Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 01.02.2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitere Informationen auf www.germany4ukraine.de
Flüchtlinge können sofort finanzielle Unterstützung erhalten. Hier kann der Antrag downgeloaded werden:
Fragen und Antworten zur Ukraine-Hilfe im Landkreis Regen
Aktuelle Information: Versicherungsschutz für Engagierte:
Hilfe in der Ukraine-Krise: Informationen des Freistaats Bayern
Informationen für ankommende Kriegsflüchtlinge des Bundesinnenministeriums, auch in ukrainischer Sprache:
Aktuelle Informationen/Pressemitteilungen:
- Flüchtlingsunterkunft in Langdorf – Landkreis Regen (landkreis-regen.de)
- Ukraine-Krise: Amt bereitet sich auf Hilfsgesuche vor (landkreis-regen.de)
Antrag Aufenthaltserlaubnis Ukraine
- Antrag auf Erteilung/ Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
gem. § 24 AufenthG für ukrainische Schutzsuchende
BAYHOST-Koordinationsstelle Ukraine bietet in ihrem Internetauftritt einen Überblick über Fördermöglichkeiten für gefährdete Forschende und für Hochschulen, Unterstützungsprogramme für ukrainische Studierende, Jobbörsen und praktische Informationen nach der Ankunft in Bayern
Flüchtlinge, bei denen ein Rechtskreiswechsel erfolgen kann (von Asylbewerberleistungen zur Sozialhilfe – SGB XII – Flüchtlinge mit Bezug von ukrainische Rente). Hier kann Antrag down geladen werden: