Archiv des Autors: Alexandra Weber

Der Landkreis Regen in Zahlen

Der Landkreis Regen, im Bayerischen Wald, gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern und setzt sich aus 24 kommunalen Einheiten, die sich auf einer Fläche von 97.506 ha ausdehnen, zusammen. Im Zuge der EU-Osterweiterung befindet sich der Landkreis im Herzen Europas und ist ein ideales Sprungbrett zu den Märkten in Osteuropa.

Meldung vom: 08.06.2017

Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – „Praxistag – Aktive Medienarbeit“

Smartphone, Tablets, Apps & Co. sind mittlerweile im Alltag allgegenwärtig. Welche Apps auch für die Aktive Medienarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit von Interesse sein können, sollen am „Praxistag – Aktive Medienarbeit“ in den Fokus genommen werden. Dabei geht es in erster Linie ums Kennenlernen und Selber ausprobieren verschiedener Apps, wie z.B. aus den Bereichen Foto, Film und Musik. Gearbeitet wird mit den Tablets der Medienfachberatung (iOS-basierend). Gern können an diesem Tage auch eigene Geräte mitgebracht werden, wobei es sein kann, dass bestimmte Apps, die die Medienfachberatung herausgesucht hat, fürs Android-Betriebssystem nicht verfügbar bzw. android-spezifische Features nicht bekannt sind.

Im Rahmen des Praxistages besteht auch immer wieder die Möglichkeit, bereits Selbst ausprobierte Apps dem Teilnehmerkreis kurz vorzustellen.

Ein Tag voller Praxis, an dem man natürlich selbst aktiv werden muss.

Datum: 18. Juli 2015
Uhrzeit: 10.00 – 17.00 Uhr (inkl. 1 Stunde Mittag)
Ort: Jugendzentrum Viechtach (Kollnburger Str. 16)
Teilnehmerzahl: maximal 8
Zielgruppe und Alter: ehrenamtiche Betreuer und Jugendleiter ab 15 Jahren sowie Jugendbeauftragte
Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring Regen
Kooperationspartner: Medienfachberatung Bezirksjugendring Niederbayern
Gern mitbringen: eigene Tablets samt spezielle Verbindungskabel und Adapter (!)
Leistungen: kein Teilnehmerbeitrag, Veranstaltung ist inkl. Frühstücksbrez’n, Getränke und Mittagsessen
Anmeldung: bis 15. Juli im Büro der Kommunalen Jugendarbeit (09921/601-425)
Links: Internetpräsenz Jugendzentrum Viechtach
Internetpräsenz Kreisjugendring Regen
Internetpräsenz Medienfachberatung Niederbayern

 

Meldung vom: 24.07.2019

Multiplikatorenschulung Alkoholprävention „Voll die Party“ (15.05.2012)

Der Verein Böhmwind e.V. – Initiative für suchtfreies Leben hat es sich zur Aufgabe gemacht, suchtpräventive Maßnahmen und Angebote für Kinder und Jugendliche im Landkreis Regen zu fordern und zu unterstützen. Gemeinsam mit dem Kooperationspartner, die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Regen, wird eine Multiplikatorenschulung „Voll die Party“ am 15. Mai 2012 (ganztags) durchgeführt.

Hintergrund:

Die Aktion Jugendschutz Bayern hat das Planspiel „Voll die Party“ entworfen, dies ist eine soziale Simulation oder„Erkenntnisübung“, um den sozialen Druck beim Trinken und die Auswirkungen von Alkoholmissbrauch aufzuzeigen. Das Spiel will Jugendlichen helfen, ihr Verhalten im Alltag zu reflektieren und sich mit dem Thema Gruppendruck und Risikoeinschätzung auseinander zu setzen. Das Planspiel wird für Jugendliche ab 14 Jahren empfohlen und kann mit Gruppen zwischen 15-35 Personen gespielt werden. Es eignet sich für die alkoholpräventive Arbeit in Schulen, in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit sowie zum Einsatz in Einrichtungen der Jugendhilfe.

Ziel des Seminars:

Die Multiplikatorenschulung zu „Voll die Party“ will Teilnehmer/innen Sicherheit in der Durchführung des Planspiels geben, eine qualitativ hochwertige Auswertung gewährleisten und weitere Möglichkeiten der Alkoholprävention bei Jugendlichen aufzeigen. Die Teilnahme ander Fortbildung befähigt zur Durchführung und Weitergabe des Fortbildungskonzepts.

Zielgruppen:

Lehrkräfte, Jugendsozialarbeiter an Schulen, Jugendleiter von Jugendverbänden, Fachkräfte aus der (offenen) Jugendarbeit, Suchtprävention, dem Jugendschutz und der Jugendhilfe.

