Archiv des Autors: Alexandra Weber

Modellprojekt INKA („inklusive Kinder- und Jugendarbeit“) der Lebenshilfe Regen e.V.

Seit Anfang des Jahres 2015 hat sich die Lebenshilfe Kreisvereinigung Regen e.V. auf den Weg gemacht, das Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Landkreis weiter zu entwickeln. In den zurückliegenden Jahren gab es sowohl auf Landkreis- als auch auf örtlicher Ebene erste kleine Schritte hin zu mehr Inklusion in der Jugendarbeit.

Das Modellprojekt der Lebenshilfe setzt allerdings noch viel früher an. Man möchte Türen öffnen und Barrieren abbauen, damit Kinder und Jugendliche, egal ob mit oder ohne Behinderung, gemeinsam ihre Freizeit gestalten können. Die Fachkräfte der Lebenshilfe, die dieses Modellprojekt umsetzen, sehen sich vor allem als Berater und Vermittler. Darüber hinaus können sie über ihre Struktur eine Begleitung gewährleisten oder stehen selbst als Kooperationspartner zur Verfügung.

Ziel des Projektes ist es, möglichst flächendeckend mit sämtlichen Akteuren der Jugendarbeit in den Märkten, Gemeinden und Städten unseres Landkreises, eine gemeinsame Freizeitgestaltung aller Kinder und Jugendlichen vor Ort zu realisieren.

Meldung vom: 09.06.2017

E-Tankstelle am Landratsamt Regen in Betrieb

Die Stromtankstelle am Landratsamt Regen ist in Betrieb gegangen.
Sie befindet sich am Parkplatz zwei, hinter dem Landratsamt Regen. Dort können nun auch E-Autos aus dem E-Wald-Programm betankt werden.

Meldung vom: 08.06.2017

Bürgerentscheid zum geplanten Ausbau der Bundesstraße 11 (Ortsumgehung Ruhmannsfelden)

Am 10. November findet in Ruhmannsfelden ein Bürgerentscheid zum Ausbau der Bundesstraße 11- Ortsumgehung Ruhmannsfelden statt. Landrat Adam hat dazu heute eine Informations- und Diskussionsveranstaltung angeregt. Deswegen hat er – zusammen mit dem Ruhmannsfeldener Bürgermeister Josef Brunner und dem Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages im Landkreis Regen Hermann Brandl – zur Teilnahme eingeladen. Zudem haben sie die Medien dazu aufgefordert, die Moderation zu übernehmen, denn sie wollen eine faire Veranstaltung gewährleisten, bei der beide Seiten zu Wort kommen. Denn sie sind überzeugt davon, dass ihre Argumente die besseren sind.

Hier der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, findet am 10. November 2013 in der Marktgemeinde Ruhmannsfelden ein Bürgerentscheid zum geplanten Ausbau der Bundesstraße 11 (Ortsumgehung Ruhmannsfelden) statt. Die Initiatoren wollen mit dem Bürgerentscheid erreichen, dass sich der Markt Ruhmannsfelden gegen den Bau der geplanten sog. „Westumgehung“ ausspricht. Der Ruhmannsfeldener Marktrat hatte sich zuvor – nach planerischer Untersuchung von Alternativen zum B11-Ausbau – mehrheitlich für die Ortsumgehung ausgesprochen.

Zwar hatte das Landratsamt Regen als Rechtsaufsichtsbehörde bereits im Vorfeld der Zulassung des Bürgerentscheids durch den Ruhmannsfeldener Marktrat ein Rechtsauskunftsersuchen der Marktverwaltung dahin gehend beantwortet, dass eine rechtliche Grundlage und Bindewirkung eines Bürgerentscheids nicht gesehen wird (siehe Schreiben im Anhang), doch gilt der anstehende Bürgerentscheid natürlich nichtsdestotrotz als Stimmungstest für das geplante Straßenbauprojekt.

Nachdem die Thematik bereits seit mehreren Jahrzehnten diskutiert wird, und die infrastrukturelle Anbindung des gesamten Landkreises Regen von dem Straßenbauprojekt abhängig ist, haben sich – neben diversen Betrieben, Gruppierungen Vereinen und Verbänden – sowohl auch der Kreistag des Landkreises Regen, als auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Regen (mit einer Ausnahme) in diesem Jahr öffentlich für den Bau der Westumgehung ausgesprochen.

Im Vorfeld des anstehenden Bürgerentscheids bringen nun Befürworter und Gegner der „Westumgehung“ ihre Argumente in Ruhmannsfelden vor. Allerdings haben wir den Eindruck, dass diese Argumente nicht in allen Fällen auf objektiven Fakten beruhen. Teilweise werden auch Alternativplanungen ins Feld geführt, deren Vater bestenfalls der Wunsch sein kann, die aber aus technischen oder rechtlichen oder finanziellen Gründen keinerlei Aussicht auf Realisierung haben. Und generell sind wir auch der Meinung, dass sich ein derart komplexes Thema nicht auf Flugblättern oder in Postwurfsendungen erläutern lässt. Daher halten wir eine Informations- und Diskussionsveranstaltung im Vorfeld des Bürgerentscheids für unerlässlich.

Folgende Punkte sollte die Informations- und Diskussionsveranstaltung unseres Erachtens enthalten (mögliche, vorgeschlagene und angefragte Teilnehmer in Klammern):

  • Vorstellung der Planung und Planungshintergründe durch das Staatliche Bauamt Passau (Amtsleiter Ltd. BD Robert Wufka)
  • Darstellung der Sichtweise der Marktgemeinde Ruhmannsfelden (Erster Bürgermeister Josef Brunner)
  • Darstellung der Sichtweise der Bürgerinitiative (angefragt: Astrid Kappl, Gaby Englmeier)
  • Position des Landkreises Regen (Landrat Michael Adam)
  • Position der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Regen (BayGT-Kreisvorsitzender Hermann Brandl)
  • Position der Bayerischen Staatsregierung (angefragt: Staatsminister und Wahlkreisabgeordneter Helmut Brunner)
  • Position der Bundesregierung (angefragt: Wahlkreisabgeordneter Alois Rainer)
  • Fragen und Diskussion (Moderation: Pressevertreter)

Wir möchten Sie – ebenso herzlich, wie nachdrücklich – bitten, sich zur Teilnahme an o.g. Veranstaltung bereit zu erklären. Denn die Bevölkerung hat ein Recht auf umfassende und meinungspluralistische Information im Vorfeld eines Bürgerentscheids. Mehr noch: Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie die von ihr gewählten Volksvertreter zu der – für die gesamte Region so wichtigen – Frage des B11-Ausbaus stehen.

Gerne übernehmen wir die Koordination eines passenden Termins, sowie die Organisation der Veranstaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Adam, Hermann Brandl, Josef Brunner

Landrat, BayGT-Kreisvorsitzender, Erster Bürgermeister

Meldung vom: 30.04.2018

Das Team der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Regen

 

 

Um die Jugendarbeit vor Ort zu unterstützen, bietet die Kommunale Jugendarbeit einen eigenen Materialverleih.

Einige Materialien verleihen wir kostenfrei, einige zu „Jugendarbeitstarifen“ (Kleinbus, Schlauchboote u.a.). Damit gewährleisten wir, dass die Aufgaben und Ziele der Jugendarbeit im gesamten Landkreis entsprechend erfüllt und verbessert werden können.

Meldung vom: 30.08.2017

Neuer Führerschein ab 19. Januar 2013

Regen. Am 19. Januar 2013 wird deutschlandweit ein neuer Führerschein eingeführt. Alle ab diesem Zeitpunkt ausgestellten Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Alle Führerscheine die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden (graue und rosa Papierführerscheine, Kartenführerscheine) bleiben bis zum Jahr 2033 gültig. Ein Umtausch ist daher spätestens in 20 Jahren erforderlich.

