Archiv des Autors: Alexandra Weber

Modellprojekt INKA („inklusive Kinder- und Jugendarbeit“) der Lebenshilfe Regen e.V.

Seit Anfang des Jahres 2015 hat sich die Lebenshilfe Kreisvereinigung Regen e.V. auf den Weg gemacht, das Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Landkreis weiter zu entwickeln. In den zurückliegenden Jahren gab es sowohl auf Landkreis- als auch auf örtlicher Ebene erste kleine Schritte hin zu mehr Inklusion in der Jugendarbeit.

Das Modellprojekt der Lebenshilfe setzt allerdings noch viel früher an. Man möchte Türen öffnen und Barrieren abbauen, damit Kinder und Jugendliche, egal ob mit oder ohne Behinderung, gemeinsam ihre Freizeit gestalten können. Die Fachkräfte der Lebenshilfe, die dieses Modellprojekt umsetzen, sehen sich vor allem als Berater und Vermittler. Darüber hinaus können sie über ihre Struktur eine Begleitung gewährleisten oder stehen selbst als Kooperationspartner zur Verfügung.

Ziel des Projektes ist es, möglichst flächendeckend mit sämtlichen Akteuren der Jugendarbeit in den Märkten, Gemeinden und Städten unseres Landkreises, eine gemeinsame Freizeitgestaltung aller Kinder und Jugendlichen vor Ort zu realisieren.

Meldung vom: 09.06.2017

Nicht jeder tote Vogel ist jetzt ein Fall fürs Amt – Vögel sollten aber in den Stall

Keine Angst vor der Vogelgrippe

Regen. Das Auffinden einzelner toter Wildvögel ist in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich, darauf weisen die Tiermediziner aus dem Veterinäramt Regen hin. „Eine Information des Veterinäramtes ist dann sinnvoll, wenn verendete Vögel, insbesondere Wasservögel in größerer Anzahl an einem Fundort festgestellt werden. Verendete Vögel sollten nicht berührt werden“, sagt Dr. Stefan Wechsler. Die derzeitigen Meldungen über den Ausbruch der Vogelgrippe in einigen Regionen Deutschlands sollten seiner Meinung nach die Menschen nicht beunruhigen.

„Für Menschen ist der festgestellte Erregersubtyp H5N8 ungefährlich, nur beim Geflügel ist er stark krankmachend“, so der Tierarzt weiter. Er rät vielmehr dazu, dass die Bürger nicht in Panik verfallen, die Vogelbesitzer könnten zudem mit Vorsichtsmaßnahmen viel erreichen und ihre Tiere effektiv schützen. „Wichtigste Maßnahme ist zurzeit das Risiko des Eintrages des Erregers vom Wildgeflügel in die Hausgeflügelbestände zu verringern“, betont Dr. Wechsler.

Dies sei zum einen durch die Vermeidung von direkten Kontaktmöglichkeiten zwischen Wild- und Hausgeflügel möglich. „Wo durchführbar, sollten Geflügelhalter Hausgeflügel freiwillig aufstallen. Eine generelle Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis besteht noch nicht“, so der Tiermediziner weiter. Das Risiko des indirekten Eintrages des Erregers ist unter anderem durch Verwendung von eigener Schutzkleidung (Overall, Stiefel), die im Zugangsbereich zur Haltung möglichst verschlossen zu lagern ist und durch Vermeidung unkontrollierten Personenverkehrs zu verringern. „Ein generelles Verbot von Ausstellungen und Märkten für Geflügel im Landkreis Regen besteht noch nicht“, meint Dr. Wechsler abschließend.

Hinweis
Weitere Informationen für Geflügelhalter sind auf der Homepage des Landratsamtes verfügbar. Das Veterinäramt Regen steht Geflügelhaltern und der Bevölkerung für weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel. 09921/601403) und wird eine Änderung der Seuchenlage mitteilen.

