Wichtig: Anträge müssen bis zum 1. März im Landratsamt eingegangen sein
Regen. Für Sport- und Schützenvereine ist der 1. März wieder ein ganz wichtiges Datum. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge auf Vereinspauschale für staatliche Förderung und Landkreisförderung für das Jahr 2020 beim Landratsamt Regen eingegangen sein.
Bis dahin müssen die Anträge vollständig und mit allen Unterlagen beim Landratsamt Regen vorliegen. Den Anträgen müssen die gültigen Übungsleiterausweise im Original beiliegen, sowie eine Kopie der Mitgliederbestandsmeldung an den BLSV zum 1. Januar 2020 und der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Ausnahmen bei den Ausweisen im Original gibt es bei den digitalen Lizenzen. Sollte ein Übungsleiter nur noch über eine digitale Lizenz verfügen, so ist zwingend das Formblatt ‚Erklärung Lizenzinhaber bei digitaler Lizenz‘ erforderlich.
Die Antragsformulare, Richtlinien und Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite unter www.landkreis-regen.de/sportfoerderung/
Weitere Informationen hierzu erhalten Betroffene am Landratsamt Regen bei Doris Werner, Zimmer B-2.49a oder telefonisch unter der Rufnummer 09921/601-222.
Wichtig: Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.