Zum gleichen Zeitpunkt ändern sich in Deutschland auch zahlreiche Fahrerlaubnisklassen. Die bisherigen Klassen M und S werden durch die neue Klasse AM ersetzt. Im Zweiradbereich wird darüber hinaus der bisherige beschränkte Motorradführerschein (A18) durch die neue Klasse A2 ersetzt. Zukünftig können dann Motorradfahrer der Klassen A1 und A2 nach zweijährigem Besitz der Klasse und Ablegen einer praktischen Prüfung in die nächst höhere Zweiradklasse gelangen. Zu beachten ist, dass der automatische Aufstieg von der bisherigen Klasse A18 in die Klasse A damit wegfällt. Wer bereits vor 18. Januar 2013 Inhaber der Klasse A18 (beschränkt) ist, kann auch künftig automatisch nach zwei Jahren Krafträder der Klasse A unbeschränkt führen!

Auch im Pkw-Bereich wird es Änderungen geben. So wird eine neue Fahrberechtigung für Gespanne bis 4250 Kilogramm eingeführt. Der so genannte „B96“ kann nach erfolgreichem Erwerb der Klasse B und einer weiteren Unterweisung bei einer Fahrschule erworben werden. Eine zusätzliche Prüfung ist hier dann nicht erforderlich. Für Lkw-Fahrer ändern sich zukünftig die Mindestalterregelungen. Nicht wie bisher mindestens 18 Jahre, sondern 21 Jahre muss der Bewerber alt sein, um einen Lkw-Führerschein erwerben zu können. Ausnahmen wird es für Berufskraftfahrer geben. Weitere Informationen zu den Änderungen ab 19. Januar 2013 finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Regen unter www.landkreis-regen.de.

 

Meldung vom: 27.04.2018

Der Landkreis Regen in Zahlen

Der Landkreis Regen, im Bayerischen Wald, gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern und setzt sich aus 24 kommunalen Einheiten, die sich auf einer Fläche von 97.506 ha ausdehnen, zusammen. Im Zuge der EU-Osterweiterung befindet sich der Landkreis im Herzen Europas und ist ein ideales Sprungbrett zu den Märkten in Osteuropa.

Meldung vom: 08.06.2017

Naturschutzgebiet Kiesau

Das zwischen Rabenstein und Bodenmais hochgelegene Übergangsmoor wurde mit seinen Moorrandwäldern und dem historischen Quarzbruch mit Stollen 1993 mit 10 Hektar Fläche unter Naturschutz gestellt. Der Bruch weist interessante Begleitgesteine des Quarz auf. Lehrtafeln vermitteln die Geschichte und die Mineralogie dieser ehemaligen Quarzgewinnungsstätte. Durch den früheren Quarzabbau hatte sich ein unterirdischer See gebildet. Im letzten Jahrhundert ist hier ein komplettes Pferdefuhrwerk eingebrochen und versunken. Der einzige heutige Zugang in die Tiefe ist aus Sicherheitsgründen mit einem Gitter verschlossen. Neben dem Moorwald prägen Rauschbeere, Rosmarinheide oder Heidelbeere sowie Torfmoosbulte die Vegetation. Die alten Entwässerungsgräben wurden inzwischen mit Hilfe des THW verfüllt und das Moor weitgehend renaturiert. Der Stollen wird heute von Fledermäusen als Winterquartier genutzt. Vom Naturpark Bayerischer Wald, gestaltet von Susanne Blenk, wurde zum Quarzbruch des Naturschutzgebietes „Kiesau“ ein Begleitheft erstellt.

Wegbeschreibung
Ca. 2,5 km LL nordwestlich Rabenstein (ehem. Schloß), dort auch ZWW 3 über Kiesau zur Schönebene (Bodenmais) oder ZWW 1 vor der Kiesau abzweigend zum Bretterschachten (Bodenmais). Anschluß Rabenstein an ZWW 6 über die „Ableg“ und ZWW 5 durchs Klautzenbachtal nach Zwiesel. Zwischen Rabenstein und Regenhütte verläuft der „Gläserne Steig“.

Weitere Informationen bei:
Kur- und Touristik-Information Zwiesel, Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel
Tel.: 09922/7099011, Fax: 09922/7099019
E-Mail: zwiesel@ferienregion-nationalpark.de
www.zwiesel.de

Meldung vom: 08.07.2019

Autochthone Pflanzenschule

Noch Anfang der 90er Jahre kultivierte Barthl Köppl im Nebenerwerb auf ca. einem Hektar Ackerland Forstpflanzen und Weihnachtsbäume. Bald darauf wurde er als „Sträucherbauer“ Spezialist für die Ansaat und die Aufzucht heimischer Wildsträucher wie Schlehe, Faulbaum oder Hundsrose. Da heute bei der Verwendung von Wildgehölzen im Privatgarten und im Landschaftsbau von überall her Pflanzen bezogen werden können, führt dies aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege letzlich aber auch zu einer unerwünschten Erbgutverfälschung der regionalen Flora. So entstand die erste „autochthone Pflanzenzucht“ Bayerns, das Hobby wurde zum Beruf. Die Produktionsverfahren wurden zur Anerkennung von der Bezirksregierung geprüft und der Betrieb lizensiert. Sortimentserweiterungen und eine auf über 30 ha gewachsene Anbaufläche brachten dem Betrieb die Anerkennung als Markenbaumschule. Die einzige Arnika-Plantage in Bayern zieht hier auch Arnica montana heran, eine für die Region typische, oft verwendete Heilpflanze, die aber heute in freier Natur nur mehr selten vorkommt und daher geschützt ist.

Wegbeschreibung
Ca. 2,2 km LL östlich Stadtplatz Viechtach. Über Blossersberg Ri. Schönau bei Plöß, schräg gegenüber „Gläserne Scheune“. RWW 4 ab Viechtach.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Viechtach
Stadtplatz 1, 94234 Viechtach
Tel.: 09942/1661,  Fax: 09942/615
E-Mail: tourist-info@viechtach.de
www.viechtach-tourismus.com

Meldung vom: 03.05.2018

BDKJ Kinderzeltlager in den Sommerferien (Diözesanverband Regensburg)

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözesanverband Regensburg, veranstaltet auch in diesem Jahr wieder das beliebte Kinderzeltlager für Kinder der Jahrgänge 2003 bis 2006 auf dem Voithenberg bei Furth im Wald. Die drei Zeltlagerwochen stehen dieses Mal unter dem Motto „Von Hexen und Zauberern… eine magische Woche auf dem Voithenberg“. Die ersten beiden Wochen sind bereits ausgebucht aber in der Woche vom 14. bis 21. August sind noch Plätze frei.

Auf dem Voithenberg heißt es dann: Entstaubt die Hexenbesen und spitzt Eure Zauberstäbe! Auf dem Voithenberg treffen sich Hexen und Zauberer und entführen Euch in eine Woche voller Magie. Zauberhafte Workshops begleiten Euch durch die Woche. Außerdem erwarten Euch Abenteuer und Spiele, Übernachtungen in freier Natur, Zusammenhalt in der Zeltgemeinschaft sowie Überraschungen, Erzählungen und Geschichten aus der Welt der Hexen und Magier…

Das Kinderzeltlager, das sich jedes Jahr großer Beliebtheit erfreut, wird vom Arbeitskreis „Zeltlager und Freizeit“ des BDKJ in der Diözese Regensburg bereits seit Jahrzehnten durchgeführt. Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer bereiten die Wochen intensiv vor und bieten ein hochwertiges Programm. In der dritten Woche sind 20 tschechische Kinder mit von der Partie, eine gute Gelegenheit, unser Nachbarland besser kennen zu lernen.

