Demenzbetreuung – Unterstützung im Alltag

Betreuung für Demenzkranke

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz („Demenzkranke“).

Bei Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz („Demenzkranke“) steht ein monatlicher Betrag von 125,00 € für alle Pflegegrade; 208,– € für Härtefälle (sog. „Entlastungsbetrag“) zur Verfügung, der zur Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten (Einzel-, und Gruppenbetreuung, Tagespflege, Kurzzeitpflege, usw.) genutzt werden kann. Diese Leistung kann auch ohne Pflegestufe zur Verfügung stehen. Der Anspruch wird durch den medizinischen Dienst (MDK) festgestellt.

Die Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn sie durch eine Vertragspflegeeinrichtung (z.B. Seniorenheim) erbracht wird.

Meldung vom: 19.12.2017