Für Fahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind, gut erhalten sind und der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“ dienen, kann die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens (z. B. REG-AA1 H) beantragt werden. Vorraussetzung hierfür ist eine positive Begutachtung nach § 23 StVZO durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur.
Für diese Fahrzeuge besteht Untersuchungspflicht (Hauptuntersuchung) wie bei einer normalen Zulassung.
Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei Krafträdern 46,02 Euro und bei Kraftfahrzeugen 191,73 Euro pro Jahr.
Sie erreichen uns unter dieser Adresse:
Anschrift Landratsamt Regen
Poschetsrieder Str. 16
94209 Regen
Telefon (0 99 21) 6 01-0
Fax (0 99 21) 6 01-1 00
E-Mail kfzzulassung@lra.landkreis-regen.de
Öffnungszeiten Mo.bis Fr. von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Do. von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Annahmeschluß jeweils 30 Minuten vorher!
Welche Unterlagen sind mitzubringen
– Fahrzeugbrief
– Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
– Versicherungsbestätigung (wenn Fahrzeug nicht bereits zugelassen)
– Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten) eines amtl. anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs
– Gutachten nach § 21, falls das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war oder kein Fahrzeugbrief mehr vorhanden ist (s. Verlust des Fahrzeugbriefes)
– Personalausweis
– Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer (falls Fahrzeug nicht bereits zugelassen)
– Vollmacht für Bevollmächtigen
Welche Kosten entstehen
Gebühr:
EUR 27,40
zusätzlich:
EUR 3,60 wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgefertigt werden muss
EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typschlüssel-Nr.)
EUR 10,20 für ein Wunschkennzeichen
EUR 39,50 wenn die Zulassung aufgrund eines Gutachtens nach § 21 StVZO erfolgt
Außerdem werden neue Kennzeichen benötigt!
weiterlesen