Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Landkreis Regen

Rahmenbedingungen:
In den letzten Jahren hat sich in der modernen Gesellschaft eine drastische Veränderung der Altersstruktur vollzogen. Einerseits wird der Sockel der Bevölkerungspyramide aufgrund sinkender Geburtenraten immer schmäler, anderseits steigt die durchschnittliche Lebenserwartung von Jahr zu Jahr kontinuierlich an, wodurch die älteren Jahrgänge erheblich an Gewicht gewinnen.

Gesetzliche Verpflichtung:
In Bayern sind die Landkreise zur Erstellung eines integrativen regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzepts verpflichtet (Art. 69 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze – AGSG), das nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ die Lebenswelt der älteren Menschen mit den notwenigen Versorgungsstrukturen sowie die neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst.

 

Meldung vom: 08.08.2018