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SARS-CoV-2-Update:  Zwei weitere Todesfälle – 117 Neuinfektionen am Mittwoch, 8. Dezember

Zwei Todesfälle – 117 Neuinfektionen

Leider ereigneten sich zwei weitere Corona-Todesfälle, zudem wurden am Mittwoch, 8. Dezember, der Abteilung Gesundheitswesen am Landratsamt Regen 117 SARS-CoV-2-Neuinfektionen von Landkreisbürgern gemeldet.  Somit sind im zweiten Halbjahr bislang 1668 Landkreisbürger infiziert worden. Davon sind 880 Personen bereits genesen beziehungsweise aus der Quarantäne entlassen. Im zweiten Halbjahr gab es bisher 19 Todesfälle, insgesamt starben 30 Landkreisbürger an oder mit einer SARS-CoV-2-Infektion. Derzeit werden in den Arberlandkliniken 71 Patienten mit einer Corona-Infektion behandelt. Seit Pandemiebeginn wurden insgesamt 1864 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis Regen gezählt. Laut LGL lag die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Regen am Dienstag bei 589,07 Fällen pro 100.000 Einwohner. Durch den weiteren Anstieg der Infektionszahlen wird am Donnerstag die 600-er Inzidenz überschritten werden.

Meldung vom: 10.12.2020

Reihentestung ohne positiven Fall

Viechtach. Am vergangenen Freitag wurden in der Stadthalle Viechtach rund 300 Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen des Altlandkreises Viechtach auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet. Das erfreuliche Ergebnis: Kein Test zeigte einen positiven Befund. Alle Getesteten waren ohne Covid-19-Infektion.

Meldung vom: 10.12.2020

SARS-CoV-2-Update:  Ein Todesfall – 28 Neuinfektionen am Dienstag, 8. Dezember

Ein Todesfall – 28 Neuinfektionen

Leider ereignete sich ein weiterer Corona-Todesfall, zudem wurden am Dienstag, 8. Dezember, der Abteilung Gesundheitswesen am Landratsamt Regen 28 SARS-CoV-2-Neuinfektionen von Landkreisbürgern gemeldet. Somit sind im zweiten Halbjahr bislang 1551* Landkreisbürger infiziert worden. Davon sind 833 Personen bereits genesen beziehungsweise aus der Quarantäne entlassen. Im zweiten Halbjahr gab es bisher 17 Todesfälle, insgesamt starben 28 Landkreisbürger an oder mit einer SARS-CoV-2-Infektion. Derzeit werden in den Arberlandkliniken 71 Patienten mit einer Corona-Infektion behandelt. Seit Pandemiebeginn wurden insgesamt 1747* bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis Regen gezählt. Laut LGL lag die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Regen am Dienstag bei 578,74 Fällen pro 100.000 Einwohner.

*Die Gesamtzahl wurde aufgrund eines Meldefehlers korrigiert.

Meldung vom: 10.12.2020

Bildung und Teilhabe

Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich an das Jobcenter Arberland,
Industriestr. 2, 94209 Regen.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, ist die Wohngeldstelle im Landratsamt Regen zuständig. Auskünfte erteilen die zuständigen Sachbearbeiter.

Welche Leistungen gibt es?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

(Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.)

Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten“ übernommen?
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

Was gehört zum „Schulbedarf“?
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

Was bedeutet „Lernförderung“?
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.

Wer bekommt die „Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung“?
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht. Grundsätzlich werden Ihnen die Leistungen von der Wohngeldstelle im Landratsamt Regen nach deren Prüfung zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.

Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.

Antragstellung

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, wie der Verfahrensablauf erfolgt und / oder, ob Sie entsprechende Kostennachweise vorlegen müssen.

Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in den unten angefügten Anlagen und Merkblatt.

Formulare

Merkblätter

Meldung vom: 09.12.2020

Information Tagespflegeperson

Im Landkreis Regen gibt es derzeit etwa 30 Tagespflegepersonen, die eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII besitzen. Das Interesse an der selbstständigen Tätigkeit als Tagespflegemutter oder Weiterlesen

Meldung vom: 28.07.2020

Ehrenamtliche

Auch die kommunale Selbstverwaltung lebt in hohem Maße von dem breiten Engagement ehrenamtlich Tätiger. Im Landkreis Regen wirken Bürgerinnen und Bürger unter anderem in den Weiterlesen

Meldung vom: 12.05.2020

Kontakt Kindertagesbetreuung

Fachberatung und -aufsicht
für Kindertagesbetreuung
Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Tel. 09921 601 159

Meldung vom: 28.07.2020

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Weiterlesen

Meldung vom: 28.07.2020

Tagespflegegalerie

Hier finden Sie die qualifizierten Tagespflegepersonen im Landkreis Regen, die eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII besitzen und derzeit zur Vermittlung bereitstehen.

Bei den sogenannten Großtagespflegestellen (GTP’s) handelt es sich um Zusammenschlüsse von bis zu drei Tagespflegepersonen und gegebenenfalls zusätzlichen Ersatzbetreuungspersonen, die dann gemeinsam in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten bis zu 10 gleichzeitig anwesende Kinder betreuen.

Die anderen Tagespflegepersonen betreuen ihre Tagespflegekinder (maximal 5 gleichzeitig) in ihrem eigenen Haushalt.

Die namentliche und bildliche Registrierung der Tagespflegemütter und -väter ist freiwillig!

OrtAnsprechpartner/innen
FrauenauFrau Diana Achatz
Diana Achatz

Diana Achatz

GeiersthalGroßtagespflegestelle "Wichtelstube"
Frau Julia Werner
Frau Vanessa Sigl
Frau Ilse Fleischmann (Ersatzbetreuung)
GTP Wichtelstube
KollnburgGroßtagespflegestelle "Löwenzahn"
Frau Manuela Sadriu
Frau Marina Robl
Frau Kathleen Derr
Frau Silvia Loibl (Ersatzbetreuung)
GTP Löwenzahn
RegenGroßtagespflegestelle "Arche Noah"
Frau Daniela Seltsam-Schricker
Frau Stefanie Kölbl
Frau Stefanie Raith
Frau Nadine Riedl-Dengler (Ersatzbetreuung)
Großtagespflegestelle Arche Noah

Großtagespflegestelle Arche Noah, Foto: Fr. Daniela Seltsam-Schricker

ViechtachGroßtagespflegestelle „Sternchen“
Frau Melanie Weiß
Herr Matthias Eckerle
Frau Julia Preißer
GTP Sternchen
Matthias Eckerle Julia Preßer Melanie Weiß

Matthias Eckerle
Julia Preißer
Melanie Weiß

ZwieselGroßtagespflegestelle „Woidspotz`n“
Frau Julia Smolka

 

Meldung vom: 28.07.2020

Amtsblätter 2016

Amtsblatt 2016Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt 31/2016
Amtsblatt 30/2016
Amtsblatt 29/2016
Amtsblatt 28/2016
Amtsblatt 27/2016
Amtsblatt 26/2016
Amtsblatt 25/2016
Amtsblatt 24/2016
Amtsblatt 23/2016
Amtsblatt 22/2016
Amtsblatt 21/2016
Amtsblatt 20/2016
Amtsblatt 19/2016
Amtsblatt 18/2016
Amtsblatt 17/2016
Amtsblatt 16/2016
Amtsblatt 15/2016
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Amtsblatt 10/2016
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Amtsblatt 08/2016
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Amtsblatt 05/2016
Amtsblatt 04/2016
Amtsblatt 03/2016
Amtsblatt 02/2016
Amtsblatt 01/2016

Meldung vom: 22.03.2018