Meldung vom: 30.04.2018

Raritätengärtnerei Treml

Dieser spezialisierte Gartenbaubetrieb wurde 1978 zunächst für die Anzucht und den Verkauf von Zierpflanzen gegründet. Ab 1990 begann die Umstellung auf die eigene Aufzucht, die Vermehrung und denüberregionalen Vertrieb von Raritäten- und Liebhabersortimenten aus Gewürz-, Duft- und Heilkräutern, Gemüse- und Zierpflanzen sowie weitere botanische Spezialitäten. Mittlerweile kann der Betrieb, der mehrere spezialisierte Gärtnerinnen und Gärtner beschäftigt, über 3000 verschiedene Pflanzen aus aller Welt anbieten, so z.B. allein 300 verschiedene Tomatensorten. Tropische Wild- und Zimmerpflanzen, Beet- und Schnittpflanzen, Rosen, Stauden, Gräser und Farne, seltene Obstsorten, aber auch Floristik können sowohl im Laden als auch über das Internet bezogen werden.

Wegbeschreibung
Von der Ortsmitte aus in nördlicher Richtung liegt die Gärtnerei mit „Blumenladl“ nach etwa 200 m direkt an der Ecker Straße. Nach Voranmeldung (möglichst nur als Gruppe) kann der Betrieb auch besichtigt werden.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16, Fax: 09945/9410-33
E-Mail: tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 03.05.2018

Staudengärtnerei Probst

Die einzige größere Staudengärtnerei im Bayerischen Wald wurde 1992 von Willi und Dipl.-Ing. Elisabeth Probst in Gutendorf, direkt am Zellertal-Radweg, auf dem Betriebsgelände eines alten Bauernhofes gegründet. Die idyllische Südhanglage am Fusse des Kaitersberg begünstigt die Anzucht und die Kultur winterharter Stauden und sonstiger Freilandpflanzen für die Verwendung im rauhen Klima des Bayerischen Waldes. Auf ca. 1,2 ha werden derzeit etwa 1600 Arten und Sorten von Stauden, Kräutern (auch Küchen- und Gewürzkräutern), Grssern, Farnen und Wasserpflanzen kultiviert.
In den beschilderten Schaupflanzungen kann man von März bis November die große Vielfalt der Stauden in ihren typischen, sehr unterschiedlichen Lebensbereichen bewundern und sich Wissen und Anregungen für eine sachkundige Gartengestaltung mit Stauden holen.

Wegbeschreibung
Ca. 3,5 km LL nordwestlich  Arnbruck.  Auf der Zellertalstraße (Staatsstraße) Richtung Kötzting über Arnbruck, Thalersdorf, nach Niederndorf rechts weg (Beschilderung) bis Gutendorf (Wegweisung beachten). Siehe auch Wandertipp Nr. 4.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum , 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16 Fax: 09945/9410-33
E-Mail: tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 30.04.2018

Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Jugendbildungsreise nach Norwegen“

Das Motto „Raus aus dem Alltag und rein ins Abenteuer“ gilt auch diesmal wieder, wenn wir gemeinsam zur Jugendbildungsreise nach Norwegen aufbrechen. Heuer geht’s in Zusammenarbeit mit den Kreisjugendringen aus Passau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau und Straubing-Bogen ins Land der Mitternachtssonne (im Norden des Landes geht im Sommer die Sonne nicht unter). Die einzigartige Landschaft (Fjorde, Gletscher, Berge, Wasserfälle) wird Dich auf unserer gemeinsamen 17-tägigen Erkundungstour immer wieder ins Staunen versetzen!

Egal ob zu Wasser oder am Lande, ein bisschen norwegisches Lebensgefühl haben wir sicher auch für Dich im Gepäck!
Auf unserem bisherigen Programmplan stehen neben Tages- und Wanderausflügen auch Angebote aus der Erlebnispädagogik (z. B. Raften, Hydrospeed, Geocaching, Crossgolf).

Erlebe auf unserer Tour durch Norwegen und in unseren selbst aufgebauten Zeltcamps den Gegensatz von Großstadtabenteuer (Bergen und Oslo) und purer Wildnis (Trysil, Provinz Hedmark). Tauche ein in die faszinierende Natur des Landes, lerne die typischen Sehenswürdigkeiten kennen und lass die Seele an den interessantesten norwegischen Plätzen baumeln – in zwei Worten ausgedrückt: „Erlebnis pur“!

