Dringende Reparaturarbeiten erlauben keinen Badebetrieb Weiterlesen
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Stadtradeln im Landkreis Regen erfolgreich beendet Weiterlesen
Vorträge zum Thema Demenz und Vorstellung der Pflegeberatung im Landkreis Regen Weiterlesen
Tom Bauer und Rudolf Schmuderer zeigten mit welchen Tricks Gauner arbeiten Weiterlesen
Im Podcast TonsSpuren aus dem Arberland: Kevin Kronschnabl stellt sich den Fragen Weiterlesen
Landrat Dr. Ronny Raith besuchte Paraschwimmer Dorian Burkardt in den Regener Werkstätten Weiterlesen
Auszeichnung würdigt außergewöhnliche Unternehmerleistung und regionale Verbundenheit Weiterlesen
Bei Hausbrunnen: Befunde müssen bis 31. Dezember 2025 abgegeben werden Weiterlesen
Probst Energy GmbH ausgezeichnet – Landrat Dr. Ronny Raith gratuliert dem Ernst-Pelz-Preisträger Weiterlesen
Neues Radwegekonzept erfordert eine neue Beschilderung – neue Datenschutzbeauftragte Weiterlesen
Bayerischer Innovationspreis Ehrenamt – „Ehrenamt in Bayern – Gemeinsam stark für morgen“ Weiterlesen
Regierungspräsident, Landrat und Bürgermeister waren am Silberberg in Bodenmais zu Gast Weiterlesen
Ausländische Fahrerlaubnis
EU- und EWR-Staaten
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, dies sind Island, Lichtenstein und Norwegen) benötigen auch nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland keine inländische Fahrberechtigung. Sofern Fahrerlaubnisklassen ablaufen, ist deren Verlängerung bei der dann zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des neuen Wohnortes zu beantragen.
Anlage 11- Staaten
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen (Anlage 11-Staaten). Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang (prüfungsfrei, theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung) und Klassenumfang (alle Klassen, nur Klasse B) variieren. Sollten die erleichterten Umschreibbedingungen nur für eine Klasse gelten, sind zur Umschreibung der anderen Klassen die gleichen Voraussetzungen einer Umschreibung aus Drittstaaten zu erfüllen.
Drittstaaten
Für alle anderen Staaten, die nicht unter den vorgenannten EU-/EWR-Staaten oder
Anlage 11-Staaten fallen bzw. dort nicht aufgeführt sind, ist in jedem Fall die
theoretische und praktische Führerscheinprüfung abzulegen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
Welche Kosten entstehen
Merkblätter
Formular
Die 21. Sitzung des Kreisausschusses findet am Montag, 07.07.2025 um 14:30 Uhr statt. Weiterlesen
Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen tagt im Landratsamt Regen Weiterlesen
Kindertagespflege im Landkreis: Qualifizierungskurs startet im September Weiterlesen
Am Donnerstag, 26. Juni, ist das Amt auch telefonisch nicht erreichbar Weiterlesen
WAS IST STADTRADELN?
STADTRADELN ist eine Aktion des Klima-Bündnis e. V. mit dem Ziel, möglichst viele Menschen für das Radfahren im Alltag zu gewinnen und das Bewusstsein für umweltfreundliche Mobilität zu stärken. Im Landkreis Regen findet die Kampagne vom 28. Juni bis 18. Juli 2025 statt.
WER KANN TEILNEHMEN?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Regen wohnen, arbeiten oder einem Verein angehören. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Teilnehmende unter 16 Jahren benötigen lediglich das mündliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Die Kilometer können auch außerhalb des Landkreises geradelt werden, z.B. beim Pendeln oder bei Ausflügen.
WIE KANN MAN TEILNEHMEN?
Registrieren Sie sich kostenlos auf www.stadtradeln.de/landkreis-regen. Radeln Sie einzeln oder gründen Sie ein Team mit Ihren Freunden, Kollegen, Vereinskameraden oder Mitschülern.
WANN UND WIE WERDEN DIE KILOMETER GESAMMELT?
Mitmachen ist einfach: Motivieren Sie sich und Ihre Teammitglieder dazu, im Aktionszeitraum möglichst häufig auf dem Weg zur Schule und in der Freizeit aufs Rad zu steigen. Nutzen Sie die STADTRADELN-App, um Strecken direkt zu tracken oder tragen Sie die geradelten Kilometer unter Ihrem Account in „Mein km-Buch“ ein.
WAS KOSTET DIE TEILNAHME?
Die Teilnahme am STADTRADELN ist kostenlos. In Kooperation mit der Sparkasse Regen-Viechtach soll in diesem Jahr pro gefahrenem Kilometer ein Cent für einen guten Zweck gespendet werden. So können wir gemeinsam beim Radfahren Gutes tun!

Dienstauszeichnung der Ehrenamtlichen im Bayerischen Naturschutzdienst. Foto: Heiko Langer / Landratsamt Regen
Dienstauszeichnung der Ehrenamtlichen im Bayerischen Naturschutzdienst:
| Name | Funktion | Auszeichnung |
| Treml Josef | Naturschutzwächter | silber |
| Ascher Johann | Biberberatung | bronze |
| Baierl Alfred | Naturschutzwächter | bronze |
| Köppl Johann | Biberberatung | bronze |
| Süß Michael | Biberberatung | bronze |
| Haas Dorothea | Naturschutzwächterin | bronze |
| Klimmer Otto | Naturschutzwächter | bronze |
| Obermeier Franz | Biberberatung | bronze |
| Müller Sabine | Naturschutzwächterin | bronze |
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Antrag der Firma MTJ GmbH & Co. KG, Gartenstraße 3, 94469 Deggendorf auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungspflichtigen Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und Betrieb des Steinbruchs Igleinsberg, Flurstücke Nrn. 1006/2, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Prackenbach
Einsichtnahme in die Antragsunterlagen
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Öffentlichkeit nach Maßgabe des § 10 BImSchG beteiligt.
Der Antrag mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen liegt in der Zeit vom
Dienstag, den 22.04.2025 bis einschließlich
Mittwoch, den 21.05.2025 (Auslegungsfrist)
– am Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer A2.18
(Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09921/601-311 oder per
E-Mail: immissionsschutz@lra.landkreis-regen.de)
während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
– im Rathaus der Gemeinde Prackenbach, Schulweg 10, 94267 Prackenbach, Sitzungssaal
(Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09942/9445-12 oder
per E-Mail: bauamt@prackenbach.de)
während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
– im Rathaus der Gemeinde Rattenberg, Dorfplatz 15, 94371 Rattenberg, Zimmer 002
(Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09963 9410 -20 oder per
E-Mail: gemeinde@rattenberg.de)
während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
– zum Download als PDF-Datei über die Cloud des Landkreises Regen
Download-Link:
https://cloud.landkreis-regen.de/public/download-shares/rghDbnyTlWnO5ClyXIYtoXnQWVisDb03
Kennwort: 2025+Auslegung
zur Einsichtnahme aus.