Archiv des Autors: Alexandra Weber

Animationen zum B11-Ausbau – Straßenbauamt hat Umgehungsstraße und Bestandsausbau visualisiert

Das Staatliche Bauamt Passau hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Bundesstraßenausbau in Ruhmannsfelden beschäftigt. Das Amt hat sowohl die Westumgehung als auch den Bestandsausbau in einer Animation visualisiert.

Im Film zum Bestandsausbau wurde nur der zweispurige Ausbau dargestellt, man erkennt aber deutlich den massiven Eingriff. Die Bundesstraße muss tiefergelegt werden, eine Parallelstraße dazu ist zwingend notwendig. Bei der Ortsumgehung werden auch die Lärmschutzmaßnahmen dargestellt. Eine hellgrün schraffierte Fläche zeigt Aufschüttungen, die beige schraffierten Flächen sind Geländeeinschnitte. Zudem wird es einen begrünten Lärmschutz geben.

Quelle/Animationen: Staatliches Bauamt Passau

Ausbau Westumgehung Ruhmannsfelden

LR PR – Animationen zum B11 Ausbau Westumgehung Ruhmannsfelden

Ruhmannsfelden Bestandsausbau

LR PR – Animationen zum B11 Ausbau Westumgehung Ruhmannsfelden Bestandsausbau

Meldung vom: 30.04.2018

Volle Kontrolle ?! Massvoll genießen

Das Motto unserer Aktion soll uns alle ermutigen, unseren (Alkohol-)Konsum zu hinterfragen.

Es passiert immer wieder mal, dass wir die Kontrolle verlieren:

  • Der Sonnenbrand, nach dem zu langen Badbesuch
  • Das x-te Ripperl Schokolade
  • Der x-te Knödel, der uns drückt
  • Ein paar Bier zuviel

Genießen heißt Konsum in kleinen Mengen. „Weniger ist mehr“, so lautete auch das Motto der Alkohol-Aktionswoche im Mai/Juni 2013.

Volle Kontrolle (Verzicht auf Alkohol) ist gefordert:

  • in der Arbeit
  • im Straßenverkehr
  • bei Medikamenteneinnahme
  • in der Schwangerschaft

Kontakt:
Landratsamt Regen
Gesundheitsamt
Herr Matthias Wagner
Guntherstr. 12, 94209 Regen
Tel: 09921 601439
E-mail: mwagner@lra.landkreis-regen.de

Weitere Informationen unter:
www.kenn-dein-limit.de

Meldung vom: 03.05.2024

Der Landkreis Regen in Zahlen

Der Landkreis Regen, im Bayerischen Wald, gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern und setzt sich aus 24 kommunalen Einheiten, die sich auf einer Fläche von 97.506 ha ausdehnen, zusammen. Im Zuge der EU-Osterweiterung befindet sich der Landkreis im Herzen Europas und ist ein ideales Sprungbrett zu den Märkten in Osteuropa.

Meldung vom: 08.06.2017

Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-Anlagen)

Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-RL löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.

Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Bei diesem Prozess bestimmen Fachleute die besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) für die einzelnen Anlagen. Ziel dieser BVT-Merkblätter ist es, ein integriertes Konzept zur Verfügung zu stellen, bei dem eine optimale Verminderung der Umweltverschmutzung in Luft, Wasser und Boden, für die Abfallwirtschaft, für die Energieeffizienz und für die Verhütung von Unfällen erreicht wird.

Die jeweiligen Anlagen sind im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Neufassung vom 02.05.2013) mit einem E gekennzeichnet.

Die Einstufung als IE-Anlage hat insbesondere Auswirkungen auf die Überwachung der Anlagen. So sind für diese Anlagen ein Überwachungsplan und Überwachungsprogramme zu erstellen und zu veröffentlichen.

