Vergünstigter Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln wird ermöglicht

Regen. Mit dem ‚Mobilitätsbonus‘ ermöglicht der Landkreis Regen seinen älteren Landkreisbürgerinnen und -bürgern sowie Menschen mit Behinderung einen vergünstigten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Antragsberechtigte können die Erstattung der Hälfte der Fahrscheinkosten für Bus und Bahn oder von Taxikosten bis zu einer maximalen Höhe von 120 Euro beantragen.

Der Mobilitätsbonus erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Nach nun dreijähriger Probephase wurden die eingereichten Auszahlungsanträge auf das Nutzungsverhalten sowie die Kostenverteilung auf einzelne Verkehrsmittel analysiert und das Ergebnis dem Landkreisausschuss für Wirtschaft-, Umwelt und Tourismusfragen vorgestellt. Um den Mobilitätsbonus auch weiterhin möglichst vielen Menschen gewähren und eine gerechte Mittelverteilung gewähr­leisten zu können, hat das Kreisgremium eine Anpassung der bisherigen Nutzungsbedingungen beschlossen.

Veronika Eisch, zuständig für das Mobilitätsmanagement im Landkreis Regen, erklärt, dass ab 01. Januar 2024 der abzurechnende Höchstbetrag von 120 Euro auf je einen Höchstbetrag für Bus- und Zugfahrscheine sowie für Taxiquittungen aufgeteilt wird. Dabei sind künftig Bus- und Zugtickets bis zu einer Höhe der Kosten für das Deutschlandticket erstattungsfähig. Das sind aktuell 49 Euro. Der monatlich erstattungsfähige Höchstbetrag für Taxiquittungen bemisst sich aus der Differenz von 120 Euro abzüglich dem Gegenwert eines Deutschlandtickets. Das sind derzeit 71 Euro. Außerdem sind Taxifahrten künftig nur noch dann erstattungsfähig, wenn keine Bus- oder Zugverbindung besteht oder die nächste Haltestelle unzumutbar weit entfernt liegt.

Der Mobilitätsbonus ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Regen. Damit soll für Menschen ohne Auto der Zugang zu einer preiswerten Mobilität gewährleistet und gleichzeitig der ÖPNV, also die Nutzung von Bussen und der Waldbahn, gefördert werden. Damit niemand von den geänderten Nutzungsbedingungen überrascht wird, wurden alle bisherigen Antragsteller per Serienbrief angeschrieben und über die Änderungen informiert.

Die Nutzungsbedingungen und das Antragsformular können auf der Internetseite des Landkreises über den Link  www.landkreis-regen.de/schueler-und-senioren/ aufgerufen werden. Weitere Auskünfte erteilt das Team Mobilitätsmanagement unter der Telefonnummer 09921 / 601-264 oder per E-Mail an mobilitaet@lra.landkreis-regen.de

Meldung vom: 15.04.2024