Datum: 15.05.2012
Zeit: 10.00 – ca. 17.00 Uhr
Ort: VHS Regen, Amtsgerichtstr. 6 (gegenüber Parkhaus)
Kosten: kostenfrei für pädagogische Fachkräfte aus dem
Landkreis Regen (ohne Verpflegung)
Infoseite des Spiels: www.volldieparty.net

Meldung vom: 04.02.2021

Die untere Jagdbehörde informiert:

Das Landratsamt Regen informiert

Die Revierinhaber des Landkreises Regen werden gebeten, die Streckenlisten termingerecht bis längstens 05.04.2012 an die untere Jagdbehörde des Landratsamtes Regen zu senden. Die Streckenergebnisse werden u.a. für die bereits am 22.04.2012 (Altlandkreis Viechtach) bzw. 29.04.2012 (Altlandkreis Regen) stattfindenden Hegeschauen benötigt und sind bis zu diesen Terminen durch das Landratsamt noch aufzuarbeiten.

Die Formblätter für die Streckenlisten können unter folgenden Internetadresse aufgerufen und direkt per EDV ausgefüllt werden: https://www.landkreis-regen.de/formulare/440/4/2084/J/ .

Auch andere Formulare der unteren Jagdbehörde stehen im Internet unter o.g. Adresse zur Verfügung.

Meldung vom: 30.04.2018

Wildnis hautnah Erleben – Ein abenteuerliches Wochenende für Jugendliche!

Du bist zwischen 11- 15 Jahren und suchst ein Abenteuer fern ab von Computer und Fernsehen? Dann hast du an diesem Wochenende die einmalige Gelegenheit, quer durch die Wälder des Nationalparks zu streifen und die Wildnis hautnah zu erleben.

Die Tummelplatzhütte, in der wir uns während des Wochenendes aufhalten, ist auf einer ehemaligen Waldweide gelegen – schlicht aber urgemütlich ohne fließend Wasser und mit einfachen Schlaflagern ausgestattet. Hier bereiten wir gemeinsam unsere Mahlzeiten zu und beginnen unsere Unternehmungen und Entdeckungen in die Wildnis- wir werden uns ohne Karte orientieren, Unterschlupf finden, Lagerfeuer machen, Nutz- und Heilpflanzen entdecken, Wildtiere beobachten und vieles mehr …

Datum: 03. – 05. August 2012 (Fr. 12.00 – So. 16.00)
Ort: Tummelplatzhütte (südlich des Lusen)
Kosten: kostenfrei
Leistungen: Unterkunft, Vollverpflegung, Programm
Infos und Anmeldung: Nationalpark – Führungsservice
E-Mail: npservice@t-online.de
Telefon: 0700 00 77 66 55
Internet: www.nationalpark-bayerischer-wald.de

Meldung vom: 30.04.2018

Biber

Der streng geschützte Biber ist mittlerweile im Landkreis Regen wieder an vielen Flüssen und Bächen heimisch.
Als größtes europäisches Nagetier gestaltet er aktiv seinen Lebensraum und bringt damit oftmals Konflikte mit der angrenzenden Nutzung – sei es durch das Annagen und Fällen von Gehölzen oder durch den Anstau des Gewässers auf eine für den Biber ausreichende Wassertiefe.

Um ein Nebeneinander von Mensch und Biber zu ermöglichen hat der Freistaat Bayern ein Bibermanagement aufgebaut, das im Wesentlichen auf 4 Säulen basiert:

  • Information der Betroffenen durch die untere Naturschutzbehörde, Biberberater und Bibermanager
  • Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch den Biber
  • Zugriffsmaßnahmen
  • Ausgleichszahlungen

Zur Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde sind im Landkreis Regen derzeit 9 ehrenamtliche Biberberater im Einsatz, die für die Betroffenen Ansprechpartner vor Ort sind. In den meisten Fällen lässt sich so ein Nebeneinander von Mensch und Biber ermöglichen. An besonderen Brennpunkten, wie z. B. Kläranlagen oder Wasserkraftanlagen, sind aber auch Zugriffsmaßnahmen bisweilen unvermeidlich.

Meldung vom: 24.05.2018

Modellprojekt INKA („inklusive Kinder- und Jugendarbeit“) der Lebenshilfe Regen e.V.

Seit Anfang des Jahres 2015 hat sich die Lebenshilfe Kreisvereinigung Regen e.V. auf den Weg gemacht, das Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Landkreis weiter zu entwickeln. In den zurückliegenden Jahren gab es sowohl auf Landkreis- als auch auf örtlicher Ebene erste kleine Schritte hin zu mehr Inklusion in der Jugendarbeit.

