Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(AEMR), die am 10.12.1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde. Auf ihr beruht die gegenwärtige Auslegung des Menschenrechts auf Bildung, welches in Artikel 26 wie folgt formuliert wird:
„Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu …