Die Stromtankstelle am Landratsamt Regen ist in Betrieb gegangen.
Sie befindet sich am Parkplatz zwei, hinter dem Landratsamt Regen. Dort können nun auch E-Autos aus dem E-Wald-Programm betankt werden.
Archiv des Autors: Alexandra Weber
Autochthone Pflanzenschule
Wegbeschreibung
Ca. 2,2 km LL östlich Stadtplatz Viechtach. Über Blossersberg Ri. Schönau bei Plöß, schräg gegenüber „Gläserne Scheune“. RWW 4 ab Viechtach.
Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Viechtach
Stadtplatz 1, 94234 Viechtach
Tel.: 09942/1661, Fax: 09942/615
E-Mail: tourist-info@viechtach.de
www.viechtach-tourismus.com
Der Landkreis Regen in Zahlen
Der Landkreis Regen, im Bayerischen Wald, gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern und setzt sich aus 24 kommunalen Einheiten, die sich auf einer Fläche von 97.506 ha ausdehnen, zusammen. Im Zuge der EU-Osterweiterung befindet sich der Landkreis im Herzen Europas und ist ein ideales Sprungbrett zu den Märkten in Osteuropa.
Neuer Führerschein ab 19. Januar 2013
Regen. Am 19. Januar 2013 wird deutschlandweit ein neuer Führerschein eingeführt. Alle ab diesem Zeitpunkt ausgestellten Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Alle Führerscheine die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden (graue und rosa Papierführerscheine, Kartenführerscheine) bleiben bis zum Jahr 2033 gültig. Ein Umtausch ist daher spätestens in 20 Jahren erforderlich.
Zum gleichen Zeitpunkt ändern sich in Deutschland auch zahlreiche Fahrerlaubnisklassen. Die bisherigen Klassen M und S werden durch die neue Klasse AM ersetzt. Im Zweiradbereich wird darüber hinaus der bisherige beschränkte Motorradführerschein (A18) durch die neue Klasse A2 ersetzt. Zukünftig können dann Motorradfahrer der Klassen A1 und A2 nach zweijährigem Besitz der Klasse und Ablegen einer praktischen Prüfung in die nächst höhere Zweiradklasse gelangen. Zu beachten ist, dass der automatische Aufstieg von der bisherigen Klasse A18 in die Klasse A damit wegfällt. Wer bereits vor 18. Januar 2013 Inhaber der Klasse A18 (beschränkt) ist, kann auch künftig automatisch nach zwei Jahren Krafträder der Klasse A unbeschränkt führen!
Auch im Pkw-Bereich wird es Änderungen geben. So wird eine neue Fahrberechtigung für Gespanne bis 4250 Kilogramm eingeführt. Der so genannte „B96“ kann nach erfolgreichem Erwerb der Klasse B und einer weiteren Unterweisung bei einer Fahrschule erworben werden. Eine zusätzliche Prüfung ist hier dann nicht erforderlich. Für Lkw-Fahrer ändern sich zukünftig die Mindestalterregelungen. Nicht wie bisher mindestens 18 Jahre, sondern 21 Jahre muss der Bewerber alt sein, um einen Lkw-Führerschein erwerben zu können. Ausnahmen wird es für Berufskraftfahrer geben. Weitere Informationen zu den Änderungen ab 19. Januar 2013 finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Regen unter www.landkreis-regen.de.
Naturerlebnispfad Panoramasteig Patersdorf
Wegbeschreibung
Ca. 4 km südwestlich Patersdorf. Anfahrt über Knabenhof Schön, ausgehend von der Bundesstraße 11 zwischen Patersdorf und Ruhmannsfelden. Wandermöglichkeit mit herrlicher Aussicht und Anbindung an einen Kreuzweg mit Denkmal.
Weitere Informationen bei:
www.patersdorf.de
Verkehrsamt Patersdorf
Martinsplatz 10, 94265 Patersdorf
Tel.: 09923/8010-40, Fax: 09923/8010-45
E-Mail: tourist@patersdorf.de
Kreislehrgarten Patersdorf
Wegbeschreibung
Ca. 500 m LL westl. Patersdorf, an der Ortsverbindungsstraße von Patersdorf nach Linden.
Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Patersdorf
www.patersdorf.de
Martinsplatz 10, 94265 Patersdorf
Tel.: 09923/8010-40, Fax: 09923/8010-45
E-Mail: tourist@patersdorf.de
Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes; Ausweisung eines landkreisüberschreitenden Wildschutzgebietes für Auerwild „Arber“ im Bereich Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten
Bekanntmachung
Die Landratsämter Regen und Cham beabsichtigen in ihrer Funktion als Untere Jagdbehörden aufgrund des Art. 21 Abs. 1 – 3 i. V. m. Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes vom 30.08.2014 (GVBI. vom 22.07.2014, S. 333) eine Fläche von ca. 2755 ha durch Rechtsverordnung zu einem gemeinsamen Wildschutzgebiet für Auerwild im Bereich „Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten“ zu erklären.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit dem entsprechenden Lageplan M 1 : 5.000 liegt in der Zeit von Freitag, den 07.08.2015 bis Montag, den 07.09.2015 jeweils von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr vormittags und von 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr nachmittags sowie am Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer-Nr. 014, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Regen vorgebracht werden.
Regen, den 21. Juli 2015
Landratsamt Regen
Michael Adam, Landrat
Pausenhof Neugestaltung in Kirchberg im Wald
Von 1996 – 1998 planten und bauten Schüler, Eltern, Lehrer, Fachplaner und Kommune diese Anlage nach dem Prinzip der „Benutzerbeteiligung“. Heute freuen sich Lehrer und Schulkinder über die gelungene und kindgerechte Aufteilung, die naturgemäße Ausstattung und Begrünung. Der Schulgarten, der Schulteich mit Wasserspielgelände sowie die Rand- und Fassadenbepflanzung ermöglichen Benutzern und Besuchern Naturerfahrung mit allen Sinnen.
Wegbeschreibung
Vom Amthofplatz aus in die Nebenstraße am Amthofgebäude, Richtung Grundschule und Kindergarten.
Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Kirchberg im Wald
Rathausplatz 1, 94259 Kirchberg im Wald
el.: 09927/9400-28, Fax: 09927/1043
E-Mail: touristik@kirchbergimwald.de
www.kirchbergimwald.de
Pausenhof-Neugestaltung
Wegbeschreibung
Ca. 600 m nach Abfahrt von der B 11 nach Gotteszell, etwa 50 m links oberhalb der Ortsdurchfahrt, an der Grundschule.
Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Gotteszell
Annabergstraße 1, 94239 Gotteszell
Tel.: 09929/902000, Fax: 09929/1346
E-Mail: tourist-info@gotteszell.de
www.gotteszell.de
Naturdenkmal Alte Linde
Lindenblätter prägten auch das Wappen der Degenberger, die früheren Herren von Linden. Nicht nur für das Dorfbild hat die Linde eine hohe Bedeutung. Die Blüten sind eine begehrte Bienenweide und werden seit jeher auch zur Bereitung von Lindenbütentee genutzt.
An der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich zwei weitere, jüngere Linden. Sie stehen neben einem alten, noch intakten Hausbrunnen. Sie sind übriggebliebene Hausbäume des über Jahrhunderte dort vorhandenen Wirtshauses „Bräuhaustaverne“, am früher bedeutenden Weg von Deggendorf Richtung Viechtach und Teisnach.
Wegbeschreibung:
Linden liegt unmittelbar an der B 85 zwischen Patersdorf und Viechtach, am historischen „Pandurensteig“. Schon vom Ortsbeginn aus (Gasthaus Linden) kann man die Linden sehen, die auf dem Schlossanger im alten Dorfkern stehen.
Weitere Informationen:
Tourist-Information Geiersthal
Rathausstraße 5, 94244 Geiersthal
Tel.: 09923 8415-11, Fax: 09923 8415-30
E-Mail: tourist-info@geiersthal.de
Spielgarten Ober-/Unterried
Bei der Anlage, die durch ihre natürliche Ausstattung besonders die frühkindliche Entwicklung der Sinne und der Motorik anspricht, wurden anstelle vorgefertigter Geräte bewußt naturhafte Gestaltungs- und Spielelemente gewählt.