Das Modellprojekt der Lebenshilfe setzt allerdings noch viel früher an. Man möchte Türen öffnen und Barrieren abbauen, damit Kinder und Jugendliche, egal ob mit oder ohne Behinderung, gemeinsam ihre Freizeit gestalten können. Die Fachkräfte der Lebenshilfe, die dieses Modellprojekt umsetzen, sehen sich vor allem als Berater und Vermittler. Darüber hinaus können sie über ihre Struktur eine Begleitung gewährleisten oder stehen selbst als Kooperationspartner zur Verfügung.

Ziel des Projektes ist es, möglichst flächendeckend mit sämtlichen Akteuren der Jugendarbeit in den Märkten, Gemeinden und Städten unseres Landkreises, eine gemeinsame Freizeitgestaltung aller Kinder und Jugendlichen vor Ort zu realisieren.

Meldung vom: 09.06.2017

Seminare Kommunale Jugendarbeit und Jugendtreffs des Landkreises – Thekendienstschulung

Seit vielen Jahren besteht im Rahmen der Qualifizierung von Ehrenamtlichen eine Kooperation zwischen den vier hauptamtlich geleiteten Jugendtreffs im Landkreis und der Kommunalen Jugendarbeit.

Ein ganzes Wochenende werden dabei ehrenamtliche Thekendienste aus den Jugendtreffs auf ihre umfangreichen Aufgaben vorbereitet.

Natürlich kommen auch bei der 2012-er-Auflage Spaß und Action nicht zu kurz.

Datum: 20. – 22. April 2012
Ort: Jugendübernachtungshaus „Salvador Allende“ Finsterau
Alter: ab 14 Jahren
Kosten: kostenfrei
Wichtig: Anmeldungen nehmen die Leiter der Jugendtreffs vor Ort entgegen!
Leistungen: Unterkunft, Vollverpflegung, Programm
Link: Internetpräsenz des Salvador-Allende-Hauses in Finsterau

Meldung vom: 03.05.2018

„Wahl-O-Mat“ zur Europawahl ist online

Die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland wählen am 25. Mai 2014 das Europäische Parlament. Der BJR ruft alle jungen Menschen in Bayern dazu auf, ihre Stimme für Europa abzugeben – denn europäische Politik wirkt sich auch auf die Jugendarbeit der EU-Mitgliedsländer aus.

Mit einem Klick zum Wahl-O-Mat kann man seine Standpunkte mit denen, der 25 zur Wahl stehenden Parteien abgleichen.
Dabei ist der Wahl-O-Mat keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.

Meldung vom: 11.03.2025

Staatliche Realschule Viechtach

Die Staatliche Realschule bietet den Schülerinnen und Schülern mehrere Ausbildungsrichtungen: den mathematisch-technischen, den wirtschaftlichen und den Sprachzweig, ab dem Schuljahr 2011/12 auch einen Zweig mit Schwerpunkt Musik.

Außerdem können sie bereits in der 5. Klasse in eine Bläserklasse eintreten, in der sie ein Blasinstrument und Orchesterspiel erlernen.
Neben der Vermittlung einer soliden Bildung, welche die Schüler auf das Berufsleben, aber auch auf weiterführende Schulen gut vorbereitet, ist auch die Förderung von Talenten besonders wichtig. Musische, kreative, technische, soziale und sportliche Fähigkeiten werden vermittelt und gefördert. Das umfangreiche Wahlfachangebot (von Medienkunst über Sprachen, Kochen, Textilem Gestalten über Theater und Schülerzeitung „`s Viechtacher Woidschratzl“ bis zum Stützpunkt Fußball) wird von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt.

Eine Nachhilfeaktion „Schüler helfen Schülern“ sowie Ergänzungsunterricht durch Lehrkräfte unterstützen Schüler, die Lernstoff aufholen wollen.

Die Realschule vermittelt Wissen, aber auch Schlüsselqualifikationen, wie Hilfsbereitschaft, Höflichkeit, Pünktlichkeit, Teamfähigkeit.
In dem kürzlich renovierten und sehr gut ausgestatteten Schulhaus können Schüler und Lehrer unter besten Bedingungen arbeiten. Schule macht hier Freude!

Meldung vom: 30.08.2017

Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Hamburg ahoi“

Wir machen einen 2. Versuch mit…
„Moin, moin in Hamburg!“ Die Hansestadt im Norden unseres Landes wartet auf Dich mit einem abwechslungsreichen Programm – eine Mischung aus Sightseeing und Action!
Das Beste daran: Du wirst selbst zum Akteur, denn gemeinsam in der Gruppe werdet Ihr über Euer Programm entscheiden!

Nachdem die Millionenstadt mit unzähligen Highlights wartet, haben wir im Vorfeld eine kleine Vorauswahl getroffen. Mögliche „Bausteine“ sind: StreetArt-Tour, Hafenrundfahrt, Miniaturwunderland oder eine „Millerntorführung“. Und keine Angst, Zeit zum Bummeln und Shoppen haben wir auch eingeplant.

Untergebracht sind wir übrigens in einer Jugendherberge mittenmang* in Hamburg.

* mittendrin auf Hamburgisch

Datum: 08. – 13.06.2017
Ort: Hamburg
Alter: ab 14 Jahren
Kosten:

175,00 € für Jugendliche aus Regen, Viechtach, Zwiesel und Bodenmais
215,00 € für Jugendliche aus allen anderen Gemeinden des Landkreises
Info: in Kooperation mit dem Jugendtreff „Underground“ Bodenmais, dem Jugendcafé Zwiesel, der Gemeindejugendarbeit Regen und der Stadtjugendarbeit Viechtach
Leistungen: Transfer, Unterkunft, Halbpension, Programm, Infobrief, qualifizierte Betreuung
Wichtig:
Diese Fahrt findet in Kooperation mit den Städten/Gemeinden Viechtach, Regen, Zwiesel und Bodenmais statt. Wer aus einer dieser Städte/Gemeinden ist, kann sich vor Anmeldestart (06. Februar 2017) vormerken lassen!

Meldung vom: 05.02.2018

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Fa. Granitwerk Prünst GmbH

Az.: 33-171-01

Immissionsschutzgesetze;

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);

Die Firma Granitwerk Prünst GmbH, Im Teisnachtal 30, 94239 Ruhmannsfelden hat mit Schreiben vom 04.07.2016, Antrag auf Erweiterung der Abbautiefe des bestehenden Steinbruchs auf den Grundstücken (ggf. TF) der Fl. Nrn. 634/2, 644/2 der Gemarkung Patersdorf, sowie den Grundstücken (ggf. TF) der Fl. Nrn. 607/1, 1130/3, 1133, 1134, 1135 1137 und 1138/2 der Gemarkung Ruhmannsfelden gestellt.

Bei der beantragten Anlage ist nach § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. mit Nr. 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Vorprüfung war durch die Behörde eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien vorzunehmen und festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und insofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher abgesehen werden.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.

Nähere Informationen können beim Landratsamt Regen, Sachgebiet 33, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Tel. 09921/601-311, eingeholt werden.

Regen, 22.09.2016

LANDRATSAMT

gez.

Kraus

Oberregierungsrat

 

Meldung vom: 12.06.2017

Vollzug der Immissionsschutzgesetzte;

Vollzug der Immissionsschutzgesetze;

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der Verordnung über genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV), und des Bayer. Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG);

Antrag nach § 4 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in einer Lagerhalle durch die Fa. Max Streicher GmbH & Co. KG aA, Schwaigerbreite 17, 94469 Deggendorf, für den Standort in 94265 Patersdorf, Wildtierstraße 17, auf der Fl.-Nr. 1071 der Gemarkung Patersdorf

Öffentliche Bekanntmachung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Mit Bescheid des Landratsamtes Regen vom 15.09.2016, Az. 33-171-01, wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das o.g. Vorhaben mit Nebenbestimmungen erteilt.

Der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides werden hiermit gem. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) öffentlich bekannt gemacht.
Ferner wird der Bescheid gem. § 10 Abs. 8a BImSchG mit den zugehörigen BVT-Merkblättern im Internet veröffentlicht

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheides hat folgenden Wortlaut:

I. Genehmigung nach § 4 BImSchG

Der Firma Max Streicher GmbH & Co. KG aA wird die Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb folgender immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen für den Standort in 94265 Patersdorf, Wildtierstraße 17, auf der Fl. Nr. 1071 der Gemarkung Patersdorf erteilt:

  • Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtkapazität von 50 Tonnen oder mehr (§ 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV- i. m. V. Nr. 8.12.1.1 des Anhang 1 zur 4. BImSchV)
  • Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtkapazität von 100 Tonnen oder mehr (§ 1 Abs. 1 der 4. BImSchV i. m. V. Nr. 8.12.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV)
  1. Die Genehmigung schließt andere, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein, insbesondere:
    • die baurechtliche Genehmigung gem. Art 59 Abs. 1 BayBO
  2. Die Genehmigung erlischt, wenn die Anlage innerhalb von drei Jahren nach Zustellung dieses Bescheides nicht in Betrieb genommen worden ist. Ferner erlischt die Genehmigung, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist.
  3. Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes III dieses Bescheides gebunden.