Meldung vom: 30.08.2017

Wahlergebnisse zur Bezirkswahl, Landtagswahl, Volksentscheid

 - Landtagswahl, Bezirkswahl, Volksentscheide 2013, Foto: Landratsamt Regen

Unter folgenden Links können Sie die Ergebnisse der Wahlen abrufen:

Bezirkswahl – Stimmkreis Regen, Freyung-Grafenau
http://service.landkreis-regen.de/wahlen/276000_000035/index.html

Landtagswahl – Stimmkreis Regen, Freyung-Grafenau
http://service.landkreis-regen.de/wahlen/276000_000032/index.html

Volksentscheid – Stimmkreis Regen, Freyung-Grafenau
http://service.landkreis-regen.de/wahlen/276000_000033/index.html

Meldung vom: 30.04.2018

Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes; Ausweisung eines landkreisüberschreitenden Wildschutzgebietes für Auerwild „Arber“ im Bereich Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten

Bekanntmachung

Die Landratsämter Regen und Cham beabsichtigen in ihrer Funktion als Untere Jagdbehörden aufgrund des Art. 21 Abs. 1 – 3 i. V. m. Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes vom 30.08.2014 (GVBI. vom 22.07.2014, S. 333) eine Fläche von ca. 2755 ha durch Rechtsverordnung zu einem gemeinsamen Wildschutzgebiet für Auerwild im Bereich „Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten“ zu erklären.

Der Entwurf der Rechtsverordnung mit dem entsprechenden Lageplan M 1 : 5.000 liegt in der Zeit von Freitag, den 07.08.2015 bis Montag, den 07.09.2015 jeweils von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr  vormittags und von 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr nachmittags sowie am Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer-Nr. 014, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Regen vorgebracht werden.

Regen, den 21. Juli 2015

Landratsamt Regen

Michael Adam, Landrat

 

Meldung vom: 09.06.2017

Öffnungszeiten Führerscheinstelle

 

  • Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
  • Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Montag und Mittwoch Nachmittag geschlossen!

 

Meldung vom: 10.10.2018

Der Moosbacher Pfahl

Auf den trockenen, basenarmen Silikatverwitterungsböden des Pfahls konnten sich nur Birken-Eichen-Wälder und Kleinstrauch- bzw. Wacholderheiden etablieren. Ein ca. 12,1 ha großer Pfahlabschnitt wurde hier bereits 1939 als „Moosbacher Pfahl“ unter Naturschutz gestellt. Ein besonderer Vorteil für den Urlauber wie auch für die Einheimischen ist ein attraktiver, sehr gut begehbarer Wanderweg, der diesen seltenen Lebensraum erschließt.

Eine Besonderheit dieses Pfahlabschnittes sind die 14 Kreuzwegstationen und die teils lebensgroßen Figuren aus dem Jahre 1852, die den Moosbacher Pfahl auch zu einem Stück Geschichte der Frömmigkeit im Bayerischen Wald machen. Wissenswertes zu Geologie, Nutzungsgeschichte und Vegetation des Pfahls kann auf einem Naturlehrpfad am Großen Pfahl bei Viechtach (direkt neben der B 85) sowie in der Pfahlausstellung des Naturparks Bayerischer Wald, im Alten Rathaus (BauD) am Stadtplatz in Viechtach, erfahren und erkundet werden.

Wegbeschreibung
Von der B 85 Viechtach in Richtung Cham, gleich nach Unterrubendorf links ab nach Moosbach. Knapp 300 m vor Moosbach von Nordwest nach Südost verlaufend. FWW Waldmünchen-Passau und FWW „Pandurensteig“. Ein Weg läuft exakt parallel zum Pfahl.

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Prackenbach
Schulweg 10, 94267 Prackenbach
Tel.:09942/9445-14, Fax: 09942/9445-21
E-Mail: tourist-info@prackenbach.landkreis-regen.de
www.prackenbach.de

