Gestein (Gneis) mehrere Kessel ausgehöhlt. Gut sind im Fels auch die Verlagerungen des Bachbettes am oberen Beginn der Wasserfälle zu erkennen. Das Naturschauspiel, das hier im Fels eingraviert ein Stück Erdgeschichte schrieb, gehört mit zu den sehenswürdigsten grünen Perlen des Landkreises Regen. Es sollte in keiner Tourenplanung der Urlaubsgäste in der Arberregion fehlen.

Wegbeschreibung:
Ca. 2,3 km LL nord-nordwestlich der Kapelle (Kötztinger Straße) und ca. 1,5 km nördlich Mooshof. Ab Mooshof Rundwanderweg 3 (Hochfall von unten), Rundwanderweg 8 (Hochfall von oben). Ab Bodenmais (Kapelle) Rundweg 3 oder ZWW 6, mit Parkmöglichkeit an der Riedlbergstraße nördlich der Wasserfälle, dann südlich abbiegen auf Rundwanderweg 8.

Weitere Informationen bei:
Bodenmais Tourismus
Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Tel.: 09924 778135, Fax 09924 778150
E-Mail: info@bodenmais.de
www.bodenmais.de

Meldung vom: 30.04.2018

Naturschutzgebiet Rißloch

In einem eiszeitlichen, auffällig ausgeprägten Gebirgseinschnitt mit schroffen Felswänden stürzt der Rißbach, der sich hier mit dem Schwellbach vereinigt, steil zu Tal. Dabei durchquert er in mehreren Kaskaden die wilde Felsschlucht, die von naturnahen Buchen-, Ahorn- und Fichtenwäldern begleitet wird. Am unteren Ende der sich von Ost nach West öffnenden Schlucht knickt der Rißbach, gelenkt durch die Gebirgsformationen, fast rechtwinkelig nach Süden in Richtung Bodenmais ab, wo er, verstärkt um weitere Bachzuläufe, im Ort ein Elektrizitätswerk speist. Das „Rißloch“ mit seinen“Rißlochfällen“ den größten Wasserfällen im Bayerischen Wald und einer Flläche von 32,9 Hektar, wurde schon 1939 unter Naturschutz gestellt. Es gehört – neben dem ND Hochfall – zu den absoluten Höhepunkten im erlebnisreichen Angebot der Wälder in der Arberregion. Die Hochweiden (Schachten) und imposanten Felsformationen, die klaren Quellen und romantischen Gebirgsbachtäler kann sich der Wanderer, hier auf der Bodenmaiser „Sonnen-Seite“ des Arbermassivs – ganz für sich allein – Schritt um Schritt erobern.

Wegbeschreibung
Gut 1,5 km LL nord-nordöstlich Ortskern Bodenmais (Kreuzung/Verkehrsampel). ZWW 2 Richtung Arbergipfel ab Kreuzung Bahnhofstraße/Arberseestraße, oder RWW 2 ab Kötztinger Straße.

Weitere Informationen bei:
BodenmaisTourismus
Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Tel.: 09924/7781-35, Fax: 09924/7781-50
E-Mail: info@bodenmais.de
www.bodenmais.de

Meldung vom: 03.05.2018

Der Teufelstisch

Der Sage nach soll der Teufelstisch dem Teufel als Mittagstisch gedient haben, bis ihn das Mittagsläuten eines Einsiedlers von der Oberbreitenau verjagte. Solche Felsstapel finden sich vereinzelt auch in anderen bayerischen Grenzgebirgen aus Granit, z. B. im Fichtelgebirge, im Steinwald oder im Dreisesselmassiv. Diese eigenartigen Felsformationen, die an Stapel von Matratzen oder Wollsäcken erinnern, beruhen auf der sogenannten „Wollsackverwitterung“ des Granit: Die regellose Anordnung seiner Mineralkörner aus Quarz, Feldspat und Glimmer und ein dichtes inneres Kluftnetz bewirken, dass er sich im Gegensatz zu Gneisen nach allen Seiten spalten lässt. Verwitterungskräfte greifen bevorzugt an Kanten und kaum erkennbaren Klüften an und zerlegen den Fels allmählich in platten- oder sackförmige Gebilde, die den Jahrtausende alten Zerfallsprozess dokumentieren.

Wegbeschreibung:
Auf der Straße von Bischofsmais nach Habischried, rechts im Wald gelegen, am Rundwanderweg 7.