Für eine wind- und wetterfeste Unterkunft in komfortablen 10-Personen-Zelten mit Fußboden ist gesorgt, ebenso für eine gute und ausgewogene Ernährung, die in eigener Küche mit regionalen Zutaten täglich frisch zubereitet wird.

Die Kosten pro Kind belaufen sich auf 160 €/Woche, jedes weitere Geschwisterkind zahlt 120 €/Woche. Im Betrag sind die Betreuung, Vollverpflegung und sämtliche Materialkosten enthalten.

Bei Interesse können Sie ein Info-Prospekt und Anmeldeunterlagen unter www.bdkj-kinderzeltlager.de herunterladen oder beim BDKJ-Diözesanverband (Obermünsterplatz 7, 93047 Regensburg, Tel.: 0941/597‑2296, E-Mail: bspangler.bdkj@bistum-regensburg.de) anfordern.

Der BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) ist der Dachverband der katholischen Jugendverbände und vertritt diese in Kirche, Staat und Gesellschaft. In der Diözese Regensburg sind durch ihn in neun Jugendverbänden rund 36.000 Kinder und Jugendliche organisiert.

Ansprechpartner: Christoph Streit
E-Mail: cstreit.bdkj@bistum-regensburg.de
Telefon: 0941 597–2298
Anschrift: Obermünsterplatz 7
93047 Regensburg
Internet: www.bdkj-kinderzeltlager.de
www.bdkj-regensburg.de
Infos auch bei: Marianne Schieder, MdB
Am Kalvarienberg 6
93533 Wernberg-Köblitz

Tel. 09604/931211
Email: marianne.schieder@wk.bundestag.de

Meldung vom: 30.04.2018

Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes; Ausweisung eines landkreisüberschreitenden Wildschutzgebietes für Auerwild „Arber“ im Bereich Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten

Bekanntmachung

Die Landratsämter Regen und Cham beabsichtigen in ihrer Funktion als Untere Jagdbehörden aufgrund des Art. 21 Abs. 1 – 3 i. V. m. Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes vom 30.08.2014 (GVBI. vom 22.07.2014, S. 333) eine Fläche von ca. 2755 ha durch Rechtsverordnung zu einem gemeinsamen Wildschutzgebiet für Auerwild im Bereich „Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten“ zu erklären.

Der Entwurf der Rechtsverordnung mit dem entsprechenden Lageplan M 1 : 5.000 liegt in der Zeit von Freitag, den 07.08.2015 bis Montag, den 07.09.2015 jeweils von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr  vormittags und von 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr nachmittags sowie am Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer-Nr. 014, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Regen vorgebracht werden.

Regen, den 21. Juli 2015

Landratsamt Regen

Michael Adam, Landrat

 

Meldung vom: 09.06.2017

Naturschutzgebiet Antoniuspfahl

Der Pfahlriegel, der auch St. Antoniuspfahl heißt, wurde zusammen mit dem Großen Pfahl bereits 1935 unter Naturschutz gestellt. Über bestehende Feldwege und Pfade kann dieser Abschnitt gut begangen werden. Der Pfahlriegel trägt eine Kapelle, die dem Heiligen Anton geweiht ist. Wie alle weniger ertragreichen Fluren wurde auch der Pfahl früher hier von Ziegen oder Schafen beweidet. Dadurch wurde auch der Baumaufwuchs verhindert. Mit dem Rückgang in der Landwirtschaft eroberten Sträucher und Bäume den Pfahl. Nur durch behutsame Landschaftspflege kann der Charakter der typischen Pfahlheide wieder hergestellt werden. Interessante Informationen können auf dem Naturlehrpfad am „Großen Pfahl“ gesammelt werden. Seit Frühjahr 2001 ist im „Alten Rathaus“ Viechtach eine Dauerausstellung eingerichtet, in der man vieles Wissenswerte über die Geologie, die Nutzungsgeschichte und die Vegetation der Pfahlregion erfahren kann (siehe auch „Großer Pfahl“).

