Autorenarchiv: raith

Jagd

Dienstleistungen Formulare, Merkblätter, Links
Jagdrecht / allgemein Formulare

Merkblätter

Links

Jagdgenossenschaften / Jagdreviere Formulare

Merkblatt

Jagdscheine Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins kann nur erfolgen, wenn der
Antrag persönlich beim Landratsamt gestellt wird. Hierzu ist ein Termin bei der
Jagdbehörde am Landratsamt zu vereinbaren. Ein Termin kann jederzeit online
über die Internetseite unter Online-Terminvergabe gebucht werden.
Zum Termin mitzubringen sind ein ausgefüllter Antrag, der bisherige
Jagdschein, ein Versicherungsnachweis für die gesamte Dauer der Verlängerung
sowie ein Lichtbild im Falle einer Ersterteilung.Formulare

Links

Abschuss Schalenwild / Streckenlisten Formulare

Merkblätter

Link

Jagdaufseher Formulare

Bayern Portal

Wildunfälle Formulare

Jägerprüfung Merkblätter

Jagdpächter / Jagdpachtvertrag Formulare

Bayern Portal

Wildschadensverhütung Merkblätter

Schadensausgleich für verstrahltes Wildbret Formlare

Merkblätter

Fallenjagd Formblätter

Meldung vom: 14.10.2025

Gaststättenrecht

 

Dienstleistungen Formular, Merkblätter, Links
Gaststättenerlaubnis / allgemein Formulare

Bayern Portal

Stellvertretungserlaubnis
Widerruf Gaststättenerlaubnisse
Sperrzeit

Bayern Portal

Meldung vom: 04.03.2026

Gewerberecht

 

Dienstleistungen Formulare, Merkblätter, Links Ansprechpartner/in
Gewerbeausübung / -überwachung Herr Bachhuber
Gewerbean- / -ummeldungen Bayern Portal
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
Frau Probst
Gewerbeuntersagungen Frau Schöffel
Reisegewerbe Frau Probst
Herr Bachhuber
Reisegewerbekarten Frau Probst
Wanderlager / Verkaufsausstellungen Herr Bachhuber
Handwerksordnung
Handwerksordnung / Bußgeldverfahren
Frau Probst
Schwarzarbeit / Bekämpfung
Bußgeldverfahren
Überprüfung Arbeitsstellen
Bayern Portal

Frau Probst
Bewachungsgewerbe Herr Bachhuber
Versteigerungsgewerbe Bayern Portal

Herr Bachhuber
Privatkrankenanstalten Bayern Portal

Herr Bachhuber
Spielhallen

Bayern Portal

Herr Bachhuber
Marktwesen Herr Bachhuber

Meldung vom: 04.03.2026

Feiertagsgesetz

Nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage dürfen keine öffentlich bemerkbaren Arbeiten ausgeführt werden, durch die die Feiertagsruhe beeinträchtigt werden kann. Während der Hauptgottesdienste sind störende Handlungen in der Nähe von Kirchen verboten. An „stillen Tagen“ sind Unterhaltungsveranstaltungen nur eingeschränkt erlaubt oder sogar ganz verboten.

 

Dienstleistungen Ansprechpartner
Auskünfte Feiertagsgesetz Herr Berndl
Anzeigen / Bußgeldverfahren FTG Herr Berndl
Öffentliche Vergnügungen Herr Berndl
Sperrzeiten / Sperrzeitenverkürzungen Herr Bachhuber

Bayern Portal

 

Meldung vom: 02.09.2024

Landesstraf- und Verordnungsgesetz

 

Dienstleistungen Formulare, Merkblätter, Links Ansprechpartner
Motorsportliche Veranstaltungen Bayern Portal

Herr Berndl
Kampfhundeverordnung Bayern Portal

Herr Berndl
Sicherheitsrecht / Anordnungen Herr Berndl
Sicherheitsrecht / Widerspruchsverfahren Herr Berndl

 

Meldung vom: 04.03.2026

Kaminkehrerwesen

 

Dienstleistungen Formblätter, Merkblätter, Links
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/Aufsicht
Kehrgebühren / Bescheide
Kehrverpflichtung
Kehrbezirke Landkreis
Überprüfung Kehrbücher

Links im Internet

 

Meldung vom: 14.08.2026

Sprengstoffrecht

 

Dienstleistungen Formulare, Merkblätter, Links
Sprengstofferlaubnis / Ausstellung / Verlängerung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Pyrotechnische Gegenstände / Feuerwerke Bayern Portal

Explosionsgefährliche Stoffe
Sprengstofflagerung / Kontrolle
Sprengmeldungen durch GAA

