2. Februar 2012
„Der Bayerische Jugendring (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist das Landesjugendamt für den Bereich der Jugendarbeit und gliedert sich, entsprechend der kommunalen Verwaltungsstrukturen in Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe.
Die Jugendorganisationen schließen sich in den Stadt- und Kreisjugendringen als Arbeitsgemeinschaft und Interessensvertretung für die Belange aller Kinder und Jugendlichen zusammen. Der von der Vollversammlung gewählte ehrenamtliche Vorstand vertritt diese Interessen setzt die Planungen und Anträge der Vollversammlung um. Damit kann man Jugendringe sowohl auf Stadt-/Kreisebene, als auch auf Bezirks- und Landesebene als Netzwerk der Jugendarbeit betrachten.
Mit einem vielfältigen Angebot werden sowohl jugendpolitische Interessen vertreten, als auch Bildungs- und Freizeitangebote gemacht. Darüber hinaus bieten …
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