Wegbeschreibung
Unmittelbar parallel der B 85 bei Viechtach, an der Abzweigung nach St. Englmar (Parkplatz bei der Kapelle).

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Viechtach
Stadtplatz 1, 94234 Viechtach
Tel.: 09942/1661, Fax: 09942/6151
E-Mail: mailto:tourist-info@viechtach.de
www.viechtach-tourismus.com

Meldung vom: 03.05.2018

Angerdorf Sohl

Sohl wird 1294 erstmals urkundlich erwähnt, dürfte aber mindestens 100 Jahre älter sein, wie die Gründungsdaten benachbarter Orte andeuten. Fernab vom heutigen Gemeindesitz Teisnach mussten die Sohler schon immer für eigene Interessen kämpfen. Die Errichtung der Dorfkapelle, der lange Kampf bis zur Gründung einer eigenen Ortsfeuerwehr, wie auch das intensive Vereinsleben mit seinen jährlichen Höhepunkten sind Ausdruck einer noch intakten, aktiven Dorfgemeinschaft in ihrer südlichen Randlage des Altlandkreises Viechtach. Der Einsatz der Bewohner und Marktgemeinde für ortsbildverschönernde Maßnahmen fand im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft“ 1996 (Landkreissieger) und 1998 Anerkennung.

Wegbeschreibung
Auf der B 85/B 11 Regen-Viechtach bei Arnetsried abbiegen nach Sohl, oder von Regen aus auf der „Marcher Höhe“ (B 85/B 11) rechts abbiegen nach Sohl.

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Teisnach
Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach
Tel.: 09923/8011-15, Fax: 09923/8011-22
E-Mail: tourist-info@teisnach.de
www.teisnach.de

Meldung vom: 03.05.2018

Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Hamburg ahoi“

Wir machen einen 2. Versuch mit…
„Moin, moin in Hamburg!“ Die Hansestadt im Norden unseres Landes wartet auf Dich mit einem abwechslungsreichen Programm – eine Mischung aus Sightseeing und Action!
Das Beste daran: Du wirst selbst zum Akteur, denn gemeinsam in der Gruppe werdet Ihr über Euer Programm entscheiden!

Nachdem die Millionenstadt mit unzähligen Highlights wartet, haben wir im Vorfeld eine kleine Vorauswahl getroffen. Mögliche „Bausteine“ sind: StreetArt-Tour, Hafenrundfahrt, Miniaturwunderland oder eine „Millerntorführung“. Und keine Angst, Zeit zum Bummeln und Shoppen haben wir auch eingeplant.

Untergebracht sind wir übrigens in einer Jugendherberge mittenmang* in Hamburg.

* mittendrin auf Hamburgisch

Datum: 08. – 13.06.2017
Ort: Hamburg
Alter: ab 14 Jahren
Kosten:

175,00 € für Jugendliche aus Regen, Viechtach, Zwiesel und Bodenmais
215,00 € für Jugendliche aus allen anderen Gemeinden des Landkreises
Info: in Kooperation mit dem Jugendtreff „Underground“ Bodenmais, dem Jugendcafé Zwiesel, der Gemeindejugendarbeit Regen und der Stadtjugendarbeit Viechtach
Leistungen: Transfer, Unterkunft, Halbpension, Programm, Infobrief, qualifizierte Betreuung
Wichtig:
Diese Fahrt findet in Kooperation mit den Städten/Gemeinden Viechtach, Regen, Zwiesel und Bodenmais statt. Wer aus einer dieser Städte/Gemeinden ist, kann sich vor Anmeldestart (06. Februar 2017) vormerken lassen!

