Archiv des Autors: Sandra Stoiber-Wiendl

Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis

Ausländische Fahrerlaubnis

EU- und EWR-Staaten
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, dies sind Island, Lichtenstein und Norwegen) benötigen auch nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland keine inländische Fahrberechtigung. Sofern Fahrerlaubnisklassen ablaufen, ist deren Verlängerung bei der dann zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des neuen Wohnortes zu beantragen.

Anlage 11- Staaten
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen (Anlage 11-Staaten). Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang (prüfungsfrei, theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung) und Klassenumfang (alle Klassen, nur Klasse B) variieren. Sollten die erleichterten Umschreibbedingungen nur für eine Klasse gelten, sind zur Umschreibung der anderen Klassen die gleichen Voraussetzungen einer Umschreibung aus Drittstaaten zu erfüllen.

Drittstaaten
Für alle anderen Staaten, die nicht unter den vorgenannten EU-/EWR-Staaten oder
Anlage 11-Staaten fallen bzw. dort nicht aufgeführt sind, ist in jedem Fall die
theoretische und praktische Führerscheinprüfung abzulegen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • ausländischer Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • 1 „biometrisches“ Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Antragsformular (bei der Fahrerlaubnisbehörde oder zum Download)
  • Zusätzlich bei Drittstaaten und Anlage 11 Staaten: Amtlich anerkannte
    Übersetzung des ausl. Führerscheines

Welche Kosten entstehen

  • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: 32,40 €
  • Umschreibung einer Anlage 11-Staaten- Fahrerlaubnis: 32,40 €
  • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: 40,00 €

Merkblätter

Formular

Meldung vom: 07.07.2025

STADTRADELN im Landkreis Regen

Stadtradeln 2025. Foto: Tourismusverband Ostbayern e.V. – Tobias Köhler

WAS IST STADTRADELN?
STADTRADELN ist eine Aktion des Klima-Bündnis e. V. mit dem Ziel, möglichst viele Menschen für das Radfahren im Alltag zu gewinnen und das Bewusstsein für umweltfreundliche Mobilität zu stärken. Im Landkreis Regen findet die Kampagne vom 28. Juni bis 18. Juli 2025 statt.

WER KANN TEILNEHMEN?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Regen wohnen, arbeiten oder einem Verein angehören. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Teilnehmende unter 16 Jahren benötigen lediglich das mündliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Die Kilometer können auch außerhalb des Landkreises geradelt werden, z.B. beim Pendeln oder bei Ausflügen.

WIE KANN MAN TEILNEHMEN?
Registrieren Sie sich kostenlos auf www.stadtradeln.de/landkreis-regen. Radeln Sie einzeln oder gründen Sie ein Team mit Ihren Freunden, Kollegen, Vereinskameraden oder Mitschülern.

WANN UND WIE WERDEN DIE KILOMETER GESAMMELT?
Mitmachen ist einfach: Motivieren Sie sich und Ihre Teammitglieder dazu, im Aktionszeitraum möglichst häufig auf dem Weg zur Schule und in der Freizeit aufs Rad zu steigen. Nutzen Sie die STADTRADELN-App, um Strecken direkt zu tracken oder tragen Sie die geradelten Kilometer unter Ihrem Account in „Mein km-Buch“ ein.

WAS KOSTET DIE TEILNAHME?
Die Teilnahme am STADTRADELN ist kostenlos. In Kooperation mit der Sparkasse Regen-Viechtach soll in diesem Jahr pro gefahrenem Kilometer ein Cent für einen guten Zweck gespendet werden. So können wir gemeinsam beim Radfahren Gutes tun!

Meldung vom: 22.05.2025