Archiv des Autors: Alexandra Weber

Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – „Praxistag – Aktive Medienarbeit“

Smartphone, Tablets, Apps & Co. sind mittlerweile im Alltag allgegenwärtig. Welche Apps auch für die Aktive Medienarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit von Interesse sein können, sollen am „Praxistag – Aktive Medienarbeit“ in den Fokus genommen werden. Dabei geht es in erster Linie ums Kennenlernen und Selber ausprobieren verschiedener Apps, wie z.B. aus den Bereichen Foto, Film und Musik. Gearbeitet wird mit den Tablets der Medienfachberatung (iOS-basierend). Gern können an diesem Tage auch eigene Geräte mitgebracht werden, wobei es sein kann, dass bestimmte Apps, die die Medienfachberatung herausgesucht hat, fürs Android-Betriebssystem nicht verfügbar bzw. android-spezifische Features nicht bekannt sind.

Im Rahmen des Praxistages besteht auch immer wieder die Möglichkeit, bereits Selbst ausprobierte Apps dem Teilnehmerkreis kurz vorzustellen.

Ein Tag voller Praxis, an dem man natürlich selbst aktiv werden muss.

Datum: 18. Juli 2015
Uhrzeit: 10.00 – 17.00 Uhr (inkl. 1 Stunde Mittag)
Ort: Jugendzentrum Viechtach (Kollnburger Str. 16)
Teilnehmerzahl: maximal 8
Zielgruppe und Alter: ehrenamtiche Betreuer und Jugendleiter ab 15 Jahren sowie Jugendbeauftragte
Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring Regen
Kooperationspartner: Medienfachberatung Bezirksjugendring Niederbayern
Gern mitbringen: eigene Tablets samt spezielle Verbindungskabel und Adapter (!)
Leistungen: kein Teilnehmerbeitrag, Veranstaltung ist inkl. Frühstücksbrez’n, Getränke und Mittagsessen
Anmeldung: bis 15. Juli im Büro der Kommunalen Jugendarbeit (09921/601-425)
Links: Internetpräsenz Jugendzentrum Viechtach
Internetpräsenz Kreisjugendring Regen
Internetpräsenz Medienfachberatung Niederbayern

 

Meldung vom: 24.07.2019

Modellprojekt INKA („inklusive Kinder- und Jugendarbeit“) der Lebenshilfe Regen e.V.

Seit Anfang des Jahres 2015 hat sich die Lebenshilfe Kreisvereinigung Regen e.V. auf den Weg gemacht, das Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Landkreis weiter zu entwickeln. In den zurückliegenden Jahren gab es sowohl auf Landkreis- als auch auf örtlicher Ebene erste kleine Schritte hin zu mehr Inklusion in der Jugendarbeit.

Das Modellprojekt der Lebenshilfe setzt allerdings noch viel früher an. Man möchte Türen öffnen und Barrieren abbauen, damit Kinder und Jugendliche, egal ob mit oder ohne Behinderung, gemeinsam ihre Freizeit gestalten können. Die Fachkräfte der Lebenshilfe, die dieses Modellprojekt umsetzen, sehen sich vor allem als Berater und Vermittler. Darüber hinaus können sie über ihre Struktur eine Begleitung gewährleisten oder stehen selbst als Kooperationspartner zur Verfügung.

Ziel des Projektes ist es, möglichst flächendeckend mit sämtlichen Akteuren der Jugendarbeit in den Märkten, Gemeinden und Städten unseres Landkreises, eine gemeinsame Freizeitgestaltung aller Kinder und Jugendlichen vor Ort zu realisieren.

Meldung vom: 09.06.2017

Naturschutzgebiet Großer Arbersee

Naturschutzgebiet Großer ArberseeAls Rest eines eiszeitlichen Karsees hat sich der Große Arbersee bis heute erhalten. Neben dem Kleinen Arbersee finden sich im Landkreis nur mehr hier derartige Schwingrasengesellschaften. Schon 1939 wurden der Große Arbersee und die Arberseewand mit 157 Hektar als größtes Naturschutzgebiet im ArberLand ausgewiesen. Mit der zunehmenden natürlichen Versauerung durch Huminsäuren aus den Abflüssen der umliegenden Nadelwälder, verstärkt durch sauren Regen , ist im See allerdings ein Leben für Fische unmöglich. Ähnlich den Bedingungen in Mooren hat sich hier eine hochspezialisierte Gesellschaft säurevertäglicher Pflanzen und weniger Insektenarten etabliert. Unter wissenschaftlicher Anleitung haben Tauchsportler den See erforscht und dokumentiert: Cletus Weilner, Die Eiszeitseen des Bayerischen Waldes, Regen (1997).