Meldung vom: 30.04.2018

Naturerlebnispfad Panoramasteig Patersdorf

Viele wissenswerte Informationen über die Bodenentstehung, die Siedlungsgeschichte, die Kulturlandschaft, den Naturkreislauf, die Artenvielfalt im Wald oder über das Alter und die Höhenschätzung von Bäumen warten auf den interessierten Naturfreund. Dazu laden auch ein Baumtelefon, ein Waldxylophon und eine Holzorgel sowie ein Ratespiel für Kinder zum Lernen über die Waldlandschaft ein. Eine Panoramatafel beschreibt die höchsten Bayerwaldberge. Ruhebänke und die Aussicht aus ca. 750 m Höhe runden das Naturerlebnis am Spitzberg ab. Der Naturlehr- und Erlebnispfad wurde von der Gemeinde Patersdorf mit Unterstützung durch die Direktion für Ländliche Entwicklung (Landau), den Naturpark Bayerischer Wald (Zwiesel) und durch viele Gönner und Helfer erstellt.
Wegbeschreibung
Ca. 4 km südwestlich Patersdorf. Anfahrt über Knabenhof  Schön, ausgehend von der Bundesstraße 11 zwischen Patersdorf und Ruhmannsfelden. Wandermöglichkeit mit herrlicher Aussicht und Anbindung an einen Kreuzweg mit Denkmal.

Weitere Informationen bei:
www.patersdorf.de
Verkehrsamt Patersdorf
Martinsplatz 10, 94265 Patersdorf
Tel.: 09923/8010-40, Fax: 09923/8010-45
E-Mail: tourist@patersdorf.de

Meldung vom: 30.04.2018

Kreislehrgarten Patersdorf

Der Landkreis Regen und der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege arbeiten seit Frühjahr 1994 gemeinsam am Projekt“ Kreislehrgarten“. Nach und nach wurden – auch mit freiwilligen Helfern der Gartenbauvereine – Obstbäume und eine Wildstrauchhecke gepflanzt, ein Geräteschuppen und ein Bauerngarten errichtet, ein Bienen-Freistand mit Honig- Lehrpfad aufgestellt sowie ein Trocken- und Feuchtbiotop geschaffen. Auch verschiedene Wildrosen und Beerenobstarten sind hier zu finden, dazu auch Unterschlupf- und Brutmäglichkeiten für Insekten. Zu bestimmten Anlässen verwandeln der Kreisverband und die ihm angehörenden Gartenbauvereine das Freigelände zu einem wahren Paradies für Garten- und Naturfreunde durch die geschmückten Stände und das vielseitige Informations- und Produktangebot zum Thema „Garten“. Bei Führungen und Kursen im Kreislehrgarten soll das nötige Fachwissen weitergegeben und Verständnis für naturnahe Lebensräume vermittelt werden. Informationen und Anmeldungen bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt Regen unter Tel. 09921/601309.

Wegbeschreibung
Ca. 500 m LL westl. Patersdorf, an der Ortsverbindungsstraße von Patersdorf nach Linden.

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Patersdorf
www.patersdorf.de
Martinsplatz 10, 94265 Patersdorf
Tel.: 09923/8010-40, Fax: 09923/8010-45
E-Mail: tourist@patersdorf.de

Meldung vom: 30.04.2018

Burgruine Weißenstein

Neben Moosbach und Viechtach tritt auch in Weißenstein die Quarzader markant zu Tage. Die Erhebung mit weitem Rundblick war ideal, um hier schon um 1100 eine Burganlage zur Kontrolle des wichtigen Böhmweges zu errichten, welcher der weiße Quarz ihren Namen gab. Im Jahre 1940 wurde hier eine Fläche von etwa 6 Hektar des Weißensteiner Pfahls unter Naturschutz gestellt, die auch das Gelände der Burgruine einschließt. Der im Jahr 2000 fertiggestellte Burglehrpfad des Naturparks Bayerischer Wald zeigt Wichtiges und Interessantes zur Geschichte, zur Geologie sowie zur Tier- und Pflanzenwelt des Burggeländes und des Weißensteiner Pfahls auf.

Führungen jeden Mittwoch um 14:00 Uhr, Anmeldung erforderlich.

