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Pressestelle

Die Pressestelle informiert die Öffentlichkeit, sachlich, umfassend und ständig über Neuigkeiten, Angebote und Leistungen des Landkreises Regen.

Sie ist die erste Anlaufstelle für Medienvertreter, organisiert und koordiniert Pressegespräche und -termine, verfasst Reden und Grußworte und veröffentlicht Pressemitteilungen.

Meldung vom: 21.08.2025

Gesundheitsregion Landkreis Regen

 - Verleihung des Qualitätssiegel "Gesundheitsregion" durch Staatssekretärin Frau Melanie Huml, Foto: Landratsamt Regen
Ein wichtiger Eckpfeiler der „Regionalen Daseinsvorsorge“ ist das Thema „Gesundheit“. Daher nahm der Landkreis Regen am Qualitätswettbewerb „Gesundheitsregionen Bayern“ Ende Mai 2013 teil und wurde am 02. September 2013 mit dem Qualitätssiegel „Gesundheitsregion“ vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit durch die Staatssekretärin Frau Melanie Huml ausgezeichnet.

Hierzu äußerte sich Frau Staatssekretärin Melanie Huml wie folgt: „In einer immer gesundheitsbewussteren Gesellschaft ist eine hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung von enormer Bedeutung. Der Landkreis greift dieses Thema vorbildlich auf und setzt dabei auf innovative regionale Gesundheitskonzepte. Das gemeinsame Engagement vieler Beteiligter schafft eine lebenswerte Region mit starken Angeboten vor allem im Gesundheitstourismus.“

Im Rahmen des Wettbewerbes wurden gemeinsam mit den beteiligten Akteuren aus dem Gesundheitswesen folgende Themenschwerpunkte festgesetzt, welche für den Landkreis auch in der Zukunft eine große Rolle spielen:

• Medizinische Versorgung
• Tourismus mit Bezug zur Gesundheitswirtschaft

Das Qualitätssiegel wurde bereits an 20 bayerische Regionen verliehen. Es spricht für eine qualitativ hochwertige Region. Ein langfristiges Ziel ist, ein „Gesundheitsnetzwerk“ aller Hauptakteure im Gesundheitsbereich zu etablieren mit der Möglichkeit einer landkreisübergreifenden Vernetzung.

Meldung vom: 21.10.2024

Gewinner des Hüttenabends beim Schalander in der 1. Dampfbierbrauerei Zwiesel

Die 40 Gewinner des Hüttenabends beim Schalander in der 1. Dampfbierbrauerei Zwiesel
am Donnerstag, 03.10.2014, stehen fest.

Bei einer Führung durch Frau Elisabeth Pfeffer erleben Sie in einer einzigartigen Brauhausatmosphäre hautnah die Herstellung der Biere der 1. Dampfbierbrauerei Zwiesel. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, mit Herrn Landrat Michael Adam einen geselligen Hüttenabend im Schalander (Brauerstube) bei einer bayerischen Brotzeit und zünftiger Musik zu verbringen.

Die Gewinner:
Barth Karl-Heinz, Regen
Baumann Georg, Regen
Bredl Alexandra, Bayer. Eisenstein
Brem Paul, Bodenmais
Ebner Franz, Regen
Ertl Josef, Zwiesel
Fritz Gerhard, Bodenmais
Ganserer Stefan, Lindberg
Geiger Andreas, Bodenmais
Graßl Sonja, Zwiesel
Haas Peter, Rinchnach
Hauner Christian, Viechtach
Hirtreiter Lothar, Achslach
Homberg Monika, Zwiesel
Hutter Johann, Drachselsried
Kollmaier Markus, Zwiesel
König Robert, Zwiesel
Kuchler Michael, Lindberg
Kuchler Wolfgang, Arnbruck
Lang Robert, Zwiesel
Leher Josef, Zwiesel
Lobenz Andreas, Zwiesel
Moosbauer Andreas, Bayer. Eisenstein
Mühlehner Michael, Regen
Peter Andreas, Perasdorf
Rager Achim, Achslach
Schmid Günther, Kirchdorf i. Wald
Schober Anita, Ruhmannsfelden
Schrötter Andreas, Arnbruck
Stangl Andreas, Kirchberg i. Wald
Stecher Johannes, Bischofsmais
Stecher Ludwig, Bischofsmais
Trepl Ingeborg, Regen
Wastl Martin, Zwiesel
Weber Sylvia, Kirchberg i. Wald
Wenig Hans-Christian, Rinchnach
Wenig Stefan, Lindberg
Wiederer Alois, Kirchberg i. Wald
Wildfeuer Siegfried, Zwiesel
Zitzelsberger Sebastian, Zachenberg