Meldung vom: 05.02.2018

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Fa. Granitwerk Prünst GmbH

Az.: 33-171-01

Immissionsschutzgesetze;

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);

Die Firma Granitwerk Prünst GmbH, Im Teisnachtal 30, 94239 Ruhmannsfelden hat mit Schreiben vom 04.07.2016, Antrag auf Erweiterung der Abbautiefe des bestehenden Steinbruchs auf den Grundstücken (ggf. TF) der Fl. Nrn. 634/2, 644/2 der Gemarkung Patersdorf, sowie den Grundstücken (ggf. TF) der Fl. Nrn. 607/1, 1130/3, 1133, 1134, 1135 1137 und 1138/2 der Gemarkung Ruhmannsfelden gestellt.

Bei der beantragten Anlage ist nach § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. mit Nr. 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Vorprüfung war durch die Behörde eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien vorzunehmen und festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und insofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher abgesehen werden.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.

Nähere Informationen können beim Landratsamt Regen, Sachgebiet 33, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Tel. 09921/601-311, eingeholt werden.

Regen, 22.09.2016

LANDRATSAMT

gez.

Kraus

Oberregierungsrat

 

Meldung vom: 12.06.2017

Vollzug der Immissionsschutzgesetzte;

Vollzug der Immissionsschutzgesetze;

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der Verordnung über genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV), und des Bayer. Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG);

Antrag nach § 4 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in einer Lagerhalle durch die Fa. Max Streicher GmbH & Co. KG aA, Schwaigerbreite 17, 94469 Deggendorf, für den Standort in 94265 Patersdorf, Wildtierstraße 17, auf der Fl.-Nr. 1071 der Gemarkung Patersdorf

Öffentliche Bekanntmachung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Mit Bescheid des Landratsamtes Regen vom 15.09.2016, Az. 33-171-01, wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das o.g. Vorhaben mit Nebenbestimmungen erteilt.

Der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides werden hiermit gem. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) öffentlich bekannt gemacht.
Ferner wird der Bescheid gem. § 10 Abs. 8a BImSchG mit den zugehörigen BVT-Merkblättern im Internet veröffentlicht

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheides hat folgenden Wortlaut:

I. Genehmigung nach § 4 BImSchG

Der Firma Max Streicher GmbH & Co. KG aA wird die Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb folgender immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen für den Standort in 94265 Patersdorf, Wildtierstraße 17, auf der Fl. Nr. 1071 der Gemarkung Patersdorf erteilt:

  • Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtkapazität von 50 Tonnen oder mehr (§ 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV- i. m. V. Nr. 8.12.1.1 des Anhang 1 zur 4. BImSchV)
  • Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtkapazität von 100 Tonnen oder mehr (§ 1 Abs. 1 der 4. BImSchV i. m. V. Nr. 8.12.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV)
  1. Die Genehmigung schließt andere, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein, insbesondere:
    • die baurechtliche Genehmigung gem. Art 59 Abs. 1 BayBO
  2. Die Genehmigung erlischt, wenn die Anlage innerhalb von drei Jahren nach Zustellung dieses Bescheides nicht in Betrieb genommen worden ist. Ferner erlischt die Genehmigung, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist.
  3. Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes III dieses Bescheides gebunden.

II. Planunterlagen
Dieser Genehmigung liegen folgende, mit dem Genehmigungsvermerk des Landratsamtes Regen vom 15.09.2016 versehenen Antrags-/Planunterlagen und Beschreibungen zugrunde, die zugleich Bestandteil dieses Bescheides sind:

III. Nebenbestimmungen
Die Nebenbestimmungen enthalten Festlegungen zu folgenden Genehmigungstatbeständen:
Baurecht und Brandschutz, Immissionsschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Wasserrecht, Arbeitsschutz, Naturschutz

IV. Konzentrationswirkung 
Die Genehmigung schließt andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, insbesondere nach dem Baurecht (Baugenehmigung nach BayBO) mit ein.