Meldung vom: 04.03.2026

Waffenrecht

 

Dienstleistungen Formulare, Merkblätter, Links
Waffenrechtliche Ausnahmegenehmigungen
Schießstätten / Schießleiter
Schießen mit Schusswaffen Bayern Portal

Waffenbesitzkarte / -schein – Verlustanzeige
Munitionserwerb
Waffenhandel
Europäischer Feuerwaffenpass
Einfuhr und Ausfuhr von Schusswaffen/Munition
Waffenrecht – Aktuell / OWiG
Schießen in Wildgehegen

Bayern Portal

Schießsportliche Vereinigungen
Waffenbesitzkarte / Erteilung
Waffenrecht / Erteilung / Überlassen
Magazine
Waffenscheine
Aufbewahrung von Waffen Bayerisches Landeskriminalamt

Kriegswaffenkontrollgesetz

 

Meldung vom: 04.03.2026

Verwaltung der Kreisstraßen im Landkreis Regen

Der Landkreis baut und unterhält die Kreisstraßen innerhalb seines Gebietes. Der Landkreis kann die Verwaltung der Kreisstraßen gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen. Mit der Verwaltung der Kreisstraßen hat der Landkreis Regen das Staatl. Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf beauftragt (Kooperationsvereinbarung).

Adresse:
Staatl. Bauamt Passau
Servicestelle Deggendorf
Bräugasse 13, 94469 Deggendorf
Tel. 0991/386-0
Fax 0991/386-199
email: poststelle@stbapa.bayern.de
Inernet: www.stbapa.bayern.de

Straßenmeistereien im Landkreis Regen

Straßenmeisterstelle Viechtach
Oberschlatzendorf 1, 94234 Viechtach
Tel. 09942/90505-0, Fax. 09942/90505-27
email: SM-Vit@stbapa.bayern.de

Straßenmeisterei Zwiesel
Am Talübergang 1, 94227 Zwiesel
Tel. 09922/50090-00
Fax: 09922/802575
Email: sm-zwie@stbapa.bayern.de

 

Meldung vom: 31.10.2023

Vergabewesen

  • Grundsätzliche Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungswesens
  • Durchführung von Vergabeverfahren
  • Bearbeitung von Rügen und Nachprüfungsanträgen
  • Klärung von Rechtsstreitigkeiten
  • Beratung der Fachstellen über vergaberechtliche Inhalte

 

Meldung vom: 24.01.2025

Kreisumlage, Bezirksumlage

1. Kreisumlage (Art. 18 FAG):
Die Landkreise legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisangehörigen Gemeinden um.

Die Kreisumlage wird bemessen in Vomhundersätzen (Hebesatz) aus der Umlagegrundlage (= Steuerkraftzahlen + 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vorangegangenen Haushaltsjahres). Als Steuerkraftzahl wird angesetzt das Istaufkommen der Gemeinden aus Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und Umsatzsteuerbeteiligung (Art. 4 FAG). Den Hebesatz legt der Kreistag jährlich in der Haushaltssatzung fest.

2. Bezirksumlage (Art. 21 FAG):
Die Bezirke legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden um. Die Berechnung erfolgt – wie bei der Kreisumlage – aus Hebesatz und Umlagegrundlage (vgl. oben Nr.1).

Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz – FAG).

Meldung vom: 11.06.2026

Unterhaltsansprüche von Sozialhilfeempfänger

Hat eine leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die ihm Hilfe gewährt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen kraft Gesetz auf den Träger der Sozialhilfe über. Dieser tritt dadurch in vollem Unfang an die Stelle des Unterhaltsberechtigten, was sich auf ggf. bereits anhängige Unterhaltsstreitverfahren auswirken kann.
Regelungen über Unterhaltspflichten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
Unterhaltsanspruch gegenüber:

  1. dem Ehegatten (§§ 1360 ff BGB);
  2. dem getrennt lebenden Ehegatten (§§ 1361 ff BGB);
  3. dem geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 ff BGB);
  4. Verwandten (§§ 1601 ff BGB);
  5. aus Anlass der Geburt (§ 1615 l BGB);

Die Sozialverwaltung überprüft in jedem Einzelfall, ob ein Hilfesuchender einen vorrangigen Unterhaltsanspruch hat und inwieweit der Verpflichtete zu einer Unterhaltsleistung fähig ist. Im Streitfall entscheidet darüber das Amtsgericht.

Gesetzliche Grundlagen
§ 94 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII); Bürgerliches Gesetzbuch (BGB);

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Meldung vom: 29.08.2017