Den Vorgeschmack und alle Details zur Fahrt (geplanten Ablauf, was man an Klamotten mitnehmen muss und, und, und) gibt’s dann beim Vortreffen!

Datum: 29.06 – 14.08.2016
Ort: verschiedene Orte in Norwegen
Alter: ab 14 Jahre (max. 34 und mind. 25 Teilnehmer)
Wichtig: Anmeldeschluss 28.06.2016
Kosten: 630,00 €
Leistungen: Transfer im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung, Infobrief, Vor- und Nachtreffen, Programm, Ausrüstung, qualifizierte Betreuung
Kooperationspartner: KJR Passau, KJR Rottal-Inn, KJR Freyung-Grafenau, KJR Straubing-Bogen

Meldung vom: 27.04.2018

Altautoverordnung

Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)

Welche Kosten entstehen

  • EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises

 

Meldung vom: 09.06.2017

Der Landkreis Regen in Zahlen

Der Landkreis Regen, im Bayerischen Wald, gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern und setzt sich aus 24 kommunalen Einheiten, die sich auf einer Fläche von 97.506 ha ausdehnen, zusammen. Im Zuge der EU-Osterweiterung befindet sich der Landkreis im Herzen Europas und ist ein ideales Sprungbrett zu den Märkten in Osteuropa.

Meldung vom: 08.06.2017

Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV

Am 01.03.2007 tritt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft, welche die bisherige Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) größtenteils ablöst.
Die FZV soll im Bereich der Zulassung unter anderem die Vorraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation insbesondere zwischen den Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Versicherungsgesellschaften (z. B. Wegfall der Versicherungsbestätigungen in Papierform bis zum Jahr 2008) schaffen.

Aber auch viele Regelungen bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen wurden geändert.
Die wichtigsten Änderungen wie folgt im Überblick:

Standortzulassung:
Zukünftig ist nicht mehr der Standort des Fahrzeuges für die Zusändigkeit der Zulassungsbehörde maßgeblich, sondern bei Privatpersonen der Hauptwohnsitz und bei Firmen der Firmensitz bzw. der Sitz einer Zweigstelle. Eine Zulassung am Ort des Nebenwohnsitzes ist nicht mehr möglich.

Außerbetriebsetzung:
Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung, sondern es gibt nur noch eine Außerbetriebssetzung.
Bei der Außerbetriebsetzung erlischt die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Für eine spätere Wiederzulassung kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Für die zwingend erforderlichen Angaben zur Außerbetriebsetzung steht ein Vordruck zur Verfügung, der vom Halter unterschrieben werden muss. Dieser gilt auch als Vollmacht.

Wiederzulassung / Verlängerung der 18-monatigen Stilllegungsfrist
Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endgültig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erhöht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist für eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit fällig war. Bisher war bereits nach 18 monatiger Stilllegung ein „Vollgutachten“ nach § 21 StVZO erforderlich.
Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbestätigung).

Neuzulassung:
Der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung durch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten ist zwingend zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) erforderlich.

Rote Händlerkennzeichen:
Die roten Kennzeichen dürfen künftig nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu nichtbetrieblichen Zwecken ist nicht mehr zulässig (z. B. Verleih an eine Privatperson zu deren freien Verwendung).
„Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht mehr als Probefahrten anerkannt.
Für Probefahrten wegen Kaufabsicht dürfen die Roten Kennzeichen aber weiterhin verwendet werden.

Oldtimer:
Die Anerkennung als Oldtimer setzt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 30 Jahren voraus. Dies gilt nicht nur wie bisher für das sog. „H-Kennzeichen“, sondern ausnahmslos auch für die Roten Oldtimerkennzeichen. Für beide Arten von Oldtimer-Kennzeichen ist ein einheitliches Gutachten nach § 23 StVZO (neu) erforderlich, welches nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden können (bisher nur vom amtl. anerkannten Sachverständigen).

 

Meldung vom: 09.06.2017

Neue Fahrzeugpapiere

Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober 2005, Fahrzeugschein und -brief werden abgelöst.

Ab dem 1. Oktober 2005 werden im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Aus dem Fahrzeugschein wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1,
der Fahrzeugbrief heißt künftig Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden !

Ganz wichtig bei der Einführung der neuen Dokumente ist, dass Sie Ihre bisherigen Papiere nicht umtauschen müssen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Die neuen Papiere erhalten Sie wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden, dann werden ab 1.Oktober 2005 nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ausgestellt.

Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.

Freiwilliger Austausch geht leider nicht!
Ein reiner Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt leider nicht in Betracht. Es wird nur ausgetauscht, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.

Wesentliche Änderungen durch die neuen Papiere.
Der Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist künftig nummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.
Die Nummer des Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, also der bisherige Fahrzeugbrief, wird ebenso eingetragen. Damit gehören diese Unterlagen also auch nach außen erkennbar zusammen. Die Daten in beiden Teilen müssen übereinstimmen.

Im Teil 2 sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil 1, wie früher in der Zulassung / im Fahrzeugschein, wesentlich ausführlicher.

Anpassung an europäisches Recht
Die Ablösung der alten Unterlagen hängt mit der Harmonisierung der deutschen Regelungen an europäisches Recht zusammen.

 

Meldung vom: 09.06.2017

Lindenalle Grünbichl bei Kirchdorf im Wald

Diese Allee stellt einen abgetrennten Abschnitt der 1912 ausgebauten, alten Ostmarkstraße zwischen Kirchdorf im Wald und Grünbichl dar und wird von 15 noch erhaltenen Winterlinden aus dieser Zeit markiert. Zusätzlich verleihen sie dem Orts- und Landschaftsbild einen besonderen, unverkennbaren Reiz und sind wichtiger Lebensraum für die Vogelwelt.
1990 wurde die Allee als Naturdenkmal unter Schutz gestellt und Anfang der 90er Jahre durch Mitglieder des Gartenbauvereins Kirchdorf intensiv gepflegt und saniert. Auf dem gegenüberliegenden Abschnitt der alten Ostmark-Strasse liegt die (Ortszufahrt nach Schlag) befinden sich noch einzelne, ebenso alte Linden und Bergahorne.
Baumalleen stammen meist aus der Zeit der Pferdekutschen, als noch schattige Straßenabschnitte im Sommer sehr willkommen waren. Zusätzlich verleihen sie dem Orts- und Landschaftsbild einen besonderen, unverkennbaren Reiz und sind wichtiger Lebensraum für die Vogelwelt.
Wegbeschreibung:
Von Regen aus auf der B 85 Richtung Passau, Abfahrt Kirchdorf im Wald/Klingenbrunn. Nach gut 200 m linker Hand.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Kirchdorf im Wald
www.kirchdorf-im-wald.de
Marienbergstrasse 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Weihnachtsgrüße

 - Weihnachtgrüße
Besinnliche Weihnachtsfeiertage und die besten Wünsche für ein gesundes und erfolgreiches Jahr.

Meldung vom: 30.04.2018

Jugendcamp im „Muehl-Fun-Viertel“ in Österreich

Hier erwartet Euch ein ganz neues und unvergleichliches Programm.
Im Fereindorf „Mühl-Fun-Viertel“ ist Abwechslung garantiert. Ihr habt den Badesee direkt vor der Tür und der Hochseilgarten für die ganz Sportlichen unter Euch ist auch nicht weit.
Geplant ist außerdem eine Kanu- bzw. Rafting Tour auf den nahe gelegenen Tschechischen Gewässern.

Kreativität und Entspannung werden natürlich auch nicht zu kurz kommen.

Änderungen im Programm vorbehalten.

Veranstalter: KJR Freyung-Grafenau in Kooperation mit der Kommunalen Jugendarbeit Regen und dem KJR Rottal-Inn.

