Allgemein

Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz

24. März 2020

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Um übertragbaren Krankheiten bei Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, wurde durch den Gesetzgeber das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschaffen.

Entschädigungszahlungen wegen Tätigkeitsverboten (§§ 56 ff IfSG)

Personen, die bestimmte übertragbare Krankheitserreger in sich tragen bzw. ein Verdacht dahingehend besteht, stellen eine Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen dar. Wird diesen Personen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes deshalb verboten ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und erleiden diese aufgrund dessen einen Verdienstausfall, können diese unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten. Näheres zu den Entschädigungsvoraussetzungen kann unten stehendem Merkblatt entnommen werden.

Ansprechpartner
Wolfgang Auserwählt
Sachgebiet 55.2
Tel: 08 71 / 8 08-16 41
Fax: 08 71 / 8 08-16 29
E-Mail: wolfgang.auserwaehlt@reg-nb.bayern.de
Internet:
https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgaben/37693/60388/leistung/leistung_53462/index.html

 

 

weiterlesen

Schließung des Landratsamtes ab 18.03.2020 für Besucher

CORONA-HINWEIS: Das Landratsamt Regen und seine Außenstellen (Kfz-Zulassung Viechtach und Veterinäramt) sind seit Mittwoch, 18. März, für den Besucherverkehr geschlossen und können nur noch über Telefon, E-Mail und auf dem Postweg kontaktiert werden. Das Bürgerbüro ist unter der Rufnummer 09921/6010 erreichbar. Kfz-Zulassungen sind nur in dringenden Fällen für Landkreisbürger möglich und müssen telefonisch unter 09921/601 340 für Regen und unter 09942/8631 für Viechtach angemeldet werden.

Unser Bürgerbüro vor Ort vermittelt schnell und kompetent unter 09921/601-0 die Ansprechpartner für alle Anliegen der Bürger und Bürgerinnen. Bitte beachten Sie abweichende Öffnungszeiten in einzelnen

weiterlesen