Im Rahmen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes vom 01.01.2012 wurde auch der § 72a SGB VIII neu gefasst. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen. Betroffen sind nun auch neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Deshalb soll bei Personen, die Minderjährige unmittelbar beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis genommen werden.
Archiv des Autors: Alexandra Weber
Sprechtage
| Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege |
Umsetzung vom Bundeskinderschutzgesetz im Landkreis Regen
Zum 01.01.2012 hat der Bundesgesetzgeber das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen. Hierbei handelt es sich um ein ganzes Paket von Gesetzesänderungen, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit ausschließen sollen.
Das Gesetz sieht im § 72a SGB VIII u.a. vor, dass Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen müssen.
Grund für die Gesetzesänderung
Anliegen des Gesetzgebers war es, das „erweiterte Führungszeugnis“ als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren.
Es geht hierbei nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die, in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement essentiell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll die Regelung des § 72 a SGB VIII als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemeinen akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden.
Nach den gesetzlichen Regelungen sollen die Jugendämter als öffentliche Träger der Jugendhilfe mit allen freien Trägern (z.B. Vereinen, die Jugendarbeit betreiben) Vereinbarungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII treffen. Durch diese Vereinbarungen verpflichten sich die freien Träger, erweiterte Führungszeugnisse von Neben- und Ehrenamtlichen einzusehen. Ziel ist es, einschlägig vorbestraften Personen den Zugang zur Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig zu verwehren.
Das Kreisjugendamt unterstützt die freien Träger im Landkreis Regen bei auftauchenden Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung vom Bundeskinderschutzgesetz.
Wahlergebnisse aus dem Landkreis Regen
Ergebnis des Bürgerentscheids „Bahnprobebetrieb Gotteszell – Viechtach“
Ergebnisse zur Europawahl 2014
Ergebnisse zur Kreistagswahl 2014
Ergebnisse Bürgermeisterwahlen 2014
Auftakt zu den „Bayerisch-Böhmischen Wandertagen 2014“
Am Sonntag, den 18.05.2014 um 11:00 Uhr findet auf der Schareben im Zellertal ein Fest zum Auftakt der „1. Bayerisch-Böhmischen Wandertage“ im ArberLand statt (Ende ca. 16:00 Uhr).
Wanderparadies mit Urwaldfeeling zum Seele lüften
Die Bayerisch-Böhmischen Wandertage dauern bis Oktober 2014. Jede Woche werden in den verschiedensten Regionen des ArberLandes geführte Wanderungen aus dem neuen Wanderführer ARBERLAND BAYERISCHER WALD – SUMAVA angeboten.
Bis Oktober sind nun alle Wanderer, die auf der Suche nach „besonderen“ Wanderwegen und -zielen sind, eingeladen, bei den regelmäßig angebotenen geführten Wanderungen die TOP-Wanderwege und somit auch das Wanderparadies ARBERLAND BAYERISCHER WALD – SUMAVA kennen und vor allem schätzen zu lernen.
Das Fest am 18.05.2014 beginnt mit einer Sternwanderung, bei der Wanderer aus allen Himmelsrichtungen zum „Wandermarktplatz Schareben“ marschieren um dort gemeinsam einige gesellige Stunden mit bayerischen und böhmischen „Schmankerln“ und Musik zu verbringen. Für das leibliche Wohl sorgen an diesem Tag die Zellertaler Ortsvereine. Die musikalische Umrahmung übernimmt die Blaskapelle des Zellertaler Spielmannszuges.
Informationen zum Programm sowie zu den verschiedenen Treffpunkten und Abmarschzeiten der Sternwanderungen, sowie Anmeldebogen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
ARBERLAND REGio GmbH
Touristisches Service Center
Amtsgerichtstraße 6 – 8, D-94209 Regen
Tel. +49(0) 9921 9605 0, Fax +49(0) 9921 9605 101
E- Mail: info@touristisches-service-center.de
Internet: www.wandern.arberland-bayerischer-wald.de
Zahlen, Statistiken, Karten
Mitternacher Ohe

