Archiv des Autors: raith

Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA – früher Heimaufsicht)

Einrichtungen der stationären Alten- und Behindertenpflege, die ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie behinderte Volljährige aufnehmen, unterliegen der Überwachung und Überprüfung durch den Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) des Landrats- und Gesundheitsamtes (früher Heimaufsicht) nach dem bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG).

Die FQA wird durch die Fachkräfte des Gesundheitsamtes in den Hauptbereichen Pflege und Pflegedokumentation, medizinische Begutachtung und Hygiene sowie soziale Betreuung unterstützt.

Die Aufgaben umfassen:

  • Überwachung der Einrichtungen
  • Beratung von Einrichtungen, Trägern und Bewohnern
  • Prüfung von Beschwerden

Die Überwachung der Einrichtungen erfolgt mindestens einmal jährlich im Rahmen einer unangemeldeten Überprüfung durch das multiprofessionelle Team der FQA.

Folgende Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind Teil der FQA:

Pflege und Pflegedokumentation Frau Melanie Hanus, Fachkraft der Sozialmedizin
Frau Judith Weber, Fachkraft der Sozialmedizin
Frau Veronika Butulis, Fachkraft der Sozialmedizin
Medizinische Begutachtung und Hygiene Frau Dr. Carolin Müller, Medizinaldirektorin
Frau Judith Weber, Fachkraft der Sozialmedizin
Soziale Betreuung Frau Stefanie Schmitz, Sozialpädagogin

Sämtliche Mitarbeiter sind geprüfte AuditorInnen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der FQA-Hauptseite!

Meldung vom: 31.05.2023

Gesundheitsbericht Landkreis Regen

Sterben die Bürger im Landkreis Regen früher? Wie wird sich die Bevölkerung in den nächsten Jahren entwickeln? Wieviele Pflegefälle gibt es im Landkreis? Wird es in Zukunft genügend Weiterlesen

Meldung vom: 21.10.2024

Zecken

Wir informieren und beraten Sie

  • welche Erkrankungen durch Zecken übertragen werden können
    – Frühsommermeningoenzephalitis (FSME)
    – Borreliose (Lyme-Krankheit)
  • in welchen Gebieten eine Schutzimpfung empfohlen wird
  • über vorbeugende Schutzmaßnahmen
  • wie Zecken richtig entfernt werden

Merkblätter

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 07.10.2020

Trinkwasserversorgung

Aufgabe Beschreibung
Öffentliche Wasserversorgungsanlagen Wir informieren Sie

  • ob Verwendungseinschränkungen für das Trinkwasser in Ihrem Versorgungsbereich bestehen
  • welche Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser gestellt werden
  • wer die Qualität des Trinkwassers überprüft
  • welche Qualität Ihr Trinkwasser hat .
Private Wasserversorgungsanlagen Wir beraten Sie

  • bei Fragen zum Schutz Ihrer Wasserversorgung
  • bei Plänen zur Wartung und Modernisierung Ihrer Anlage
  • welche Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen erforderlich sind
  • bei welchen Untersuchungsstellen Sie Ihr Trinkwasser untersuchen lassen können
  • Gesetzliche Grundlagen
    Gemäß TrinkwV sind die Inhaber bzw. Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet das verwendete Trinkwasser mindestens einmal jährlich mikrobiologisch untersuchen zu lassen.
  • Merkblätter
    Laborliste
    Datenerhebungsbogen

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 21.10.2024

Schwimmbäder / Badegewässer

Wir informieren Sie

  • über die Wasserbeschaffenheit der Schwimmbäder im Landkreis Regen
  • in welchem Umfang und wie häufig das Wasser untersucht wird bzw. werden muss
  • bei welchen Untersuchungsstellen Sie Ihr Badewasser untersuchen lassen können
  • welche Gewässer im Landkreis Regen zum Baden geeignet sind

Wir beraten Sie bei der

  • Planung und dem Bau von Bädern
  • Sanierung von bestehenden Bädern

Merkblätter

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 08.11.2019

Mütterberatung

Wir informieren und beraten Sie bei Fragen rund um Ihr Baby bzw. Ihr Kind, wie z. B. – zur Pflege und Körperpflege – zur Ernährung und zum Stillen – bei Hörschäden und Hörschwäche – bei Sehschäden und Sehschwäche .

Welche Impfungen empfohlen werden – zur Früherkennung bei Stoffwechselerkrankungen – bei gesundheitlichen Auffälligkeiten – zur Einschulungsuntersuchung – bei Sprachauffälligkeiten – bei Kopfläusen .

Meldung vom: 05.05.2017

Infektionsschutzgesetz

 

Aufgaben Beschreibung
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Wir beraten Sie über die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, wie z.B.

  • Enterohämorrhagisches Escherichia coli (EHEC)
  • Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • Hepatitis A, B und übrige Formen
  • Meningitis / Enzephalitis
  • Paratyphus A, B und C
  • Typhus abdominalis
  • Shigellen-Ruhr
  • Salmonellen
  • Legionellen
  • Cholera
  • Tollwut
  • Malaria
  • Aidsberatung
    – kostenlose Aidstests
    – kostenlose AufklärungTuberkulose

Wir informieren Sie, welche Tätigkeiten Sie mit einer übertragbaren Krankheit nicht ausüben dürfen.

Wir beraten Sie, wann Ihr Kind nach einer übertragbaren Krankheit wieder die Schulen bzw. eine sonstigen Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf.

Belehrungen Seit dem 2. Januar 2001 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Die frühere Stuhl- und Lungenuntersuchung entfällt jetzt komplett und wird durch eine Belehrung ersetzt. Hierbei wird zwischen der sogenannten Erstbelehrung und den Folgebelehrungen unterschieden. Die Erstbelehrung darf nur vom Gesundheitsamt oder von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden. Die beauftragten Allgemeinärzte und Internisten können Sie bei uns erfragen.
Die Belehrung durch das Gesundheitsamt dauert etwa 1 Stunde. Im Anschluss der Belehrung erhält man eine Bescheinigung, sowie eine schriftliche Zusammenfassung der Belehrung. Diese Erstbelehrung gilt als Grundlage ein ganzes Leben. Bei fortgesetzter Tätigkeit im Lebensmittelbereich sind jedoch sogenannte Folgebelehrungen vorgeschrieben. Diese können durch den Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden und sind nicht kostenpflichtig. Sie müssen jedoch schriftlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer dokumentiert werden. Beide Unterlagen sind am Arbeitsplatz aufzubewahren, um sie bei einer Lebensmittelkontrolle vorweisen zu können.

  • Welche Unterlagen sind mitzubringen
    Es sind keine Unterlagen erforderlich
  • Welche Kosten entstehen
    Eine Belehrung durch unsere Abteilung kostet 14 Euro. Welche Fristen sind einzuhalten
    Die Belehrungen werden einmal im Monat durchgeführt. Bei Bedarf können größere Gruppen auch separate Termine vereinbaren.

Informationen im BayernPortal

 

Meldung vom: 15.04.2025

Bestattungswesen / Friedhöfe

Wir beraten Sie über

  • Richtlinien für die Umbettung von Verstorbenen
  • Ruhefristen
  • Leichenschau
  • unnatürliche Todesfälle
  • Leichentransporte
  • Leichenpässe
  • Friedhöfe
  • private Begräbnisstätten

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 08.11.2019