Archiv des Autors: Alexandra Weber

Ehrenamtliche Volksliedbeauftragte

Sonja Petersamer ist seit 1996 die Volksliedbeauftragte des Landkreises Regen.
Nach dem Besuch der Berufsfachschule für Musik in Plattling studierte sie bis 1995 am Richard- Weiterlesen

Meldung vom: 12.05.2020

Ehrenamt

 - Ehrenamtskarte Foto: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und bürgerschaftliches Engagement in Form einer Vergünstigungskarte.

Sie gilt bei speziellen Partnern, die dieses Engagement ebenfalls würdigen möchten und sich deshalb dazu bereit erklärt haben, auf Ihre Leistungen Nachlässe zu gewähren oder spezielle Angebote anbieten

Meldung vom: 09.08.2017

Wie kann ich Akzeptanzpartner werden?

Wir freuen uns, wenn wir Sie als Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte begrüßen dürfen. Gemeinsam mit dem Landkreis Regen und dem Freistaat Bayern bringen Sie damit zum Ausdruck, dass auch Sie das bürgerschaftliche Engagement anerkennen und unterstützen wollen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Infos für Akzeptanzpartner.

Den Akzeptanzpartnervertrag finden Sie hier:

Meldung vom: 16.07.2019

Wo kann ich die Ehrenamtskarte einsetzen?

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist bayernweit bei allen Akzeptanzstellen in den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten einsetzbar.
Welche das sind, sehen Sie hier: www.ehrenamtskarte.bayern.de

Wir sind stetig bemüht, neue Akzeptanzpartner zu gewinnen.

Die jeweils aktuellen Akzeptanzpartner im Landkreis Regen finden Sie hier:

 

Meldung vom: 25.01.2024

Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?

Die Bayerische Ehrenamtskarte (blau) ist drei Jahre gültig. Die Gültigkeit ist auf der Karte eingetragen. Nach Ende der Gültigkeitsdauer kann die Karte neu beantragt werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch.

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbefristet gültig.

Ehrenamtskarten sind nur zusammen mit einem gültigen Personalausweis/Reisepass gültig und sind somit nicht auf andere Personen übertragbar.

 

Meldung vom: 09.08.2017

Wie und wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

Die Bayerische Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Landratsamt Regen beantragen.

Gerne schicken wir Ihnen das Antragsformular zu oder es ist auch online verfügbar (Antragsformular).

Der Verein bzw. die Organisation, in der die/der Ehrenamtliche tätig ist, bestätigt die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen und ergänzt das Antragsformular mit Unterschrift und Stempel.

Das vollständig ausgefüllte und bestätigte Antragsformular ist beim Landratsamt Regen einzureichen, hier wird es geprüft und die Ausstellung der Ehrenamtskarte veranlasst.

Die Vergabe der Ehrenamtskarten erfolgt ca. zweimal jährlich im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung, zu der die Ehrenamtlichen entsprechend eingeladen werden.

Meldung vom: 09.08.2017

Wer kann die Ehrenamtskarte beantragen?

Ehrenamtlich tätige Personen, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten von mindestens 250 Stunden jährlich leisten und die dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinaus geht,
  • im Landkreis Regen wohnen

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die im Landkreis Regen wohnen und

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Meldung vom: 10.03.2020

Umsetzung vom Bundeskinderschutzgesetz im Landkreis Regen

Zum 01.01.2012 hat der Bundesgesetzgeber das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen. Hierbei handelt es sich um ein ganzes Paket von Gesetzesänderungen, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit ausschließen sollen.
Das Gesetz sieht im § 72a SGB VIII u.a. vor, dass Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen müssen.

Grund für die Gesetzesänderung
Anliegen des Gesetzgebers war es, das „erweiterte Führungszeugnis“ als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren.

Es geht hierbei nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die, in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement essentiell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll die Regelung des § 72 a SGB VIII als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemeinen akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden.

Nach den gesetzlichen Regelungen sollen die Jugendämter als öffentliche Träger der Jugendhilfe mit allen freien Trägern (z.B. Vereinen, die Jugendarbeit betreiben) Vereinbarungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII treffen. Durch diese Vereinbarungen verpflichten sich die freien Träger, erweiterte Führungszeugnisse von Neben- und Ehrenamtlichen einzusehen. Ziel ist es, einschlägig vorbestraften Personen den Zugang zur Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig zu verwehren.

Das Kreisjugendamt unterstützt die freien Träger im Landkreis Regen bei auftauchenden Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung vom Bundeskinderschutzgesetz.

Meldung vom: 12.09.2017

Auftakt zu den „Bayerisch-Böhmischen Wandertagen 2014“

Am Sonntag, den 18.05.2014 um 11:00 Uhr findet auf der Schareben im Zellertal ein Fest zum Auftakt der „1. Bayerisch-Böhmischen Wandertage“ im ArberLand statt (Ende ca. 16:00 Uhr).

