Für den gewerbsmäßigen Transporte mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht mehr als
3,5 t beträgt, wird eine EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis benötigt. Für den sog. Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich
- Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen /Abschriften
- Antragstellung EU-Gemeinschftslizenz / Erlaubnis
- Erläuterungen zu den Antragsunterlagen
- Häufig gestellte Fragen
Bermerkungen
- Für das Fahrpersonal wird auf die Beachtung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) hingewiesen. Erläuternde Informationen finden sie hier.
Informationen im BayernPortal