Wegbeschreibung:
ca. 4 km LL südwestlich Bayer. Eisenstein-Verkehrsamt. Ab B 11 Zwiesel-Bayer. Eisenstein über Regenhütte zum Brennes grenzt der See etwa 40 m an die Staatsstraße, die Parkplätze und den Rundweg an. Fernwanderweg E6 (Ostsee-Wachau-Adria) ab Bayer. Eisenstein über Arbersee zum Arbergipfel und Zielwanderweg 8 Bayer. Eisenstein-Arbersee.

Tourist-Information Bayerisch Eisenstein
Schulbergstr. 1
Tel. 09925/327, Fax 478
E-Mail: info@bayerisch-eisenstein.de
www.bayerisch-eisenstein.de

Meldung vom: 03.05.2018

Arberland Verkehr startet erstes Rufbus Haltestellengewinnspiel

Rufbus Gewinnspiel – Haltestellen

Regen. Noch keine Rufbus Haltestelle entdeckt? So sieht die Haltestelle aus.

HIER GEHTS ZUM GEWINNSPIEL

Bei dem Arberland Verkehr Gewinnspiel haben Sie die Chance auf je einen von drei Gutscheinen für eine Landkreis-Zehnerkarte der RBO für unseren Rufbus und den regulären RBO-Busverkehr im Landkreis Regen.

Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Teilnahme am Spiel die Teilnahmebedingungen an. Jeder Teilnehmer hat nur eine Gewinnchance.

GEWINNCHANCE VERDOPPELN: Schickt uns ein Bild unserer Rufbus-Haltestellen mit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Sie bei einem Gewinn im Internet und in der Presse veröffentlicht werden.

Teilnahmeschluss ist am Mittwoch, 22. Juni 2016.

Die Gewinner werden telefonisch, per E-Mail oder per Post benachrichtigt.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter www.arberland-verkehr.de

Meldung vom: 02.11.2021

E-Tankstelle am Landratsamt Regen in Betrieb

Die Stromtankstelle am Landratsamt Regen ist in Betrieb gegangen.
Sie befindet sich am Parkplatz zwei, hinter dem Landratsamt Regen. Dort können nun auch E-Autos aus dem E-Wald-Programm betankt werden.

Meldung vom: 08.06.2017

Lindenalle Grünbichl bei Kirchdorf im Wald

Diese Allee stellt einen abgetrennten Abschnitt der 1912 ausgebauten, alten Ostmarkstraße zwischen Kirchdorf im Wald und Grünbichl dar und wird von 15 noch erhaltenen Winterlinden aus dieser Zeit markiert. Zusätzlich verleihen sie dem Orts- und Landschaftsbild einen besonderen, unverkennbaren Reiz und sind wichtiger Lebensraum für die Vogelwelt.
1990 wurde die Allee als Naturdenkmal unter Schutz gestellt und Anfang der 90er Jahre durch Mitglieder des Gartenbauvereins Kirchdorf intensiv gepflegt und saniert. Auf dem gegenüberliegenden Abschnitt der alten Ostmark-Strasse liegt die (Ortszufahrt nach Schlag) befinden sich noch einzelne, ebenso alte Linden und Bergahorne.
Baumalleen stammen meist aus der Zeit der Pferdekutschen, als noch schattige Straßenabschnitte im Sommer sehr willkommen waren. Zusätzlich verleihen sie dem Orts- und Landschaftsbild einen besonderen, unverkennbaren Reiz und sind wichtiger Lebensraum für die Vogelwelt.
Wegbeschreibung:
Von Regen aus auf der B 85 Richtung Passau, Abfahrt Kirchdorf im Wald/Klingenbrunn. Nach gut 200 m linker Hand.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Kirchdorf im Wald
www.kirchdorf-im-wald.de
Marienbergstrasse 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Altautoverordnung

Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)

Welche Kosten entstehen

  • EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises

 

Meldung vom: 09.06.2017

Der Landkreis Regen in Zahlen

Der Landkreis Regen, im Bayerischen Wald, gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern und setzt sich aus 24 kommunalen Einheiten, die sich auf einer Fläche von 97.506 ha ausdehnen, zusammen. Im Zuge der EU-Osterweiterung befindet sich der Landkreis im Herzen Europas und ist ein ideales Sprungbrett zu den Märkten in Osteuropa.