So können Kinder den Umgang mit den Urelementen Erde, Sand, Stein, Holz und Pflanzen unmittelbarer erleben und ihre Phantasie sowie die eigenen Fertigkeiten besser entwickeln.
Wegbeschreibung
An der Dorfstraße zwischen Ober- und Unterried.
Weitere Informationen bei:
Information Drachselsried
Zellertalstraße 8, 94256 Drachselsried
Tel.: 09945/905033, Fax: 09945/905035
E-Mail: tourist-info@drachselsried.de
www.drachselsried.de
Inhalte werden zur Zeit neu erstellt
Die Inhalte Veterinäramt/Verbraucherschutz werden zur Zeit neu erstellt!
Verpflichtungserklärungen (Einladung für Besuchszwecke)
Der Brandtener Kessel
Wegbeschreibung
Auf der Staatsstraße Langdorf-Schwarzach/Zwiesel, Abzweigung Nebelberg/Brandten.
Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Langdorf
www.langdorf.de
Hauptstraße 8, 94264 Langdorf
Tel.: 09921/9411-13, Fax: 09921/9411-20
E-Mail: tourist-info@langdorf.de
Schlossgarten Buchenau
Im Süden des Parks speist der kleine Hirschbach einen künstlich angelegten Wasserfall. Den Vorgarten des als Baudenkmal geschützten Schlossgebäudes ziert ein Springbrunnen, der von Blumen- und Kräuterrabatten eingerahmt ist.
Wegbeschreibung
Von der Staatsstraße Zwiesel – Frauenau bei Dampfsäge Richtung Oberzwieselau und Buchenau. Von Ludwigsthal aus über Spiegelhütte nach Buchenau. Ausgangspunkt zahlreicher Wanderungen.
Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Lindberg
Zwieselauer Straße 1, 94227 Lindberg
Tel.: 09922/1200, Fax: 09922/869701
E-Mail: info@gemeinde-lindberg.de
www.gemeinde-lindberg.de
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
- Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
- Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Montag und Mittwoch Nachmittag geschlossen!
Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Hamburg ahoi“
Wir machen einen 2. Versuch mit…
„Moin, moin in Hamburg!“ Die Hansestadt im Norden unseres Landes wartet auf Dich mit einem abwechslungsreichen Programm – eine Mischung aus Sightseeing und Action!
Das Beste daran: Du wirst selbst zum Akteur, denn gemeinsam in der Gruppe werdet Ihr über Euer Programm entscheiden!
Nachdem die Millionenstadt mit unzähligen Highlights wartet, haben wir im Vorfeld eine kleine Vorauswahl getroffen. Mögliche „Bausteine“ sind: StreetArt-Tour, Hafenrundfahrt, Miniaturwunderland oder eine „Millerntorführung“. Und keine Angst, Zeit zum Bummeln und Shoppen haben wir auch eingeplant.
Untergebracht sind wir übrigens in einer Jugendherberge mittenmang* in Hamburg.
* mittendrin auf Hamburgisch
Datum: | 08. – 13.06.2017 |
Ort: | Hamburg |
Alter: | ab 14 Jahren |
Kosten:
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175,00 € für Jugendliche aus Regen, Viechtach, Zwiesel und Bodenmais 215,00 € für Jugendliche aus allen anderen Gemeinden des Landkreises |
Info: | in Kooperation mit dem Jugendtreff „Underground“ Bodenmais, dem Jugendcafé Zwiesel, der Gemeindejugendarbeit Regen und der Stadtjugendarbeit Viechtach |
Leistungen: | Transfer, Unterkunft, Halbpension, Programm, Infobrief, qualifizierte Betreuung |
Wichtig: |
Diese Fahrt findet in Kooperation mit den Städten/Gemeinden Viechtach, Regen, Zwiesel und Bodenmais statt. Wer aus einer dieser Städte/Gemeinden ist, kann sich vor Anmeldestart (06. Februar 2017) vormerken lassen!
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Apfel- und Birnensorten im Foyer des Landratsamtes
In der Eingangshalle des Landratsamtes gab es bis zum
10. November eine kleine Obstsortenausstellung. Vorwiegend alte und neuere Apfel- und Birnensorten stellt der Gartenbau-Kreisverband dort aus.