Burgruine mit Burgfried (weiter Rundblick)

„Gläserner Wald“ entlang dem Burgweg
„Fressendes Haus“ des Dichters Siegfied von Vegesack (und dessen Grab am Pfahlweg), mit

Vegesack-Museum, Ausgrabungsfunden und Schnupftabak-Gläsersammlung

Burggarten

Wegbeschreibung
Ca. 2 km LL südlich OK Stadt Regen. Die Burgruine ist weithin sichtbar.

Weitere Informationen unter:
Touristinformation Regen
Schulgasse 2, 94209 Regen
Tel.: 09921 604-26, Fax 09921604-33
E-Mail: tourist@regen.de
www.regen.de

Meldung vom: 03.05.2018

Die Osterbrünnl Kapelle

Von Ruhmannsfeldener Bürgern vor ca. 700 Jahren erstmals errichtet, war die Kapelle unter der Schirmherrschaft des Klosters Aldersbach zeitweise ein bedeutender Wallfahrtsort, zu dem die Gläubigen bis aus Österreich kamen. Ruhmannsfelden kam schließlich unter die Herrschaft von Kloster Gotteszell. Die hohen Einnahmen des Osterbrünnls waren dem Abt bald ein Dorn im Auge. Seine Schergen ließen mehrfach die von den Gläubigen gestifteten, in den Bäumen aufgehängten Votivtafeln – andernorts durchaus gängige Wallfahrtspraxis – als „Zeugnisse primitivsten Aberglaubens“ zerstören. Mehrfach kam es zu Prügeleien und regelrechten Kämpfen, da die Ruhmannsfeldener ihr Osterbrünnl massiv verteidigten. Die Wallfahrtsstätte wurde schließlich niedergebrannt und durfte lange nicht wiedererrichtet werden. Als nach der Auflösung der Klöster 1803 die Bürger einen Neubau versuchten, befahl der Staat den Abbruch. Erst nach dem Brand der Pfarrkirche 1820 durfte das Osterbrünnl neu aufgebaut werden. Ausgelöst durch den Einmarsch der Warschauer- Pakt-Truppen in die Tschechoslowakei im Sommer 1968, wurde die Kapelle Ziel einer neuen Friedenswallfahrt, zu der sich alljährlich im September fast 1000 Gläubige treffen.

Wegbeschreibung
Knapp 1 km südöstlich OK Ruhmannsfelden am Rand des Teisnachtales, über Osterbrünnl-Weg (am RWW 1).

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Ruhmannsfelden
Schulstraße 23, 94239 Ruhmannsfelden
Tel.: 09929/902003, Fax: 09929/4341
E-Mail: tourist-info@ruhmannsfelden.de
www.ruhmannsfelden.de

Meldung vom: 03.05.2018

Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Hamburg ahoi“

Wir machen einen 2. Versuch mit…
„Moin, moin in Hamburg!“ Die Hansestadt im Norden unseres Landes wartet auf Dich mit einem abwechslungsreichen Programm – eine Mischung aus Sightseeing und Action!
Das Beste daran: Du wirst selbst zum Akteur, denn gemeinsam in der Gruppe werdet Ihr über Euer Programm entscheiden!

Nachdem die Millionenstadt mit unzähligen Highlights wartet, haben wir im Vorfeld eine kleine Vorauswahl getroffen. Mögliche „Bausteine“ sind: StreetArt-Tour, Hafenrundfahrt, Miniaturwunderland oder eine „Millerntorführung“. Und keine Angst, Zeit zum Bummeln und Shoppen haben wir auch eingeplant.

Untergebracht sind wir übrigens in einer Jugendherberge mittenmang* in Hamburg.

* mittendrin auf Hamburgisch

Datum: 08. – 13.06.2017
Ort: Hamburg
Alter: ab 14 Jahren
Kosten:

175,00 € für Jugendliche aus Regen, Viechtach, Zwiesel und Bodenmais
215,00 € für Jugendliche aus allen anderen Gemeinden des Landkreises
Info: in Kooperation mit dem Jugendtreff „Underground“ Bodenmais, dem Jugendcafé Zwiesel, der Gemeindejugendarbeit Regen und der Stadtjugendarbeit Viechtach
Leistungen: Transfer, Unterkunft, Halbpension, Programm, Infobrief, qualifizierte Betreuung
Wichtig:
Diese Fahrt findet in Kooperation mit den Städten/Gemeinden Viechtach, Regen, Zwiesel und Bodenmais statt. Wer aus einer dieser Städte/Gemeinden ist, kann sich vor Anmeldestart (06. Februar 2017) vormerken lassen!