Meldung vom: 08.06.2017

Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV

Am 01.03.2007 tritt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft, welche die bisherige Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) größtenteils ablöst.
Die FZV soll im Bereich der Zulassung unter anderem die Vorraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation insbesondere zwischen den Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Versicherungsgesellschaften (z. B. Wegfall der Versicherungsbestätigungen in Papierform bis zum Jahr 2008) schaffen.

Aber auch viele Regelungen bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen wurden geändert.
Die wichtigsten Änderungen wie folgt im Überblick:

Standortzulassung:
Zukünftig ist nicht mehr der Standort des Fahrzeuges für die Zusändigkeit der Zulassungsbehörde maßgeblich, sondern bei Privatpersonen der Hauptwohnsitz und bei Firmen der Firmensitz bzw. der Sitz einer Zweigstelle. Eine Zulassung am Ort des Nebenwohnsitzes ist nicht mehr möglich.

Außerbetriebsetzung:
Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung, sondern es gibt nur noch eine Außerbetriebssetzung.
Bei der Außerbetriebsetzung erlischt die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Für eine spätere Wiederzulassung kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Für die zwingend erforderlichen Angaben zur Außerbetriebsetzung steht ein Vordruck zur Verfügung, der vom Halter unterschrieben werden muss. Dieser gilt auch als Vollmacht.

Wiederzulassung / Verlängerung der 18-monatigen Stilllegungsfrist
Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endgültig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erhöht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist für eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit fällig war. Bisher war bereits nach 18 monatiger Stilllegung ein „Vollgutachten“ nach § 21 StVZO erforderlich.
Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbestätigung).

Neuzulassung:
Der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung durch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten ist zwingend zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) erforderlich.

Rote Händlerkennzeichen:
Die roten Kennzeichen dürfen künftig nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu nichtbetrieblichen Zwecken ist nicht mehr zulässig (z. B. Verleih an eine Privatperson zu deren freien Verwendung).
„Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht mehr als Probefahrten anerkannt.
Für Probefahrten wegen Kaufabsicht dürfen die Roten Kennzeichen aber weiterhin verwendet werden.

Oldtimer:
Die Anerkennung als Oldtimer setzt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 30 Jahren voraus. Dies gilt nicht nur wie bisher für das sog. „H-Kennzeichen“, sondern ausnahmslos auch für die Roten Oldtimerkennzeichen. Für beide Arten von Oldtimer-Kennzeichen ist ein einheitliches Gutachten nach § 23 StVZO (neu) erforderlich, welches nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden können (bisher nur vom amtl. anerkannten Sachverständigen).

 

Meldung vom: 09.06.2017

Neue Fahrzeugpapiere

Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober 2005, Fahrzeugschein und -brief werden abgelöst.

Ab dem 1. Oktober 2005 werden im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Aus dem Fahrzeugschein wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1,
der Fahrzeugbrief heißt künftig Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden !

Ganz wichtig bei der Einführung der neuen Dokumente ist, dass Sie Ihre bisherigen Papiere nicht umtauschen müssen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Die neuen Papiere erhalten Sie wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden, dann werden ab 1.Oktober 2005 nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ausgestellt.

Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.

Freiwilliger Austausch geht leider nicht!
Ein reiner Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt leider nicht in Betracht. Es wird nur ausgetauscht, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.

Wesentliche Änderungen durch die neuen Papiere.
Der Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist künftig nummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.
Die Nummer des Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, also der bisherige Fahrzeugbrief, wird ebenso eingetragen. Damit gehören diese Unterlagen also auch nach außen erkennbar zusammen. Die Daten in beiden Teilen müssen übereinstimmen.

Im Teil 2 sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil 1, wie früher in der Zulassung / im Fahrzeugschein, wesentlich ausführlicher.

Anpassung an europäisches Recht
Die Ablösung der alten Unterlagen hängt mit der Harmonisierung der deutschen Regelungen an europäisches Recht zusammen.

