Gemäß Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) war der Landkreis Regen zur Erstellung eines „integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes“ verpflichtet, das nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“, die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst.
Mit der Erstellung des Seniorenpoltischen Gesamtkonzepts wurde die Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern, bestehend aus der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) aus München sowie dem Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS) aus Augsburg, beauftragt.
Die Begleitung und Steuerung der Konzeptentwicklung erfolgte durch das sog. Begleitgremium, das aus Vertretern der Kreistagsfraktion, der Bürgermeister, der Wohlfahrtsverbände, der Seniorenbeauftragten der Gemeinde, der Träger von Pflegeinrichtungen sowie Mitarbeitern des Landkreis Regen bestand. Zudem wurde in zwei ganztägigen Workshops am 13. und 17. November 2017 unter Einbindung weiterer in der Seniorenarbeit tätigen Akteur/innen die Ergebnisse der Bürger- und Kommunalbefragungen sowie die Angebotserhebung für Senioren diskutiert. Es wurden hierbei die Schwerpunkte für die künftige Seniorenpolitik herausgearbeitet und Handlungs- und Maßnahmeempfehlungen entwickelt und abgestimmt.
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung Bayern hat dem Landkreis Regen das Seniorenpoltische Gesamtkonzept des Landkreises Regen vorgelegt; die Vorstellung des Konzepts erfolgt bei der Kreistagssitzung am 18.07.2018.
Der Kreistag begrüßte in seiner Sitzung das nun vorliegende Seniorenpolitische Gesamtkonzept und wird die darin aufgezeigten Schwerpunkte für die künftige Seniorenpolitik unterstützen.