Gewerblicher Güterkraftverkehr (GÜKG)

Für den gewerbsmäßigen Transporte mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht mehr als
3,5 t beträgt, wird eine EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis benötigt. Für den sog. Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich

 

Bermerkungen

  • Für das Fahrpersonal wird auf die Beachtung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) hingewiesen. Erläuternde Informationen finden sie hier.

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 04.08.2017