 

Meldung vom: 09.06.2017

Angerdorf Kirchdorf im Wald

Das vom seligen Wilhelm im 11. Jhd. gegründete Angerdorf ist noch heute von der Gestalt seines ursprünglichen Dorfangers geprägt. Früher diente der Anger als Sammelplatz für das Vieh und war Lagerplatz, Arbeits- und Freizeitfläche für das Dorf. Ein Weiher, mehrere Backöfen und Vorgärten gaben ihm damals sein typisches Gesicht. Nach dem Bau einer Umgehungsstraße konnte ab 1986 über das Städtebauförderungsprogramm, in Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Planungsbüro, die Funktion und Gestalt dieser zentralen Freifläche wieder verbessert werden. Insgesamt wurde damit eine deutliche Hebung der Lebensqualität im Ort erreicht. Das Gesamtergebnis der Ortskernsanierung und der besondere Einsatz der Gemeinde und ihrer Bürger für ihr Heimatdorf wurde schon wiederholt durch Auszeichnungen gewürdigt (u.a. Bezirkssieger im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“)
Projektgemeinde auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der „nachhaltigen Entwicklung“.
Wegbeschreibung: An der B 85 zwischen Regen (ca. 15 km) und Passau (ca. 50 km).

Weitere Informationen bei:
http://www.kirchdorf-im-wald.de
Tourist-Information Kirchdorf im Wald
Marienbergstraße 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
http://www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Naturerholungsanlage Kirchdorföd

Diese Anlage abseits des Ortes, wurde von der Gemeinde Kirchdorf im Wald für besondere Nutzungen der Freizeit und Erholung für Urlaubsgäste und Einheimische eingerichtet: Das Natur-Kneipp-Becken und das Arm-Becken bieten dem müden Wanderer eine willkommene, belebende Erfrischung. Durch die Ausstattung mit einer Schaukel, den Turnstangen, einem Karussell, einem Sandkasten, der Abenteuerrutschbahn und einer großzügigen Spielwiese ist die Anlage als attraktiver Spielplatz besonders familienfreundlich. Eine Schutzhütte sowie ein großer Lagerfeuerplatz bieten Rastgelegenheit und Grillmöglichkeit.
Wegbeschreibung:
Von Kirchdorf im Wald Richtung Klingenbrunn/Nationalpark. Nach ca. 4 km, noch vor dem Anstieg zur „Schmelzerhöhe“, liegt die Anlage links, etwa 10 m neben der Staatsstraße.

Tourist-Information Kirchdorf im Wald
Marienbergstraße 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
http://www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Jugendcamp im „Muehl-Fun-Viertel“ in Österreich

Hier erwartet Euch ein ganz neues und unvergleichliches Programm.
Im Fereindorf „Mühl-Fun-Viertel“ ist Abwechslung garantiert. Ihr habt den Badesee direkt vor der Tür und der Hochseilgarten für die ganz Sportlichen unter Euch ist auch nicht weit.
Geplant ist außerdem eine Kanu- bzw. Rafting Tour auf den nahe gelegenen Tschechischen Gewässern.

Kreativität und Entspannung werden natürlich auch nicht zu kurz kommen.

Änderungen im Programm vorbehalten.

Veranstalter: KJR Freyung-Grafenau in Kooperation mit der Kommunalen Jugendarbeit Regen und dem KJR Rottal-Inn.

 

 

Datum: 02. – 08.08.2015
Ort: Klaffer am Hochficht (Österreich)
Alter: 12 – 17 Jahre
mindestens/maximal: mind. 10 Teilnehmer
Kosten: 145,00 €
Leistungen: Transfer, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Ausrüstung,
Infobrief, qualifizierte Betreuung
Kooperationspartner: KJR Freyung-Grafenau, KJR Rottal-Inn

Meldung vom: 08.06.2017

Bekanntmachung zum Vollzug der Immissionsschutzgesetze

Antrag nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur chemischen Behandlung von gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 to oder mehr je Tag und von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 50 to oder mehr je Tag durch die Firma Restoil GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 5, 94244 Geiersthal, vertreten durch Herrn Rudolf Kuchler jun., auf dem Grundstück Fl.Nr. 1268 der Gemarkung Geiersthal

Meldung vom: 08.06.2017

Bergwiese Ödwies

Diese Einöde wurde laut einer Viechtacher Urkunde erstmals im Jahre 1559 gerodet. Bald wurde sie jedoch nur mehr als Grasland genutzt. Ein staatliches Forsthaus, das später auch eine kleine Gastwirtschaft für Wanderer und Waldarbeiter unterhielt, ersetzte Mitte des 19. Jhd. das frühere, kleinbäuerliche Anwesen. Die Wohnräume der Försterfamilie befanden sich wegen der hohen Schneedecke (ca. 1000 m Höhenlage!) nur im Obergeschoß. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt hier oben bei ca. 5° C und an vielen Tagen ist die Einöde in dichten Nebel gehüllt. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Ödwies verlassen. Die Bundeswehr hat dort einen Freizeitraum eingerichtet. Eine Bergahornreihe entlang eines der Wege teilt die offenen Bergwiesenflächen, die im Vertragsnaturschutzprogramm bewirtschaftet werden. Wanderwege nach drei Seiten verbinden diese völlig vom Wald umschlossene Idylle mit dem Gemeindeort Achslach im Tal und mit dem nahegelegenen Gipfel des Hirschenstein, der bei klarer Sicht einen lohnenden Ausblick über den ganzen Bayerischen Wald und weit in die Donauebene hinaus ermöglicht.

