Allgemeines

Vormundschaften und Pflegschaften

30. November 2015

Vormundschaft:
Das Jugendamt wird Vormund eines Minderjährigen (Kind bzw. Jugendlicher unter 18) wenn dieser nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung berechtigt sind.

Das Jugendamt wird Vormund eines Minderjährigen

kraft Gesetzes (gesetzlicher Amtsvormund),
– wenn dessen Mutter noch minderjährig und ledig ist.
– wenn die elterliche Sorge ruht, weil in die Adoption eingewilligt wurde.
aufgrund Bestellung durch das Vormundschaftsgericht (bestellter Amtsvormund), insbesondere in den folgenden Fällen,
– wenn die elterliche Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls (z.B. Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung) entzogen wurde
– wenn der sorgeberechtigte Elternteil oder beide sorgeberechtigten …

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Unterhaltsvorschuss

Für Kinder, die noch nicht 12 Jahre alt sind und bei einem alleinerziehenden Elternteil (ledig, geschieden, getrennt lebend, verwitwet) leben, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen bzw. keinen ausreichenden Unterhalt zahlt. Die ausbezahlten Unterhaltsvorschussleistungen werden nach Möglichkeit vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert.
Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate gewährt.

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Unterhaltsansprüche / Beistandschaft

27. November 2015

Unterhalt für Minderjährige
Das Jugendamt berät und unterstützt einen Elternteil, d. h. die Mutter oder den Vater, der allein für ein Kind oder einen Jugendlichen (Minderjährigen) zu sorgen hat oder tatsächlich sorgt, bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Minderjährigen. Anspruch auf Beratung und Unterstützung hat demnach u. a. ein Elternteil, der – nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet ist, – vom anderen Elternteil getrennt lebt, – vom anderen Elternteil geschieden ist, wenn er mit dem Minderjährigen, nicht aber auch mit dem anderen Elternteil einen gemeinsamen Haushalt führt. Die Beratung und Unterstützung des Elternteil erfolgt, indem das Jugendamt z.B. die …

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Jugendhilfeplanung

26. November 2015

Der Landkreis Regen ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe und trägt hierfür die Gesamt- und Planungsverantwortung nach § 79 KJHG. Im Rahmen dieser Verantwortlichkeit betreibt der Landkreis Regen die Jugendhilfeplanung nach § 80 KJHG. Es soll der Bestand an Einrichtungen und Diensten ermittelt, der Bedarf festgestellt und zur Befriedigung notwendige Vorhaben geplant werden. Im Landkreis Regen gliedert sich die Jugendhilfeplanung folgendermaßen: Bevölkerungsprognose und Sozialraumanalyse (Datengrundlagen) Teilplan Jugendarbeit Teilplan Kindertagesbetreuung Teilplan Förderung und Hilfen.

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Trennung, Scheidung, Familiengerichtsverfahren, Elterliche Sorge, Umgangsrecht

 

ELTERN BLEIBEN ELTERN

Trennung und Scheidung bedeutet für viele Familien eine Veränderung der gesamten Lebenssituation mit heftigen Gefühlen der Trauer und Verletzung, von Wut, Enttäuschung und Schuld. Kinder leiden besonders unter anhaltenden Streitigkeiten ihrer Eltern. Sie haben Angst, einen Elternteil für immer zu verlieren und fühlen sich häufig für die Konflikte ihrer Eltern verantwortlich. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen.

Die Eltern haben ein Recht auf Kontakt mit ihren Kindern und sind dazu verpflichtet, diesen herzustellen und aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sollen Eltern den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil fördern.

Unsere Aufgabe ist es…..

Eltern und …

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Beratung und Unterstützung bei der Erziehung von Kindern

Eine gelingende Erziehung von Kindern ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und nicht allein in einem Kind oder der Familie begründet. Nehmen Eltern Beratung und Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder in Anspruch, ist dies kein Zeichen von „Versagen“ oder „Schwäche“, sondern zeugt vielmehr von Verantwortungsbereitschaft und Stärke der Eltern. Seien es – Erziehungsfragen oder Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und anderen Personensorgeberechtigten bzw. – Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen so zeigt unsere Erfahrung.

Eine rechtzeitige und fachlich fundierte Beratung ist ein wesentlicher Schritt, um schwierige Lebenssituationen zu bewältigen. Im Kreisjugendamt Regen stehen Ihnen hierzu als Ansprechpartner …

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Pflegeeltern

Kinder Brauchen (Pflege-)Eltern – Haben Sie Interesse?
 

[caption id="attachment_54506" align="alignleft" width="300"] Eltern wandern mit Kinder am Flusswanderweg. Foto: © Adobe Stock/Monkey Business[/caption]

Nicht jedes Kind, nicht jeder Jugendliche in unserer Region hat das Glück, ausschließlich in seiner Herkunftsfamilie aufzuwachsen.

Um diesen Kindern trotzdem ein familiäres Umfeld zu ermöglichen, suchen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes Regen geeignete Pflegepersonen und Pflegefamilien.

 

Sind Sie bereit?

Kindern vorübergehend oder auf Dauer ein Zuhause zu geben?
Mit dem Kreisjugendamt Regen zusammenzuarbeiten?

Haben Sie?