 

 

Datum: 02. – 08.08.2015
Ort: Klaffer am Hochficht (Österreich)
Alter: 12 – 17 Jahre
mindestens/maximal: mind. 10 Teilnehmer
Kosten: 145,00 €
Leistungen: Transfer, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Ausrüstung,
Infobrief, qualifizierte Betreuung
Kooperationspartner: KJR Freyung-Grafenau, KJR Rottal-Inn

Meldung vom: 08.06.2017

Bekanntmachung zum Vollzug der Immissionsschutzgesetze

Antrag nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur chemischen Behandlung von gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 to oder mehr je Tag und von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 50 to oder mehr je Tag durch die Firma Restoil GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 5, 94244 Geiersthal, vertreten durch Herrn Rudolf Kuchler jun., auf dem Grundstück Fl.Nr. 1268 der Gemarkung Geiersthal

Meldung vom: 08.06.2017

Naturerholungsanlage Kirchdorföd

Diese Anlage abseits des Ortes, wurde von der Gemeinde Kirchdorf im Wald für besondere Nutzungen der Freizeit und Erholung für Urlaubsgäste und Einheimische eingerichtet: Das Natur-Kneipp-Becken und das Arm-Becken bieten dem müden Wanderer eine willkommene, belebende Erfrischung. Durch die Ausstattung mit einer Schaukel, den Turnstangen, einem Karussell, einem Sandkasten, der Abenteuerrutschbahn und einer großzügigen Spielwiese ist die Anlage als attraktiver Spielplatz besonders familienfreundlich. Eine Schutzhütte sowie ein großer Lagerfeuerplatz bieten Rastgelegenheit und Grillmöglichkeit.
Wegbeschreibung:
Von Kirchdorf im Wald Richtung Klingenbrunn/Nationalpark. Nach ca. 4 km, noch vor dem Anstieg zur „Schmelzerhöhe“, liegt die Anlage links, etwa 10 m neben der Staatsstraße.

Tourist-Information Kirchdorf im Wald
Marienbergstraße 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
http://www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Bergwiese Ödwies

Diese Einöde wurde laut einer Viechtacher Urkunde erstmals im Jahre 1559 gerodet. Bald wurde sie jedoch nur mehr als Grasland genutzt. Ein staatliches Forsthaus, das später auch eine kleine Gastwirtschaft für Wanderer und Waldarbeiter unterhielt, ersetzte Mitte des 19. Jhd. das frühere, kleinbäuerliche Anwesen. Die Wohnräume der Försterfamilie befanden sich wegen der hohen Schneedecke (ca. 1000 m Höhenlage!) nur im Obergeschoß. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt hier oben bei ca. 5° C und an vielen Tagen ist die Einöde in dichten Nebel gehüllt. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Ödwies verlassen. Die Bundeswehr hat dort einen Freizeitraum eingerichtet. Eine Bergahornreihe entlang eines der Wege teilt die offenen Bergwiesenflächen, die im Vertragsnaturschutzprogramm bewirtschaftet werden. Wanderwege nach drei Seiten verbinden diese völlig vom Wald umschlossene Idylle mit dem Gemeindeort Achslach im Tal und mit dem nahegelegenen Gipfel des Hirschenstein, der bei klarer Sicht einen lohnenden Ausblick über den ganzen Bayerischen Wald und weit in die Donauebene hinaus ermöglicht.

Wegbeschreibung:
Ca. 3,7 km LL westlich Achslach/Ortsmitte. RWW 4 Achslach-Lindenau, Ri. Hirschenstein, bis Main-Donau-Fernwanderweg (Mühlgrabenweg), auf diesem rechts (nördlich) nach Oedwies. Alternativ: Achslach-Oed RWW 4. (ca. 350 m nördlich Oedwies: ND Birkenbruchwald).

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Achslach
Dorfplatz 4, 94250 Achslach
Tel.: 09929/902013, Fax: 09929/703
E-Mail: touristik-info@achslach.de
www.achslach.de

Meldung vom: 30.04.2018

Ehrenamtliche Sprachpaten helfen Kindern mit Migrationshintergrund

 - Sprachpatenausbildung - Referentin Gabriele Wintermeier (li.) mit Kursteilnehmern. Foto: Niedermeier/Landkreis Regen

Regen.  Kürzlich startete an der Volkshochschule (vhs) Regen der erste Ausbildungsblock zum ehrenamtlichen Sprachpaten. 16 interessierte Bürger aus dem Landkreis Regen bilden sich in der vhs Regen weiter um später Kindern mit Migrationshintergrund helfen zu können.

