Autorenarchiv: raith

Ehrenamtlich Bestellte und Beauftragte des Landkreises Regen

Ehrenamt Symbolfoto. Foto: AdobeStock / © XtravaganT

Ehrenamt Symbolfoto. Foto: AdobeStock / © XtravaganT

Auch die kommunale Selbstverwaltung lebt in hohem Maße von dem breiten Engagement ehrenamtlich Tätiger. Im Landkreis Regen wirken Bürgerinnen und Bürger unter anderem in den

Bereichen Volksmusik, Heimatpflege, Sport, Kultur, Senioren, Medien, Archiv, Feuerwehr, Rettungswesen und als Behindertenbeauftragter im Ehrenamt mit.  Aber auch in den Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirkstagen sind Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung der Zukunft ihrer Heimat ehrenamtlich tätig.

Eine tragende Säule in unserer Gesellschaft ist die ehrenamtliche Tätigkeit, vor allem auch, weil der demografische Wandel und die Globalisierung uns vor neue Herausforderungen stellen, die sich ohne die tatkräftige Mitwirkung unserer Bürgerinnen und Bürger nicht bewältigen lassen.

Alle Ehrenamtlichen übernehmen Verantwortung und schenken Zeit für ihre Mitmenschen und eine lebenswerte Gesellschaft. Das Ehrenamt trägt viel zu unserer hohen Lebensqualität bei und bietet für jeden Einzelnen die Chance, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und den öffentlichen Raum mitzugestalten.

Ehrenamtlich Bestellte und Beauftragte des Landkreises Regen

Meldung vom: 20.05.2026

SARS-CoV-2-Update:  Zwei weitere Todesfälle – 117 Neuinfektionen am Mittwoch, 8. Dezember

Zwei Todesfälle – 117 Neuinfektionen

Leider ereigneten sich zwei weitere Corona-Todesfälle, zudem wurden am Mittwoch, 8. Dezember, der Abteilung Gesundheitswesen am Landratsamt Regen 117 SARS-CoV-2-Neuinfektionen von Landkreisbürgern gemeldet.  Somit sind im zweiten Halbjahr bislang 1668 Landkreisbürger infiziert worden. Davon sind 880 Personen bereits genesen beziehungsweise aus der Quarantäne entlassen. Im zweiten Halbjahr gab es bisher 19 Todesfälle, insgesamt starben 30 Landkreisbürger an oder mit einer SARS-CoV-2-Infektion. Derzeit werden in den Arberlandkliniken 71 Patienten mit einer Corona-Infektion behandelt. Seit Pandemiebeginn wurden insgesamt 1864 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis Regen gezählt. Laut LGL lag die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Regen am Dienstag bei 589,07 Fällen pro 100.000 Einwohner. Durch den weiteren Anstieg der Infektionszahlen wird am Donnerstag die 600-er Inzidenz überschritten werden.

Meldung vom: 10.12.2020

Reihentestung ohne positiven Fall

Viechtach. Am vergangenen Freitag wurden in der Stadthalle Viechtach rund 300 Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen des Altlandkreises Viechtach auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet. Das erfreuliche Ergebnis: Kein Test zeigte einen positiven Befund. Alle Getesteten waren ohne Covid-19-Infektion.

Meldung vom: 10.12.2020

SARS-CoV-2-Update:  Ein Todesfall – 28 Neuinfektionen am Dienstag, 8. Dezember

Ein Todesfall – 28 Neuinfektionen

Leider ereignete sich ein weiterer Corona-Todesfall, zudem wurden am Dienstag, 8. Dezember, der Abteilung Gesundheitswesen am Landratsamt Regen 28 SARS-CoV-2-Neuinfektionen von Landkreisbürgern gemeldet. Somit sind im zweiten Halbjahr bislang 1551* Landkreisbürger infiziert worden. Davon sind 833 Personen bereits genesen beziehungsweise aus der Quarantäne entlassen. Im zweiten Halbjahr gab es bisher 17 Todesfälle, insgesamt starben 28 Landkreisbürger an oder mit einer SARS-CoV-2-Infektion. Derzeit werden in den Arberlandkliniken 71 Patienten mit einer Corona-Infektion behandelt. Seit Pandemiebeginn wurden insgesamt 1747* bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis Regen gezählt. Laut LGL lag die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Regen am Dienstag bei 578,74 Fällen pro 100.000 Einwohner.

*Die Gesamtzahl wurde aufgrund eines Meldefehlers korrigiert.

Meldung vom: 10.12.2020

Bildung und Teilhabe

Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich an das Jobcenter Arberland,
Industriestr. 2, 94209 Regen.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, ist die Wohngeldstelle im Landratsamt Regen zuständig. Auskünfte erteilen die zuständigen Sachbearbeiter.

Welche Leistungen gibt es?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

(Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.)

Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten“ übernommen?
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

Was gehört zum „Schulbedarf“?
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

Was bedeutet „Lernförderung“?
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.

Wer bekommt die „Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung“?
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht. Grundsätzlich werden Ihnen die Leistungen von der Wohngeldstelle im Landratsamt Regen nach deren Prüfung zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.

Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.

Antragstellung

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, wie der Verfahrensablauf erfolgt und / oder, ob Sie entsprechende Kostennachweise vorlegen müssen.

Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in den unten angefügten Anlagen und Merkblatt.

Formulare

Merkblätter

Meldung vom: 15.10.2024

Information Tagespflegeperson

Im Landkreis Regen gibt es derzeit etwa 30 Tagespflegepersonen, die eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII besitzen. Das Interesse an der selbstständigen Tätigkeit als Tagespflegemutter oder-vater ist in den vergangenen Jahren enorm angestiegen, da sich diese Betreuungsform auch bei Eltern immer größerer Beliebtheit erfreut.

– Ihr Kreisjugendamt –

 

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Thema „Kinder in Tagespflege“.

Meldung vom: 01.06.2026

Kontakt Kindertagesbetreuung

Fachberatung und -aufsicht
für Kindertagesbetreuung
Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Tel. 09921 601 159

Meldung vom: 28.07.2020

Tagespflegegalerie

Hier finden Sie die qualifizierten Tagespflegepersonen im Landkreis Regen, die eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII besitzen und derzeit zur Vermittlung bereitstehen.

Bei den sogenannten Großtagespflegestellen (GTP’s) handelt es sich um Zusammenschlüsse von bis zu drei Tagespflegepersonen und gegebenenfalls zusätzlichen Ersatzbetreuungspersonen, die dann gemeinsam in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten bis zu 10 gleichzeitig anwesende Kinder betreuen.

Die anderen Tagespflegepersonen betreuen ihre Tagespflegekinder (maximal 5 gleichzeitig) in ihrem eigenen Haushalt.

Die namentliche und bildliche Registrierung der Tagespflegemütter und -väter ist freiwillig!

 

Ort Ansprechparter/innen
Frauenau Frau Diana Achatz
Drachselsried Frau Johanna Rix-Neuenfeldt
© Johanna Rix-Neuenfeldt

© Johanna Rix-Neuenfeldt

Kollnburg Großtagespflegestelle „Löwenzahn“
Frau Manuela Sadriu
Frau Marina Robl
Frau Kathleen Derr
Frau Silvia Loibl (Ersatzbetreuung)
Regen Großtagespflegestelle „Arche Noah“
Frau Daniela Seltsam-Schricker
Frau Stefanie Raith
Frau Nadine Riedl-Dengler
Frau Jeannette Hamel
Großtagespflegestelle Arche Noah

© Daniela Seltsam-Schricker

Rinchnach Frau Claudia Kreuzer
Tagespflegeperson Claudia Kreuzer, Rinchnach © Claudia Kreuzer

© Claudia Kreuzer

Viechtach Großtagespflegestelle „Sternchen“
Frau Melanie Weiß
Herr Matthias Eckerle
Frau Julia Preißer
Team Großtagespflegestelle Sternchen in Viechtach © GTP Sternchen

© GTP Sternchen

Zwiesel Großtagespflegestelle „Woidspotz`n“
Frau Julia Smolka
Frau Jessica Steinbauer
Frau Natalie Machacek Rousarova
GTP Woidspotzn Teamfoto © GTP Woidspotzn

© GTP Woidspotzn

Meldung vom: 19.10.2026

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Großen Regen auf dem Gebiet der Stadt Zwiesel; Hinweis auf Anhörungsverfahren

Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für

  • Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
  • Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.

Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Großen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

Hierzu liegen der Verordnungsentwurf sowie die Planunterlagen in der Zeit vom 23.01.2017 bis einschließlich 22.02.2017 während der üblichen Dienststunden in der Stadtverwaltung Zwiesel sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 215, zur Einsicht aus. Dies wurde bereits durch die Stadtverwaltung Zwiesel öffentlich bekannt gegeben.

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann dann bis spätestens 08.03.2017 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zwiesel oder beim Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 215, erheben.

Meldung vom: 08.06.2017