Meldung vom: 07.02.2023

„Jugendschutz – Wir machen mit!“ – Gemeinsame Aufkleberaktion soll für Jugendschutz sensibilisieren

 - Aufkleber-Aktion zum Jugendschutz (v.li.): Thomas Pfeffer (Vorsitzender vom Kreisjugendring Regen), Dirk Reichel (Kommunaler Jugendpfleger), Sabrina Kasper (Praktikantin im Kreisjugendamt Regen) und Matthias Wagner (Suchtberater im Gesundheitsamt und Geschäftsführer Böhmwind). Foto: Landkreis Regen „Wir wollen für den Jugendschutz sensibilisieren und gleichzeitig aufklären“, bekommt man von den Verantwortlichen, die hinter der neuen Jugendschutzaktion im Landkreis stecken, zur Antwort auf die Frage, was es mit den bunten Aufklebern auf sich hat.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt unter anderem den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabak, den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken oder beispielsweise auch ab welchem Alter man in welchen Film im Kino gehen darf. Das Gesetz gilt überall und bildet dabei die Basis. Der Jugendschutz-Aufkleber „Jugendschutz – Wir machen mit!“ soll Gästen, Besuchern, Konsumenten, Eltern und Verantwortlichen nach außen signalisieren, dass derjenige, der diesen Aufkleber in seiner Einrichtung oder bei seiner Veranstaltung gut sichtbar im Eingangsbereich anbringt, über den gesetzlichen Auftrag hinaus etwas genauer auf den Jugendschutz schaut, insbesondere was den Konsum von Tabak und Alkohol betrifft.

Das Anbringen des Aufklebers ist dabei mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Veranstalters gleichzusetzen. „Diese besondere Aufmerksamkeit, dieses bewusste ins Gedächtnis rufen, wollen wir in den Mittelpunkt rücken“, sind sich die Verantwortlichen vom Landkreis Regen, Kreisjugendring und dem Verein Böhmwind einig. „Das Gesetz gilt im Übrigen auch ohne diesen Aufkleber selbstverständlich weiter“, ergänzen sie. Um eine breite öffentliche Transparenz herzustellen, besteht für die, die sich an der Aktion beteiligen auch die Möglichkeit, sich auf der Seite des suchtpräventiven Vereins Böhmwind zu registrieren.

Bis Jahresende wollen die Verantwortlichen die Aktion auch auf den Hotel- und Gaststättenverband, den Einzelhandel und Gewerbetreibende ausweiten. Auch die Jugendgruppen und Verbände im Landkreis sollen mit einer Extra-Aktion das Thema „Jugendschutz“ aufgreifen. Die ersten beiden Zielgruppen sind seit einigen Wochen die mit Fachpersonal besetzten und hauptamtlich geleiteten Jugendtreffs im Landkreis und sämtliche Veranstalter.

 

Meldung vom: 21.10.2024

BKiSchG – Details zur Umsetzung im Landkreis Regen

Das Kreisjugendamt unterstützt die freien Träger im Landkreis Regen bei auftauchenden Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung vom Bundeskinderschutzgesetz.
Auf dieser Seite finden Sie deshalb alle wichtigen Informationen rund um die Führungszeugnispflicht.

Downloads zum Thema:

 

Meldung vom: 08.04.2025

Leitbild für Seniorenarbeit im Landkreis Regen

Mithilfe des Projektes „Bayerische Initiative Regionale Daseinsvorsorge“ und in Zusammenarbeit mit unserer Kreisseniorenbeauftragten und den Seniorenbeauftragten der Gemeinden, konnte die Seniorenarbeit im Landkreis Regen ein Stück weit unterstützt werden. Weiterlesen

Meldung vom: 18.10.2024

Vereinsleben

Derzeit verfügt der Landkreis Regen mit mehr als 1000 Vereinen über ein gut ausgeprägtes Vereinsleben. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder politischen Bereich.

Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Bestandteil des alltäglichen Miteinanders – zudem gibt es jedem Bürger/in die Möglichkeit, zukunftsfähige Lösungen für den Strukturwandel in unserer Gesellschaft mitzugestalten.

Doch was ist „Bürgerschaftliches Engagement“?

