Archiv des Autors: Sandra Stoiber-Wiendl

Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis

Ausländische Fahrerlaubnis

EU- und EWR-Staaten
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, dies sind Island, Lichtenstein und Norwegen) benötigen auch nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland keine inländische Fahrberechtigung. Sofern Fahrerlaubnisklassen ablaufen, ist deren Verlängerung bei der dann zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des neuen Wohnortes zu beantragen.

Anlage 11- Staaten
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen (Anlage 11-Staaten). Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang (prüfungsfrei, theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung) und Klassenumfang (alle Klassen, nur Klasse B) variieren. Sollten die erleichterten Umschreibbedingungen nur für eine Klasse gelten, sind zur Umschreibung der anderen Klassen die gleichen Voraussetzungen einer Umschreibung aus Drittstaaten zu erfüllen.

Drittstaaten
Für alle anderen Staaten, die nicht unter den vorgenannten EU-/EWR-Staaten oder
Anlage 11-Staaten fallen bzw. dort nicht aufgeführt sind, ist in jedem Fall die
theoretische und praktische Führerscheinprüfung abzulegen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • ausländischer Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • 1 „biometrisches“ Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Antragsformular (bei der Fahrerlaubnisbehörde oder zum Download)
  • Zusätzlich bei Drittstaaten und Anlage 11 Staaten: Amtlich anerkannte
    Übersetzung des ausl. Führerscheines

Welche Kosten entstehen

  • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: 32,40 €
  • Umschreibung einer Anlage 11-Staaten- Fahrerlaubnis: 32,40 €
  • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: 40,00 €

Merkblätter

Formular

Meldung vom: 07.07.2025

STADTRADELN im Landkreis Regen

Stadtradeln 2025. Foto: Tourismusverband Ostbayern e.V. – Tobias Köhler

WAS IST STADTRADELN?
STADTRADELN ist eine Aktion des Klima-Bündnis e. V. mit dem Ziel, möglichst viele Menschen für das Radfahren im Alltag zu gewinnen und das Bewusstsein für umweltfreundliche Mobilität zu stärken. Im Landkreis Regen findet die Kampagne vom 28. Juni bis 18. Juli 2025 statt.

WER KANN TEILNEHMEN?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Regen wohnen, arbeiten oder einem Verein angehören. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Teilnehmende unter 16 Jahren benötigen lediglich das mündliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Die Kilometer können auch außerhalb des Landkreises geradelt werden, z.B. beim Pendeln oder bei Ausflügen.

WIE KANN MAN TEILNEHMEN?
Registrieren Sie sich kostenlos auf www.stadtradeln.de/landkreis-regen. Radeln Sie einzeln oder gründen Sie ein Team mit Ihren Freunden, Kollegen, Vereinskameraden oder Mitschülern.

WANN UND WIE WERDEN DIE KILOMETER GESAMMELT?
Mitmachen ist einfach: Motivieren Sie sich und Ihre Teammitglieder dazu, im Aktionszeitraum möglichst häufig auf dem Weg zur Schule und in der Freizeit aufs Rad zu steigen. Nutzen Sie die STADTRADELN-App, um Strecken direkt zu tracken oder tragen Sie die geradelten Kilometer unter Ihrem Account in „Mein km-Buch“ ein.

WAS KOSTET DIE TEILNAHME?
Die Teilnahme am STADTRADELN ist kostenlos. In Kooperation mit der Sparkasse Regen-Viechtach soll in diesem Jahr pro gefahrenem Kilometer ein Cent für einen guten Zweck gespendet werden. So können wir gemeinsam beim Radfahren Gutes tun!

Meldung vom: 22.05.2025

Ehrenamtliche im Bayerischen Naturschutzdienst

Dienstauszeichnung der Ehrenamtlichen im Bayerischen Naturschutzdienst. Foto: Heiko Langer / Landratsamt Regen

 

 

Dienstauszeichnung der Ehrenamtlichen im Bayerischen Naturschutzdienst:

 

 

 

 

Name Funktion Auszeichnung
Treml Josef Naturschutzwächter silber
Ascher Johann Biberberatung bronze
Baierl Alfred Naturschutzwächter bronze
Köppl Johann Biberberatung bronze
Süß Michael Biberberatung bronze
Haas Dorothea Naturschutzwächterin bronze
Klimmer Otto Naturschutzwächter bronze
Obermeier Franz Biberberatung bronze
Müller Sabine Naturschutzwächterin bronze

 

Meldung vom: 30.04.2025

Bekanntmachung Steinbruch Igleinsberg

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Antrag der Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungspflichtigen Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und Betrieb des Steinbruchs Igleinsberg, Flurstücke Nrn. 1006/2, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Prackenbach

Einsichtnahme in die Antragsunterlagen

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Öffentlichkeit nach Maßgabe des § 10 BImSchG beteiligt.
Der Antrag mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen liegt in der Zeit vom

Dienstag, den 22.04.2025 bis einschließlich
Mittwoch, den 21.05.2025 (Auslegungsfrist)

– am Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer A2.18
(Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09921/601-311 oder per
E-Mail: immissionsschutz@lra.landkreis-regen.de)

während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

– im Rathaus der Gemeinde Prackenbach, Schulweg 10, 94267 Prackenbach, Sitzungssaal
(Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09942/9445-12 oder
per E-Mail: bauamt@prackenbach.de)

während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,  13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

– im Rathaus der Gemeinde Rattenberg, Dorfplatz 15, 94371 Rattenberg, Zimmer 002
(Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09963 9410 -20 oder per
E-Mail: gemeinde@rattenberg.de)

während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

– zum Download als PDF-Datei über die Cloud des Landkreises Regen
Download-Link:
https://cloud.landkreis-regen.de/public/download-shares/rghDbnyTlWnO5ClyXIYtoXnQWVisDb03
Kennwort: 2025+Auslegung

zur Einsichtnahme aus.

Meldung vom: 22.04.2025

Bildungskatalog und Bildstation des Landkreises

Bildungsangebote zu globalen & nachhaltigen Themen – Wir unterstützen Sie!
Nachhaltigkeit, Globalisierung, Klimawandel, Konflikte und Menschen, die deshalb fliehen müssen… (ältere und neuere) Themen, die in unserer Gesellschaft aktueller sind denn je. Auch für Kinder und Jugendliche kann die Beschäftigung mit diesen globalen Themen im Alltag eine Rolle spielen:

Welche Auswirkungen hat mein Konsum? Welche Erfahrungen machen Erwachsene, Jugendliche und Kinder in anderen Lebensrealitäten und warum? Was hat das mit mir zu tun?

Das Ziel einer Nachhaltigen Entwicklung kann nur gemeinsam – egal, ob alt oder jung – erreicht werden. Bildung für nachhaltige Entwicklung kann Antworten sowie Umgangsmethoden vermitteln und gemeinsame Wege finden, um unsere Welt lebenswert zu erhalten.

Den Bildungskatalog finden Sie unter diesem Link.

Meldung vom: 08.04.2025