Meldung vom: 03.05.2018

Oberbreitenau mit Dorfruinen

Mehr als 400 Jahre sind vergangen, seitdem die ersten acht Siedler nach Zustimmung durch den Grundherren über die Breitenau und Bischofsmais, Reichsfreiherrn Johannes VIII. Sigmund von Degenberg zu Schwarzach, die Hochfläche der Oberbreitenau besiedelten. Dabei entstand auch eine einfache Waldglashütte. Ab 1925 begann die Wüstlegung der zuletzt 9 Anwesen nach Verkauf an den Staat. Die letzten Bewohner verließen den Ort 1956. 1991/92 erfolgte durch die Gemeinde Bischofsmais die Freilegung einzelner Höfe, darunter die Anwesen Pledl, Knogl, Saller, Wöß und Holzbauer. Durch Privatinitiative wurde 1999 auch das Aigner-Haus ausgegraben und die Grundmauerreste freigelegt. Bewohnt ist heute noch das Landshuter Haus, der ehemalige Greil-Hof, der dem Bayerischen Waldverein als bewirtschaftetes Berghaus dient (Aussichtsplatz). Die Bemühungen um die Freistellung dieses für den Mittleren Bayerischen Wald und den Landkreis eher seltenen Hochlagendorfes und seiner ehemaligen Ortsflur wurden von der Bayerischen Staatsforstverwaltung u. a. durch intensive Abholzungen unterstützt. Damit konnte auch das dortige Hochmoor (ND) wieder freigestellt werden.

Wegbeschreibung
Ca. 3,3 km LL westl. Bischofsmais/Ortskern. Ab Bischofsmais ZWW 16 südwestl. bis Hermannsried, dort ZWW 10 in nordwestl. Ri. zum Ziel. Ab Wastlsäge ZWW 12, auch Teilstrecke von ZWW 11 bis Landshuter Haus. Ab Unterbreitenau (PP) RWW 4 um den Geißkopf herum, bis Anschluß ZWW 8, 11 oder 12.

Weitere Informationen:
Tourist-Information Bischofsmais
Hauptstraße 34, 94253 Bischofsmais
Tel.: 09920/940-444 Fax: 09920/940-440
E-Mail: touristikinformation@bischofsmais.de
www.bischofsmais.de

Meldung vom: 03.05.2018

Die Burggrafenrieder Senke

Als Relikt der früheren Landnutzung in einer feuchten Senke entwickelten sich die parzellierten Felder und Weideflächen zu Ödland, das mangels weiterer Bewirtschaftung immer stärker verbuschte und teils aufgeforstet wurde. Zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Feuchtwiesen wurden Ende der 90er Jahre größere Fichtenbestände entfernt, was nur durch die entgegenkommende Haltung der Grundeigentümer möglich wurde. Gleichzeitig wurde im Rahmen eines Pilotprojektes mit genügsamen Hochland-Rindern der früher typische Weidebetrieb wieder aufgenommen. Durch Unterdrückung des Gehölzaufwuchses in Folge regelmäßiger Beweidung können diese überlieferten, für das örtliche Landschaftsbild typischen Flurformen nun als offenes Grünland erhalten und vielen der daran angepaßten, zum Teil seltenen Pflanzenund Tierarten das überleben gesichert werden.

Wegbeschreibung
Talsenke zwischen Habischried und Burggrafenried. RWW 3 ab Ortsmitte Bischofsmais Richtung Habischried. Ab Habischried links nach Burggrafenried (RWW 7)

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Bischofsmais
Hauptstraße 34, 94253 Bischofsmais
Tel.: 09920/940-444 Fax: 09920/940-440
E-Mail: touristikinformation@bischofsmais.de
www.bischofsmais.de

Meldung vom: 30.04.2018

Naturdenkmal Linde

Diese mehr als 600-jährige Linde (P) mit einem Stammumfang von über 6 Metern und einer Höhe von etwa 25 Metern, zählt zu den ältesten und zugleich mächtigsten Bäumen im Landkreis. Zusammen mit dem benachbarten Wohngebäude (P), dem Hatzinger Hof (BauD), und den ebenso erhaltenswerten, großen Eschen finden wir hier ein wohl einmaliges historisches Hof-Ensemble vor. Der Baum, der bereits von 1965 bis 1970 unter Schutz stand, wurde nach einer umfangreichen Sanierung im Jahre 1972 wieder als Naturdenkmal ausgewiesen. Nach der Baumsanierung und dem Abriß kleinerer landwirtschaftlicher Nebengebäuden kann dieser uralte Hofbaum wieder voll zur Geltung kommen.

Wegbeschreibung
Ca. 1 km LL nordwestlich des alten Ortskerns. Unmittelbar vor dem Grenzübergang (B11) links bergauf Richtung Kötzting-Bayerisch Häusl-Brennes, nach ca. 600 m bei Bayerisch Häusl die einmündende Straße links bergab, bis zum Hof mit Linde.
Tourist-Information Bayerisch Eisenstein
Schulbergstraße 1, 94252 Bayerisch Eisenstein
Tel.: 09925/9403-16 Fax: 09925/478
Email: info@bayerisch-eisenstein.de
www.bayerisch-eisenstein.de

Meldung vom: 03.05.2018

Naturschutzgebiet Großer Arbersee

Naturschutzgebiet Großer ArberseeAls Rest eines eiszeitlichen Karsees hat sich der Große Arbersee bis heute erhalten. Neben dem Kleinen Arbersee finden sich im Landkreis nur mehr hier derartige Schwingrasengesellschaften. Schon 1939 wurden der Große Arbersee und die Arberseewand mit 157 Hektar als größtes Naturschutzgebiet im ArberLand ausgewiesen. Mit der zunehmenden natürlichen Versauerung durch Huminsäuren aus den Abflüssen der umliegenden Nadelwälder, verstärkt durch sauren Regen , ist im See allerdings ein Leben für Fische unmöglich. Ähnlich den Bedingungen in Mooren hat sich hier eine hochspezialisierte Gesellschaft säurevertäglicher Pflanzen und weniger Insektenarten etabliert. Unter wissenschaftlicher Anleitung haben Tauchsportler den See erforscht und dokumentiert: Cletus Weilner, Die Eiszeitseen des Bayerischen Waldes, Regen (1997).

Wegbeschreibung:
ca. 4 km LL südwestlich Bayer. Eisenstein-Verkehrsamt. Ab B 11 Zwiesel-Bayer. Eisenstein über Regenhütte zum Brennes grenzt der See etwa 40 m an die Staatsstraße, die Parkplätze und den Rundweg an. Fernwanderweg E6 (Ostsee-Wachau-Adria) ab Bayer. Eisenstein über Arbersee zum Arbergipfel und Zielwanderweg 8 Bayer. Eisenstein-Arbersee.

Tourist-Information Bayerisch Eisenstein
Schulbergstr. 1
Tel. 09925/327, Fax 478
E-Mail: info@bayerisch-eisenstein.de
www.bayerisch-eisenstein.de

Meldung vom: 03.05.2018

Neue Fahrzeugpapiere

Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober 2005, Fahrzeugschein und -brief werden abgelöst.

Ab dem 1. Oktober 2005 werden im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Aus dem Fahrzeugschein wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1,
der Fahrzeugbrief heißt künftig Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden !

Ganz wichtig bei der Einführung der neuen Dokumente ist, dass Sie Ihre bisherigen Papiere nicht umtauschen müssen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Die neuen Papiere erhalten Sie wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden, dann werden ab 1.Oktober 2005 nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ausgestellt.

Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.

Freiwilliger Austausch geht leider nicht!
Ein reiner Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt leider nicht in Betracht. Es wird nur ausgetauscht, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.

Wesentliche Änderungen durch die neuen Papiere.
Der Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist künftig nummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.
Die Nummer des Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, also der bisherige Fahrzeugbrief, wird ebenso eingetragen. Damit gehören diese Unterlagen also auch nach außen erkennbar zusammen. Die Daten in beiden Teilen müssen übereinstimmen.

Im Teil 2 sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil 1, wie früher in der Zulassung / im Fahrzeugschein, wesentlich ausführlicher.

Anpassung an europäisches Recht
Die Ablösung der alten Unterlagen hängt mit der Harmonisierung der deutschen Regelungen an europäisches Recht zusammen.

 

Meldung vom: 09.06.2017

Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV

Am 01.03.2007 tritt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft, welche die bisherige Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) größtenteils ablöst.
Die FZV soll im Bereich der Zulassung unter anderem die Vorraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation insbesondere zwischen den Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Versicherungsgesellschaften (z. B. Wegfall der Versicherungsbestätigungen in Papierform bis zum Jahr 2008) schaffen.

Aber auch viele Regelungen bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen wurden geändert.
Die wichtigsten Änderungen wie folgt im Überblick:

Standortzulassung:
Zukünftig ist nicht mehr der Standort des Fahrzeuges für die Zusändigkeit der Zulassungsbehörde maßgeblich, sondern bei Privatpersonen der Hauptwohnsitz und bei Firmen der Firmensitz bzw. der Sitz einer Zweigstelle. Eine Zulassung am Ort des Nebenwohnsitzes ist nicht mehr möglich.

Außerbetriebsetzung:
Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung, sondern es gibt nur noch eine Außerbetriebssetzung.
Bei der Außerbetriebsetzung erlischt die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Für eine spätere Wiederzulassung kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Für die zwingend erforderlichen Angaben zur Außerbetriebsetzung steht ein Vordruck zur Verfügung, der vom Halter unterschrieben werden muss. Dieser gilt auch als Vollmacht.

Wiederzulassung / Verlängerung der 18-monatigen Stilllegungsfrist
Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endgültig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erhöht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist für eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit fällig war. Bisher war bereits nach 18 monatiger Stilllegung ein „Vollgutachten“ nach § 21 StVZO erforderlich.
Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbestätigung).

Neuzulassung:
Der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung durch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten ist zwingend zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) erforderlich.

Rote Händlerkennzeichen:
Die roten Kennzeichen dürfen künftig nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu nichtbetrieblichen Zwecken ist nicht mehr zulässig (z. B. Verleih an eine Privatperson zu deren freien Verwendung).
„Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht mehr als Probefahrten anerkannt.
Für Probefahrten wegen Kaufabsicht dürfen die Roten Kennzeichen aber weiterhin verwendet werden.

Oldtimer:
Die Anerkennung als Oldtimer setzt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 30 Jahren voraus. Dies gilt nicht nur wie bisher für das sog. „H-Kennzeichen“, sondern ausnahmslos auch für die Roten Oldtimerkennzeichen. Für beide Arten von Oldtimer-Kennzeichen ist ein einheitliches Gutachten nach § 23 StVZO (neu) erforderlich, welches nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden können (bisher nur vom amtl. anerkannten Sachverständigen).

 

Meldung vom: 09.06.2017