Es bezeichnet Tätigkeiten, die in einem öffentlichen Raum – weder durch wirtschaftliche Zweckmäßigkeit motiviert oder durch staatliche Gebote verpflichtet, noch innerhalb der Familie geleistet – unentgeltlich, freiwillig und gemeinwohlorientiert ausgeübt werden.
Es bildet eine Energie, die sich nicht nur auf das individuelle Wohlbefinden, sondern auch auf die Stabilität und den Zusammenhalt einer Gesellschaft auswirkt.

Bürgerschaftliches Engagement umfasst dabei sowohl das „klassische“ Ehrenamt, wie
z. B. Freiwilligenarbeit von Privatpersonen als auch das Engagement von Organisationen, Initiativen, Verbänden, Unternehmen und Stiftungen.

Konkret heißt „ehrenamtlich“ tätig sein:

  • Freiwilligkeit
  • Unentgeltlichkeit
  • Gemeinwohlorientierung

Ehrenamtliche leisten nicht nur wertvolle Dienste für andere Menschen, sondern sammeln wichtige Erfahrungen für sich selbst und gewinnen an sozialer Kompetenz.

Meldung vom: 20.05.2026

Aktuelle Ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibungen und EU-Verfahren werden grundsätzlich auf der Vergabeplattform
www.subreport-elvis.de
bzw.
www.dtvp.de
bekannt gegeben. Offene / Nichtoffene Verfahren werden zusätzlich im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften – Öffentliches Auftragswesen veröffentlicht.

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN / EU-VERFAHREN

In Deutschland ist das Vergaberecht zweigeteilt. Bis zum Erreichen der Schwellenwerte bei Liefer- und
Dienstleistungen sowie Freiberuflichen Leistungen in Höhe von 216.000 € (netto) und Bauleistungen in Höhe
von 5.404.000 € (netto) gelten die nationalen Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Ab Erreichen
der Schwellenwerte gelten die EU-weiten Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren.

Bekanntmachungen werden geladen …

EX-ANTE VERÖFFENTLICHUNGEN

Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe / Freihändigen Vergabe
ohne Teilnahmewettbewerb muss bei Bauaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 250.000 € (netto) eine
Vorabinformation (ex-ante) über das beabsichtigte Vergabeverfahren veröffentlicht werden. Bei Liefer- und
Dienstleistungsaufträgen gibt es generell keine Verpflichtung zur ex-ante-Veröffentlichung mehr.

Zurzeit keine ex-ante Veröffentlichungen.

VORINFORMATIONEN (EU)

EX-POST VERÖFFENTLICHUNGEN

Ab einer bestimmten Auftragssumme besteht eine Veröffentlichungspflicht zur Information über vergebene Aufträge
(ex-post). Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne
Teilnahmewettbewerb / Freihändigen Vergabe besteht die Veröffentlichungspflicht sowohl bei Liefer- und
Dienstleistungen als auch bei Bauleistungen ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 € (netto).

Bekanntmachungen werden geladen …

Meldung vom: 13.08.2026

Einleitung Jugendschutz im Landkreis Regen

„Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel aller Bemühungen des Jugendschutzes ist es daher, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld etwaiger Gefährdungen. Jugendschutz vermittelt Orientierungshilfen und wirkt mit dem Ziel, positive, von Gefährdungen freie Lebenswelten von jungen Menschen herzustellen und zu sichern.“

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
„Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen.

Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z. B. von Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern. Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z. B. personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.“

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
„Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.“

(Quelle: „Kurzinformation Jugendschutz“ auf den Internetseiten des Bayerischen Landesjugendamtes; http://www.blja.bayern.de)

Situation im Landkreis Regen:

Die Aufgabenwahrnehmung des ordnungsrechtlichen als auch des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes liegt beim Kreisjugendamt Regen.
Die dafür zuständigen Mitarbeiter finden Sie im rechten Navigationsbereich.

Meldung vom: 10.05.2017

Jugendzentrum in Viechtach

Seit 1998 gibt es in Viechtach das Angebot der Offenen Jugendarbeit.

Von Anfang an ist die Stadt Viechtach Träger dieser Einrichtung.

Den Namen „All Stars“ trug der Jugendtreff knappe 10 Jahre, der nach einem Umzug in neue Räumlichkeiten von den damaligen Besuchern gewählt wurde.
Mit der Zeit ist der Jugendtreff durch zusätzliche Räumlichkeiten (Kreativwerkstatt, Tanzraum, Proberäume, Tonstudio) und den damit verbundenen Angeboten gewachsen. Gut vier Jahre trug das Haus den Namen „JUZ Viechtach“. Mit dem Umzug ins alte BayWa-Gebäude am Bahnhof Mitte des Jahres 2019 ist die Jugendeinrichtung nun unter dem Namen „Werkstød“ bekannt.