Wegbeschreibung:
Ca. 3,7 km LL westlich Achslach/Ortsmitte. RWW 4 Achslach-Lindenau, Ri. Hirschenstein, bis Main-Donau-Fernwanderweg (Mühlgrabenweg), auf diesem rechts (nördlich) nach Oedwies. Alternativ: Achslach-Oed RWW 4. (ca. 350 m nördlich Oedwies: ND Birkenbruchwald).

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Achslach
Dorfplatz 4, 94250 Achslach
Tel.: 09929/902013, Fax: 09929/703
E-Mail: touristik-info@achslach.de
www.achslach.de

Meldung vom: 30.04.2018

Kneippanlage Höbing

Unmittelbar an der Straße von Arnbruck aus nördlich nach Thalersdorf, neben den letzten Häusern von Höbing und nahe dem Zellertl-Radwanderweg gelegen, ist die 1974 mit Hilfe des Bayerischen Waldvereins, Sektion Arnbruck, errichtete Kneippanlage mit zugehörigem Ruhebereich und Grillplatz, ein beliebtes Ausflugsziel für Urlaubsgäste wie auch für Einheimische.
Die 1999 sanierte Anlage, an der auch ein angelegter, frischer Waldbach hinunter nach Thalersdorf vorbeiläuft, wurde mit landschaftstypischen Wildgehölzen wie Schlehen, Weißdorn und Haselnuß eingegrünt. Zuletzt war die Anlage von einer für diesen Standort untypischen, „durchgewachsenen“ Fichtenhecke umrahmt, die beseitigt werden musste.Wegbeschreibung
An der Straße, die von Arnbruck aus im nördlichen Bogen über Asperhöhe und Höbing nach Thalersdorf führt, gleich nach den letzten Häusern von Höbing neben der Strasse.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16 Fax: 09945/9410-33
E-Mail:tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 03.05.2018

Ehrenamtliche Sprachpaten helfen Kindern mit Migrationshintergrund

 - Sprachpatenausbildung - Referentin Gabriele Wintermeier (li.) mit Kursteilnehmern. Foto: Niedermeier/Landkreis Regen

Regen.  Kürzlich startete an der Volkshochschule (vhs) Regen der erste Ausbildungsblock zum ehrenamtlichen Sprachpaten. 16 interessierte Bürger aus dem Landkreis Regen bilden sich in der vhs Regen weiter um später Kindern mit Migrationshintergrund helfen zu können.

Gabriele Wintermeier, Seminarleiterin der Förderlehrer, und Claudia Hasenkopf, Migrationsbeauftragte und Schulleiterin, konnten vom Landkreis Regen als Referenten gewonnen werden. Zu Beginn des Kurses konnten die Teilnehmer ihre persönlichen Erwartungen und Ziele erläutern und sich gegenseitig kennenlernen. Zum besseren Verständnis und als Grundlage für die spätere Tätigkeit als Sprachpaten erhielten die Kursteilnehmer fundierte Informationen über die unterschiedlichen Kulturen der Kinder mit Migrationshintergrund.

Aus welchen Ursprungsländern kommen die Kinder? Worin besteht der Unterschied zwischen deutschen und fremden Kulturstandards? Wie kommuniziert man mit Kindern anderer Länder und wie verhält man sich ihnen gegenüber? Diese Fragen und viele mehr wurden von den Referentinnen kompetent beantwortet und anhand von Praxiserfahrungen veranschaulicht. Ziel der kostenlosen Ausbildung ist, Asylbewerberkinder im Landkreis Regen zu unterstützen, die Sprach- und Ausdruckweise im Deutschen zu verbessern und somit die Bildungs- und Integrationschancen zu erhöhen. Die ausgebildeten Sprachpaten haben somit die Möglichkeit, Kinder mit Migrationshintergrund gezielt an den betroffenen Schulen im Landkreis Regen unter die Arme zu greifen.

