Ziel des Betreuungsgesetzes ist es, die Grundrechte und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu verwirklichen.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiter der Betreuungsstelle zur Verfügung.
Sie haben folgende gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen:
- für das Amtsgericht vor Anordnung einer Betreuung ermitteln und Stellungnahmen abgeben
- geeignete Betreuerinnen und Betreuer gewinnen und sie dem Amtsgericht vorschlagen
- ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in die Aufgabe einführen und Fortbildungsmaßnahmen anbieten
- gemeinnützige Betreuungsvereine unterstützen und finanziell fördern
- Förderung der Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreungsverfügungen
- Führen von Betreuungen
- Vollzugshilfe in Betreuungsangelegenheiten
Hinweis zum Datenschutz der Betreuungsstelle
Aufgaben/Dienstleistungen
Unterlagen