Freude am Zusammenleben mit Kindern?
Ausreichend Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen?
Verständnis für andere Lebensentwürfe und Akzeptanz für die leiblichen Eltern?
Einen sicheren familiären und finanziellen Rahmen …

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Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Maßnahme der Jugendhilfe. Die Ziele in der Arbeit mit den Familien beziehen sich auf:

die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
die Förderung der Kinder
die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
die Unterstützung in Krisen- und Überforderungssituationen
die Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
den Aufbau und die Verbesserung von Beziehungen im sozialen Umfeld der Familie

Es hat sich erwiesen, dass sozialpädagogische Familienhilfe besonders in Familien, in denen eine Trennung stattgefunden hat, eine gute Unterstützungsmöglichkeit für den alleinerziehenden Elternteil darstellt. Durch diese Hilfe können unter Umständen familiäre Verhältnisse so mitgestaltet werden, dass eine Herausnahme von …

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Adoption

24. November 2015

Eine Adoption, d.h. eine Annahme als Kind, erfolgt nur dann, wenn sie dem Wohl eines Kindes dient und zwischen den annehmenden Personen und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Mit der Adoption erlöschen alle bis dahin bestehenden Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten sowie der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.

Das Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes. Aufgrund dieses Umstandes bedarf ein Adoptionsverfahren einer sowohl rechtlich als auch pädagogisch fachlich fundierten, intensiven und vertrauensvollen Begleitung der „abgebenden“ Mutter/Eltern und der Adoptiveltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes. Die Adoptionsvermittlung muss über das zuständige Jugendamt erfolgen.

Die Adoptionsvermittlungsstelle …

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Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Unterstützung an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – die in ihrem sozialen Verhalten auffällig werden – die im Laufe ihrer Entwicklung unter Krisen und Störungen leiden – die mit ihrer Familie nicht zurechtkommen oder in der Schule und im Beruf auf Schwierigkeiten stoßen – die massive Konflikte mit ihren Freunden haben oder die alles tun, um in ihrer Clique beliebt zu sein – die durch Alkohol oder Drogen gefährdet sind usw.

Die genannten Betreuungsformen sind längerfristig angelegte ambulante, beratende und begleitende Maßnahmen, bei denen im Mittelpunkt die Kinder und Jugendlichen/Heranwachsenden stehen und die nicht in erster Linie …

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Jugendhilfe im Strafverfahren

Im Strafverfahren gegen Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Heranwachsende (18 – 20 Jahre) hat das zuständige Jugendamt den Beschuldigten während des gesamten Verfahrens zu betreuen.

Bereits im Vorverfahren prüft die Jugendhilfe im Strafverfahren ( JuHiS) Möglichkeiten einer Verfahrenserledigung. Bei geringfügigen Delikten können Verfahren nach der Erfüllung von Auflagen eingestellt werden. Man spricht hier von einem Diversionsverfahren. Die Jugendhilfe im Strafverfahren prüft außerdem, ob und inwieweit Leistungen und Angebote der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden können.

Bei Heranwachsenden ist auch zu prüfen, ob die Möglichkeit der Anwendung des Jugendstrafrechts gegeben ist oder die Tat nach Erwachsenenstrafrecht geahndet werden muss.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren …

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Vaterschaftsfeststellung / Sorgerecht

 

Vaterschaftsfeststellung bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern

Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass der Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater die Vaterschaft in einer Urkunde anerkennen. Dies kann entweder beim Standesamt, einem Notar oder einem Jugendamt geschehen. Damit das Vaterschaftsanerkenntnis rechtswirksam wird, muss die Mutter des Kindes der Erklärung des Vaters ebenfalls in einer Urkunde zustimmen.

Erkennt der Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig an, kann gegen ihn Klage auf Feststellung der Vaterschaft eingereicht werden. In der Regel wird dann …

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

16. November 2015

 

Vollzug der Lagerverordnung
Im Landkreis Regen bestehen ca. 1200 prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Anlagen sind unter folgenden Voraussetzungen prüfpflichtig:

Unterirdische Anlagen und Anlagenteile
Oberirdische Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ab 10.000 Liter Nutzvolumen
Oberirdische Anlagen zum Umgang mit festen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen ab 100.000 Liter Nutzvolumen

Diese Anlagen müssen regelmäßig alle fünf Jahre durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Anlagen in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten müssen einmalig vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung überprüft werden.

Weitere Informationen:

Sachverständige nach § 52 AwSV
Anzeige nach § 40 Abs. 1 AwSV für prüfpflichtige Anlagen

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Ermittelte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Regen

Überschwemmungsgebiete

Verordnung des Landratsamtes Regen über das Überschwemmungsgebiet am Großen Regen auf dem Gebiet der Stadt Zwiesel
Detailkarte K 99 vom 21.11.2016
Detailkarte K100 vom 21.11.2016
Detailkarte K101 vom 21.11.2016

Verordnung des Landratsamtes Regen über das Überschwemmungsgebiet am Großen Regen auf dem Gebiet der Stadt Zwiesel von der Mündung in den Schwarzen Regen
Detailkarte K99
Detailkarte K100
Dateilkarte K101
Fachliche-Vorgehensweise-bei-der-Ermittlung-von-Ueberschwemmungsgebieten
Erläuterungsbericht

 

Festgesetztes Überschwemmungsgebiet am Schwarzen Regen
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Schwarzen Regen

Festgesetztes Überschwemmungsgebiet am Kleinen Regen

Detailkarte K1
Detailkarte K2
Detailkarte K3
Detailkarte K4
Detailkarte K5
Erläuterungsbericht
Fachliche Vorgehensweise
Übersichtskarte
Verordnung Überschwemmungsgebiet

Markt Teisnach/Gemeinde Geiersthal/Gemeinde Böbrach

Bekanntmachungstext Überschwemmungsgebiet Teisnach
Detailpläne …

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Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

 

Beratung von Bürgern und Kommunen in wasserwirtschaftlichen Fragen
Schnittstelle zum Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und zum Bayerischen Landesamt für Umwelt
Stellungnahmen in bau-, immissionsschutz- und gewerberechtlichen Verfahren zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Stellungnahmen zur Errichtung bzw. wesentlichen Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen
Technische Gewässeraufsicht bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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