Die Idee des ehrenamtlichen Sprachkurses entstand im Rahmen der Projektarbeit des Koordinierungszentrums für Bürgerschaftliches Engagement mit der Projektleiterin Rebekka Niedermeier in Zusammenarbeit mit Mark Bauer-Oprèe, Rektor am Staatlichen Schulamt in Regen.

Aus Sicht der Projektkoordinatoren war der erste Ausbildungsabschnitt ein voller Erfolg mit reger Teilnahme und großem Interesse. Die nächsten Termine finden Ende Oktober und Anfang November statt.

Meldung vom: 09.06.2017

Heidelbeerplantage Beerenfleckerl

Diese Heidelbeerplantage wurde 1993 von Silvia und Dieter Heinrichmeyer auf dem Gelände eines früheren Bauernhofes an der Ecker Straße angelegt. Sie stellt die einzige Anlage dieser Art mit Kulturheidelbeeren im Landkreis dar und wird organisch-biologisch bewirtschaftet. Je nach Witterungsverlauf und Sorte können dort von Ende Juli bis in den Oktober hinein etwa 10 verschiedene Sorten Kulturheidelbeeren (weißes Fruchtfleisch) und mehrere andere Beerenobstsorten geerntet werden. Teile der Ernte werden zu Blaubeerwein und Marmelade verarbeitet. Heidelbeeren haben besondere ernährungsphysiologische Bedeutung für das Immunsystem und die Vitaminversorgung des menschlichen Körpers.

Wegbeschreibung
Ca. 0,7 km LL nord-nordöstlich Ortsmitte Arnbruck. Ab Ortsmitte auf der Staatsstraße (Ecker Straße) Richtung Eck-Arrach, etwa 600 m nach der Gärtnerei Treml am Waldrand. Ab nördlichem Ortsrand auch über RWW 1 und 2 erreichbar.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16, Fax: 09945/9410-33
E-Mail: tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 30.04.2018

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);

Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Regenhütte in den Großen Regen, von abgeschlagenem Mischwasser in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte und von Niederschlagswasser in die Kleine Deffernik und in den Großen Regen durch die Gemeinde Bayer. Eisenstein, Landkreis Regen

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein beabsichtigt die Ausübung folgender Gewässerbenutzungen:

  • Einleiten des mechanisch-biologisch behandelten Abwassers aus der Kläranlage Regenhütte (Einleitungsstelle E 5, Fl.Nr. 1745/2, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Großen Regen,

    Folgende Abflüsse dürfen beim Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage nicht überschritten werden

    Trockenwetterabfluss
    11,1 m³/h
    125,9 m³/d

Mischwasserabfluss
(Abwassermenge je h) 25,2 m³/h

  • Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB, Einleitungsstelle E 4, Fl.Nr. 1723/3, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte,
  • Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Regenhütte über drei Einleitungsstellen:
Bezeichnung der Einleitung Fl.Nr. Gemarkung Vorfluter
E 1 1726/22 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik
E 2 1726/33 Bayer. Eisenstein Großer Regen
E 3 1682/4 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik

Die Kläranlage Regenhütte wurde im Jahr 2015 saniert, dabei wurde die vorhandene biologische Reinigungsstufe (Scheibentauchkörperanlage) um eine Wirbelschwebebettanlage erweitert. Die Ausbaugröße der Kläranlage bleibt bei 650 EW60. Die Mischwasserbehandlung im kanalisierten Einzugsgebiet erfolgt über den bestehenden Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung. Als Vorfluter für die fünf Einleitungsstellen dienen der Große Regen, die Kleine Deffernik und der Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte.

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein hat für die Maßnahme die erforderliche Erlaubnis nach §§ 10 und 15 WHG beantragt.

Dies wird bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass

  1. der Plan des Vorhabens in der Gemeinde Bayer. Eisenstein, Anton-Pech-Weg 2, 94252 Bayer. Eisenstein in der Zeit vom 26.04.2016 bis einschließlich 25.05.2016 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt wird,
  2. der Plan des Vorhabens in dem oben genannten Zeitraum in digitaler Form unter folgender Internetadresse eingesehen werden kann (maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen!):
    https://www.landkreis-regen.de/vollzug-der-wasser-und-abwasserabgabengesetze/artikel/150/3464/14372/
  3. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen bei der unter Ziffer 1 genannten Stelle oder beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer Nr. 220, bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 08.06.2016 (Einwendungsfrist) während der Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem erforderlichenfalls noch festzusetzenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Vorschriften gelten nach Maßgabe des EuGH-Urteils vom 15.10.2015, C 137/14),
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. „

 

Meldung vom: 30.04.2018