Gabriele Wintermeier, Seminarleiterin der Förderlehrer, und Claudia Hasenkopf, Migrationsbeauftragte und Schulleiterin, konnten vom Landkreis Regen als Referenten gewonnen werden. Zu Beginn des Kurses konnten die Teilnehmer ihre persönlichen Erwartungen und Ziele erläutern und sich gegenseitig kennenlernen. Zum besseren Verständnis und als Grundlage für die spätere Tätigkeit als Sprachpaten erhielten die Kursteilnehmer fundierte Informationen über die unterschiedlichen Kulturen der Kinder mit Migrationshintergrund.

Aus welchen Ursprungsländern kommen die Kinder? Worin besteht der Unterschied zwischen deutschen und fremden Kulturstandards? Wie kommuniziert man mit Kindern anderer Länder und wie verhält man sich ihnen gegenüber? Diese Fragen und viele mehr wurden von den Referentinnen kompetent beantwortet und anhand von Praxiserfahrungen veranschaulicht. Ziel der kostenlosen Ausbildung ist, Asylbewerberkinder im Landkreis Regen zu unterstützen, die Sprach- und Ausdruckweise im Deutschen zu verbessern und somit die Bildungs- und Integrationschancen zu erhöhen. Die ausgebildeten Sprachpaten haben somit die Möglichkeit, Kinder mit Migrationshintergrund gezielt an den betroffenen Schulen im Landkreis Regen unter die Arme zu greifen.

Die Idee des ehrenamtlichen Sprachkurses entstand im Rahmen der Projektarbeit des Koordinierungszentrums für Bürgerschaftliches Engagement mit der Projektleiterin Rebekka Niedermeier in Zusammenarbeit mit Mark Bauer-Oprèe, Rektor am Staatlichen Schulamt in Regen.

Aus Sicht der Projektkoordinatoren war der erste Ausbildungsabschnitt ein voller Erfolg mit reger Teilnahme und großem Interesse. Die nächsten Termine finden Ende Oktober und Anfang November statt.

Meldung vom: 09.06.2017

Kneippanlage Höbing

Unmittelbar an der Straße von Arnbruck aus nördlich nach Thalersdorf, neben den letzten Häusern von Höbing und nahe dem Zellertl-Radwanderweg gelegen, ist die 1974 mit Hilfe des Bayerischen Waldvereins, Sektion Arnbruck, errichtete Kneippanlage mit zugehörigem Ruhebereich und Grillplatz, ein beliebtes Ausflugsziel für Urlaubsgäste wie auch für Einheimische.
Die 1999 sanierte Anlage, an der auch ein angelegter, frischer Waldbach hinunter nach Thalersdorf vorbeiläuft, wurde mit landschaftstypischen Wildgehölzen wie Schlehen, Weißdorn und Haselnuß eingegrünt. Zuletzt war die Anlage von einer für diesen Standort untypischen, „durchgewachsenen“ Fichtenhecke umrahmt, die beseitigt werden musste.Wegbeschreibung
An der Straße, die von Arnbruck aus im nördlichen Bogen über Asperhöhe und Höbing nach Thalersdorf führt, gleich nach den letzten Häusern von Höbing neben der Strasse.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16 Fax: 09945/9410-33
E-Mail:tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 03.05.2018

Heidelbeerplantage Beerenfleckerl

Diese Heidelbeerplantage wurde 1993 von Silvia und Dieter Heinrichmeyer auf dem Gelände eines früheren Bauernhofes an der Ecker Straße angelegt. Sie stellt die einzige Anlage dieser Art mit Kulturheidelbeeren im Landkreis dar und wird organisch-biologisch bewirtschaftet. Je nach Witterungsverlauf und Sorte können dort von Ende Juli bis in den Oktober hinein etwa 10 verschiedene Sorten Kulturheidelbeeren (weißes Fruchtfleisch) und mehrere andere Beerenobstsorten geerntet werden. Teile der Ernte werden zu Blaubeerwein und Marmelade verarbeitet. Heidelbeeren haben besondere ernährungsphysiologische Bedeutung für das Immunsystem und die Vitaminversorgung des menschlichen Körpers.