2016 war kein günstigstes Obstjahr, auch wenn mancherorts bestimmte Sorten in guten Lagen reichliche Erträge brachten. So gab es dieses Jahr überwiegend eine gute Zwetschgenernte und auch Kirschbäume brachten reichlich Früchte, leider haben aber Hagelschlag und viele Unwetter den Früchten geschadet. Starker Pilzbefall an Kirschen, Weintrauben und anderen Bäumen war weit verbreitet. Die Apfel- und Birnenernte dürfte deutlich unter Durchschnitt liegen, v. a. was die Fruchtqualität betrifft.
Gerade unter schwierigen Witterungseinflüssen zeigt sich die Bedeutung einer großen Sortenvielfalt, denn die Reaktion der Arten und Sorten auf Temperaturschwankungen, Trockenphasen und Extremniederschläge ist unterschiedlich. Gute Anpassung wird den alten Obstsorten zugeschrieben und es sind tatsächlich noch viele davon auch in der heutigen Zeit anbauwürdig. Als Beispiele sind hier der Boskoop, Winterrambur, Gravensteiner und Wachsrenette zu nennen. Andere wie Croncels, Ontario oder Danziger Kant verschwinden aufgrund gewisser negativer Eigenschaften. Einige Baumschulen haben sich auf den Erhalt der robusten und noch anbauwürdigen Sorten spezialisiert. Besonders beim Apfel gibt es noch eine Vielzahl älterer Sorten im Handel.
Die Züchtung geht allerdings immer weiter und sucht nach der immer noch besseren Frucht. Jedes Jahr tauchen Neuheiten auf und werden auch getestet. Übrig bleiben jedoch nur wenige, vor allem in den rauen Lagen. Neuere Apfelsorten, die sich mittlerweile auch im Bayerischen Wald gut eingelebt haben sind z. B. Florina, Reglindis oder Topaz.
Viele alte Obstbestände, die früher die Vitaminversorgung der Familien gesichert haben, sind leider verschwunden. Aber es wurden auch wieder viele Obstbäume gepflanzt, sowohl in den Gärten als auch in der Landschaft. Größere Bestände, angelegt als Streuobstwiesen, bringen den Gemeinden auch Vorteile auf dem „Ökokonto“,
z. B. als Ausgleich zum Flächenverbrauch für Gewerbe oder andere Baumaßnahmen. Halb- und Hochstamm-pflanzungen kommen mit durchschnittlicher Pflege gut zurecht und können über 50 Jahre alt werden. Schwächer wachsende Baumformen wie Buschbaum oder Säulenformen haben deutlich kürzere Lebenserwartung.
Bleibt zu hoffen, dass die Wertschätzung an heimischem, vielleicht sogar selbst angebautem Bio-Obst nicht verloren geht und die Obstgehölze als Garten und Landschaft prägende Bäume nicht verloren gehen.
„Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen.“ Diesen Satz soll Martin Luther einmal gesagt haben. Die beste Pflanzzeit liegt im Herbst, also gerade jetzt!
UN Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnetes Projekt 2016
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Fa. Granitwerk Prünst GmbH
Az.: 33-171-01
Immissionsschutzgesetze;
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Die Firma Granitwerk Prünst GmbH, Im Teisnachtal 30, 94239 Ruhmannsfelden hat mit Schreiben vom 04.07.2016, Antrag auf Erweiterung der Abbautiefe des bestehenden Steinbruchs auf den Grundstücken (ggf. TF) der Fl. Nrn. 634/2, 644/2 der Gemarkung Patersdorf, sowie den Grundstücken (ggf. TF) der Fl. Nrn. 607/1, 1130/3, 1133, 1134, 1135 1137 und 1138/2 der Gemarkung Ruhmannsfelden gestellt.
Bei der beantragten Anlage ist nach § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. mit Nr. 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Vorprüfung war durch die Behörde eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien vorzunehmen und festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und insofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.
Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher abgesehen werden.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.
Nähere Informationen können beim Landratsamt Regen, Sachgebiet 33, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Tel. 09921/601-311, eingeholt werden.
Regen, 22.09.2016
LANDRATSAMT
gez.
Kraus
Oberregierungsrat