Allgemeines

Einleitung Kirchliche Jugendarbeit im Landkreis Regen

15. Februar 2012

„Die kirchliche Jugendarbeit ist ein Überbegriff von Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit deren Träger eine Kirche oder einer ihrer Teilgliederungen ist.Erklärtes Ziel der kirchlichen Jugendarbeit ist es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu bieten, ihr Leben auf der Basis christlicher Werte zu entfalten.“(Quelle: Stichwort „Kirchliche Jugendarbeit“ auf den Internetseiten von Wikipedia; http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Jugendarbeit)Situation im Landkreis Regen:Derzeit gibt es im Landkreis drei Jugendbüros, deren kirchliche Jugendpfleger hauptamtlich tätig sind.Die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis berät, fördert und unterstützt …

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Einleitung Gemeindejugendarbeit im Landkreis Regen

Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Faktor für das Wohl des Gemeinwesens und für die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde.

Die Aufgaben, Leistungen und Tätigkeiten der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Kinder und Jugendarbeit der Gemeinden orientieren sich am Kinder- und Jugendhilfegesetz
(§§ 11, 12 SGB VIII).
Jugendarbeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe und in Bayern auch Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Art. 57 GO in Verbindung mit Art. 30 AGSG).

Aufgabenspektrum der Gemeindejugendarbeit:

Bestands- und Bedarfsanalyse
Planung und Konzeption
Information und Fachberatung
Kooperation mit Organisationen, Verbänden, Vereinen, Initiativen

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Einleitung Kreisjugendring Regen

2. Februar 2012

„Der Bayerische Jugendring (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist das Landesjugendamt für den Bereich der Jugendarbeit und gliedert sich, entsprechend der kommunalen Verwaltungsstrukturen in Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe.

Die Jugendorganisationen schließen sich in den Stadt- und Kreisjugendringen als Arbeitsgemeinschaft und Interessensvertretung für die Belange aller Kinder und Jugendlichen zusammen. Der von der Vollversammlung gewählte ehrenamtliche Vorstand vertritt diese Interessen setzt die Planungen und Anträge der Vollversammlung um. Damit kann man Jugendringe sowohl auf Stadt-/Kreisebene, als auch auf Bezirks- und Landesebene als Netzwerk der Jugendarbeit betrachten.

Mit einem vielfältigen Angebot werden sowohl jugendpolitische Interessen vertreten, als auch Bildungs- und Freizeitangebote gemacht. Darüber hinaus bieten …

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