V. Störfallverordnung
Die in Anhang I, Spalte 4 und 5 der Störfall-Verordnung – 12. BImSchV genannten Mengenschwellen werden nicht erreicht. Die Anlage unterliegt nicht der Störfallverordnung

VI. Kosten
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg,Postfachanschrift: 11 01 65,Hausanschrift: Haidplatz 1,93047 Regensburg,

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
  • Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides* und seine Begründung liegt zwei Wochen lang, vom 21.09.2016 bis einschließlich dem 04.10.2016, im Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 BImSchG).

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG ist der Genehmigungsbescheid unter Hinweis auf die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen.

Die Genehmigung ist einzusehen unter Bescheid

BVT-Merkblätter: derzeit sind keine BVT Merkblätter vorhanden

* Aus Gründen des Datenschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können Passagen des Bescheides geschwärzt sein.

Regen, den 19.09.2016

Landratsamt

Kraus

Oberregierungsrat

 

Meldung vom: 12.06.2017

Wir über uns

Ein Kind zu bekommen, ist etwas Phantastisches. Das „Wunder des Lebens“ lässt sich bereits während der Schwangerschaft hautnah spüren und nur wenige Ereignisse verändern den Alltagund die Lebensplanung so grundlegend wie Familiennachwuchs. Aber wir wissen, „andere Umstände“ können auch Unsicherheiten, viele Fragen, Probleme und Befürchtungen mit sich bringen:

  • Sind wir der Verantwortung ausreichend gewachsen?
  • Wird sich unsere Beziehung durch ein Kind verändern?
  • Wo kann ich Unterstützung erhalten und wie sieht diese aus?

Wir bieten Frauen und Männern Gespräche an, um sie dabei zu unterstützen, eine eigenständige und tragfähige Entscheidung zu finden. Sie erhalten bei uns Informationen und praktische Hilfestellung .

  • wenn Sie durch Ihre Schwangerschaft Fragen oder Probleme haben
  • wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, die Schwangerschaft auszutragen
  • wenn Sie Probleme mit Ihrem Partner oder Ihren Angehörigen haben
  • wenn Sie ein behindertes Kind erwarten
  • wenn Sie in materielle Not geraten sind (z.B.: Anträge für die Landesstiftung „Hilfen für Schwangere in Not“ können bei uns gestellt werden)
  • wenn Sie Fragen zur Familienplanung und zu Methoden der Empfängnisverhütung haben
  • wenn Sie Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch bzw. der Geburt Ihres Kindes wünschen

Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir beraten Sie vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos. Sie können allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson kommen. Bei Bedarf bieten wir auch Hausbesuche an.

Sexualpädagogische Konzepte und Veranstaltungen für und mit Schüler/-innen, Eltern, Jugendgruppen, Erzieher/-innen, Lehrer/-innen etc. Erfüllte Sexualität gehört für viele von uns zum Glücklichsein; sie bereichert unser Leben und ist ein wichtiges Ausdrucksmittel unserer Persönlichkeit. Dabei ist Sexualpädagogik für uns mehr als nur Aufklärung. Unter sexualpädagogischer Arbeit verstehen wir, Kindern und Jugendlichen fachkundig und einfühlsam altersgemäße Informationen zu vermitteln, Erlebnisse und Erfahrungen verstehen zu helfen und Impulse für ihre weitere Entwicklung zu geben.

Teilnahme am Projekt Schwanger-in-Bayern.de.

Meldung vom: 20.10.2020

Links zum Thema Schwangerschaft, Geburt und Familie

Internetseiten zum Thema Schwangerschaft, Geburt und Familie

 

Schwangerschaft, Geburt, Familie
Soziale Arbeit / Sozialwesen
Wichtige Internetadressen

Meldung vom: 16.09.2025