Wegbeschreibung
Ca. 0,7 km LL nord-nordöstlich Ortsmitte Arnbruck. Ab Ortsmitte auf der Staatsstraße (Ecker Straße) Richtung Eck-Arrach, etwa 600 m nach der Gärtnerei Treml am Waldrand. Ab nördlichem Ortsrand auch über RWW 1 und 2 erreichbar.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16, Fax: 09945/9410-33
E-Mail: tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 30.04.2018

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);

Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Regenhütte in den Großen Regen, von abgeschlagenem Mischwasser in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte und von Niederschlagswasser in die Kleine Deffernik und in den Großen Regen durch die Gemeinde Bayer. Eisenstein, Landkreis Regen

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein beabsichtigt die Ausübung folgender Gewässerbenutzungen:

  • Einleiten des mechanisch-biologisch behandelten Abwassers aus der Kläranlage Regenhütte (Einleitungsstelle E 5, Fl.Nr. 1745/2, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Großen Regen,

    Folgende Abflüsse dürfen beim Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage nicht überschritten werden

    Trockenwetterabfluss
    11,1 m³/h
    125,9 m³/d

Mischwasserabfluss
(Abwassermenge je h) 25,2 m³/h

  • Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB, Einleitungsstelle E 4, Fl.Nr. 1723/3, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte,
  • Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Regenhütte über drei Einleitungsstellen:
Bezeichnung der Einleitung Fl.Nr. Gemarkung Vorfluter
E 1 1726/22 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik
E 2 1726/33 Bayer. Eisenstein Großer Regen
E 3 1682/4 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik

Die Kläranlage Regenhütte wurde im Jahr 2015 saniert, dabei wurde die vorhandene biologische Reinigungsstufe (Scheibentauchkörperanlage) um eine Wirbelschwebebettanlage erweitert. Die Ausbaugröße der Kläranlage bleibt bei 650 EW60. Die Mischwasserbehandlung im kanalisierten Einzugsgebiet erfolgt über den bestehenden Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung. Als Vorfluter für die fünf Einleitungsstellen dienen der Große Regen, die Kleine Deffernik und der Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte.

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein hat für die Maßnahme die erforderliche Erlaubnis nach §§ 10 und 15 WHG beantragt.

Dies wird bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass

  1. der Plan des Vorhabens in der Gemeinde Bayer. Eisenstein, Anton-Pech-Weg 2, 94252 Bayer. Eisenstein in der Zeit vom 26.04.2016 bis einschließlich 25.05.2016 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt wird,
  2. der Plan des Vorhabens in dem oben genannten Zeitraum in digitaler Form unter folgender Internetadresse eingesehen werden kann (maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen!):
    https://www.landkreis-regen.de/vollzug-der-wasser-und-abwasserabgabengesetze/artikel/150/3464/14372/
  3. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen bei der unter Ziffer 1 genannten Stelle oder beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer Nr. 220, bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 08.06.2016 (Einwendungsfrist) während der Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem erforderlichenfalls noch festzusetzenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Vorschriften gelten nach Maßgabe des EuGH-Urteils vom 15.10.2015, C 137/14),
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. „

 

Meldung vom: 30.04.2018

Arberland Verkehr startet erstes Rufbus Haltestellengewinnspiel

Rufbus Gewinnspiel – Haltestellen

Regen. Noch keine Rufbus Haltestelle entdeckt? So sieht die Haltestelle aus.

HIER GEHTS ZUM GEWINNSPIEL

Bei dem Arberland Verkehr Gewinnspiel haben Sie die Chance auf je einen von drei Gutscheinen für eine Landkreis-Zehnerkarte der RBO für unseren Rufbus und den regulären RBO-Busverkehr im Landkreis Regen.

Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Teilnahme am Spiel die Teilnahmebedingungen an. Jeder Teilnehmer hat nur eine Gewinnchance.

GEWINNCHANCE VERDOPPELN: Schickt uns ein Bild unserer Rufbus-Haltestellen mit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Sie bei einem Gewinn im Internet und in der Presse veröffentlicht werden.

Teilnahmeschluss ist am Mittwoch, 22. Juni 2016.

Die Gewinner werden telefonisch, per E-Mail oder per Post benachrichtigt.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter www.arberland-verkehr.de

Meldung vom: 02.11.2021