Steinbruchweg
Der Steinbruchweg in Zachenberg bietet auf einer Länge von 6,2 Kilometern einen Themen– und Rundwanderweg mit insgesamt 9 stillgelegten Steinbrüchen. Teilweise liegen die Steinbrüche etwas abseits des Hauptweges, die Nebenrouten sind aber gut beschildert. Der Weg führt durch Wälder, vorbei an blauen Tümpeln und zum höchsten Punkt, einer kleinen Kapelle. Eine alte Steinhauerhütte wurde restauriert, sie zeigt alte Arbeitsgegenstände und informiert über die harte Arbeitsweise in einem Steinbruch.
Pfahlpartie Metten und Oleumhütte

Silberberg

Kommunalwahlen am 16. März 2014
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zu den Kreistagswahlen im Landkreis Regen
- Informationsbroschüre Kommunalwahlen in Bayern
- Infos des Bayerisches Staatsministerium des Innern
14 Nothelfer Kapelle
Wanderer und Gläubige finden einen Moment der Ruhe und Einkehr bei der 14 Nothelfer Kapelle nahe Eckersberg. Die Kapelle liegt alleine mitten im Wald und bietet mit den Totenbrettern und dem geschmückten Altar eine eigene kleine Idylle. Viele Wanderer und Gläubige finden in der Waldeinsamkeit ihre innere Ruhe und erleben einen Augenblick der Meditation.
Informationsbroschüre „Kommunalwahlen in Bayern“
Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit hat eine Informationsbroschüre herausgegeben. Diese Broschüre soll die Wahlberechtigten über die Bedeutung der Wahlen, das Verfahren bei der Stimmabgabe sowie über Aufgaben und Organisation der Gemeinden und Landkreise unterrichten.
Die Broschüre wird sowohl im Landratsamt als auch in den Gemeinden in begrenzter Anzahl vorgehalten.
Teufelstisch

Trifterklause Schwellhäusl

Linde in Handling
Zwischen 150 und 200 Jahre alt wird die Linde in Handling geschätzt. Als eine der wenigen der früher weit verbreiteten Hofbäume, besteht sie noch heute. Die meisten Hofbäume sind inzwischen Hoferweiterungen oder dem Straßenbau zum Opfer gefallen. Die fast 20 m hohe Linde ist seit 1978 als Naturdenkmal unter Schutz gestellt.
Bachlerner Moos
Das Naturschutzgebiet Bachlerner Moos, nördlich der Weiler Bachlern und Bühling gelegen, wurde 2003 als Naturschutzgebiet ausgewiesen, deshalb ist es das jüngste Naturschutzgebiet im Landkreis Regen. Geschützt wird die 7,09 Hektar große, markante Abfolge aus Hoch-, Zwischen- und Flachmoorstandorten sowie die typischen Streu– und Feuchtwiesenflächen, auf denen zum Teil sehr seltene Tier- und Pflanzenarten heimisch sind.
Linden in Gscheidbühl
Die zwei alten Winterlinden beiderseits der Kapelle bei Gscheidbühl wurden 1991 als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Die 150 Jahre alten Bäume befinden sich am Wanderweg zur Burgruine Neunußberg. Die mächtigen 15 m hohen Bäume bieten, zusammen mit der Kapelle, ein für die Kulturlandschaft des Bayerischen Waldes sehr typisches und prägendes Erscheinungsbild.
Linde in Unterrubendorf
Am Wegrand in Unterrubendorf befindet sich eine sehr schmalkronige, 22 m hohe Linde. Seit 1981 ist sie geschützt. Die Linde hat einen gewaltigen Stammumfang von 8m und ist im unteren Bereich hohl. Zur Stabilisierung des 300 Jahre alten Baumes und aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen regelmäßig bruchgefährdete Äste beseitigt werden.
Dorflinde in Prackenbach
An der zentralsten Stelle, neben der Kirche, steht in Prackenbach eine mächtige Dorflinde. Sie wurde ungefähr im Jahr 1820 gepflanzt und zählt seit 1977 zu den Naturdenkmalen. Wegen der Asphaltierung des Wurzelbereichs und der umliegenden Bebauung bestehen für sie jedoch ungünstige Wuchsbedingungen. Deshalb wird auch regelmäßig eine Baumsanierung durchgeführt und die 26 m breite Krone von Dürrästen freigeschnitten.