II. Planunterlagen
Dieser Genehmigung liegen folgende, mit dem Genehmigungsvermerk des Landratsamtes Regen vom 15.09.2016 versehenen Antrags-/Planunterlagen und Beschreibungen zugrunde, die zugleich Bestandteil dieses Bescheides sind:

III. Nebenbestimmungen
Die Nebenbestimmungen enthalten Festlegungen zu folgenden Genehmigungstatbeständen:
Baurecht und Brandschutz, Immissionsschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Wasserrecht, Arbeitsschutz, Naturschutz

IV. Konzentrationswirkung 
Die Genehmigung schließt andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, insbesondere nach dem Baurecht (Baugenehmigung nach BayBO) mit ein.

V. Störfallverordnung
Die in Anhang I, Spalte 4 und 5 der Störfall-Verordnung – 12. BImSchV genannten Mengenschwellen werden nicht erreicht. Die Anlage unterliegt nicht der Störfallverordnung

VI. Kosten
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg,Postfachanschrift: 11 01 65,Hausanschrift: Haidplatz 1,93047 Regensburg,

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
  • Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides* und seine Begründung liegt zwei Wochen lang, vom 21.09.2016 bis einschließlich dem 04.10.2016, im Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 BImSchG).

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG ist der Genehmigungsbescheid unter Hinweis auf die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen.

Die Genehmigung ist einzusehen unter Bescheid

BVT-Merkblätter: derzeit sind keine BVT Merkblätter vorhanden

* Aus Gründen des Datenschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können Passagen des Bescheides geschwärzt sein.

Regen, den 19.09.2016

Landratsamt

Kraus

Oberregierungsrat

 

Meldung vom: 12.06.2017

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Schwarzen Regen

(betroffene Gemeinden: Prackenbach, Viechtach, Geiersthal, Drachselsried, Böbrach, Teisnach, Regen, Langdorf, Zwiesel);

Hinweis auf Bekanntmachung

Das Landratsamt Regen hat die unten stehende Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Schwarzen Regen erlassen. Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt Nr. 14/2016 vom 30.06.2016 und tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Verordnung wird zusammen mit den Planunterlagen bei den Gemeinden Prackenbach, Viechtach, Geiersthal, Drachselsried, Böbrach, Teisnach, Regen, Langdorf und Zwiesel sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 215, zur Einsichtnahme niedergelegt.

Meldung vom 01.07.2016

» Verordnung vom 28.06.2016

» Detailkarte D71

» Detailkarte D72

» Detailkarte D73

» Detailkarte D74

» Detailkarte D75

» Detailkarte D76

» Detailkarte D77

» Detailkarte D78

» Detailkarte D79

» Detailkarte D80

» Detailkarte D81

» Detailkarte D82

» Deatilkarte D83

» Detailkarte D84

» Detailkarte D85

» Detailkarte D86

» Detailkarte D87

» Detailkarte D88

» Detailkarte D89

» Detailkarte D90

» Detailkarte D91

» Detailkarte D92

» Detailkarte D93

» Detailkarte D94

» Detailkarte D95

» Detailkarte D96

» Detailkarte D97

» Detailkarte D98

» Übersichtskarte U8

» Übersichtskarte U9

Meldung vom: 21.10.2024

Kreiskrankenhäuser

Der Landkreis Regen hat bis Ende 2000 die beiden Kreiskrankenhäuser in Viechtach und Zwiesel als Regiebetrieb geführt (Art. 51 Abs.3 Nr.1 LkrO und Art. 25 Abs.1 Ziff.1 BayKrG).

Am 28.07.1999 beschloss der Kreistag des Landkreises Regen, die Krankenhäuser ab 01.01.2001 in der Rechtsform eines selbständigen Kommunalunternehmens (SKU) zu führen.

Arberlandkliniken Zwiesel – Viechtach

Arberlandklinik Viechtach
Karl-Gareis-Str. 31, 94234 Viechtach,
Tel. 09942 200, Fax 09942 20-159
E-Mail:info-v@arberlandkliniken.de
Internet: www.arberlandkliniken.de

Arberlandklinik Zwiesel
Arberlandstr. 1, 94227 Zwiesel
Tel. 09922 990, Fax 09922 99321
E-Mail: info-z@arberlandkliniken.de
Internet: www.arberlandkliniken.de

 

Meldung vom: 31.10.2023