Wanderparadies mit Urwaldfeeling zum Seele lüften

Die Bayerisch-Böhmischen Wandertage dauern bis Oktober 2014. Jede Woche werden in den verschiedensten Regionen des ArberLandes geführte Wanderungen aus dem neuen Wanderführer ARBERLAND BAYERISCHER WALD – SUMAVA angeboten.

Bis Oktober sind nun alle Wanderer, die auf der Suche nach „besonderen“ Wanderwegen und -zielen sind, eingeladen, bei den regelmäßig angebotenen geführten Wanderungen die TOP-Wanderwege und somit auch das Wanderparadies ARBERLAND BAYERISCHER WALD – SUMAVA kennen und vor allem schätzen zu lernen.

Das Fest am 18.05.2014 beginnt mit einer Sternwanderung, bei der Wanderer aus allen Himmelsrichtungen zum „Wandermarktplatz Schareben“ marschieren um dort gemeinsam einige gesellige Stunden mit bayerischen und böhmischen „Schmankerln“ und Musik zu verbringen. Für das leibliche Wohl sorgen an diesem Tag die Zellertaler Ortsvereine. Die musikalische Umrahmung übernimmt die Blaskapelle des Zellertaler Spielmannszuges.

Informationen zum Programm sowie zu den verschiedenen Treffpunkten und Abmarschzeiten der Sternwanderungen, sowie Anmeldebogen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
ARBERLAND REGio GmbH
Touristisches Service Center
Amtsgerichtstraße 6 – 8, D-94209 Regen
Tel. +49(0) 9921 9605 0, Fax +49(0) 9921 9605 101
E- Mail: info@touristisches-service-center.de
Internet: www.wandern.arberland-bayerischer-wald.de

Meldung vom: 29.05.2017

Mitternacher Ohe

 - Röhrnachmühlbach, Foto: Touristinfo KirchdorfDas 123 Hektar große Naturschutzgebiet Mitternacher Ohe liegt zum größten Teil bereits im Nachbarlandkreis Freyung-Grafenau und wurde erst 1985 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Nur die Quellbäche Gernbach und Röhrnachmühlbach befinden sich noch im Landkreis Regen. Die naturnahen Gewässerabschnitte bieten Lebensraum für seltene Tierarten wie Fischotter, Wasseramsel und Eisvogel. Die Landschaft wird durch die teilweise tief eingeschnittenen Bachtäler geprägt und erhält dadurch einen besonderen Erlebniswert.

Meldung vom: 09.04.2021

Steinbruchweg

Steinbruchweg, Foto: Landratsamt Regen

Steinbruchweg, Foto: Landratsamt Regen

Der Steinbruchweg in Zachenberg bietet auf einer Länge von 6,2 Kilometern einen Themen– und Rundwanderweg mit insgesamt 9 stillgelegten Steinbrüchen. Teilweise liegen die Steinbrüche etwas abseits des Hauptweges, die Nebenrouten sind aber gut beschildert. Der Weg führt durch Wälder, vorbei an blauen Tümpeln und zum höchsten Punkt, einer kleinen Kapelle. Eine alte Steinhauerhütte wurde restauriert, sie zeigt alte Arbeitsgegenstände und informiert über die harte Arbeitsweise in einem Steinbruch.

 

Meldung vom: 12.06.2017

Pfahlpartie Metten und Oleumhütte

 - Pfahlpartie bei Viechtach, Foto: Landratsamt RegenDiese beiden Pfahlpartien gehören zu den unbekannteren im Landkreis Regen, obwohl ihre Formationen sichtbar, wenn auch nicht sehr dominant in Erscheinung treten. Allerdings haben diese Quarzfelsen mit starkem Bewuchs zu kämpfen und müssten daher regelmäßig freigeschnitten werden um sie besser sehen zu können.

 

Meldung vom: 09.11.2017

Silberberg

 - Silberberg, Foto: Touristinfo BodenmaisDer Ursprung des Bergwerks liegt im 12ten Jahrhundert, fast mehr als 700 Jahre später, 1962, wurde dort die letzte Schicht gearbeitet. Mittlerweile bietet der Berg vielerlei Attraktionen für seine Besucher an. Bei einer Führung durch den Barbarastollen erlebt man wie anno dazumal das tägliche Brot verdient wurde, ein kleines Museum bietet Einblicke in die Lebensweise der Bergmänner. Eine Besonderheit bietet die sogenannte Stollentherapie, bei der das dort herrschende Reinstluftklima heilend auf Atemwegserkrankungen wirkt. Mit der Bergbahn gelangt man bis zum Gipfel des Silberberges, von dort wird man mit einem Blick über ganz Bodenmais belohnt. Gaststätten an der Mittel– und Talstation laden zur Rast ein. Abenteuerspielplatz, Sommerrodelbahn und Tubingbahn stehen den aktiven Besuchern zur Verfügung.

Meldung vom: 09.04.2021