Doch nicht nur der Name veränderte sich, auch das Konzept rund um die „Werkstød“ wurde erweitert. Im Gebäude ist das Jugendcafé „Taverne“, eine Eventhalle und die Sporthalle „Gym“ untergebraucht. In Sichtweite befindet sich außerdem die „Talentstation“ für junge Musiker.

Unterstützt werden die Angebote und der Betrieb des Jugend- und Kulturzentrums sowie der „Talentstation“ durch den Förderverein für Offene Jugendarbeit in Viechtach e.V. (anerkannter freier Träger der Jugendhilfe).

Einrichtung: Jugend- und Kulturzentrum „Werkstød“
hauptamtlicher Leiter: Marco Lorenz
Dipl. Pädagoge (Univ.)
Kontakt: Jugend- und Kulturzentrum „Werkstød“
Bahnhofstraße 26
94234 Viechtach
Tel. 09942 904427 oder 0175 6920578
Email: jugendarbeit@viechtach.de
Internetpräsenz vom Jugendkulturzentrum Viechtach
Träger der OKJA: Stadt Viechtach
Unterstützung durch: Förderverein für Offene Jugendarbeit in Viechtach e.V.
Vorsitzender des Vereins: Andreas Hanninger

 

Meldung vom: 21.10.2024

Fachberatung und Koordination von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) durch die Kommunale Jugendarbeit Regen

 

 -  „Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass soziale Herkunft junger Menschen nicht über deren Zukunft entscheiden darf. Deshalb ist von größter Bedeutung, dass sozial benachteiligte junge Menschen frühzeitig unterstützt werden.
Gemäß § 13 SGB VIII sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“

(Quelle: Menüpunkt „Jugendhilfepolitik/Jugendsozialarbeit“ auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen; http://www.stmas.bayern.de/jugend/sozialarbeit/index.php)

Zielsetzung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS):

JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden.

Wer ist die Zielgruppe der JaS?

JaS wendet sich an junge Menschen

  • die Verhaltensauffälligkeiten zeigen (z. B. gehäuftes Schule schwänzen)
  • die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden
  • aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist
  • mit Drogenproblemen
  • mit Versagens- oder Schulängsten
  • mit mangelndem Selbstwertgefühl

Wie arbeitet JaS?

JaS bringt nicht nur sozialpädagogische Kompetenz ein, sondern agiert mit dem gesamten System der Jugendhilfe. Dies geschieht durch:

  • Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt.
  • Soziale Gruppenarbeit und Trainingskurse zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit (Streitschlichterprogramme, Anti-Aggressions-Trainings, soziale Trainingskurse)
  • Elternarbeit: Innerfamiliäre oder erzieherische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege, z. B. im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten zu finden. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe einbezogen oder angeregt werden.
  • Vernetzung und Koordinierung mit dem Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst, Jugendgerichtshilfe etc.) und Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z.B. Drogenberatungsstellen), sowie mit Polizei und Justiz.
    Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar.

An welchen Schulen kommt JaS zum Einsatz?
Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt. Die Jugendämter vor Ort stellen im Rahmen der Jugendhilfeplanung fest, an welchen Grund- und Mittelschulen, Sonderpädagogischer Förderzentren, Berufsschulen und Realschulen verstärkt Handlungsbedarf besteht.

(Quelle: Menüpunkt „Jugendhilfepolitik/Jugendsozialarbeit“ auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
https://www.stmas.bayern.de/jugendschutz/index.php

Situation im Landkreis Regen:

Im Landkreis Regen gibt es JaS an mittlerweile sieben Schulen (Mittelschulen Regen, Viechtach und Ruhmannsfelden, Grundschule Regen und Viechtach sowie an beiden Sonderpädagogischen Förderzentren in Regen und Viechtach), die über das Unterstützungsangebot durch Jugendsozialarbeiter/innen verfügen.
Die beiden Projekte an den Mittelschulen Regen und Viechtach sind in Trägerschaft des Kreis-Caritasverbandes Regen e.V.
An allen anderen genannten Schulstandorten ist der Landkreis Regen Träger der JaS.

Die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis leistet für dieses Arbeitsfeld die Fachberatung und Koordination auf Grundlage des § 13 SGB VIII.

Meldung vom: 13.10.2021

KiTas im Landkreis Regen

In Folge finden Sie die Kontaktdaten zu den Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergärten, Kinderhorte) im Landkreis Regen: Weiterlesen

Meldung vom: 16.05.2024