Allgemeines

Sportförderung

15. Mai 2015

Sportförderung durch den Freistaat Bayern über die Vereinspauschale

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des organisierten Sports an Sportvereine und Sportverbände in Form einer Vereinspauschale.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen. Diese sind geregelt in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports lt. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 05. Dezember 2022). Die bisherigen gültigen Richtlinien sind somit aufgehoben.

 

Kurze Zusammenfassung der Allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen über die Vereinspauschale

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Ehrungen, Ordensangelegenheiten

Aufgaben / Dienstleistungen

Vorbereitung und Erstellung vorlagewürdiger Vorschläge
Erstellung von Laudationes
Vorbereitung und Organisation von Feiern zur Ordensübergabe

Orden und Ehrungen (beispielhafte Aufzählung):

Bundesverdienstorden
Bayer. Verdienstorden
Auszeichnungen für Lebensretter
Bayer. Staatsmedaille für soziale Verdienste
Pflegemedaille für besondere Verdienste um pflegebedürftige Menschen
Weißer Engel
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
Ehrungen für besondere Verdienste auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung
Staatsmedaille für Verdienste um die bayerische Wirtschaft

Verdiente Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Regen

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