Meldung vom: 05.02.2018

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Fa. Granitwerk Prünst GmbH

Az.: 33-171-01

Immissionsschutzgesetze;

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);

Die Firma Granitwerk Prünst GmbH, Im Teisnachtal 30, 94239 Ruhmannsfelden hat mit Schreiben vom 04.07.2016, Antrag auf Erweiterung der Abbautiefe des bestehenden Steinbruchs auf den Grundstücken (ggf. TF) der Fl. Nrn. 634/2, 644/2 der Gemarkung Patersdorf, sowie den Grundstücken (ggf. TF) der Fl. Nrn. 607/1, 1130/3, 1133, 1134, 1135 1137 und 1138/2 der Gemarkung Ruhmannsfelden gestellt.

Bei der beantragten Anlage ist nach § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. mit Nr. 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Vorprüfung war durch die Behörde eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien vorzunehmen und festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und insofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.

Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher abgesehen werden.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.

Nähere Informationen können beim Landratsamt Regen, Sachgebiet 33, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Tel. 09921/601-311, eingeholt werden.

Regen, 22.09.2016

LANDRATSAMT

gez.

Kraus

Oberregierungsrat

 

Meldung vom: 12.06.2017

Vollzug der Immissionsschutzgesetzte;

Vollzug der Immissionsschutzgesetze;

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der Verordnung über genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV), und des Bayer. Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG);

Antrag nach § 4 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in einer Lagerhalle durch die Fa. Max Streicher GmbH & Co. KG aA, Schwaigerbreite 17, 94469 Deggendorf, für den Standort in 94265 Patersdorf, Wildtierstraße 17, auf der Fl.-Nr. 1071 der Gemarkung Patersdorf

Öffentliche Bekanntmachung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Mit Bescheid des Landratsamtes Regen vom 15.09.2016, Az. 33-171-01, wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das o.g. Vorhaben mit Nebenbestimmungen erteilt.

Der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides werden hiermit gem. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) öffentlich bekannt gemacht.
Ferner wird der Bescheid gem. § 10 Abs. 8a BImSchG mit den zugehörigen BVT-Merkblättern im Internet veröffentlicht

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheides hat folgenden Wortlaut:

I. Genehmigung nach § 4 BImSchG

Der Firma Max Streicher GmbH & Co. KG aA wird die Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb folgender immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen für den Standort in 94265 Patersdorf, Wildtierstraße 17, auf der Fl. Nr. 1071 der Gemarkung Patersdorf erteilt:

  • Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtkapazität von 50 Tonnen oder mehr (§ 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV- i. m. V. Nr. 8.12.1.1 des Anhang 1 zur 4. BImSchV)
  • Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtkapazität von 100 Tonnen oder mehr (§ 1 Abs. 1 der 4. BImSchV i. m. V. Nr. 8.12.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV)
  1. Die Genehmigung schließt andere, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein, insbesondere:
    • die baurechtliche Genehmigung gem. Art 59 Abs. 1 BayBO
  2. Die Genehmigung erlischt, wenn die Anlage innerhalb von drei Jahren nach Zustellung dieses Bescheides nicht in Betrieb genommen worden ist. Ferner erlischt die Genehmigung, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist.
  3. Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes III dieses Bescheides gebunden.

II. Planunterlagen
Dieser Genehmigung liegen folgende, mit dem Genehmigungsvermerk des Landratsamtes Regen vom 15.09.2016 versehenen Antrags-/Planunterlagen und Beschreibungen zugrunde, die zugleich Bestandteil dieses Bescheides sind:

III. Nebenbestimmungen
Die Nebenbestimmungen enthalten Festlegungen zu folgenden Genehmigungstatbeständen:
Baurecht und Brandschutz, Immissionsschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Wasserrecht, Arbeitsschutz, Naturschutz

IV. Konzentrationswirkung 
Die Genehmigung schließt andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen, insbesondere nach dem Baurecht (Baugenehmigung nach BayBO) mit ein.

V. Störfallverordnung
Die in Anhang I, Spalte 4 und 5 der Störfall-Verordnung – 12. BImSchV genannten Mengenschwellen werden nicht erreicht. Die Anlage unterliegt nicht der Störfallverordnung

VI. Kosten
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg,Postfachanschrift: 11 01 65,Hausanschrift: Haidplatz 1,93047 Regensburg,

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
  • Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides* und seine Begründung liegt zwei Wochen lang, vom 21.09.2016 bis einschließlich dem 04.10.2016, im Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 BImSchG).

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG ist der Genehmigungsbescheid unter Hinweis auf die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen.

Die Genehmigung ist einzusehen unter Bescheid

BVT-Merkblätter: derzeit sind keine BVT Merkblätter vorhanden

* Aus Gründen des Datenschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können Passagen des Bescheides geschwärzt sein.

Regen, den 19.09.2016

Landratsamt

Kraus

Oberregierungsrat

 

Meldung vom: 12.06.2017

Wir über uns

Ein Kind zu bekommen, ist etwas Phantastisches. Das „Wunder des Lebens“ lässt sich bereits während der Schwangerschaft hautnah spüren und nur wenige Ereignisse verändern den Alltagund die Lebensplanung so grundlegend wie Familiennachwuchs. Aber wir wissen, „andere Umstände“ können auch Unsicherheiten, viele Fragen, Probleme und Befürchtungen mit sich bringen:

  • Sind wir der Verantwortung ausreichend gewachsen?
  • Wird sich unsere Beziehung durch ein Kind verändern?
  • Wo kann ich Unterstützung erhalten und wie sieht diese aus?

Wir bieten Frauen und Männern Gespräche an, um sie dabei zu unterstützen, eine eigenständige und tragfähige Entscheidung zu finden. Sie erhalten bei uns Informationen und praktische Hilfestellung .

  • wenn Sie durch Ihre Schwangerschaft Fragen oder Probleme haben
  • wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, die Schwangerschaft auszutragen
  • wenn Sie Probleme mit Ihrem Partner oder Ihren Angehörigen haben
  • wenn Sie ein behindertes Kind erwarten
  • wenn Sie in materielle Not geraten sind (z.B.: Anträge für die Landesstiftung „Hilfen für Schwangere in Not“ können bei uns gestellt werden)
  • wenn Sie Fragen zur Familienplanung und zu Methoden der Empfängnisverhütung haben
  • wenn Sie Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch bzw. der Geburt Ihres Kindes wünschen

Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir beraten Sie vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos. Sie können allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson kommen. Bei Bedarf bieten wir auch Hausbesuche an.

Sexualpädagogische Konzepte und Veranstaltungen für und mit Schüler/-innen, Eltern, Jugendgruppen, Erzieher/-innen, Lehrer/-innen etc. Erfüllte Sexualität gehört für viele von uns zum Glücklichsein; sie bereichert unser Leben und ist ein wichtiges Ausdrucksmittel unserer Persönlichkeit. Dabei ist Sexualpädagogik für uns mehr als nur Aufklärung. Unter sexualpädagogischer Arbeit verstehen wir, Kindern und Jugendlichen fachkundig und einfühlsam altersgemäße Informationen zu vermitteln, Erlebnisse und Erfahrungen verstehen zu helfen und Impulse für ihre weitere Entwicklung zu geben.

Teilnahme am Projekt Schwanger-in-Bayern.de.

Meldung vom: 20.10.2020

Links zum Thema Schwangerschaft, Geburt und Familie

Internetseiten zum Thema Schwangerschaft, Geburt und Familie

 

Schwangerschaft, Geburt, Familie
Soziale Arbeit / Sozialwesen
Wichtige Internetadressen

Meldung vom: 16.09.2025